Dann hast du mit deiner Ansicht zwei Möglichkeiten, babbe.
1. Du stehst auf, gehst hin und änderst was, z.B. indem du in diesem Jahr ein paar Kreuzchen machst.
2. Du bleibst sitzen und meckerst weiter herum.
Dann hast du mit deiner Ansicht zwei Möglichkeiten, babbe.
1. Du stehst auf, gehst hin und änderst was, z.B. indem du in diesem Jahr ein paar Kreuzchen machst.
2. Du bleibst sitzen und meckerst weiter herum.
Kann mich dem auch nur anschließen
lg
Kerstin
Kann ich nur zustimmen,bringt uns aber nicht weiter.....leider
Ich persönlich finde das Urteil gerecht.
Es geht übrigens auch nicht um die "armen" Väter die wieder mal ausgebeutet werden,es geht schlichtweg allgemein um den unterhaltspflichtigen Elterteil,welcher eben nicht betreut.
Der nach Gehalt berechnete KU ist definitiv einfach nicht ausreichend für alles was das Kind benötigt.Angefangen beim Essen,Kleidung,Windeln,Wohnung,Fahrtkosten,Freizeitgestaltung,Medikamente die teiweise auch nicht mehr übernommen werden...bis eben hin zur Betreuung.
Das Kind geht ja auch nicht in eine Kita weil der betreuende Elternteil keine Lust auf die Betreuung hat,sondern schlichtweg weil das Geld irgendwie rangekarrt werden muss und zum anderen ist es der Entwicklung des Kindes zuträglich irgenwann einmal den Kita zu besuchen
Steuerlich absetzbar ist schön und gut,betrifft übrigens auch beide Elternteile,aber was bringt es im momantlichen Kampf ums Geld? :nixwieweg
VG coca
Hi,
Dann hast du mit deiner Ansicht zwei Möglichkeiten, babbe.
1. Du stehst auf, gehst hin und änderst was, z.B. indem du in diesem Jahr ein paar Kreuzchen machst.
2. Du bleibst sitzen und meckerst weiter herum.
ich mecker zwar :nudelholz ...wie du sicherlich auch ... aber isch hab noch nie bei einer Wahl gefehlt, um mein Kreuzchen zu machen. Ich bin Briefwähler.
Gruß
babbedeckel
Das Kind geht ja auch nicht in eine Kita weil der betreuende Elternteil keine Lust auf die Betreuung hat,sondern schlichtweg weil das Geld irgendwie rangekarrt werden muss und zum anderen ist es der Entwicklung des Kindes zuträglich irgenwann einmal den Kita zu besuchen
Das Argument hat mir bisher irgendwie gefehlt. Da wurde ja auch schon unterstellt, das die Mütter ihre Kinder dann nur aus Lust und Laune ganztags betreuen lassen könnte.......... Ne is klar- ich krieg ja auch Kinder, weil ich mich ab einem gewissen Alter NICHT mehr drum kümmern will :radab
Auf mich trifft die ganze Diskussion hier zwar nicht zu, aber beim Durchlesen ist mir aufgefallen, das auch noch nciht erwähnt worden ist, das in einer intakten Familie, das Kind sicher auch einen KiGa besuchen würde (sicher nicht ganztags), weil es in bestimmten Teilen seiner Entwicklung förderlich ist, und die Mutter wahrscheinlich trotzdem zu Hause bleibt, weil........ aus welchen Gründen auch immer. Aber in dem Fall würde der KV die Kosten doch auch tragen oder? Und die wären in dem Fall sicherlich auch höher als wenn er sich wie hier nur dran beteiligen soll.
Das soll jetzt nicht heissen, das ich es durchweg gerecht finde- kommt da ja auch immer auf den Einzelfall an, ob es gerecht ist oder nicht. Auf jeden Fall finde ich es gerecht, wenn der KU den KiGa-Beitrag nicht bzw kaum deckt. Denn ich glaube nicht, daß man als AE aus Jux und Dollerei Vollzeit arbeiten geht, weil es ja so viel Spaß macht nach der Arbeit noch Haushalt zu erledigen und trotzdem noch qualitative Zeit mit dem KInd verbringen zu wollen.
Ich hoffe, das ausnahmsweise nicht wieder zu wirr geschrieben
Zitat von "Kaj"ICH weiß jedenfalls, wo ich in diesem Jahr meine Kreuzchen auf den Wahlzetteln mache.
Kaj, da bist Du weiter als ich, ich weiß bisher erst, wo ich mein Kreuzchen nicht mehr mache...
Ich persönlich finde das Urteil gerecht.
Es geht übrigens auch nicht um die "armen" Väter die wieder mal ausgebeutet werden,es geht schlichtweg allgemein um den unterhaltspflichtigen Elterteil,welcher eben nicht betreut.
Eine Mutter betreut auch nicht, wenn das Kind im Kindergarten ist.
Der nach Gehalt berechnete KU ist definitiv einfach nicht ausreichend für alles was das Kind benötigt.Angefangen beim Essen,Kleidung,Windeln,Wohnung,Fahrtkosten,Freizeitgestaltung,Medikamente die teiweise auch nicht mehr übernommen werden...bis eben hin zur Betreuung.
Nur mal zum Vergleich. Ein Vater eines 12-jährigen Kindes, Einkommen 50.000 Euro muß im teuren Dänemark umgerechnet 170 Euro Kindesunterhalt zahlen. In Deutschland ist es das 3-fache.
:laber:rolleyes2:
[
Nur mal zum Vergleich. Ein Vater eines 12-jährigen Kindes, Einkommen 50.000 Euro muß im teuren Dänemark umgerechnet 170 Euro Kindesunterhalt zahlen. In Deutschland ist es das 3-fache.[/quote]
aha ... ganz neue Erkenntnis ... woher kommt denn deine Weisheit?
510,-€ bei einem Einkommen von 50.000,-€ ?????
In dem Fall meinst Du bestimmt das nettoeinkommen :lgh:lgh:lgh
Dann ziehen wir alle um nach Dänemark, da gibt's auch die bessere Kinderbetreuung.
:daumen
Eine Mutter betreut auch nicht, wenn das Kind im Kindergarten ist.
So siehst Du das vielleicht mit Deinem Tunnelblick. Du würdest wahrscheinlich jeder betreuenden Mutter eine Stechuhr verpassen und danach den Unterhalt berechnen. Das richtige Leben funktioniert aber nun mal anders.
Nur mal zum Vergleich. Ein Vater eines 12-jährigen Kindes, Einkommen 50.000 Euro muß im teuren Dänemark umgerechnet 170 Euro Kindesunterhalt zahlen. In Deutschland ist es das 3-fache.
Gutes Beispiel! Da siehst Du mal wie gut der Unterhalt in Deutschland geregelt ist.
Ich möchte dich nicht persöhnlich angreifen oder so radex ,aber ich habe da mal ne frage kann es sein das dir alle unterhaltskosten zuviel für kinder sind.So wie du das schreibst kommt es mir fast so vor ich möchte das nicht falsch verstehn was du da schreibst,aber es kommt bei mir so an :hae:
Ich glaube der Gesetzgeber hat da auch ein bißchen an den Unterhaltzahlenden ET gedacht. Wenn ein Kind fremdbetreut wird, kann der betreuende ET wieder arbeiten gehen - dann sinkt der Betreuungsunterhalt - muss jeder für sich ausrechnen, was für ihn besser ist - vollen BU oder Kigazuschuß - falls man(n) überhaupt zahlen kann....
Mir bringts nichts - aber grundsätzlich ist die Idee nicht sssoooo schlecht.
Mein Kiga-Platz ist teuer - aber ich glaube die Eltern zahlen nie die Vollkosten eines Kiga-Platzes (außer in privaten Einrichtungen) - also bin ich lieber schön ruhig und freue mich einen guten und bezahlbaren Kiga-Platz zu haben.
Das Urteil in seiner Gesamtheit ist eine Einzelfall-Beurteilung und in der Sache ausgesprochen kompliziert. So wohnt der Kläger in der Schweiz.
Hinzu kommt, dass der Beklagte doppelt so viel verdient wie der höchste Tabellensatz der Düsseldorfer Tabelle. Aber er zahlt nur den dort ausgewiesenen Höchstsatz. Der Kläger könnte also eigentlich eine höhere Summe einklagen als den Kindergartenunterhalt... auch nett.
Das Gericht geht davon aus, dass es Standard der Erziehung ist, dass Kinder von 3-6 Jahren in den KiGa gehen. Das gehöre zum normalen Leben mit dazu.
In den Mindestbedarfsberechnungen für Kinder sei dieser Standard aber nur - wenn überhaupt - mit 50 Euro eingerechnet. Ist der Kiga-Platz (für halbe Tage?) teurer, müsste diese Summe auf den Grundbedarf eines Kindes aufgeschlagen werden.
Hier holt die Bundesregierung letztlich die initiierte Sichtweise auf Kindergärten ein. Kindergarten ist nicht Verwahranstalt, sondern gehört zum Grundbedürfnis des Kindes. Deshalb kann und muss er angerechnet werden. Also quasi die finanzielle Antwortkeule auf die gesellschaftliche Veränderung in den letzten Jahren.
Problem: Hiervon sind derzeitig einzig "reiche" Familien konstruktionen bevorteilt. Nur da, wo der zahlende Elternteil genug verdient, kann die Kigasumme noch draufgesattelt werden. Für den Rest bleibt der niedrige Unterhaltsvorschuss bzw. die niedrige Stufe des Unterhalts, weil der zahlende Elternteil an die Selbstbehaltgrenze kommt.
Konsequenz des Urteils könnte sein, dass jemand darauf klagt, den Grundbedarf von Kiga-Kindern neu zu berechnen. Dem müsste mit dem BGH-Urteil in der hand stattgegeben werden. Damit müsste sich auch der Unterhaltsvorschuss erhöhen. Und in der nächsten Runde die Düsseldorfer Tabelle für Kids zwischen 3-6 Jahren.
Wetten: Man wird sehen, dass man nichts sieht...
Konsequenz des Urteils könnte sein, dass jemand darauf klagt, den Grundbedarf von Kiga-Kindern neu zu berechnen. Dem müsste mit dem BGH-Urteil in der hand stattgegeben werden. Damit müsste sich auch der Unterhaltsvorschuss erhöhen. Und in der nächsten Runde die Düsseldorfer Tabelle für Kids zwischen 3-6 Jahren
und falls das passieren würde,würde es mir sehr helfen,weil mein EX-Mann zahlt nichts und ohne meine LG könnte ich mir den Kiga nicht leisten,bis die Ämter endlich endscheiden ob ich nen Zuschuß bekomme oder nicht!
LG Shanai
Lach. Bis das kommt, ist Dein Nachwuchs garantiert aus dem Kigaalter raus!
Lach. Bis das kommt, ist Dein Nachwuchs garantiert aus dem Kigaalter raus
ich habe mir das selbe auch gedacht :lgh
Dann ziehen wir alle um nach Dänemark, da gibt's auch die bessere Kinderbetreuung.
:daumen
In Dänemark wird hauptsächlich durch Tagesmütter betreut. Das geht hier auch.
Ich möchte dich nicht persöhnlich angreifen oder so radex ,aber ich habe da mal ne frage kann es sein das dir alle unterhaltskosten zuviel für kinder sind.So wie du das schreibst kommt es mir fast so vor ich möchte das nicht falsch verstehn was du da schreibst,aber es kommt bei mir so an :hae:
Selbstverständlich. Jeder gezahlte Cent Kindesunterhalt ist zuviel. Um Längen besser ist die persönliche Betreuung anstatt diese durch eine Geldleistung zu kompensieren.
In Dänemark wird hauptsächlich durch Tagesmütter betreut. Das geht hier auch.
aha ... diese Tagesmütter arbeiten dann für lau, oder was?
Wer kann sich bei 170,- BU eine Tagesmutter leisten? :hae::hae: