Kann man den Vater zu mehr Umgang zwingen?

  • ich hätte den Beschluss gerne bis März , spätestens April.

    Da wir ein einer kleineren Stadt leben, denke ich auch, dass es schnell gehen wird.


    In Thüringen dauern Verfahren vor dem Familiengericht derzeit im statistischen Schnitt 8,6 Monate.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn du das ernsthaft glaubst, tut mir das echt leid. Du musst echt versuchen deine Wut loszuwerden.

    Du befindest dich in einer sehr komfortablen Situation (musst nicht arbeiten, hast die Kinder einen Großteil des Tages fremdbetreut, der KV zahlt Unterhalt und nimmt dir die Kinder an 8 Tagen im Monat ab). Wenn du das mit dem Verfahren durchziehst, wird sich das nicht positiv auf dein Verhältnis zum KV auswirken. Im schlechtesten Fall nimmt er die Kinder weniger bis gar nicht mehr und zahlt auch weniger Unterhalt, oder (und das wäre wahrscheinlich besser für alle Beteiligten) er dreht den Spieß um und holt die Kinder zu sich.

    Und das alles nur, weil du irgendwo in der Ferne einen neuen Typen kennen gelernt hast? Ist es das wert?

    er darf die Kinder nicht weniger nehmen als im Urteil festgelegt, sonst zahlt er Strafe. Es gibt nicht umsonst Bußgeld!

  • Du bist arbeitslos, er ist berufstätig. Wenn seine Arbeitszeiten nicht mehr Betreuung zulassen, dann ist das so. Warum gehst du davon aus, dass das Gericht was anderes festlegt? Denkst du wirklich, das Gericht handelt automatisch so, wie du es dir wünscht? Warum? Welche Argumente hast den denn vorzuweisen?

    Du wirst dir mit dem Gang vor Gericht keinen Gefallen tun.

  • er darf die Kinder nicht weniger nehmen als im Urteil festgelegt, sonst zahlt er Strafe. Es gibt nicht umsonst Bußgeld!

    Das mag sein. Aber wird es dir dann in diesem Fall was bringen? Das Bußgeld bekommst nicht du, die Kinder aber auch keinen Umgang.

    Wenn er Angst hat Bußgeld zu zahlen und sie dann deinem Wunsch nach nimmt und sie dabei schleht behandelt, was dann? Zu Freundlichkeit und Liebe kannst du ihn definitiv nicht zwingen. Aber gut, du gehst deinen Duch-die-Wand-Weg. Ob die Kinder das später mal als gut befinden oder nicht wird die Zukunft zeigen.

    Aber eine Frage noch. Wenn der Beschluß in deinem Sinne ausfällt, wirst du dann arbeiten gehen oder lieber doch nur die neue Beziehung pflegen

  • er darf die Kinder nicht weniger nehmen als im Urteil festgelegt, sonst zahlt er Strafe. Es gibt nicht umsonst Bußgeld!

    och brauche spätestens jetzt einen Lachsmiley.

    Mein Ex hat auch vom Gericht festgelegte Umgangspläne.

    Die Kinder hat er dennoch seit 6 Jahren nicht gesehen.

    Den Beschluss kann ich zum Ofen anzünden benutzen.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • er darf die Kinder nicht weniger nehmen als im Urteil festgelegt, sonst zahlt er Strafe. Es gibt nicht umsonst Bußgeld!

    Nein, da bist du im Rechtsirrtum. In Familienrechtsbeschlüsse wird im ersten Zug in der Regel kein Bußgeld hineingeschrieben. (Oder hast du im Scheidungsurteil stehen, dass er Bußgeld zahlen muss, wenn er keinen Umgang wahr nimmt und du zahlen musst, wenn du Umgang verweigerst?) Vor allem nicht bei Umgangserweiterung. Für Bußgelddurchsetzung muesstest du ein zweites Verfahren anberaumen.

    Aber da dir das so wichtig ist, hat dein Anwalt sicherlich in die Klage bereits reingeschrieben, dass ein Bußgeld festgeschrieben wird. Sollte aber sehr sehr gut begründet werden!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich weiß ja nicht....wenn Du so vor einem Richter auftrittst....stampfst Du auch mit dem Fuß auf? Bisher ist noch kein einziges stichhaltiges Argument genannt worden. Nur "ich will, ich will, ich will".

    Ich hätte verdammt Schiß, als Querulantin dazustehen (wenn Du beim JA nicht den Ruf schon hast) und schon deshalb aufzulaufen.


    Dir ist schon klar, dass der Anwalt nicht objektiv ist, oder? Es ist Dein Anwalt und er wird bezahlt, ob er gewinnt oder verliert. Aber Kosten können Dir ja wurscht sein, geht ja auf die Allgemeinheit....


    Wenn Dir die Kinder eh nur lästig sind und im Weg um gehen - gib sie Deinem Mann und leb Dein Leben. Ach ja, Du wärst dann ja unterhaltspflichtig, dann isses vorbei mit dem schönen Leben, dann mußt Du Dir leider einen Job suchen. Schade, schade....

  • Ja, aber wahrscheinlich weil du es nicht versucht hast, oder? Ich bin da sehr stur

    Dass du stur bist, ist nicht zu überlesen. Ich fürchte, du wirst hier dennoch nicht das zu lesen bekommen, was du gerne lesen würdest. Wir sind hier echt viele, die schon viele Erfahrungen gemacht haben - unter anderem eben auch, dass du mit deinem Anliegen kaum Chancen haben wirst.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Ja, aber wahrscheinlich weil du es nicht versucht hast, oder? Ich bin da sehr stur

    Ernsthaft? Glaubst du, dass hier niemand in der Lage ist, sich rechtlich beraten zu lassen und ggf. auch rechtliche Schritte einzuleiten, wenn notwendig und sinnvoll?

    Warum fragst du überhaupt hier nach, wenn du doch eh alles besser weißt?

  • Kosten können Dir ja wurscht sein, geht ja auf die Allgemeinheit....

    Naja. Zuerst muss der Anwalt ja jetzt erst einmal Verfahrenskostenhilfe beantragen.

    Ich weiss nicht, wie es in Thüringen ist. Im hiesigen OLG- Bereich würde der Antrag abgelehnt werden.

    @ Moni: Geh mal auf die Homepage deines OLG und schau dort einmal, welche Vorgaben das OLG macht für Verfahrenskostenhilfe.

    Das ist leider unterschiedlich von OLG- Bereich zu OLG- Bereich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein Verfahren für neue Umgangsregelung.


    Ich fordere , dass der Vater 1/3 des Monats ünernimmt, er will das nicht. Der Richter wird dann entscheiden, und nachdem mein Ex hier schon einen schlechten Ruf hat, sieht es gut für mich aus.

    Aber ob sich der Aufwand rechnet?

    Mag mal jemand nachrechnen?

    Ich komme auf 2 Tage pro Monat

  • Du beantragst 1/3 von 30,5 Tagen und 8 Betreuungstage hat er jetzt schon?

    Ich sag mal so:


    1/3 von 365 Tagen sind aufgerundet 122 Tage.

    Er nimmt die Kinder 6 Wochen in den Ferien. Das macht 42 Tage.

    Alle 2 Wochen für 2 Tage macht 52 Tage.

    Verbleiben also 28 Tage, die der Vater darüber hinaus übernehmen soll. Das klingt nun für mich nicht nach einer deutlichen Entlastung.
    Ich würde dann als Vater vorschlagen, dass er diese Tage durch Umgang an den Brükentagen übernimmt und 1x im Monat halt noch den Freitag oder Montag. Damit dürfte aber der Mutter nicht so wirklich geholfen sein, fürchte ich.

  • Er nimmt die Kinder alle 2 Wochen für 4 Tage.

  • Naja, würde sie 50% Betreuungszeit beantragen, dann würde sich das bei Sozialleistungen und Unterhalt mit Sicherheit auswirken, bei 1/3 ist es derzeit noch nicht so ganz ausgeurteilt ;-)

    Hier ist ja, wir haben das an anderer Stelle in Bereich News diskutiert, eine Gesetzesvorlage aus dem Justizministerium in der Gremienabstimmung. Es ist zu erwarten, dass bei einem Betreuungsanteil von 30%+ bis 49% der zu leistende Unterhalt des Umgangselternteils erheblich gekürzt wird. Aktuell urteilen die FamGerichte - weil es möglich ist - bereits in diese Richtung aus (damit nicht in ein paar Monaten lauter Abänderungsklagen aufploppen).

    Der bisherige Betreuungselternteil ist dann gerade in wie hier beschriebenen Fällen angehalten, einer Erwerbs(teilzeit)tätigkeit nachzugehen bzw. für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er nimmt die Kinder alle 2 Wochen für 4 Tage.

    Oh also an 104 Tagen im Jahr und an 42 Tagen in den Ferien, macht 142 Tage/Jahr. Dann sind das doch mwhr als 1/3 des Jahres. 40 Tage mehr und wir wären bei einer hälftigen Betreuungszeit.

    Entweder hat sie den Anwalt falsch verstanden, der Anwalt meint 1/3 mehr als bisher. Damit würde er aber dann ihr einen Bärendienst erweisen, da der Vater dann 189 Tage Umgang haben müsste und somit mehr als 50% Betreuung leistet. Oder er sieht halt leicht verdientes Geld ohne ich wirklich reinzuhängen