Kann man den Vater zu mehr Umgang zwingen?

  • Wenn der Vater im Ausland lebt, habe ich damit wohl die Chance auf das alleinige Sorgerecht, meint mein Anwalt. Das werde ich angehen, dann darf ich wenigstens ohne Zustimmung des KV umziehen.

    hast du nicht. Hier hat der Vater seit über 6 Jahren keinen Kontakt und das ist dennoch kein Grund für das alleinige SR. Da müsste er Dir schon mehrfach Unterschriften verweigern.

    Also auch da hast du keine Chance

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Sollten bisher keine schwerwiegenden Dinge des Papas ggü. den Kindern passiert sein, wird man ihm weder das Sorgerecht noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. Es geht um die Interessen der Kinder und nicht um deine Interessen. Du solltest auch an deine Kinder denken!

    Was passiert mit ihnen, wenn du zB kurzfristig ins Krankenhaus musst, dich aus welchen Gründen auch immer nicht um die Kinder kümmern kannst. Sollen die Kinder dann lieber in die Obhut des Jugendamtes oder zum Papa?

  • komisch, wenn ihr beide auf Kosten der Kinder dem anderem eins reinwürgen wollt


    hast du ihm von Trullus erzählt und du meinst er will dir eins reinwürgen,...



    er möchte einfach kein Wechselmodell, weil es nicht in sein neues Lebenskonzept passt,...schade für die Kinder


    und schade für die Kinder, wenn du nach so kurzer Zeit zu Trullus ziehen willst,

    von einer Abhängigkeit in die nächste Abhängigkeit


    hält dich gar nichts an deinem jetzigen Wohnort

  • Ein Bußgeld aufgrund der alten Umgangsvereinbarung durchzusetzen, wird schwierig sein. Der Anwalt vom Vater wird argumentieren, du hättest die bisherige, vom Vater eingehaltene Vereinbarung einseitig gekündigt . Beweis ist die Klage, die auch zeigt, dass das Verhältnis der Eltern deutlich gestört ist. Zumindest von Deiner, der ja klagenden Seite.



    Zu Umgang mag der Umgangselternteil rechtlich per Gesetz aufgefordert sein. Ausformuliert ist im Gesetz aber nicht, wie umfangreich der Umgang ist, um noch Umgang zu sein.

    Das eine Extrem ist das Wechselmodell bis 49,99 Prozent Umgang. (Mehr geht nicht, was drüber liegt, ist kein Umgang mehr, sondern dann wäre man spätestens Betreuungselternteil).


    Die "goldene Mitte" oder der übliche Umgang ist in der Praxis und in der Rechtsprechung derzeit die klassische Version: alle 14 Tage Umgang am Wochenende von Freitag bis Sonntag. (Das bekommen Umgangselternteile vor Gericht in der Regel zugesprochen, wenn der Betreuungselternteil auf Umgang verklagt wird.)


    Darunter gibt es jetzt aber einen Umgang, der unter deutlich wenig Zeitansatz trotzdem noch als Umgang gilt. Es gibt Urteile, die ein Treffen im halben Jahr oder auch innerhalb von 12 Monaten noch als Umgang bezeichnen (dies allerdings in Verfahren, in denen es weniger um den Umgang ging, sondern zB um die Aufenthaltsberechtigung in D, die bei nicht wahrgenommenen Umgang verfallen würde.)


    Hier ein Bussgeld durchgesetzt zu bekommen, wäre also bei der Menge des Umgangs durch den Vater schwierig. Hinzu kommt, dass in entsprechenden Verfahren selbst bei schuldhaftem Nichtumgang das Bussgeld immer dann nicht verhängt wird, wenn das Bussgeld dem Kindeswohl widerspricht. Entsprechend verhängen die Gerichte durchgängig kein (mögliches) Bußgeld, wenn der Umgangselternteil den Ärger über das Bußgeld auf das Kind projezieren könnte. Das ist in der regel genau immer da die Möglichkeit, wo überhaupt noch an einen Umgang, einen Kontakt zu denken ist.


    Lass dich dazu vielleicht noch einmal von deinem Anwalt beraten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.