Umziehen bei gemeinsamem Sorgerecht - produktiv argumentieren

  • Hallo,


    eine Ewigkeit ist es her, dass ich hier aktiv war. Habe alles in sehr positiver Erinnerung, ich habe mich sehr wohl gefühlt, aber irgendwann war ich in meinem Leben als alleinerziehende Mutter angekommen. Aber jetzt muss ich doch nach so langer Zeit wieder um Rat bitten.


    Zur Situation: ich habe eine Tochter, 8 Jahre alt. Trennung vor 5 Jahren von deren manipulativen Vater (narzistische Züge, psychisch übergriffig mir und meinen Kindern aus früherer Beziehung gegenüber, Suchterkrankung und daraus resultierend bis heute Geldprobleme). Wir haben damals schriftlich aufgrund seiner Unzuverlässigkeit beschlossen, dass meine Tochter 2 Tage unter der Woche und alle 2 Wochen am Wochenende zu ihm darf. Das funktioniert soweit auch, abgesehen davon, dass er seinem grundsätzlichen Erziehungsauftrag nicht nachkommt. Er ist sehr Ich-bezogen, das Kind soll alles toll finden, was er toll findet. Die Hobbies der Tochter werden nicht gefördert, weil er sie nicht toll findet. Er ist nicht hinterher, was Schule etc. angeht, für mich wirkt er erher überfordert mit Erziehung, er möchte eher die schönen, einfachen und unterhaltsamen Dinge mit ihr tun und sonst nichts. Dies wie gesagt als Beschreibung für den Hintergrund, damit ihr die Situation etwas besser beurteilen könnt. Wir wohnen beide im selben Ort.


    Nun möchte ich gern umziehen, 15 km in die nächstgrößere Stadt. Dafür brauche ich die Zustimmung des Vaters. Ich fürchte allerdings, dass er diese verweigern wird und die Gelegenheit als gekommen sieht, sie endlich zu sich zu holen.


    Was ist mein Problem daran? Die oben beschriebene Situation. Er kann weder die Schulzeiten vernünftig mit seiner Arbeit abdecken, noch kümmert er sich um Hausaufgaben etc (muss ihn regelmäßig erinnern, ins Hausiheft zu schauen, sonst läuft das nicht). Medienkonsum liegt auch mal bei 1 1/2 bis 2 Stunden in den drei Stunden, die sie unter der Woche miteinander haben. Kurz: Für meine Tochter habe ich die Sorge, dass sie einfach den Anschluss verliert und vor sich hindümpelt, wie er das so tut.


    Ich möchte weder den Umgang einschränken, im Gegenteil, ich würde versuchen, das bestmöglich weiterhin umzusetzen (bestmöglich, weil das ja irgendwann auch von Unterrichtszeiten in der weiterführenden Schule abhängig sein wird). Kurz: ich möchte den Umzug nicht nutzen, um sie ihm zu entziehen. Umgekehrt aber sehr wohl, um ihr bessere Möglichkeiten zu bieten, was die Erreichbarkeit von Freizeitangeboten angeht, nächstes Jahr auch mit Blick auf weiterführende Schulen. Wir leben hier auf dem Land und ich habe bei meinen älteren Kindern sehr gemerkt, wie blöd das ist, auf den schlecht ausgebauten ÖPNV angewiesen zu sein und damit dann auch Hobbies nicht ausüben zu können oder Schulfreunde nicht einfach so besuchen zu können.


    Wie kann ich ihn ins Boot holen, dass er zustimmt? Das Jugendamt sagt, wenn er nicht zustimmt, können wir nicht umziehen. Kind ist natürlich auch nicht so superbegeistert, sie weiß ja gar nicht, was genau sie erwartet und meint, sie würde eher hier bleiben. Die Stadt kennt sie aber und mag sie auch.

    Ich möchte einfach nur bessere Möglichkeiten für sie und klar auch für mich, die bisherigen Umgänge wären davon unberührt. Es wäre ein bisschen mehr Fahrerei, aber das würde ich auf mich nehmen. Aus der Erfahrung raus wird er aber, sobald sie sagt: Ich möchte eigentlich lieber hier bleiben. voll drauf einsteigen und ihr erzählen, sie könne ja bei ihm wohnen, obwohl er das gar nicht leisten kann - sowohl zeitlich als auch von Anspruch, dem Kind seinen Freiraum zur Entwicklung zu geben. Der Aspekt Unterhaltszahlungen spielt hier auch eine Rolle, so dass ich sogar schon überlege, ihm anzubieten, dass er weniger zahlen muss. Ich möchte ihr wirklich nur die Entwicklungsmöglichkeiten bieten, die sie bei ihm nicht hat.


    Wie kann ich das möglichst gut regeln, ohne, dass es Stress auf Kosten des Kindes gibt?


    Ist lang geworden, ich wollte aber die Situation gern so gut wie möglich darstellen und wie gesagt auch nochmal betonen, dass der Umzug nicht meine Chance sein soll, den Umgang zu unterbinden. Was würdet ihr tun?


    Viele Grüße

    Lanie

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Für den Vater ändert sich nichts, warum sollte er dagegen sein,...15km sind nicht die Welt...wie viel Minuten sind das mit dem Bus oder mit dem Auto.

    wenn sie bei ihm wohnen würde, wäre das ja Quatsch, da du nur wegen der weiterführenden Schule mit ihr in die Stadt ziehen würdest,

    kannst du mit deiner Tochter über deine Befürchtungen sprechen.

    vielleicht gibt es auch einen Radius von einer bestimmten km Zahl , in dem man mit einer guten Begründung umziehen darf,

    du ermöglichst deiner Tochter die Umgänge weiterhin, was ist das Problem (nur weil Ex das nicht will?)

  • Um ehrlich zu sein habe ich wahrscheinlich einfach nur Angst aus den Erfahrungen der Vergangenheit, weil er oft irrational agiert hat, nur um Recht zu behalten.

    Auf der einen Seite denke ich auch, was soll passieren - es ist nah und damit zumutbar und ich möchte ja auch Angebote machen, den Umgang aufrecht zu erhalten, auch wenn ich dazu etwas mehr Auto fahren müsste.
    Auf der anderen Seite habe ich dennoch Angst, dass eben alles schief geht …


    Ich verfolge gerade den Thread nebenan von Hexe11, wo geantwortet wurde, dass man sich selbst reflektieren soll. Vielleicht sollte ich das ja auch mehr tun, um mit graden Schultern zu dem zu stehen, was eigentlich total logisch ist - statt mich von vornherein zu ducken mit den Händen überm Kopf aus Angst, dass alles verkehrt läuft.


    Alte Muster. Nicht immer leicht, da raus zu kommen.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Moin!


    Ihr übt das Residenzmodell aus, d. h. dein Kinde leben bei dir. Somit hast du, auch bei geteilter elterliche Sorge, in Fragen der Alltassorge Freiheiten, ohne dich hier abzustimmen. Bei einer Entfernung von 15 km (auf dem Land jetzt auch nicht viel...) ist hier kein massiver Eingriff in den Alltag gegeben. Ich würde dir empfehlen, einfach umzuziehen. Du musst hier nicht um Erlaubnis fragen.


    Wenn der KV es hier drauf ankommen lassen würde, könnte man den Sachverhalt natürlich vor dem FamG erörtern, ich verspreche dir, dass aber die Richter:in hier nur mit der Schulter zucken wird im Hinblick, was sich denn im Alltag überhaupt durch den Umzug verändern würde im Umgang zwischen Kind und KV (ich vermute nämlich gar nichts).


    Von daher, frohes umziehen!


    P

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR

  • Erkundige dich bitte vorher beim Einwohnermeldeamt der anvisierten Stadt. Meines Wissens brauchst du auch bei 500m rein rechtlich die Unterschrift des KV und es gibt durchaus Ämter, die da auch sehr genau hinschauen. Bei unseren letzten Umzug haben wir den KV extra noch vom Amt aus per VK angerufen, weil seine Unterschriften auf Einverständniserklärung und Perso-Kopie so unterschiedlich aussahen, dass der Sachbearbeiterin das nicht geheuer war und sie die Ummeldung unseres Kindes so nicht durchführen wollte.

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Die Meldestelle dokumentiert nur die IST Zustand des Wohnsitzes - es ist kein Antrag.

    Lange ist seit 5 Jahren alleine mit dem Kind gemeldet, das kann das Amt einsehen und es ist nur die Nachbargemeinde - da würde ich mir keinen Stress machen.


    In der Diskussion würde ich nur die Schule sachlich anführen - Medienkonsum usw würde ich weglassen - das wird schnell zu emotional.

  • Die Entscheidung über eine neue Wohnung berührt das gemeinsame Sorgerecht.

    Können die Eltern sich nicht einigen, dann müssen die Argumente, die Vor- und Nachteile gewichtet werden.


    Argumente für eine neue Wohnung können sein:


    * Mängel an der alten Wohnung

    * Standort - sowohl günstiger zur Arbeit als auch zur Schule. Lage/Umfeld, Freizeitmöglichkeiten etc.

    * Günstigere Betreuungsmöglichkeiten


    Natürlich kann der andere Elternteil verweigern. Aber da werden von ihm auch Argumente erwartet. Ein reines "Ich stimme nicht zu" kommt da eher weniger Gewicht.


    Lanie, du hast jetzt allerdings Sorge, dass der Vater den Umzug nutzt, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht neu zu diskutieren, also das Kind zu sich zu holen. Da sind wir auf einmal auf einer ganz anderen Ebene. Auch um (streitig) das ABR zu bekommen, braucht es starke, sehr starke Argumente. Da ist die Wohnung nur ein kleiner Teil.


    Im Grunde hilft dir nur, den Umzug mit guten Argumenten anzusprechen um anzutesten, wie der Vater reagiert. Aber vielleicht so, dass er mit die Meinung finden kann, ohne ihm ein völlig fertiges Konzept vorzusetzen. Es ist leider eine Gratwanderung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke euch allen. Medienkonsum soll gar kein Thema in dem Gespräch sein, das war nur die Info an euch, um die Gesamtsituation besser bewerten zu können.


    Ich möchte es auf gar keinen Fall „drauf ankommen lassen“ und einfach umziehen, zum einen wegen der ohnehin benötigten Unterschriften und zum anderen, weil das dann automatisch dicke Luft gäbe - ist ja auch verständlich.


    Die Idee von dir, Volleybap, ihn seine eigene Meinung finden zu lassen und ihn nicht mit einem fertigen Konzept zu erschlagen, finde ich gut.


    Es spielt auch der Aspekt rein, dass das Geschwisterkind in der neuen Stadt eine Ausbildung machen möchte. Sie hat arge Probleme gehabt (psychisch) und kommt gerade wieder auf den Damm, das ist also eine wichtige Chance für sie (wohnt weiter daheim), die ebenfalls in diese Entscheidung reinspielt. Würdet ihr das mit erwähnen? Oder nur bei seinem Kind bleiben?

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)



  • Es spielt auch der Aspekt rein, dass das Geschwisterkind in der neuen Stadt eine Ausbildung machen möchte. Sie hat arge Probleme gehabt (psychisch) und kommt gerade wieder auf den Damm, das ist also eine wichtige Chance für sie (wohnt weiter daheim), die ebenfalls in diese Entscheidung reinspielt. Würdet ihr das mit erwähnen? Oder nur bei seinem Kind bleiben?

    Das gehört in meinen Augen ganz wesentlich in die Gesamtargumentation mit hinein. Wenn Du als Familienernährerin einen Arbeitsplatz "in Timbuktu" annehmen müsstest, wäre das ein starkes Argument für den Umzug. Wenn hier in Rücksicht auf ein Kind eine Wohnsituation "näher am Arbeitsplatz" und damit entlastend für die ganze Familie geschaffen werden soll, ist das auch wichtig zu erwähnen. Wobei es auch zeigt: Du kümmerst dich um die Kinder und gehst je nach Bedarf auf die Situation der Kinder ein.

    Es sollte nicht das erste bzw. das Hauptargument sein. Aber kommunizieren würde ich das schon.


    In einer Familiensituation kann ein Kind nicht "der" Entscheidungsfaktor sein. Da spielen die Bedürfnisse aller Familienmitglieder hinein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei einer Entfernung von 15 km (auf dem Land jetzt auch nicht viel...) ist hier kein massiver Eingriff in den Alltag gegeben. Ich würde dir empfehlen, einfach umzuziehen. Du musst hier nicht um Erlaubnis fragen.

    Auch wenn das vor dem FamG wohl zugunsten der KM entschieden würde, dürfte die KM das Kind doch gar nicht in einer anderen Stadt anmelden. Genauer gesagt müsste sich das Einwohnermeldeamt eigentlich weigern, wenn der KV nicht mit umgezogen wird.

  • Auch wenn das vor dem FamG wohl zugunsten der KM entschieden würde, dürfte die KM das Kind doch gar nicht in einer anderen Stadt anmelden. Genauer gesagt müsste sich das Einwohnermeldeamt eigentlich weigern, wenn der KV nicht mit umgezogen wird.

    Nein. Das ist nicht so. Das Einwohnermeldeamt hat laut Meldegesetz einzig den Ist-Zustand zu dokumentieren. So zu finden im Bundesmeldegesetz vom 1. November 2015 . Landesmeldegesetze, die vorher in unterschiedlicher Fassung gültig waren, sind nicht mehr rechtskräftig. Bundesrecht bricht Landesrecht. Es gilt die Vorgabe von Abschnitt 3, § 17.1: Der Einzug in eine Wohnung ist innerhalb von 14 Tagen der Meldebehörde anzuzeigen. Ist das Kind also in die Wohnung eingezogen, hat das Elternteil dies entsprechend zu melden.


    Und ist-Zustand ist, was der Vemieter auf seinem Zettel notiert hat: Lanie + X Kinder ziehen zum 35. Mai in meine Mietwohnung in der Wolkenkuckucksheimstraße. Das Einwohnermeldeamt ist nicht Prüfer oder Entscheider über irgendwelche Aufenthaltsbestimmungsrechtprobleme der Eltern.


    Bedeutet: Passt das dem anderen Elternteil nicht, muss es auf ABR vor dem Familiengericht klagen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wäre das auch so wenn die Entfernung größer wäre als 15km?:/


    LG

    Ja. Auch das Einwohnermeldeamt in 20 oder 200 Km Entfernung dokumentiert nur den Ist-Zustand.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das Einwohnermeldeamt hat laut Meldegesetz einzig den Ist-Zustand zu dokumentieren. So zu finden im Bundesmeldegesetz vom 1. November 2015 .

    Wie ist das eigentlich, wenn man zum ersten Mal mit Kind alleine auszieht, sich also frisch vom anderen Elternteil getrennt hat? Unsere Stadtverwaltung hält dafür einen Meldebogen bereit, auf dem der andere Elternteil zustimmen muss und auf dem festgelegt wird, ob das Kind zwei Wohnsitze hat oder einen.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Nein. Das ist nicht so. Das Einwohnermeldeamt hat laut Meldegesetz einzig den Ist-Zustand zu dokumentieren.

    Erstaunlich, dass die Menschen bei zwei Meldebehörde (unterschiedliche Landkreise) und eine Fachanwältin mir das anders erklärt haben. Jedenfalls ging es da um die Anmeldung des Hauptwonsitzes durch die KM ohne meine Zustimmung. Aber vielleicht reden wir hier auch von zwei unterschiedlichen Dingen?

  • Abschnitt 3 Paragraf 17.1 des Meldegesetzes ist da eindeutig: Ein vollzogener Umzug ist innerhalb von 14 Tagen der Meldebehörde zur Kenntnis zu bringen.


    Wem die Eintragung verwehrt wird, sollte sich das schriftlich geben lassen. Sonst ist man einer Ordnungsstrafe ausgesetzt.


    Losgelöst davon ist der familienrechtliche Aspekt: darf man mit Kindern trotz Widerspruchs des anderen Elternteils wegziehen? Da heißt die Antwort in der Regel: Nein.

    Das klärt aber nicht das Einwohnermeldeamt, sondern das FamGericht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier werden zwei Punkte miteinander vermischt, ein Umzug und die Ummeldung. Hier wird ja bei der Entfernung nicht weggezogen sondern nur umgezogen. Dies hat keine Auswirkungen auf das Umgangsrecht zwischen Kind und Vater. Von daher kann der Vater einen Umzug nicht verbieten.


    Natürlich bedarf es der Unterschrift des Vaters bei der Ummeldung, könnte sich dieser weigern. Dies kann aber so vermerkt werden, dass der Vater hier sich weigert, gelingen die elterliche Sorge (eS) gemeinsam auszuüben und könnte (in weiter Ferne) dazu genutzt werden, Teile der eS dem Vater entziehen zu lassen.

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR