Kinder in Heimen unterzubringen oder bei Pflegeeltern geschieht ja oft - wo möglich - unter Zustimmung der Eltern, auf deren Bitte oder auf Bitte der Kinder. Und wo es ohne Zustimmung der Eltern erfolgt, wird eine Inobhutnahme immer gerichtlich überprüft und verhandelt. Egal, ob die Eltern in das Gerichtsverfahren eintreten oder nicht. Erst wenn man quasi in die zweite Instanz gehen sollte und Eltern Widerspruch einlegen gegen einen eventuellen Sorgerechtsentzug, dann stellt sich die Frage nach einer Verfahrenskostenhilfe. - Das ist aber prozentual nach meiner Erfahrung nur ein kleinerer Teil der Fälle. Jedoch markant und "publikumswirksam".
Schwierig finde ich, dass Heim- und Pflegestellenunterbringungen so überduchschnittlich hoch von AEs und AE-Kindern in Anspruch genommen werden muss. (Egal, ob jetzt freiwillig oder durch Anordnung.)