Kann man den Vater zu mehr Umgang zwingen?

  • Moni84


    Umgang ist nicht dazu da, dass das Betreuungselternteil seine Beziehungen pflegen kann.


    Wäre es okay, wenn der Vater seine Stunden reduziert und weniger Unterhalt zahlt, um sich mehr um die Kinder kümmern zu können?

    Hast du mal überlegt, die Kinder ganz zu ihm zu geben und Umgangselterteil zu werden?

    Dann kannst du deine Beziehung leben, arbeiten gehen (und Unterhalt zahlen)

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Mir wurde gesagt, dass der Richter ihn durchaus dazu verdonnern kann die Kinder mehr zu nehmen, auch wenn er das nicht möchte.

    Dann frag mal zu deiner Sicherheit nach der gesetzlichen Grundlage dafür. (Ich gehe davon aus, es geht um Umgangserweiterung und nicht darum, dass ihm per Gericht das alleinige Sorgerecht übertragen wird.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, das möchte ich nicht. Nur mehr Fairness, und die werde ich durchsetzen. Ich bin mir sicher, dass es klappt..habe genug gegen ihn gesammelt bisher und das Gericht wird ihn so bestimmt nicht davon kommen lassen..

    Ich bin bereit, dagegen zu wetten.

    Nichts von allem wirst du erreichen.


    Vielleicht dreht er aber den Spieß um und setzt am Ende durch, dass er seine Stunden reduzieren kann.

    Oder er argumentiert, dass die Kinder bei ihm besser aufgehoben sind weil du dein Liebesleben über die Kinder stellst.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Ich bin auch sehr gespannt, was dabei rauskommt. Halte uns bitte unbedingt auf dem Laufenden.


    Vielleicht wäre es ja für die Kinder am besten, wenn sie beim Vater und dessen Freundin leben könnten und dich zweimal im Monat für vier Tage sehen.


    Und ich denke nicht, dass Du Dir dann einen Job suchen müsstest - der Vater hat es bisher ja auch gestemmt, das wird garantiert weiter gut funktionieren. :D


    (Sorry, neige sonst nicht zum Sarkasmus, aber ich kann nicht mehr. Liege gerade vor lachen auf dem Boden.)

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Das eine ist Recht haben und auch bekommen.

    Viele finden auch nach einem Urteil einen Weg aus der Verpflichtung.

    Außerdem werden die Kinder älter, Schul und Freizeit Verhalten ändern sich - da braucht er schon eine Wohnung in direkter Nähe.

    Aus meiner Erfahrung kann man auch nicht einfach nicht da sein, das war ich selten in den letzten Jahren - und häufig gab es Situationen in denen ich als Hauptansprechpartnet und Hauptwohnsitzgeber gebraucht wurde.


    Ich wünsche dir viel Glück - wenn es freiwillig nicht macht wird es über ein Gerichtsurteil nicht einfacher und ggfls. wird dann noch der Unterhalt gekürzt oder eingestellt.


    Vielleicht gibt es noch eine andere Variante?

    Kann dein LG in eure Nähe ziehen?

    Warum kannst du ihn nur ohne Kinder sehen?

  • Moni, Du bist super-privilegiert.


    Dein Ex zahlt Unterhalt, er nimmt die Kinder zwar nicht die Hälfte der Zeit, aber dennoch mehr als "Standard", die Kinder sind bis nachmittags betreut, UND du brauchst nicht arbeiten gehen, um durchs Leben zu kommen.


    Sehr viele hier würden sich 10 Finger nach Deiner Lebenssituation lecken. Viele von uns finden Deine Beschwerden so absurd, dass sie gar nicht anders können, als vor lauter Hilflosigkeit darüber zu lachen.


    Ich empfehle ein anderes Forum... Vielleicht für "Luxusweibchen", um sich bessere Tipps zu holen, wie man seinen Ex ausnimmt. Hier findest Du leider nur überwiegend bodenständige Menschen, die sich ihre eigenen Finger schmutzig machen und ihre Kinder bei sich haben wollen.

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    - Doe Zantamata -

  • Lies doch mal hier:


    https://www.bundesverfassungsg…s20080401_1bvr162004.html


    Ich weiß nicht, ob es da neuere Urteile gibt - Volleybap ?

    Ich lese hier :



    1. Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Der durch die Zwangsmittelandrohung bewirkte Eingriff in das Grundrecht des Elternteils auf Schutz der Persönlichkeit ist insoweit nicht gerechtfertigt, es sei denn, es gibt im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird.


    Meine Kinder wollen ihren Vater mehr sehen!!

  • Ich möchte die Umgangsregelung ändern lassen, genau. Die Kinder wollen ja auch öfter zum Papa, und das Gericht entscheidet immer für das Kindeswohl

    Ihr habt also schon eine Umgangsregelung? Darf ich fragen, ob ihr die Vereinbarung privat, vor dem Jugendamt oder vor Gericht (Beschluss oder Vergleich?)

    geschlossen habt?

    Da die Abänderung privat anscheinend nicht klappt, wäre ein nächster Schritt vielleicht eine Einschaltung des Jugendamtes (wenn JA dazu bereit ist), bevor Klage erhoben wird. Vor Gericht wird der Richter zuerst auch versuchen, euch Eltern zu einer einvernehmlichen Neuvereinbarung, also einem Vergleich zu bewegen.

    Ansonsten: Schätze Beschwerden über den Expartner bei Jugendamt und Gericht nicht falsch ein. JA wie FamGericht springen deiner Argumentation nicht einfach bei. Oft werden solche Beschwerden nur als Beleg dafür geführt, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, mit dem Ex-Partner tragfähige Absprachen zu treffen bzw. Dinge zu klären. Die eigene Position stärkt das nicht.

    Und. Gerichte entscheiden nicht für das Kindeswohl, sondern nicht dagegen. Das ist ein bisschen etwas anders. Und es ist immer schwer zu beurteilen, was denn hier Kindeswohl ist. Du sagst, wenn sie mehr umgang mit dem Vater haben.

    Der Richter könnte genausogut argumentieren: Wenn der Vater den Umgang mit Freudigkeit wahrnimmt und nicht verärgert ist viel mehr wert und eher Kindeswohl als mehr Umgang mit einem stinkigen Vater. - Und dann?


    Vielleicht müsstest Du einen anderen Ansatz suchen, der nicht bei Jugendamt, Gericht, Vater liegt. Sondern in einem Bereich, in dem Du entscheiden kannst bzw. ein dir mutmaßlich wohlgesonnener neuer Partner. Es mag mühsam sein, aber man kann in dann vielleicht kleineren Schritten auch als AE Beziehung aufbauen. Mit (bis die Kinder mit einbezogen werden können) erst einmal weniger gemeinsamen Treffzeiten. Wenn es auf eine Partnerschaft zulaufen soll, muss der neue Partner eh dich irgendwann mit Kindern und der Kindersituation akzeptieren. Sonst wird das eh nichts.

    Das kann auch bedeuten, dass der neue Partner jetzt erst einmal in Vorlage treten muss, was Fahrtwege angeht und das Zeitmanagement.


    Das wäre eine Sache, die ihr steuern könnt, unabhängig von Dritten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.