Hallo an alle,
mit der Geburt meines Sohnes in 2003 kam der Kindesvater in den Strafvollzug und sollte für 5 Jahre eine Haftstrafe absitzen, die dann mit einer vorzeitigen Entlassung nach 3 1/2 Jahren vorbeit war. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits das 3. Mal inhaftiert. Während der ersten Monate habe ich ihn regelmäßig mit meinem Sohn besucht. In dieser Zeit habe ich einen neuen Partner kennengelernt und mit diesem seit 2006 eine Tochter. Mein Sohn sieht in meinem Partner "seinen" Papa.
Nach der Haftentlassung hat der Kindesvater meinen Sohn unregelmäßig alle 4 - 6 Wochen für 5 Stunden gesehen, meistens sind sie dann in ein Spieleland gegangen. Nun möchte der Kindesvater meinen Son alle 14 Tage für das Wochenende haben, mit Übernachtung.
Ich möchte den Umgang nicht weiter vertiefen, sondern in oben beschriebenen Rythmus beibahlten.
Kann mir jemand einen tollen Rat geben, wie ich mein Vorhaben umsezen kann ?. Gibt es dazu eine aktuelle Rechtssprechung, kann mir jemand einen guten, helfenden Tip geben, hat jemand ein ähnliches Problem zu seinem Gunsten gelöst, wenn ja wie ?
Danke für Eure Antworten
Viele Grüße
Bella77