Adresse und Aufenthaltsort von KV herausfinden.

  • Moin nach langer Zeit muss ich mich mal wieder mit einer Frage an Euch wenden. Folgende Situation.


    Es gibt mit den KV 2 Kinder mit KM 1 . KV hat zwei weitere Kinder mit KM2 . Es gab vor 11 Jahren eine unschöne Trennung von KM1 . Nach der Trennung klagte der Vater vor Gericht darauf das die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt, da er kein Interesse hat, Kontakt zu den Kindern zu haben. Es gab wegen Unterhalt einen Titel über 150€. Ob der je bedient wurde kann ich nicht sagen da es für beide Kinder UHV gab. Der Vater hat mit einer anderen Frau noch mal 2 Kinder bekommen. Wegen Gewalt gegen eines der Kinder wurde er zu 2, 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde im Juni 2022 aus dem Gefängnis entlassen Es war noch 1 Jahr Haftstrafe offen auf 3 Jahre Bewährung und er hatte wohl bei einer Familie eine Adresse und auch dort gewohnt. Auch eine Job in einer Firma hatte er. Die Adresse war bekannt aus den Urteil wegen des Schmerzensgeld gegen den einem Kind.


    So zur jetzigen Situation. Sohn ist jetzt 18 geworden und musste sich daher um Unterhalt kümmern. Die Anwältin des Sohnes hat dann an die letzte Bekannte Adresse einen Brief geschrieben. Die Leute die an der Adresse wohnen haben sich gemeldet und gesagt das KV dort nicht mehr wohnt und mehrere Jahre in einer JVA ist. In welcher JVA wissen Sie nicht. Die Frage ist hat der Sohn irgendeine Chance die aktuelle Adresse bzw JVA heraus zu finden? Oder auch herus finden warum er in der JVA ist und wie lange? Denn man muss ja auch irgendwie überprüfen können ob diese Aussage stimmt, oder ob er nur versucht so die Zahlung zu vermeiden.

  • ok dann probieren wir es übers Einwohner Meldeamt.


    Den Grund finde ich persönlich uninteressant. Die Dauer währe interessant, ob Sohn während seines Studiums oder Schulischen Ausbildung noch Unterhalt erwarten kann oder ob die ganze Zeit eh sitzt

  • Das ist eine nicht einfache Konstellation.

    Aber sobald Sohn in einer Sackgasse gelandet ist, also keine Kontaktadresse findet, könnte er eine Strafanzeige stellen wegen Unterhaltspflichtverletzung. Dabei die letzte bekannte Adresse angeben, aber auch mitteilen, dass ggfls. der Vater in einem deutschen Gefängnis einsitzt. Der Staatsanwaltschaft stehen Wege offen, die Haftanstalt zu ermitteln. Aus der Rückmeldung müsste man einigermaßen herauslesen können, wie der Stand der Dinge ist. In der Sache wird sie das Verfahren mutmaßlich einstellen. Aber ihr hättet dann einen Faden in der Hand.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Staatsanwaltschaft wird den Fall leider aller Wahrscheinlichkeit nach einstellen, ehe die Ermittlung überhaupt so weit gediehen ist. Die sind alle viel zu überlastet und Unterhaltsgeschichten haben (bitte haut mich nicht, das gefällt mir selber nicht) leider eine Sau niedrige Prio in Deutschland. Da jemanden mal strafrechtlich zu verknacken ist so gut wie unmöglich.


    Als Volljähriger bis 21 hat er noch das Recht auf Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt. Die dürfen ihn zwar nicht mehr als gesetzliche Vertreter direkt vertreten, aber der Beistandschaft steht zum Beispiel der Blick in die Einwohnermeldedaten offen und die meisten von uns sind ja doch irgendwo auch gern mal kleine Detektive. Die größten Chancen, den Aufenthaltsort herauszufinden hat er mMn da. Das hält dann auch seine Anwaltskosten gering, weil alle Schritte, die die Beistandschaft anstelle des Anwalts vornehmen kann, kostenlos sind.


    Sitzt er in der JVA ein, sollte der Sohn sich gedanklich von der Thematik Unterhalt verabschieden. Das läuft dann vielleicht noch auf eine Abzweigung von ein paar wenigen Euros hinaus, falls der Vater in der JVA was verdient.


    In dieser Konstellation wird, sofern es für sie möglich ist und sie verdient, die Mutter (annähernd) den vollen UH zu stemmen haben, weil der Herr Papa nicht leistungsfähig ist. Klingt unfair, aber so ist es dann leider.


    Das sind meine ganz persönlichen "Lieblinge". Ein Kind nach dem anderen in die Welt setzen und sich dann nicht drum kümmern.

  • Ein Verfahren offiziell einzustellen, weil keine Lust besteht, den Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen - trotz Hinweis - zu ermitteln, das sollte eigentlich nicht vorkommen.

    Natürlich kann (und sollte) man, es wurde ja vorher schon empfohlen, über die Beistandschaft gehen. Dazu muss aber zwingend der bereits tätigen Anwältin das Mandat entzogen werden. Beides parallel geht leider nicht.

    Sollte aber die Beistandschaft scheitern, wäre die Anzeige ein noch gangbarer Weg. Und - falls das Verfahren vor einem Feststellungsversuch eingestellt wird - die Beschwerde dazu.

    Tatsächlich kann es da dann nur darum gehen zu erfahren, wie lange denn der Vater einsitzt und wann ggfls. es sich noch einmal lohnen könnte. (Da er jetzt erneut einsitzt, wird das zur Bewährung ausgesetzte Jahr ja auch noch obendrauf kommen). Und es wäre, falls der Sohn Chancen auf Bafög hätte, dem Amt nachzuweisen, dass der Vater sein Gehalt nicht offen legt und wohl auch nicht zahlen kann.


    In der Sache wird hier der bisher gezahlte Unterhaltsvorschuß wegfallen und dann letztlich von dir, Carter, irgendwie ersetzt werden müssen. Das ist natürlich schon ein Betrag ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich kenne jemand der saß deswegen im Gefängnis also ganz so lapidar ist das nicht.


    Es muss natürlich Vorsatz nachgewiesen! werden da liegt der Hase im Pfeffer.


    Also einfach sagen alle die nicht bezahlen können verknacken geht auch nicht.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...