Anregungen, Erprobte Erziehungsmittel, Hilfe gesucht,

  • Weiß jeman hier ob es erlaubt ist, gemeinsam als Eltern sich über den Beschluss des FG hinwegzusetzen?

    Wie ich geschrieben habe, wir wollen einvernehmlich den vom FG gesetzten Beschluss, bezüglich des RM außer Kraft setzen.

    Kann uns das Probleme schaffen?

    Müssen wir das dem FG melden, müssen wir eine Abänderung des Beschlusses beantragen?

  • Um Himmels willen, macht es doch einfach.

    Wenn ihr euch einig seid, dann müst ihr euch nicht an den Beschluß des Gerichts halten. Daraus wird euch niemand einen Strick drehen.

    IHR seid Eltern und ihr entscheidet (nur wenn ihr euch nicht einigen könntet "helfen" euch andere Stellen), du fragst dch beim JA auch nicht nach bevor du eine vegetarische Ernährungsweise enführst, weil. du der Meinung bist, dass es ür die Kinder besser ist.


    Du und KM2 wollt das WM, eure beiden Kindern möchten auch gerne gleichviel Zeit bei beiden Elternteilen verbringen. ALso mach´s nicht so kompliziert, lebt es einfach. Ohne JA, ohne Gericht, ohne Therapeuten und ohne schriftliches Gedöns o.ä.

  • Sagst du das aus deinem Gefühl heraus, oder weißt du, dass es erlaubt ist, sich über den Beschluss eines deutschen Gerichts hinwegzusetzen?

    Ich konstruiere ein Extrembeispiel:

    Wenn der Streit über das RM vs WM vom FG so so eskaliert wäre, dass das FG den Beschluss gesetzt hätte, die Kinder in eine Pflegefamilie zu geben. In dem Fall dpürften wir doch garantiert nicht eigenmächtig uns darüber hinwegsetzen. Warum sollten wir in einem Fall eine eigenmächtige Entscheidung treffen dürfen, im anderen Fall nicht?

    Ich habe Angst, dass mir das negativ augelegt werden könnte, wenn ich im Sommer in Sachen meiner Scheidung wieder vor dem FG stehe.

  • das FG den Beschluss gesetzt hätte, die Kinder in eine Pflegefamilie zu geben. In dem Fall dpürften wir doch garantiert nicht eigenmächtig uns darüber hinwegsetzen

    Naja, in dem Fall wär euch ein Teil des SR enzogen worden oder ihr hättet zustimmen müssen, dass diese Maßnahme durchgeführt wird.

    Warum soll dir das in einem anderen Verfahren negativ ausgelegt werden? Wenn du unsicher bist, dann frag deinen Anwalt.

    Glaubst du wirklich, dass ein Gericht damit befasen wird, wenn z.B. die Eltern zusammen ein anderes Umgangsmodell ausmachen, weil die Kinder z.B: älter werden und mehr oder weniger Zeit beim anderen Elternteil wollen und da obwohl vor Jahren bei Gericht mal was anderes beschlossen wurde?


    DU kannst antürlich auch versuchen einen Antrag zu stellen, dass der Beschluß einvernehmlich mit der Mutter abgeändet werden soll und damit weiter Kosten generieren. Deinen Anwalt freuts ;-)

  • Ich will natürlich keine zusätzlichen Kosten.

    Aber das was du schreibst, leuchtet mir ein: Kinder in eine Pflegefamilie wäre verbunden mit Eingriffen ins Sorgerecht. Und in unserem Fall ist das nicht passiert, also dürfte es kein Problem geben.

    Ok, danke!

  • Weiß jeman hier ob es erlaubt ist, gemeinsam als Eltern sich über den Beschluss des FG hinwegzusetzen?

    Wie ich geschrieben habe, wir wollen einvernehmlich den vom FG gesetzten Beschluss, bezüglich des RM außer Kraft setzen.

    Kann uns das Probleme schaffen?

    Müssen wir das dem FG melden, müssen wir eine Abänderung des Beschlusses beantragen?

    rainbowfish hat recht. Einigungen die vor Gericht geschlossen werden, weil es außergerichtlich für die KE nicht möglich war, können JEDERZEIT durch die KE einvernehmlich verändert werden. In Familiensachen soll durchgehend darauf hingewirkt werden, dass KE eine einvernehmliche Einigung finden (beispielsweise durch Absprachen bei EB oder ASDen).


    Ihr bekommt keine Probleme und müsst auch nicht dem Gericht dies zurück melden oder den Beschluss abändern. Der Verfahren ist ja beendet.


    Grüße


    P

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR

  • Ich will natürlich keine zusätzlichen Kosten.

    Aber das was du schreibst, leuchtet mir ein: Kinder in eine Pflegefamilie wäre verbunden mit Eingriffen ins Sorgerecht. Und in unserem Fall ist das nicht passiert, also dürfte es kein Problem geben.

    Ok, danke!

    Eine kleine Anmerkung:


    Nein, Kinder in einer Pflegefamilie gem. §33 SGB VIII ist eine stationäre Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII und bedarf nicht eines Eingriffes in die eS. Lediglich wenn diese Maßnahme ihm Rahmen einer Kindeswohlgefährdung stattfindet und die PSB KE nicht damit einverstanden sind (§1666 BGB)


    Soweit erstmal!


    P

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR

  • KE? EB? ASD? eS? PSB? DER Verfahren?


    Verständliches Deutsch wäre echt toll…:thumbup:

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • dKE? EB? ASD? eS? PSB? DER Verfahren?


    Verständliches Deutsch wäre echt toll…:thumbup:

    Mea culpa:


    KE: Kindeseltern

    EB: Je nach Kontext Erziehungsberatungsstelle ODER Erziehungsbeistandschaft (Eine Hilfe zur Erziehung [HzE] gem. §30 SGB VIII)

    ASD: Allgemeiner Sozialer Dienst. Das, was landläufig als Jugendamt verstanden wird.

    eS: Elterliche Sorge (Sorgerecht)

    PSB: Personensorgeberechtig.

    DER Verfahren: Ich verweise auf meine Signatur UND auf deine ;) Mt 7,1-3


    #amsmartphonetipptessichnichtsoleicht


    galigrü


    P

    "We don´t make mistakes, just happy little accidents." - BR

    Einmal editiert, zuletzt von Privacy2983 ()

  • Danke für die schnippische Rückmeldung.


    Da hier nicht nur eingefleischte Kenner des Familienrechts mitlesen, halte ich es für unabdingbar, sich verständlich auszudrücken. Nicht mehr, nicht weniger.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • am Samstag kamen meine beiden, 10 und 9 Jahre von der Mama-Woche für die Ferien zu mir. Ich habe ihnen meine Sorgen wegen ihrer vielen Handyzeit genannt. Darauf habensie mir ihre durchschnittliche tägliche Nutzungszeit gezeigt, >5 Stunden und >3 Stunden.

  • am Samstag kamen meine beiden, 10 und 9 Jahre von der Mama-Woche für die Ferien zu mir. Ich habe ihnen meine Sorgen wegen ihrer vielen Handyzeit genannt. Darauf habensie mir ihre durchschnittliche tägliche Nutzungszeit gezeigt, >5 Stunden und >3 Stunden.

    ist bei meinen auch so. Wird aber oft durch Aktivitäten wie Reiten, Fussball, Freunde treffen und so ausgeglichen. Vor allem in den Ferien zocken sie den ganzen vormittag.

    Ist halt so

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Die Mutter hat leider nicht meinen Wunsch umgesetzt, und die Zeiten begrenzt. Da ich mit ihr keinen Streit will, versuche ich, mit den Kindern es selbst zu regeln.

    Wir haben jetzt die Vereinbarung getroffen,dass wir jeden Sonntag Abend Taschengeld Ausgabe machen und gemeinsam die Screen-Zeiten bewerten. Der Sohn soll als Ziel 1 Stunde pro Tag, die Tochter eine halbe. Wenn es derbe Überschreitungen gibt, gibt's Abzüge. Wenn sie deutlich drunter bleiben, gibt's Belohnung.

    So gefällt mir die Sache viel besser, als wenn ich sie heimlich oder offen überwachen müsste. Die Bereitschaft, sich auf eine Begrenzung einzulassen und diese auch mit mir zusammen auszuwerten empfinde ich als ein starkes Signal des Vertrauens einerseits und auch als Indiz dafür, dass der Sohn selbst seinen Konsum für massiv zu hoch empfindet, es aber alleine nicht selbst hinbekommt, ihn zu reduzieren.

  • Ich würde das Taschengeld nicht kürzen. Gespräche über die Screenzeiten finde ich in Ordnung, eine bzw. eine halbe Stunde täglich erscheint jedoch auch mir eher wenig. Ich finde, man sollte Ziele setzen, die auch erreichbar sind.


    Sprich: Zeiten hoch setzen und wenn sie die Zeiten einhalten -> belohnen. Alles andere könnte auch zu Frust und Abblocken führen.

  • Von 5 std auf eine Std runter … aus dem nix.
    und dann mit Taschengeld belohnen bzw bestrafen … geht für mich gar nicht.
    biete doch Abwechslung an, das das Handy gar nicht so ins Gewicht fällt.


    Frage ist doch - was macht er/sie am Handy? Tik tok, spiele, … was?!

    Die meisten Menschen sind so glücklich, wie sie es sich selbst vorgenommen haben.
    Abraham Lincoln

  • Ah, die Mutter hat deinen Wunsch nicht umgesetzt …


    Ich finde deinen Ansatz falsch, das setzt die Kids unter Druck und wenn es deine Tochter schafft und dein Sohn nicht - dann ist er wieder der Buh-Mann.


    Was sind deine Regeln?
    Was spricht dagegen die Handys nur zu bestimmten Zeiten rauszugeben?