Umgang nach 4 Jahren Gefängnis

  • Hallo an alle,


    mit der Geburt meines Sohnes in 2003 kam der Kindesvater in den Strafvollzug und sollte für 5 Jahre eine Haftstrafe absitzen, die dann mit einer vorzeitigen Entlassung nach 3 1/2 Jahren vorbeit war. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits das 3. Mal inhaftiert. Während der ersten Monate habe ich ihn regelmäßig mit meinem Sohn besucht. In dieser Zeit habe ich einen neuen Partner kennengelernt und mit diesem seit 2006 eine Tochter. Mein Sohn sieht in meinem Partner "seinen" Papa.


    Nach der Haftentlassung hat der Kindesvater meinen Sohn unregelmäßig alle 4 - 6 Wochen für 5 Stunden gesehen, meistens sind sie dann in ein Spieleland gegangen. Nun möchte der Kindesvater meinen Son alle 14 Tage für das Wochenende haben, mit Übernachtung.


    Ich möchte den Umgang nicht weiter vertiefen, sondern in oben beschriebenen Rythmus beibahlten.


    Kann mir jemand einen tollen Rat geben, wie ich mein Vorhaben umsezen kann ?. Gibt es dazu eine aktuelle Rechtssprechung, kann mir jemand einen guten, helfenden Tip geben, hat jemand ein ähnliches Problem zu seinem Gunsten gelöst, wenn ja wie ?


    Danke für Eure Antworten


    Viele Grüße


    Bella77

  • hallo bella77,


    weiss ja nicht, weshalb Dein EX immer wieder mal im Knast war (vielleicht ja auch nicht so relevant).


    Ich würde ihm erlauben (vorausgesetzt: Vertrauen vorhanden?), den Kleinen in etwas kürzeren Abständen (alle 14 Tage) zu sehen. Aber übernachten? Ich weiss ja net. Musst auf dein Bauchgefühl hören...


    grüsse tanimami73

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!


  • Na, das Ziel wird der Vater nicht in einem Schritt, sondern mindestens
    in 2 Schritten (1. Schritt kürzere Intervalle, 2. Schritt Verlängerung der
    Kontakte) erreichen können.


    Diese Schritte benötigen ihre Zeit.


    :D

  • Hallo tanimami73, hallo grinsekatze,


    danke für Eure Antworten zu meinem Problem.


    Ich möchte Euch hier noch einige nähere Informationen geben, warum ich den Kontakt nicht näher ausbauen möchte.


    Meine damalige Schwangerschaft und die Geburt passte laut des KV nicht in seine Lebensplanung. Ich bin ein resoluter Mensch und hatte damals kein Problem, meinen Sohn alleine zu erziehen.


    Mit dem ersten Tag zu Hause nach der Entbindung wurde der KV in der Nacht mit dem SEK abgeführt. - Höllenstunden für mich !!!!


    Er hatte in großer Form in einer Drogenorganisation zu tun und war selber Konsument.
    Zum damaligen Zeitpunkt tat er mir ganz doll leid und ich wollte ihm seelische und moralische Unterstützung geben. Neben den regelmäßigen Besuchen in der JVA (durch seinen RA empfohlen, um das Strafmaß zu mindern - ansonsten wären bis zu 12 Jahre Haft möglich gewesen) habe ich auch eine Reihe an finanziellen Angelegenheiten für ihn geregelt.


    Das alles dank er mir heute nicht mehr und ist ebenfalls der Meinung, das dies alles nicht notwendig gewesen sei (weil er seiner Meinung ja so toll ist und alles selber geschafft hätte - ha, ha, ha, ha !).


    Nun habe ich ein perfektes Leben, bei ihm ist der Neid ganz großgeschrieben. Mein jetziger Freund arbeitet unter der Woche auswärts und ist leider nur am WE zu Hause. Diese Zeit wollen wir optimal nutzen und ganz in Familie verbringen, mein Sohn akzeptiert meinen Freund absolut als Papa. Die Liebe zum Sohn durch den KV ist nicht gegeben, der Verlust der Partnerschaft zu mir schlägt in Haß um. Er will aus meiner Sicht unsere schöne familäre Welt zerstören.


    Was mich allerdings dabei sehr wundert ist der Fakt, das er noch nicht vor Gericht gegangen ist, um seinen Umgang gerichtlich einzuklagen.


    Ich habe mich beim JA, beim RA, bei der Caritas erkundigt- leider nicht mit einer für mich zufriedenstellenden Auskunft und Hilfe. Die MA des JA sagte, selbst wenn der KV ein Mörder wäre, hat er schließlich nicht das Kind umgebracht und hat den Anspruch auf Umgangsrecht. Selbst wenn der KV einen Joint raucht sollte ich meinem Sohn erklären, das es sich dabei um eine Zigarette handelt (Was für eine Aussage !!!!!)


    Wie kann ich nun den Umgang weiter verzögern, bis mein Sohn in einem entsprechenden Alter ist, um selber die Entscheidung treffen zu können.


    Freue mich auf weitere Antworten und mögliche neue Hinweise / Ideen und Anregungen.


    Viele Grüße Bella77

  • Sorry,


    ich sehe es so, dass Dein Kind ein Recht auf seinen Vater hat- und solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist, sollte der Umgang (natürlich langsam aufbauend) stattfinden-


    Natürlich ist es verständlich, dass Du und Dein neuer Partner gerne keinen Kontakt zum Ex und KV hätten- aber, es geht nicht um Euch, sondern um das Kind- Ihr wollt das, was für Euch das beste wäre- aber, ob es das auch für das Kind ist?


    Statt Deine Energien in Unterhaltsvermeidung zu investieren, würde ich versuchen diese in einen möglichst moderaten Umgang mit dem KV zu stecken.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der KV hat eine narzisstische Persönlichkeit, wenn ihm etwas gehört, möchte er es auch nicht hergeben.


    Wir haben auch schon mehrere Vorschläge zu anderen Umgangsformen gemacht, auch unter der Woche, diese wurden jedoch nicht angenommen.


    Leider kann ich mit ihm nicht auf normalen Weg auf einer normalen emotionalen Ebene kommunizieren.


    Sicherlich soll und wird mein Sohn erfahren, wer der KV für ihn ist, im Moment versteht er das noch nicht. Wenn es soweit ist, und damit dann aus meiner Sicht das richtige Alter gekommen ist, soll er das entscheiden.


  • Vielleicht hat der Sohn seiner Eltern ja nun gerade die Gene des Vaters geerbt. Alles was wir wissen ist das Kinder nur gedeihen, wenn sie Kontakt zu beiden Elternteilen haben. So sind auch die gesetzlichen Regelungen und der Gesetzgeber, also dieJudikative, unterscheidet nicht zwischen Hartz 4 Mutter oder Knastbruder. Das geht denen am Arsch vorbei, weil sie nur Gesetze zu respektieren haben.


    Gruß Gensis

  • ..Guten Morgen...da ich selbst die Erfahrung mit einen "DrogenSüchtigen Dealer" gemacht habe...kann ich Deine Lage ganz gut verstehn....


    Gehe zum Jugendamt...sage du willst ihn den Umgang nicht verwehren :brille...aber bitte unter Aufsicht des Jugendamtes (also nur dort direkt..kann er Zeit mit Ihm verbringen)..Sage ihn deine Ängste...


    ( Einen der mit Drogen zu tun hat..wird von seiner Vergangenheit IMMER eingeholt, wenn er an den gleichen Punkt zurück geht)


    Er wird diese Termine vielleicht ein paar mal einhalten..aber nicht lange...geb ich dir Brief und Siegel..


    Ich drück dir auf alle Fälle die Daumen...


    und kann Nachvollziehen warum di ihn nicht lange geben willst

  • [quote]Original von Luchsie
    Sorry,


    ich sehe es so, dass Dein Kind ein Recht auf seinen Vater hat- und solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist, sollte der Umgang (natürlich langsam aufbauend) stattfinden-


    Ich sehe das wohl genauso wie Luchsie,solange es dem Kind dort gut geht,würde ich Deinem Kind den Vater nicht vorenthalten!!
    Egal ,was er getan hat,er hat dafür gebüßt und solange er nicht in alte Verhaltensweisen zurückfällt und oder das Kindswohl gefährdet,hat er ein Recht auf seinen Sohn!
    Du hast diesen Mann ja auch schon vor der Verhaftung gekannt und wusstest von we´m Du ein Kind erwartest...Und die Anfangszeit hast Du ihn dann mit seinem Kind in der JVA besucht....
    Was genau spricht dagegen,das der Lütte auch bei Papa schläft???
    lg
    Nadine

    __________________
    "Ärgere dich nicht darüber,dass der Rosenstrauch Dornen trägt,sondern freue dich darüber,dass der Dornenstrauch Rosen trägt"-arabisches Sprichwort-

  • Ich sehe es auch so, euer Sohn hat ein Recht darauf zu wissen wer sein Vater ist und auch auf einen Umgang mit ihm. Und zwar schon jetzt.
    Euer Sohn ist 5 und besucht ihn doch schon jetzt alle paar Wochen. Wie erklärst du denn deinem Sohn diese Besuche, als wen sieht er diese Person?
    Du schreibt, dass er noch nicht das passende Alter hat. Meine Frage, wann das passenden Alter deiner Meinung nach ist, hast du mir leider nicht beantwortet. Euer Sohn wächst mit einem "falschen" Vater auf und irgendwann erfährt er dann von dir, dass er jahrelang belogen wurde.


    In deiner perfekten Familie passt der KV nicht rein, nur du hast mit ihm damals das Kind gezeugt. Und zwar in der Zeit, als er bereits Erfahrungen mit der Kriminalität und dem Gefängnis hat. Niemand verlangt von dir, eine Beziehung zu diesem Mann aufzubauen. Doch er ist der Vater eures Sohnes und will den Kontakt/Umgang mit seinem Sohn. Ich finde die Wahrheit in diesem Fall besser als jahrelanges belügen.
    Das Kind vertraut dir und du belügst es.

  • Ich empfehle dir, zuerst reinen Tisch bei deinem Sohn zu machen. Kindgerecht. Bedenke, dass, wenn du den Vater schlecht machst und versuchst, deinen Sohn zu manipulieren, er schneller von dir weg sein könnte als du es ahnst.


    Lass das Kind seine eigenen Erfahrungen machen.
    Wenn du unsicher bist, bitte auf dem JA um begleiteten Umgang und um eine Beratung bzw. ein vermittelndes Gespräch mit dem Vater.
    Dass dieser Mann eure Beziehung kaputt machen will, nimmst du an. Kannst du es beweisen?
    Wenn die Beziehung zu deinem Partner stabil und gut ist, kann dein Ex doch da gar nichts machen.


    Außerdem hat eure Beziehung nichts mit dem Kind zu tun.
    Und vielleicht ist gerade der Kontakt zum Sohn für den KV wichtig, sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich sehe in diesem Fall nicht den Sinn darin,warum der Kontakt nur unter Aufsicht von Jugendamt erlaubt werden soll :wand
    Die haben gaaaanz andere Fälle um die sie sich kümmern /sollten.

    __________________
    "Ärgere dich nicht darüber,dass der Rosenstrauch Dornen trägt,sondern freue dich darüber,dass der Dornenstrauch Rosen trägt"-arabisches Sprichwort-

  • Hallo Bella77,


    ich finde schon auch, dass dein kleiner wissen muss, wer sein "richtiger" Papa ist. Bei mir war´s so, dass mein Kind von Anfang an meinen neuen Partner (allerdings mittlerweile wieder getrennt) mit dem Vornamen angesprochen hat. Somit hat sich irgendwann das Thema Papa von selbst gestellt und ich konnte meinen Sohn aufklären.


    Das Kind hat das Recht zu wissen, wer sein Vater ist. Früher oder später wird er es sowieso erfahren.


    Was das mit dem Umgang betrifft: man muss schon abwägen, ob man den Umgang so mir nix dir nix gewährt. In deinem Fall sind Zweifel durchaus berechtigt!


    Bei mir wars so: habe KV zum JA geschickt, als er nach 2 Jahren mal Kontakt wollte, das war ihm schon zuviel. Er hats dann einfach bleiben lassen und sich nicht wieder gemeldet...


    Einfach ein paar Steine in den Weg legen und dann sieht man schon, wie wichtig ihm das ganze ist. Schlag ihn einfach mit seinen eigenen Waffen. Der ändert sich sowieso nie. Wenn er schon mehrmals gesessen hat, kanns ja nimmer lang dauern bis es wieder so ist.


    Aber aufklären musst Du Dein Kind auf jeden Fall.


    grüsse tanimami73

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Zitat

    Original von tanimami73
    Einfach ein paar Steine in den Weg legen und dann sieht man schon, wie wichtig ihm das ganze ist.


    Alle, die so armselig denken, sollten sich mal in die Lage des anderen Elternteils versetzen und überlegen, wie sie sich fühlen würden, wenn sie ein neues Leben beginnen wollen, Kontakt zum Kind wünschen und dann ständig aufs neue eine vor den Latz geballert bekommen.


    Kinder sind nicht euer Besitz, sie sind euch für eine Zeit anvertraut worden. Und genauso solltet ihr sie behandeln!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Genesis
    So sind auch die gesetzlichen Regelungen und der Gesetzgeber, also dieJudikative, unterscheidet nicht zwischen Hartz 4 Mutter oder Knastbruder. Das geht denen am Arsch vorbei, weil sie nur Gesetze zu respektieren haben.


    Saugeil, Hartz4-Krieger und Vorbestrafte auf einen Stufe zu stellen. Meines Erachtens ist ersteres nicht unter irgendeine Strafe zu stellen! :hm...


    Nun zum Thema, ich werde das Gefühl nicht los als die TS noch nicht den "falschen" Papa hatte war der "Knastvater" gut genug! Nun stört letzterer einfach nur! Seltsam, fürs Kind kriegen war er noch gut genug, nun ist plötzlich alles schlecht an ihm.... Vorher aber mit Kind regelmässig in JVA gehen, damit er Hafterleichterung oder Verkürzung kriegt! ::) Von daher gebe ich Mederano ( :wink) und KAJ Recht!


    Ihr könnt mich jetzt steinigen, aber ich werd echt das Gefühl nicht los es geht hier gar nicht ums Kind! :scared

    Einmal editiert, zuletzt von cath ()

  • Zitat

    Original von cath


    Saugeil, Hartz4-Krieger und Vorbestrafte auf einen Stufe zu stellen.


    Cath, komm runter! :dribbel


    Ich glaube, genesis meinte damit, dass es einem Richter egal ist, ob ein umgangsberechtigter ET ALG II bekommt oder im Knast war.
    Solange keine Gefahr von ihm ausgeht und es dem Wohl des Kindes zuträglich ist, wird ihm immer Umgang zugesprochen.
    Überleg mal, wieviele Frauen ihrem Ex den Umgang verweigern, weil sie nicht genug KU bekommen. Der Richter unterscheidet hier zurecht zwischen Umgang und KU (Geld).


    Vorbestraft sein kann man übrigens schneller als man denkt. Ein Fehler, der eine Kette von Folgen nach sich zieht, reicht im alltäglichen Straßenverkehr...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj Es ist nur immer das gleiche bei ihm. Spricht er von Frauen wird im gleichen Augenblick auch von Hartz4 gesprochen... :muede Aber danke fürs runterholen! ;)

  • Zitat

    Original von Kaj


    Alle, die so armselig denken, sollten sich mal in die Lage des anderen Elternteils versetzen und überlegen, wie sie sich fühlen würden, wenn sie ein neues Leben beginnen wollen, Kontakt zum Kind wünschen und dann ständig aufs neue eine vor den Latz geballert bekommen.


    Kinder sind nicht euer Besitz, sie sind euch für eine Zeit anvertraut worden. Und genauso solltet ihr sie behandeln!


    Hallo nochmals zusammen,


    das mit den Steinen in den Weg legen war so gemeint, dass man durchaus die Ernsthaftigkeit überprüfen und beobachten sollte (im übrigen wurde das mir vom JA auch so vorgeschlagen).


    Das das armselig ist, streite ich ab, ich halts sogar für verantwortungsvoll dem Kind gegenüber. Alles andere wäre hochgradig naiv. Im übrigen kann hier von "neuem Leben beginnen" gar keine Rede sein, denn der KV sass ja schon mehrfach (mind. 1 x wegen Drogendelikts) und wenn man sich das Strafmaß ansieht, hat der wohl ja schon einiges aufm Buckel. Einfach so mal ein paar Jahre aufgebrummt bekommen..


    Wenn sich KM dann keine Gedanken machen darf ums Kindeswohl, Leute ich bitte Euch.... Man könnte manchmal echt meinen: Hauptsache Umgang auf Biegen und Brechen. Es gibt nun mal auch ein paar Erdenbürger, die habens echt mit einem KV zu tun, wo man sich echt als Sorgeberechtiger fragen muss, ob es dem Kindeswohl entspricht. Ob dies hier so der Fall ist weiss ich net, aber man darf ja wohl noch vorsichtig sein..




    Grüsse tanimami73

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!