oder ich beantrage das alleinige Sorgerecht wenn er eh im Ausland lebt , why not?
Kann man den Vater zu mehr Umgang zwingen?
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made my day
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... das ABR hast Du doch schon.
Ich würde auf jeden Fall nochmal mit dem Anwalt sprechen und das alleinige Sorgerecht einklagen.
vg von overtherainbow
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oder ich beantrage das alleinige Sorgerecht wenn er eh im Ausland lebt , why not?
Dann hat der Vater aber trotzdem noch das Recht auf Umgang.
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Wenn der Vater im Ausland lebt, habe ich damit wohl die Chance auf das alleinige Sorgerecht, meint mein Anwalt. Das werde ich angehen, dann darf ich wenigstens ohne Zustimmung des KV umziehen.
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also nach diesem Prozess natürlich.
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Schau mal hier
https://www.familienrechtsinfo.de/sorgerecht/
Dort findest du auch die Voraussetzungen um das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
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Ich meinte er darf dann in den Ferien nicht mehr mit den Kindern zu seiner Freundin .
natürlich darf er mit seinen Kindern auch ins Ausland - wenn er ein Umgangsrecht hat - außer in Krisengebiete
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Wenn der Vater im Ausland lebt, habe ich damit wohl die Chance auf das alleinige Sorgerecht, meint mein Anwalt. Das werde ich angehen, dann darf ich wenigstens ohne Zustimmung des KV umziehen.
damit hast du aber nur Erfolg - wenn er den Umzug verweigern würde - hast du ihn mal gefragt?
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dh du möchtest dich auch gerne da aufhalten ,wo du möchtest,...also so wie dieser ganze Thread begann...
und Wechselmodell wäre nur für dich gewesen zu deinem Vorteil...so hattest du es geplant...nicht für die Kinder..
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oder ich beantrage das alleinige Sorgerecht wenn er eh im Ausland lebt , why not?
Umgangsrecht hat er dann aber immer noch - auch im Ausland
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Ich meinte er darf dann in den Ferien nicht mehr mit den Kindern zu seiner Freundin .
klar darf er das
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Wenn der Vater im Ausland lebt, habe ich damit wohl die Chance auf das alleinige Sorgerecht, meint mein Anwalt. Das werde ich angehen, dann darf ich wenigstens ohne Zustimmung des KV umziehen.
hast du nicht. Hier hat der Vater seit über 6 Jahren keinen Kontakt und das ist dennoch kein Grund für das alleinige SR. Da müsste er Dir schon mehrfach Unterschriften verweigern.
Also auch da hast du keine Chance
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Dann entziehe ich ihm halt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann er nicht mehr zu seiner Freundin
Das sagt eigentlich alles. Du kochst vor Wut und willst dem KV richtig eins reinwürgen und die Kinder sind das einzige Druckmittel das du hast.
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Sollten bisher keine schwerwiegenden Dinge des Papas ggü. den Kindern passiert sein, wird man ihm weder das Sorgerecht noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. Es geht um die Interessen der Kinder und nicht um deine Interessen. Du solltest auch an deine Kinder denken!
Was passiert mit ihnen, wenn du zB kurzfristig ins Krankenhaus musst, dich aus welchen Gründen auch immer nicht um die Kinder kümmern kannst. Sollen die Kinder dann lieber in die Obhut des Jugendamtes oder zum Papa?
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Ich glaub eher er will mir eines reinzuwürgen, und deswegen lehnt er ab. Er will mir mein Glück nicht gönnen, wahrscheinlich merkt er jetzt was er verloren hat.
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Ich glaub eher er will mir eines reinzuwürgen, und deswegen lehnt er ab. Er will mir mein Glück nicht gönnen, wahrscheinlich merkt er jetzt was er verloren hat.
Was hat er denn verloren? Dich? Ja, das wird ihn sicherlich sehr bestürzen.
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komisch, wenn ihr beide auf Kosten der Kinder dem anderem eins reinwürgen wollt
hast du ihm von Trullus erzählt und du meinst er will dir eins reinwürgen,...
er möchte einfach kein Wechselmodell, weil es nicht in sein neues Lebenskonzept passt,...schade für die Kinder
und schade für die Kinder, wenn du nach so kurzer Zeit zu Trullus ziehen willst,
von einer Abhängigkeit in die nächste Abhängigkeit
hält dich gar nichts an deinem jetzigen Wohnort
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Ich glaub eher er will mir eines reinzuwürgen, und deswegen lehnt er ab. Er will mir mein Glück nicht gönnen, wahrscheinlich merkt er jetzt was er verloren hat
Glaube ich nicht, denn du scheinst nicht sehr glücklich zu sein.
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Ein Bußgeld aufgrund der alten Umgangsvereinbarung durchzusetzen, wird schwierig sein. Der Anwalt vom Vater wird argumentieren, du hättest die bisherige, vom Vater eingehaltene Vereinbarung einseitig gekündigt . Beweis ist die Klage, die auch zeigt, dass das Verhältnis der Eltern deutlich gestört ist. Zumindest von Deiner, der ja klagenden Seite.
Zu Umgang mag der Umgangselternteil rechtlich per Gesetz aufgefordert sein. Ausformuliert ist im Gesetz aber nicht, wie umfangreich der Umgang ist, um noch Umgang zu sein.
Das eine Extrem ist das Wechselmodell bis 49,99 Prozent Umgang. (Mehr geht nicht, was drüber liegt, ist kein Umgang mehr, sondern dann wäre man spätestens Betreuungselternteil).
Die "goldene Mitte" oder der übliche Umgang ist in der Praxis und in der Rechtsprechung derzeit die klassische Version: alle 14 Tage Umgang am Wochenende von Freitag bis Sonntag. (Das bekommen Umgangselternteile vor Gericht in der Regel zugesprochen, wenn der Betreuungselternteil auf Umgang verklagt wird.)
Darunter gibt es jetzt aber einen Umgang, der unter deutlich wenig Zeitansatz trotzdem noch als Umgang gilt. Es gibt Urteile, die ein Treffen im halben Jahr oder auch innerhalb von 12 Monaten noch als Umgang bezeichnen (dies allerdings in Verfahren, in denen es weniger um den Umgang ging, sondern zB um die Aufenthaltsberechtigung in D, die bei nicht wahrgenommenen Umgang verfallen würde.)
Hier ein Bussgeld durchgesetzt zu bekommen, wäre also bei der Menge des Umgangs durch den Vater schwierig. Hinzu kommt, dass in entsprechenden Verfahren selbst bei schuldhaftem Nichtumgang das Bussgeld immer dann nicht verhängt wird, wenn das Bussgeld dem Kindeswohl widerspricht. Entsprechend verhängen die Gerichte durchgängig kein (mögliches) Bußgeld, wenn der Umgangselternteil den Ärger über das Bußgeld auf das Kind projezieren könnte. Das ist in der regel genau immer da die Möglichkeit, wo überhaupt noch an einen Umgang, einen Kontakt zu denken ist.
Lass dich dazu vielleicht noch einmal von deinem Anwalt beraten.