Danke für die Antworten.
Ich hatte die Beistandschaft so verstanden, dass sie fürs Kind ist und nicht für den beantragenden Elternteil. Von daher könnte es meinem Verständnis nach gar nicht zu mehr als einer Beistandschaft kommen pro Kind.
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Ich hatte die Beistandschaft so verstanden, dass sie fürs Kind ist und nicht für den beantragenden Elternteil. Von daher könnte es meinem Verständnis nach gar nicht zu mehr als einer Beistandschaft kommen pro Kind.
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Abwarten bedeutet für mich, nicht zur Ruhe zu kommen, weil sie jeden Tag mit etwas um die Ecke kommen könnte. Mit einer proaktiven Klärung könnte ich das Thema abhacken. Dann sollte sie auch nicht weiter unserem Kind ggü. das Thema Geld vorkauen, da es ja dann eine offizielle Regelung gäbe.
Das Kindergeld bekomme ich und wir haben das bisher informell und einvernehmlich geregelt.
"Zahlst du X?" - "ok" - "Ich würde dafür Y zahlen" - "Wenn du möchtest, ok." Ich "Ich würde Z zahlen" - "ok"
Kleinigkeiten und Taschengeld zahlt jeder in seiner Woche "wie es anfällt", ich führe darüber aber kein Buch. Klamotten kaufte bisher jeder nach Bedarf, wenn was kaputt war oder zu klein. Taschengeld hat sie kürzlich eigenmächtig erhöht, findet unser Kind natürlich klasse. Wir beide haben Lastschriften laufen (ÖPNV, Vereine usw.). Ein gemeinsames Kinderkonto für den Alltag haben wir nicht, würde meiner Erfahrung nach nur mehr Ärger bringen, weil sie dann fleißig bis Null ausgeben könnte und dann vermutlich nachfordert mit so lustigen Begründungen "Fülle auf, sonst gehen die Lastschriften zurück. Ich habe diesen Monat genug eingezahlt".
Nachtrag: Gerade noch einmal in der Trennungsvereinbarung nachgelesen. Da steht tatsächlich nichts zum Finanziellen (außer wann Taschengeldzahlungen erfolgen).
Zur Zuständigkeit des Jugendamts wisst ihr nichts? Dürfen die wirklich nicht oder wollen sie einfach nicht?
Nachdem die KM nun für mich überraschend wegen der Aufteilung der Kosten für unser Kind unzufrieden wurde und Ärger machte, schlug ich vor, ihr vorläufig den monatlichen Betrag zu zahlen, den sie für angemessen hält. Desweiteren schlug ich vor, den Kindesunterhalt vom Jugendamt berechnen zu lassen, damit weitere "Missverständnisse" und Diskussionen vermieden werden. Im Grunde irrelevant für meine Frage, aber darauf hat sie seit Wochen nicht reagiert und hat mir auf Nachfrage nur den Empfang bestätigt.
Es geht mir darum, dass die subjektiven Elternstandpunkte aus dem Bereich herauskommen und keine Seite mehr sagen kann "mir steht aber X zu".
Im echten Wechselmodell sind meiner Recherche nach (siehe Punkt c) beide Eltern unterhaltspflichtig und dürfen im Auftrag des Kindes entsprechend tätig werden.
Jedenfalls sagt das Jugendamt, ich müsse direkt einen Anwalt einschalten, wenn sie auf meine Frage nicht reagiert. Da wir im echten Wechselmodell sind, könne das JA auch nicht den Kindesunterhalt für das Kind berechnen und würde deshalb nicht tätig werden. Sie könnten auch grundsätzlich keine Beistandschaft für Kinder im Wechselmodell übernehmen. (Nicht, dass ich das gefragt hätte.)
Bleibt mir wirklich nur der Gang zum Anwalt, um den Kindesunterhalt "offiziell" bzw. von einem Dritten feststellen zu lassen? Denn selbst wenn sie auf meine Anfragen reagieren würde, könnte sie immer wieder anfangen zu diskutieren "das wurde falsch berechnet, das muss geändert werden". Ich befürchte, dass das Einschalten eines Anwalts die Angelegenheit zu einem offenem Disput eskalieren lässt, welcher unser Kind zusätzlich belastet. An ein dann vermutlich bevorstehendes Gerichtsverfahren mag ich gar nicht erst denken. Denn wenn "mein" Anwalt ihr schreibt, wird sie von dem wohl nichts akzeptieren, so wie sie sich bisher verhält.
Es bringt vermutlich auch nichts, ihr z.B. per Einschreiben einen Brief zu schicken, mit der Aufforderung den Kindesunterhalt berechnen zu lassen. Oder wäre das für irgendwelche Fristen oder so wichtig?
Hat jemand praktische Erfahrungen oder Tipps, welche Möglichkeiten ich hier habe? Danke.
Hallo floke, du bist nicht allein. Ich habe auch geteiltes Sorgerecht mit der KM und denke mir immer wieder: Im Alltag wäre einiges einfacher, wenn ich das alleinige Sorgerecht hätte und sie nicht ständig querschießen könnte, obwohl es auch gegen den erklärten Willen des Kindes, Rat des Arztes usw. ist. Nach anfänglichem Residenzmodell bei mir hatte ich dem Wechselmodell zugestimmt. Kommunikation mit der KM ist sehr mühsam, alles muss ich einzeln erfragen (z.B. Arzttermine). Über ihre persönlichen Spitzen gegen mich versuche ich mich nicht mehr aufzuregen.
Wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen!
Hallo Volleybap, danke für die Klarstellung. Tatsächlich hatte ich deinen ersten Beitrag nicht als Vorschlag verstanden, dass Wechselmodell "aufzugeben". Das würde meinem Verständnis nach zwangsläufig vor Gericht landen. Mal davon abgesehen, dass unser Kind gleichmäßig Zeit bei und mit jedem Elternteil verbringen möchte.
Wenn's Körperliche mal Ruhe gibt, lässt sich der psychische Teil besser angehen als mit der Sorge im Kopf ob all der peinlichen Situationen, die man als Eventualität mitschleppt.
Ganz genau. Dieser aus meiner Sicht wichtige Aspekt wird meiner Kenntnis nach auch bei Therapien in anderen Belastungssituationen angewendet. Zumal es bei meiner Frage nicht um das Medizinisch-therapeutische ging, sondern um die Frage "Wie kann ich meinem Kind aktuell und praktisch helfen, ohne zu riskieren, dass es rechtlich eskaliert bzw. noch schlimmer macht". Es bleiben ja schon so die klagenden, verzweifelten Fragen meines Kind: "Wieso will Mama das denn nicht? Wieso gibt sie mir das Mittel nicht mehr, obwohl es mir schlecht geht und es mir geholfen hat?".
Ich würde wohl versuchen die psychosomatischen Auslöser an zu gehen
Bei geteiltem Sorgerecht muss die KM meiner Kenntnis nach auch hier vor jeder Behandlung ihr Einverständnis geben. Und da sie keine Behandlungswürdigkeit sieht, stehe ich auch hier vor einem praktischen Problem und vor der Abwägung Pest oder Cholera. Denn jeder Versuch, erneut therapeutische Unterstützung zu bekommen, müsste wohl gerichtlich "entschieden" werden, sofern die KM auf dem Weg dorthin ihre Meinung nicht ändert.
Hallo Clara66, vielen Dank für die Tipps, auch wenn ich diese kenne und anwende. Ebenso wie Fencheltee übrigens. VG
Danke Volleybap und Urtica für eure Antworten
Die mittel- und langfristigen Fragen, die da in der elterlichen Sorge im Bereich Gesundheit auftreten, sind dann natürlich trotzdem irgendwie von euch zu lösen (seufz, kenn ich partiell).
Abgesehen von KM, wie sieht euer Kind das Medikament? Hilft es ihm? (Und auch ne Psychosomatik kann über den somatischen Weg beruhigt werden, so dass die Psyche entlastet wird.)
Unser Kind hatte von sich aus danach gefragt, ob es das Mittel weiter nehmen kann, weil es damit keine Beschwerden mehr gehabt habe. Und das, obwohl dass Mittel wohl nicht gut schmecke. Es geht zu denselben Ärzten wie vor der Trennung. Das hatte ja bisher, immerhin 8 Jahre lang, gepasst und die KM hat diesbzgl. weder etwas gesagt/kritisiert noch Vorschläge gemacht.
Vielleicht kommt jetzt wieder die familiär geprägte Abneigung der KM gegen evidenzbasierte Medizin zum Vorschein.
Der Arzt hatte mir das ja direkt nach der Untersuchung gesagt, dass es vermutlich psychosomatisch ist, aber das Mittel hilft, die Symptome zu beruhigen.
Alles anzeigenZuerst einmal: Ihr seid im Wechselmodell. Das bedeutet letztlich Verantwortung und Absprachepflicht auf Augen-Höhe.
Geht es um eine einmalige Gabe einer Kopfschmerztablette
...
In dem Zusammenhang Medikamente in Wirksamkeitsklassen einzuteilen, löst ja irgendwie nicht die Grundsatzfrage. Medis, die "harmlos" sind, nicht verschreibungspflichtig - aus welchem Grund gebe ich die? Da könnte man - ohne Gefahr fürs Kind - drauf verzichten.
Argumentieren ich so, dann nehme ich mir schnell selbst das Argument aus der Hand: Die Medikamentierung ist wichtig!
Quintessenz aus meiner Sicht: Bei Wechselmodell sind Medikamentierungen "über den Tag hinaus" grundsätzlich abzusprechen. Sonst kann das WM nicht funktionieren.
Das Mittel, siehe Link, kann beliebig genommen und abgesetzt werden. AB frühzeitig abzusetzen, obwohl die KM der anfänglichen Behandlung zugestimmt hatte, wäre aus den von dir genannten medizinischen Gründen problematisch. Und analog zu den Kopfschmerztabletten würde ich argumentieren, dass er bei mir an dem Tag die Beschwerden hat und das Mittel die akuten, aktuellen Beschwerden an dem Tag lindert. Also wieder Alltagssorge, vgl. Mittel gegen Sodbrennen. Dann entscheide ich das an jedem Tag eben aufs neue. Ärztlich wurde die Sache ja klar formuliert.
Die Einteilung von "Wirkklassen" scheint ja vom BGH entwickelt bzw. davon abgeleitet zu sein, siehe meinen Link oben. Jedenfalls hoffe ich, dass das Ärzteblatt keinen Quatsch schreibt.
Das Argument, dass man grundsätzlich auf nicht-verschreibungspflichtige Medikamente verzichten könne, kann ich leider gar nicht nachvollziehen, siehe Schmerzmittel. Die sind ja nicht wirkungslos, sondern sind wie im vorliegenden Fall klinisch getestet, siehe meinen Link oben.
Für Absprachen bedarf es beide Eltern, die zum Wohl des Kindes agieren. Arzt sagt "probieren, ob es hilft (oder eine weitere Abklärung nötig ist) und schadet jedenfalls nicht", Kind sagt "hilft, will ich", ich sehe "es hilft", KM sagt jetzt "nö". Wobei ich vermute, dass die KM gar kein Medikament gegeben hat. Das erfahre ich frühstens, wenn Kind wieder bei mir ist.
(Kinder)Arzt des Vertrauens einigen. Zu dem ihr beide geht, je nachdem, wer gerade das Kind hat. Und dann wird "in der Regel" das gemacht, was der Doc sagt.
...
Es kann eigentlich nicht sein, dass die Behandlung des Vertrauensarztes boykottiert wird.
Was nicht sein darf, das nicht sein kann. ![]()
Leider muss ich mich der oben von mir beschriebenen Realität stellen und damit irgendwie zum Wohle unseres Kindes umgehen.
Herzlich willkommen in meiner Realität. Wie oben geschrieben: 8 Jahre waren die Ärzte "gut genug" für diverse Behandlungen mit Antibiotika, Impfungen usw. Aber die KM hat die aktuelle Diagnose auch gar nicht angezweifelt.
Nach ihrer zweitägigen "Beobachtung" will sie einfach nicht mehr. Sie hat ja nicht einmal Globuli als (ihre bevorzugte) Alternative vorgeschlagen.
Hallo, ich hab im Forum und Internet gesucht, bin aber nicht sicher, wie ich verfahren darf bzw. wo die Grenzen verlaufen. Eigentlich verstehe ich das als eine Sache der Alltagssorge, die keine gravierende Auswirkung auf den Gesundheitszustand meines Kindes hat und daher keine Einwilligung der KM nötig wäre. Aufgrund widersprüchlicher Artikel hoffe ich hier auf Denkanstöße oder Quellenverweise.
Hintergrund: Kind 9J, Wechselmodell, gemeinsames Sorgerecht, Verhältnis zur KM schwierig, Kommunikation schwerfälig, Informationsaustausch erschwert bzw. oft nur auf mein explizites Nachfragen, der gegenständliche Arzttermin war in meiner Woche
Kurzversion: Brauche ich die Einwilligung der KM, wenn ich auf ärztliche Empfehlung meinem Kind ein apothekenpflichtiges, nicht rezeptpflichtiges "unproblematisches" Medikament geben möchte?
Langversion:
Weil es meinem Kind eines morgens so schlicht gegangen war, dass er nicht zur Schule konnte, und die Wochen vorher auch immer mal etwas war, gingen wir zum Arzt. Nach der Untersuchung wurde die Empfehlung ausgesprochen, ihm ein Medikament zur Darmberuhigung zu geben. Das Medikament hat laut Packungsbeilage keine Nebenwirkungen und der Wirkstoff wird (laut Aussage Arzt und meiner Recherche) auch bei Säuglingen eingesetzt. Nach einer Woche sollte geschaut werden, ob es zur Symptomlinderung kommt oder nicht. Falls nicht, weitere Untersuchung. Falls ja, weitere Gabe des Medikaments.
Nach dem Arztbesuch informierte ich die KM und fragte, ob sie mit der Gabe einverstanden ist. Nach etwas hin und her, hieß es wörtlich "meinetwegen". Bis zur Übergabe gab ich das Medikament und mein Kind hatte die Tage bis dahin keine Beschwerden und fühlte sich sehr gut. Am Tag der Übergabe bat es mich sogar von sich aus, die Tabletten zur KM mitzugeben. Bei der Übergabe händigte ich Tabletten aus, benannte noch einmal den Wirkstoff und erklärte noch einmal, das ärztlich vorgeschlagene Vorgehen.
Nach vier Tagen ohne Rückmeldung fragte ich explizit nach, weil ich bei neuen/wiederaufgetretenen Symptomen einen ärztlichen Folgetermin vereinbaren wollte. Daraufhin erklärt sie mir, dass sie die Symptome für eine psychosomatische Reaktion hält und nicht mehr einverstanden mit der Gabe des Medikaments ist. Sie ist keine Ärztin oder sonstwie ärztlich ausgebildet und sie sei auch nicht bei einem Arzt gewesen.
Darf ich trotz ihrer Aussage, dass sie nicht mehr einverstanden ist, das Medikament wieder geben, wenn mein Kind wieder bei mir ist?
Vermutlich ergibt sich aus der Antwort auf die vorherige Frage schon die Antwort auf meine zweite: Hätte ich die KM überhaupt fragen müssen, da es sich um absolut harmloses Präparat handelt? Falls nein, wo sind die Grenzen? Müsste ich die KM bei Hustensaft oder einem ärztlich verschriebenen Antibiotikum fragen?
Spielt es eine Rolle, dass unser Kind wegen einer völlig anderen Diagnose dauerhaft ein - ich sag mal - ziemlich starkes Medikament nimmt und sie dem damals zugestimmt und bisher nicht widersprochen hat?
Danke für die Klarstellung.
@F4tH3R F16URE
Ich wünsche dir und deinen Kindern Kraft und Durchhaltevermögen. Mögen sie sich zeitnah entscheiden und sich von der Mutter abnabeln bzw. befreien.
Die von dir geschilderten Beispiele bedürfen meiner Meinung auch gar keiner Diskussion. Das geht einfach gar nicht, unglaublich.
mit der Mutter nicht reden kann. Sie betrachtet quasi jede Kritik als Angriff auf ihre Person.
Dann sind immer die anderen Schuld. Kein Unrechtsbewusstsein, keine Reflexion. Sie ist immer ein Opfer der Umstände.
Dieses Verhalten kommt mir schmerzlich bekannt vor. Siehst du bei deiner Ex starke Selbstwertprobleme? Hält bzw. hielt sie sich für eine großartige Mutter?
Mein Beileid und viel Kraft für die bevorstehende Zeit mit den Herausforderungen!
Alles Gute auch für deine Kinder.
sexualpädagogisches Konzept. Aber auch das hat nichts mit Frühsesexualisierung zu tun. Bei uns steht z.B verbindlich unser Sprachgebrauch drin. Nicht Pullermann, Pipimax, sondern Penis usw.
Und auch die Handlungsweisen z.B. bei Doktorspielen, aber auch da geht es sehr viel um Prävention und Kinderschutz und nicht um Aufklärung oder gar Anleitung.
So ist das bei uns in der Kita auch gewesen. Mit allen Kindern wurde über das Thema Doktorspiele gesprochen und ihnen wurde Freiraum gegeben, sich gegenseitig unter Einhaltung von Regeln zu betrachten. Wir Eltern wurden allerdings nicht informiert, als das Thema in der Kita praktisch relevant wurde. Als ausgewählte Kinder das dann zu Hause erzählten, kam das wohl etwas überraschend ![]()
dem Vater sozusagen immer einen Schritt voraus bin.
Ich wünsche dir viel Erfolg und drücke die Daumen!
Nein. Das ist nicht so. Das Einwohnermeldeamt hat laut Meldegesetz einzig den Ist-Zustand zu dokumentieren.
Erstaunlich, dass die Menschen bei zwei Meldebehörde (unterschiedliche Landkreise) und eine Fachanwältin mir das anders erklärt haben. Jedenfalls ging es da um die Anmeldung des Hauptwonsitzes durch die KM ohne meine Zustimmung. Aber vielleicht reden wir hier auch von zwei unterschiedlichen Dingen?
Bei einer Entfernung von 15 km (auf dem Land jetzt auch nicht viel...) ist hier kein massiver Eingriff in den Alltag gegeben. Ich würde dir empfehlen, einfach umzuziehen. Du musst hier nicht um Erlaubnis fragen.
Auch wenn das vor dem FamG wohl zugunsten der KM entschieden würde, dürfte die KM das Kind doch gar nicht in einer anderen Stadt anmelden. Genauer gesagt müsste sich das Einwohnermeldeamt eigentlich weigern, wenn der KV nicht mit umgezogen wird.
Was genau hat den genervten Eindruck ausgelöst?
Hier noch eine Perspektive von jemandem, der die Vorgeschichte von Vollbio nicht kennt:
Ich hatte die Verwendung von "bespringen" anstatt "benutzen" dahingehend interpretiert, dass du damit unterstreichen wolltest, dass dein Sohn es eben nicht "gewöhnlich benutzt", sondern z.B. exzessiv und vielleicht nicht regelkonform damit umgeht.
Gerade im Wechselmodel wäre es eine möglichkeit klar zu machen, dass es bei dir einfach andere Regeln gibt. Wenn mein Großer bei seinem leiblichen Vater ist, darf der auch machen was der will und muss nicht im Haushalt helfen oder früh ins Bett. So sind die heutigen Zeiten nun mal.
Ich kenne die Umstände bei Vollbio nicht, finde es aber aus eigener Erfahrung schwierig, wenn sich die Regeln bei den Elternteilen stark unterscheiden. Wie du selbst schreibst, haben Kinden in dem Alter nur eingeschränkte Selbstkontrolle. Kein Wunder, wenn Dopamin-Trigger da gern gesehen sind. Wenn dann ein Elternteil dem Kind deutlich mehr Medienkonsum ermöglicht und der andere sich an anerkannten Empfehlungen orientiert, führt das möglicherweise zu vermeidbaren Konflikten. Das muss ja nicht einmal vorsätzlich herbeigeführt sein, ließe sich aber vermeiden, würden beide ET zumindest ähnlich agieren.
Mein Nachwuchs würde vermutlich den ganzen Tag Medien konsumieren, wenn wir nicht vorher besprechen und festlegen würden, wann Schluss ist.
Mobbing betroffen und häufig spielen noch weitere Faktoren eine Rolle. Hinzu kommt, dass ich es auch sehr fragwürdig halte, meinen Kindern zu vermitteln, dass sie irgendwelche Gegenstände besitzen müssen, um Teil einer Gemeinschaft zu sein.
Ich stimme dir hinsichtlich Mobbing zu, denn das macht ja nicht beim Smartphone halt, sondern gilt für diverse Bereiche. Früher war es vielleicht mehr die Markenkleidung oder die neuste Fernsehserie, die man kennen musste, um mitreden zu können. Aber nur weil sich jemand diesem Trend nicht unterwirft, kommt es nicht zwangsläufig zum Mobbing.
Auch wenn es nicht immer gleich zu Mobbing kommen muss, sehe ich das Problem bei der alltäglichen Ausgrenzung. Wer nicht im "in"-Chat ist, bekommt nichts mit, ist also nicht auf dem neusten Stand, wird vielleicht nicht so oft eingeladen. Das macht mit Kindern halt auch etwas. Dieses Spannungsfeld zu navigieren, finde ich schwierig.
Ahorn171 Nichts für ungut - um die Antworten hier nachvollziehen zu können, müsstest Du wahrscheinlich den TE bereits so lange hier gelesen haben, wie die, die ihm geantwortet haben...
Das ist mal eine erstaunliche und unerwartete Antwort. Auch wenn ich ahne, was du damit meinst, finde ich die Sichtweise problematisch. Schließlich ist das kein privater Chat, sondern ein öffentlicher Beitrag. Hier kann also jeder mitlesen. "Spezielle" Antworten bzw. Beiträge nicht entsprechend erkennbar machen , z.B. mit "weil du, XYZ, du bist und wir dich kennen, ist meine Antwort - gilt aber sonst nicht", kostet alle Unwissenden unnötig Zeit, verwirrt sie oder nehmen falsche Botschaften mit.