Kin­der­gar­ten­bei­trä­ge und Kin­des­un­ter­halt

  • Guck mal bei Kinderbetreuung. Da findet sich noch ein interessanter Link :-) Guckst Du hier


    Ich werd das auf jeden Fall mal prüfen lassen tun ;) Und ich finde es ehrlich gesagt mehr als gerecht, wenn der Unterhaltspflichtige sich anteilig zusätzlich zu dem normalen Kindesunterhalt an den Betreuungskosten beteiligen muss. Voraussetzung - beide berufstätig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kat ()

  • bisher zahle ich alles allein, das frißt bei mir fast den ganzen kindesunterhalt meiner beiden racker auf, sodaß ich es quasi als luxus ansehen muß, daß ich arbeiten gehe. ich habe mir jetzt das formular mal ausgedruckt, werde -sofern ich mal zeit und meine papiere wieder sortiert habe- diesen dann mal ausfüllen (muß checken, welches einkommen mein werter herr ex angegeben hat) und mir in der hinterhand halten. wenn das so weiter läuft, wie momentan, hab ich noch ne nettigkeit im ärmel. mal gucken, was er dann macht. wahrscheinlich wieder bockig werden und sollte es wirklich zum gerichtstermin kommen, kann ich auch vorweisen, daß ich es versucht habe gütig hinzubekommen, nachdem ich jahrelang meine klappe gehalten habe.
    DANKE euch, daß ihr mir immer wieder nette asse in meinen ärmel gebt.
    lg
    monnemermadl


    edith sagt: das ist eigentlich nicht ganz so meine art, normalerweise bin ich friedlich....

    Hoffentlich bald wieder auf dem richtigen WEG!


    Phantasie ist besser als Verstand, denn Verstand ist begrenzt.
    (A. Einstein)

  • Das Urteil ist ein Skandal erster Güte, ein Schlag ins Gesicht von unterhaltspflichtigen Vätern. Die konnten bisher nämlich davon ausgehen, daß die Kindergartenbeiträge im Unterhalt enthalten waren, der auf der Regelbetragverordnung basierte. Und nun, schwuppdiwupp, sagt der BGH, daß das alles nicht so wäre, sondern der Unterhalt auf dem Steuerfreibetrag des Existenzminimums basieren würde. Der BGH hat also einfach mal die Spielregeln mitten im Spiel geändert, und zahlen darf dafür Papa. Nicht zu knapp übrigens.
    Das die verschiedenen Unterhaltsbegründungen sich inzwischen widersprechen, hat der BGH offenbar nicht gemerkt. Kindesunterhalt wird geschuldet weil Mama das Kind betreut und nicht der Vater, Mehrbedarf (Kindergartenkosten) wird geschuldet, weil Mama das Kind NICHT betreut, sondern es im Kindergarten betreut wird. Muß Papa also künftig Kindesunterhalt+Kindergartenkosten zahlen, zahlt er sowohl für Betreuung als auch für Nichtbetreuung des Kindes durch die Mutter. Betreuungsunterhalt kommt noch on top. Ein völliger Humbug.
    Aber ein gutes hat das alles: Mitten in der größten Wirtschaftskrise seit 60 Jahren, werden so noch viel mehr Väter zu Mangelfällen, können das alles nicht mehr zahlen, und werfen den Bettel hin.

  • Ja natürlich ist das gerecht. ... und längst überfällig meiner Meinung nach.


    Vor allem, wenn man die Gebührensätze meiner KiTa kennt.

  • Kindesunterhalt wird geschuldet weil Mama das Kind betreut und nicht der Vater,


    Kindesunterhalt wird geschuldet, um die täglichen Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Du verwechselst das wohl mit Betreuungsunterhalt. :kopf


    Je nachdem wie hoch die Betreuungskosten sind und der betreuende ET keinen BU bekommt und arbeiten geht, finde ich das voll in Ordnung.

  • Das Urteil ist ein Skandal erster Güte, ein Schlag ins Gesicht von unterhaltspflichtigen Vätern.

    Typisch einseitige Sichtweise mal wieder.
    Ich bekomme beispielsweise 205 Euro Unterhalt für ein Kind. Die Betreuung kostet aber schon 280. Blieben also unter Berücksichtigung des Kindergeldes noch 89,-- Euro für ein Kind zum Lebensunterhalt. Da kostet mich mein Kind wesentlich mehr, als es den Vater kostet. Und ich bin bestimmt kein Einzelfall.


    Mitten in der größten Wirtschaftskrise seit 60 Jahren, werden so noch viel mehr Väter zu Mangelfällen, können das alles nicht mehr zahlen, und werfen den Bettel hin.

    Die Mangelfälle mütterlicherseits und Kinderseits interessieren natürlich mal wieder gar nicht. Irgendwer hat ja vorher auch die Betreuungskosten gezahlt, in meinem Fall ich. Sehr gerecht finde ich das nicht.


    Ich finde die einkommensabhängige Berechnung des Unterhalts sowieso bescheuert.
    Sollte doch besser gerechnet werden, was ein Kind kostet...Nahrung, KLeidung, Betreuung, Anteilige Wohnungs- und Nebenkosten, Fahrkarten etc, der Betrag sollte hälftig zwischen den Eltern aufgeteilt werden. DAS wäre dann gerecht.

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Und außerdem lieber Radex - gibt es z. B. auch Mütter wie mich - die ihr Kind mit 10 Monaten in eine Ganztagsbetreuung gegeben haben, und VOLLZEIT wieder in ihren Beruf zurückgegangen sind damit der werte Herr Ex keinen Unterhalt für mich die Mutter des Kindes zahlen muss. Nur mal so am Rande. Im Übrigen lehnt mein Ex jeglichen Kontakt zu seinem Kind ab, was ich persönlich sehr bedauerlich finde.


    Also... nix für ungut, aber halt mal den Ball flach - nicht alles über einen Kamm scheren.

  • unser lieber radex :hä:hä:hä


    ja meinst du die wirtschaftskrise betrifft nur die männer? :hae:


    bei mir sieht es so aus, dass der Unterhalt gerade mal die Betreuungskosten (ohne Verpflegung) abdeckt.


    Aber klar ... ich geh ja auch nur arbeiten, weil ich keine Böcke habe mein Kind zu betreuen :ohnmacht::ohnmacht::ohnmacht:


    Nein, ich geh arbeiten, weil ich dadurch den Unterhalt meines Kindes und auch meinen Unterhalt finanziere. Damit ich dem Staat nicht auf der Tasche liege.


    Und außerdem wird auch vom Unterhaltszahler nicht verlangt, dass er die Betreuung komplett bezahlt, sondern anteilig.


    Boah ... ich hör jetzt auch zu schreiben, denn wenn ich diesen Schwachsinn von ihm lese bekomm ich echt zuviel :kotz

  • also, ich für meinen teil kann nur sagen, ich gehe vollzeit arbeiten, zahle an den kiga x euro, zusätzlich noch x euro an eine betreuung, die nach der kindergartenzeit benötigt wird, da ich noch arbeiten bin und meine kinder einfach noch zu klein sind, als das sie allein nach hause gehen und dort sein könnten.
    dafür braucht mein ex keinerlei kosten für mich übernehmen. das hat er auch nicht getan, als ich arbeitsbedingt nen halbes jahr daheim war, obwohl ich von meinen ersparnissen mit den kindern gelebt habe. ebenso hat er nichts für mich gezahlt, als ich nur halbe tage gegangen bin. das hatte und hat einen einfachen grund: ich wollte und will für mich allein sorgen, ohne ihm auf der tasche zu liegen.
    bei meinen kindern mache ich da nen unterschied: wenn ich ihnen etwas mehr bieten möchte, dies aber nicht möglich ist, da ich bis auf 50 euro all den kindesunterhalt für die betreuung verpulvere, dann denke ich kann ich auch mal nachhorchen, was mit ihm ist. denn er arbeitet ebenso wie ich vollzeit, hat danach noch hobbies, die ihm geld bringen und denen er auch nachgeht an zeiten, zu welchen er die kinder eigenltich hat. in diesen zeiten sagt er nämlich mir dann ab und da sind ihm die kids auch völlig egal. wieso sollte er dann nicht auch zahlen, dafür das ich ihn aus sonstigen dingen raushalte, seine zeiten ebenso übernehme, das alltagsgeschäft mit den kindern manage etc?
    wäre er ein vater, der sich um seine kinder wirklich kümmert und mich unterstützt, dann würde ich auch ncihts machen. wie ich auch schon geschrieben habe, ich behalte es mir vor, ob ich was unternehme oder nicht. je nachdem wie sich herr vater weiterhin benimmt.
    ich weiß radex, in deinen augen werde ich ein ex-chen-monster sein, aber wer mich wirklich kennt, der weiß was los ist, wie ich was meine und durchziehe bzw. bisher gehandhabt habe.
    und noch was, von der wirtschaftskrise sind wohl deiner meinung nach nur die männers betroffen oder was? wir frauen und die kinder nicht, die leben immer noch im himmelreich des geldes. son schwachsinn habe ich echt schon lange nicht mehr gehört.
    nix für ungut
    lg
    monnemermadl

    Hoffentlich bald wieder auf dem richtigen WEG!


    Phantasie ist besser als Verstand, denn Verstand ist begrenzt.
    (A. Einstein)


  • Kindesunterhalt wird geschuldet, um die täglichen Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Du verwechselst das wohl mit Betreuungsunterhalt. :kopf


    No. Wenn Mama nicht betreuen würde, sondern Papa, gäbe es auch keinen Anspruch auf KU. Nur weil sie betreut, bekommt sie den KU auf ihr Konto gespült. Und bald auch noch Mehrbedarf (anteilige Kindergartenkosten) weil sie das Kind nicht betreut, sondern das Kind im Kindergarten weilt.
    Widersprüchlicher geht´s nicht mehr. Aus jedem Tatbestand wird isoliert gesehen ein Unterhaltsanspruch begründet, selbst wenn diese Ansrüche sich im Ergebnis krass widersprechen. Betreuungsunterhalt gibt´s übrigens ausdrücklich auch wenn das Kind ganztags fremdbetreut wird...


    Wohin der Hase läuft ist doch klar: Die Ganztagsbetreuungspläne unserer Frauenministerin müssen finanziert werden, und da der Staat klamm ist, darf dies künftig Trennungspapa zum Großteil bezahlen. Das Unterhaltsrecht wird mißbraucht um staatliche Aufgaben zu bezahlen.


    @ innocent:
    Anteilige Finanzierung der Kindergartenkosten bedeutet für den Trennungsvater im Regelfall die Übernahme des Großteils dieser Kosten. Aber gut, damit werden wieder ein paar zigtausend Zahlväter künftig zu Mangelfällen. Soll der Staat eben selber zahlen für seine Versprechen. Ein Durchschnittsverdiener mit 2500 Euro brutto ist mit dieser neuen Regelung meist schon auf 900 Euro Selbstbehalt angelangt. Dann kann Papa besser ganz aufhören zu arbeiten und morgens ausschlafen. Mit Hartz IV und ggf. Pfandflaschensammeln hat er am Monat mehr Geld als mit Arbeit und Unterhalt zahlen. Und das ist keine Polemik, sondern die bittere Realität.

  • Also so ganz komm ich da nicht mit.... :hae:


    Ich denke, hier will sich Vater Staat zu Lasten der KU-zahlenden Väter ausklinken.... :brille



    Denn ich persönlich kenne es so:



    Ich bekomme KU, der tituliert ist.



    Damals musste ich für das Tagesheim an der Grundschule meines Sohnes 174€ /Monat zahlen, darin war Essensgeld enthalten.



    KU bekam ich 284€ , verdient habe ich 1200€ netto.



    Nach Abzug von Miete (776€) und allen Festkosten war das sehr teuer für mich.



    Habe dann einen Antrag auf Ermäßigung bei der städt. Gebührenstelle in München gestellt und 74€ Ermäßigung bekommen. :strahlen



    Damit war das wieder OK für mich.



    Ich denke, da will sich die Politik die Ermäßigungen sparen und die KV`s dafür zahlen lassen.... :kopf

  • Na, der Papa hat wenigstens nen Selbstbehalt. So was wird mir nicht zugestanden. :lach


    Wohin der Hase läuft ist doch klar: Die Ganztagsbetreuungspläne unserer Frauenministerin müssen finanziert werden, und da der Staat klamm ist, darf dies künftig Trennungspapa zum Großteil bezahlen. Das Unterhaltsrecht wird mißbraucht um staatliche Aufgaben zu bezahlen.


    Der Papa soll das zum Teil bezahlen. Endlich mal. Bisher wurden die Mamas (so sie betreuen) dafür missbraucht.


    Radex. Du schreibst Unsinn. Kinderunterhalt ist keine Gebühr für die Dienstleistung der Mutter, die sie Deiner Meinung nach nicht erbringt. Es ist der Anteil an dem, was ein Kind nun mal kostet.


    Der KU "unseres" Papas deckt exakt 40 % der Fremdbetreuungkosten ab. 60% zahle ich selbst, außerdem die Therapien, die Vereine und was dann sonst noch so anfällt (unsinnige Kleinigkeiten wie Miete, Essen, Kleidung etc.) Nebenbei erbringe ich natürlich noch all die Dienstleistungen, die eine betreuende Mama nun mal so erbringt: Hausaufgabenhilfe, Waschen, Putzen, Kochen.


    Papa fährt im neuen Daimler zur Freundin und chauffiert sie in Kneipen, Discos und nächste Woche in den amourösen Kurzurlaub nach Paris (Umgangswochenende aus Geld- und Zeitgründen abgesagt). Das kann er sich unter anderem leisten, weil ich keinen Betreuungsunterhalt und nur das Minimum an KU verlange. Da meine Kohle irgendwo herkommen muss, gehe ich arbeiten. Weil ich arbeiten gehe, brauche ich Kinderbetreuung. Kinderbetreuung kostet Geld (vermutlich weniger als Betreuungsunterhalt). Eine ganz einfache Geschichte eigentlich.


    So what?

  • No. Wenn Mama nicht betreuen würde, sondern Papa, gäbe es auch keinen Anspruch auf KU.

    Dann gäbe es Anspruch auf KU für Papa :dribbel


    Anteilige Finanzierung der Kindergartenkosten bedeutet für den Trennungsvater im Regelfall die Übernahme des Großteils dieser Kosten

    Das steht nirgends. Dafür haben bislang die berufstätigen Mamas die ganzen Betreuungskosten alleine getragen...is klar, besser für Papa, da reichts in der Stammtischrunde für ein paar Bier mehr. :party


    Und bald auch noch Mehrbedarf (anteilige Kindergartenkosten) weil sie das Kind nicht betreut, sondern das Kind im Kindergarten weilt.

    :hae: ...gibts bei euch etwa Kindergärten mit 24 Stundenbetreuung, 7 Tage die Woche?


    Meine Kristallkugel sagt, das gibt sicherlich wieder ene nette Diskussion :D

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • No. Wenn Mama nicht betreuen würde, sondern Papa, gäbe es auch keinen Anspruch auf KU.


    :kopf radex. Auch ein Vater, der betreut, hat Anspruch auf KU, den die Mutter dann zahlen muss. Womit wir wieder dabei wären, dass der KU kein BU, sondern U für die Lebenshaltungskosten des Kindes darstellt. :dribbel


    Auch Dir sollte klar sein, wenn betreuender ET (Vater oder Mutter) das Kind in die Kita gibt und arbeiten gehen kann, muss der nicht betreuende ET keinen oder wesentlich weniger BU zahlen. :dribbel

  • Also ich finde dieses Urteil so nicht in Ordnung. Es gilt nur dann wenn beide berufstätig sind ? :kopf


    Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn beide berufstätig sind, heisst dass noch lange nicht dass der unterhaltszahlende Berufstätige in der Lage ist, weitere Mehrkosten zu tragen.


    Dies sollte Einkommensabhängig, der Mindestbehalt davon nicht angegriffen werden dürfen und nicht berufsbedingt sein!


    Eigentlich und gerecht wäre es wenn es dann auch anteilsmäßig Geld vom "Staat" für Betreuungskosten geben würde für die Alleinerziehenden die Unterhaltsvorschuss erhalten oder einen Unterhaltspflichtigen haben der Hartz4 erhält.

  • Das steht nirgends. Dafür haben bislang die berufstätigen Mamas die ganzen Betreuungskosten alleine getragen...


    Es muß ja auch nirgends stehen. Trennungspapa hat bekanntlich KU ranzuschleppen, und sei es mit Zweitjob. Da Papa also mehr Brutto hat als die betreuende Mama, wird er in der Praxis den Großteil der Kindergartenkosten zu tragen haben. Bald kann Mama also bei Bedarf und Gelegenheit das Kind ganztags fremdbetreuen lassen, und die Rechnung größtenteils an Papa durchreichen. Die weltweit höchsten Kindesunterhaltsbeträge werden also nochmals kräftig ausgeweitet, und dürften im Einzelfall schon über dem liegen, was der Staat einem Erwachsenen an Hartz-IV oder BAFÖG zugesteht.



    Meine Kristallkugel sagt, das gibt sicherlich wieder ene nette Diskussion



    Keine Zeit dafür, muß mein Kind betreuen weil Mama heute mal ganztags arbeitet. :D

  • Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn beide berufstätig sind, heisst dass noch lange nicht dass der unterhaltszahlende Berufstätige in der Lage ist, weitere Mehrkosten zu tragen

    Ich finde es aber auch unfair, dass ich als Berufstätige Mutter die ganzen Betreuungskosten alleine tragen muss. Wie Du weiter oben in meiner Berechnung siehst, bin ich dabei der Gelackmeierte.
    Sowas gehört immer im Einzelfall betrachtet.
    Dazu kommt, dass ich mir ja trotz Arbeit und Kindberbetreuung bis auf 4 Tage im Monat den Hintern für die Kids aufreissen darf, während Exelchen ganz gelöst seiner Arbeit nachgehen kann, keine Ausfälle wegen Krankheit hat etc.


    Die Betreuungskosten gehören gesenkt, auf Kosten des Staates, dann gäbe es diese leidige Diskussion nicht. Dann könnte jeder Elternteil seinen Unterhalt bequem selbst finanzieren.


    LG


    vanilla

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    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Da Papa also mehr Brutto hat als die betreuende Mama, wird er in der Praxis den Großteil der Kindergartenkosten zu tragen haben

    :kopf ...wo haste denn die Weisheit wieder her :kopf ...axo, da war doch was, AE-Mamas sind alle schulisch schlecht ausgebildet und kriegen deshalb keine Jobs, wenn sie überhaupt was arbeiten wollen...Mist...ich mach doch immer alles falsch :motz:


    Bald kann Mama also bei Bedarf und Gelegenheit das Kind ganztags fremdbetreuen lassen, und die Rechnung größtenteils an Papa durchreichen.

    Auch das wage ich in meinem Fall zu bezweifeln, Papa bescheisst und kriegt Schwarzgeld und zahlt noch nicht mal den Mindestunterhalt...solls auch geben, auch wenn das nicht in Deinen klugen Statistiken steht. Und nochmal, ich bin da sicherlich kein Einzelfall. :party

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)


  • Bald kann Mama also bei Bedarf und Gelegenheit das Kind ganztags fremdbetreuen lassen,

    .... wird ihr nicht viel anderes übrig bleiben, wenn sie ganztags arbeitet. Würde die Mama das Kind in der Zeit in die Besenkammer sperren, wär's zwar billiger, das Jugendamt hätte aber sicher was dagegen.