Unterhalt neues Kind

  • Ich habe eine Frage.
    Es geht um meine Nachgbarrin.

    Sie hat schon eine 16 Jahre alte Tochter die seit 2 Jahre bei dem Vaterlebt und sie hat regelmäßig unterhalt
    gezahlt und hat auch bis vor 2 Wochen noch vollzeit gearbeitet.
    Nun ist sie schwanger von einer neuen Beziehung und bekommt ein Kind im März.
    Sie möchte dann natürlich in Elternzeit gehen und bekommt dann erst 12 Monate ca 1300€ Elterngeld.
    Nun Die Frage
    Wird dann trotzdem der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate herangezogen obwohl sie dann Elterngeld bekommt und unter dem selbstbehalt fällt? Und außerdem wohnt noch ein anderes kind von ihr mit im Haushalt.

    Muss man überhaupt Unterhalt bezahlen wenn man in Elternzeit ist und Elterngeld bekommt ?

    Danke

  • Der neue Partner kann ja nicht indirekt für den Unterhalt für das alte Kind aufkommen.
    Es gibt bis jetzt kein Titel
    Muss sie con 1300€ Elterngeld unterhalt zahlen?
    Ihr steht ja die Elternzeit zu und fällt unter dem selbstbehalt.
    Ich glaub nicht oder
    weil dann könnte man ja auch sagen Leute die Bürgergeld bekommen müssen auch unterhalt zahlen

  • Der Vater kann Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Die Kasse meldet sich dann bei ihr.

    Mit 1300 ist sie unter dem Selbstbehalt.

    Wenn sie nach der Elternzeit nicht mehr Vollzeit arbeitet, wird sie wahrscheinlich nicht zahlen können.


    Gebe es einen Titel müsste der bedient werden und sie müsste ihn abändern lassen.


    Grundsätzlich braucht man natürlich eine Idee wie man 3 Kinder unterhalten kann, wenn die Tochter wieder zu ihr zieht, wird es eng.

  • Ein Titel ist eine verbindliche Zahlungsverpflichtung.

    Wenn es einen Titel gibt kann der vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden - Pfändung Gegenstände, Konto, Gehalt - natürlich gibt es da freigegeben.

    Wenn deine Nachbarin aufstockt beim Amt, kann ihr Bedarf um den Kindesunterhalt erhöht werden.

  • Der neue Partner kann ja nicht indirekt für den Unterhalt für das alte Kind aufkommen.

    Du wirst Dich wundern was alles geht. Jederzeit, via "Haushaltsersparnis".


    Wenn nicht berufstätig gibt es auch einen anderen Selbstbehalt.


    Hier kollidieren wie so oft zwei Rechtskreise, Familienrecht und Sozialrecht.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Schlimm dann wird er sich bestimmt eichfach wieder bei ihr abmelden

  • Hä? Sie bekommt sein Kind und geht in Elternzeit und ihm fällt nix besseres ein, als auszuziehen 8o, damit er ausschließen kann den Verdienstausfall in der Elternzeit mit zu kompensieren. Das ist bestimmt ne Beziehung für die Ewigkeit 8).

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Mit 1300 ist sie unter dem Selbstbehalt.

    Nein. Das ist falsch.
    Da sie in Elternzeit nicht erwerbstätig ist, ist ihr SB bei 1200 €.
    Zudem unterliegt sie der gest. Erwerbsobliegenheit und muss alles tun, um den Mindestunterhalt sicher zustellen.
    Im übrigen, würde hier über einen Vater gesprochen, der Elternzeit nehmen will und dann keinen Unterhalt mehr zahlen will, würde hier sehr schnell der Forentenor sein, dass das so gar nicht geht und er natürlich weiterhin Unterhalt zahlen muss.
    Im Gesetz wird nunmal nicht nach weiblichen oder männlichen Unterhaltspflichtigen unterschieden. Sozusagen gleiches Recht für alle ;-)


    Der neue Partner kann ja nicht indirekt für den Unterhalt für das alte Kind aufkommen.
    Es gibt bis jetzt kein Titel
    Muss sie con 1300€ Elterngeld unterhalt zahlen?
    Ihr steht ja die Elternzeit zu und fällt unter dem selbstbehalt.

    Der neue Partner muss weder direkt noch indirekt für den Unterhalt des anderen Kindes aufkommen. Was er muss ist den Unterhalt für sein Kind zahlen und wenn dann noch Luft ist, dann hat auch die Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Der kommt dann auf das Elterngeld oben drauf und sie wird wohl auch weitehin den Mindestunterhalt zahlen können.

    Der Vater kann u.U. Unterhaltsvorschuß beantragen (falls er nicht neu verheiratet ist). Aif jeden Fall sollte er eine Beistandschaft einrihten, die kümmern sich dann um die DUrchsetzung der Ansprüche des Kindes.


    Schlimm dann wird er sich bestimmt eichfach wieder bei ihr abmelden

    Kann er tun, ändert aber nichts an der Untehaltspflicht für das gemeinsame Kind und nichts an der Pflicht zum Betreuungsunterhalt für die ersten 3 Jahre des Kindes.
    Ich hoffe, dass er dann auch so konsequent ist, sich nicht nur abzumelden, sondern auch in eine eigene Wohnung zu ziehen. Wer so reagiert, ganz ehrlich, auf so einen Partner hätte ich keine Lust. Was käme als nächstes. Wenn die Fru später mal krank wird, dann will er auch nicht für sie mit einstehen, sondern die Allgemeinheit soll das tun?

  • damit er ausschließen kann den Verdienstausfall in der Elternzeit mit zu kompensieren

    Naja, der Part ist ja zum Glück nicht davon abhängig, ob er mit ihr zusammenlebt oder nicht. Der ist nichtmal davon abhängig, ob sie eine Beziehung haben odere das Kind durch einen ONS entstanden ist :D



    Das ist bestimmt ne Beziehung für die Ewigkeit

    War auch mein Gedanke

  • Naja, die Nachbarin ist wahrscheinlich schon im Mutterschutz - recht spät für die Gedanken wie die Unterhaltspflicht in den nächsten Monaten gestaltet.


    Stellt sich die Frage wie viel hat sie bis jetzt gezahlt und wie reagiert der Vater?

    Stellt er einen Antrag auf UVG ist das ein Selbstläufer.

  • rainbowfish , rechtlich ist mir das klar. Ich wollte nur verdeutlichen, wie absurd der Gedanke ist.

    Wenn man gemeinsam wirtschaftet ist doch egal, wer aufs Gehalt verzichten um die Carearbeit zu verrichten, die man sich ja zusammen aufgeladen hat. Die Idee, dass dann Geld des einen in Verpflichtungen des anderen fließt, passt einfach nicht in mein Weltbild. Alternativ könnte er ja in Elternzeit gehen:/.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • wie absurd der Gedanke ist.

    Ja, ich finde den Gedanken auch absurd.


    Ist wahrcheinlich ein Überbleibsel der Evolution.
    In Aengruppen tötet der neue Alpha die Kinder des alten, wenn sie ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht haben.

    Die zivilisierte Variante ist dann wohl: "Mein Kind, Mein Weibchen, Mein Geld und das gehört nicht die die Aufzucht einer fremden Brut"

  • Die Idee, dass dann Geld des einen in Verpflichtungen des anderen fließt, passt einfach nicht in mein Weltbild

    In meines auch nicht.
    Als mein Mann arbeitslos war, habe ich die Fahrten zu einen Kindern finanziert, habe Ausflüge und Geschenke bezahlt. Und er hat später eben auch mal mehr für meine Kinder ausgegeben. Warum auch nicht. Wir haben uns füreinander entschieden und omit sind es ja irgendwie "unsere Kinder".

    Und das auch heute noch so, obwohl sie alle erwachsen sind. Die große ist seit gestern in der Gegend und hat eine fette Mittelohrentzündung. Mein sponatener Gedanke war estmal, dass ihr Papa sie fragte, ob er sie ins Saarland fahren soll, wenn sie nicht fahren kann und ich eben mit meinem Auto nachkomme und ihn wieder einsammle. Für mich völlig normal und es wäre keine Frage gewesen wer denn nun "mein" Benzin zahlt. Wahrscheinlich war meine Erzihung einfach zu sehr "zusammen, bedeutet auch gemeinsam schaffen wir das... eben auch finanziell"

  • Lebt die Unterhaltspflichtige mit dem neuen Partner zusammen?


    Dann gehen von den gekuerzten 1200,- Euro, die Rainbowfish angesetzt hat als Selbstbehalt ohne Arbeitstätigkeit lt. Beschluss des OLG Koblenz nochmals 120 Euro/10 Prozent runter als Wohnvorteil. Der Unterhalt würde als von 1080 Euro Selbstbehalt berechnet. Es stünden also 220 Euro für den Unterhalt zur Verfügung. Das ist bei jetzt zwei Kindern ab März Mangelfall. Der müsste jetzt prozentual nach Alter der Kids berechnet werden.


    Die angesprochene Erwerbsobliegenheit besteht nicht, wenn man (s)ein Kind betreut. Bedeutet schon, dass das ältere Kind deutlich schlechter gestellt ist als vor dem zweiten Kind und Elternzeit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die angesprochene Erwerbsobliegenheit besteht nicht, wenn man (s)ein Kind betreut.

    echt?

    Und warum wird das regelmäßig ignoriert, wenn der elternzeit nehmende Elternteil der gg. Einem anderen Kind unterhaltspflichtige Vater ist?


    Da wird die daraus resultierende Einkommensminderung als selbstverschuldet angesehen, die nicht zu einer Reduktion des Unterhalts führt.


    Hättest du zufällig ein Urteil?

  • Du findest das zB in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des OLG Koblenz.


    Hast du OLG-Beschluesse, die einem Elternteil nicht ermöglichen, in Eltern-Zeit zu gehen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.