Hallo ihr Lieben,
Mein Expartner möchte seit Anfang Dezember unsere beiden Kinder nicht mehr nur noch an den Freitagnachmittagen sehen, sondern auch an den Dienstagnachmittagen (ab 16 Uhr).
Die Tochter ist Ende Dezember 2 Jahre alt geworden, der Sohn ist 5 Jahre alt.
Damit die Kinder bei mir rechtzeitig ins Bett kommen, habe ich den KV gebeten, sie gegen 18 Uhr zu bringen. Der KV ignoriert das und bringt sie frühestens um 19 Uhr.
Ich habe dem KV vorgeschlagen, die Kinder dann bei sich schlafen zu lassen und sie am nächsten Tag in den Kindergarten /die Kita zu bringen. Das kann/will er aber offenbar nicht.
Habe ich das Recht, dem KV die Kinder an den Dienstagnachmittagen nicht zu geben?
Dass es sich für den KV kaum lohnt, die Kinder dienstags bloß von 16-18 Uhr zu sehen, kann ich nachvollziehen. Früher kommt er jedoch nicht von der Arbeit nach Hause und für meine 18-Uhr-Bitte habe ich nach meinem Empfinden gute Gründe:
Die Kleine macht keinen Mittagsschlaf mehr und beide Kinder sind meistens noch aufgedreht, wenn sie heimkommen, wollen oft noch etwas essen, müssen noch Zähne putzen usw. Je später der Abend desto geringer die Kooperationsbereitschaft der Kinder und desto länger zieht sich alles.
Ich habe es jetzt mehrfach ausprobiert und festgestellt, dass wir unseren Abend nicht mehr so gut hinbekommen wenn die Kinder nach 18 Uhr heimkommen.
Die letzten beiden Male ist die Kleine bei dem KV abends für 30-60 Minuten eingeschlafen und war dann bei mir eine ganz Weile zu fit zum Einschlafen (ich wäre dagegen nicht zu fit zum Einschlafen gewesen...).
Ich freue mich über euer Feedback!