Vater will mit einem Kind wegziehen

  • Ja, sie hat dem Frieden zu liebe schon vorher verzichtet.......nun bitte klar sagen ""Nein oder/und konkrete Forderungen

    (auch finanzielle) ich weiß ja nicht wie das Haus erwirtschaftet wurde...aber scheinbar finanziert er ja jetzt in Zukunft von dem Verkaufsgewinn

    und dem eingespartem Unterhalt sein neues Zuhause


    wenn es gut läuft bin ich generell immer dafür auch auf Gelder/ Dinge zu verzichten,

    aber KV hat hier ja nur sein Leben im Blick

  • Unterhalt steht laut gültiger Rechtslage der/dem zu bei der/dem die Kinder überwiegend leben, also Elternteil.


    Dass mit der Entfernung geht für mich erfahrungsgemäß überhaupt nicht.


    Die KM hier ist ja auch ca. 500 km weg gezogen mit den Kindern. Da noch einen halbwegs regelmäßigen Umgang zu realisieren das kann kein UET auf Dauer durchhalten. Zumal hier die Meinung lediglich war, ich könne die Kinder ja jederzeit sehen. Ja, was denn sonst bitte?


    Fahrtstrecke teilen hat in den ganzen Jahren genau 1 -EIN- mal geklappt und das war wohlgemerkt erst nach einem erneuten Umzug mit Halbierung der Entfernung.


    Vorher überhaupt nicht. Die Kinder sind aber teilweise selbst mit der DB gereist.


    Im Familienrecht gilt ja wsl. auch Konkludenz was ist wenn der Vater jetzt mit den Kindern einfach umzieht? Wird er wohl nicht machen, aber.


    Ist das Haus gemeinsames Eigentum oder im Eigentum nur von ihm? Weil wenn es gemeinsam ist wie kann ER es verkaufen?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Das Kindergeld wird doch laufend an sie gezahlt. Wenn sie Wechselmodell haben, auf was genau wurde hier "verzichtet"? Wir kennen ja auch das Einkommen der TE gar nicht.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Stimmt, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, sorry. Beim Wechselmodell hätte das Kindergeld beiden ET zugestanden, richtig?

    Gezahlt wird es immer nur an 1 und dann wird sich zwischen den Eltern über die Verteilung geeinigt, wenn die Einkommen nicht um mindestens Faktor 3? x abweichen fließt m.E. dann kein Unterhalt mehr.


    Sonderbedarfe/Mehrbedarf außen vor.


    Ich vermute dass die Kinder dann bei beiden Eltern zum Haushalt zählen und ggf. für ergänzende Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) falls nötig. Beim Wohngeld zählen sogar auch mehrere Kinder wenn nur regelmäßig Umgang stattfindet. War zumindest bei mir so auch wenn mein Einkommen zu hoch war und der Unterhalt nur pauschalisiert und nicht in echter Höhe berücksichtigt wurde wodurch ich dann doch wieder keins erhalten habe.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Sie haben doch Wechselmodell, warum soll da Unterhalt fließen?

    Weil es ein Ammenmärchen ist, dass beim WM kein Unterhalt fliesst.

    Es wird das ber. Einkommen beider ET zusammengezählt und dann geguckt welchen Anspruch das Kind ggü. den Eltern hat. Und je nach Einkommen kann es sein, dass der eine dem anderen einen Ausgleich zahlen muss.

  • Hallo zusammen, vielen Dank erstmal für euren Input.


    Vielleicht einmal zur Aufklärung, es ist richtig, dass keinerlei Unterhalt aufgrund unseres Wechselmodells fließt. Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund unseres gehaltsunterschiedes, eher Lehrer, ich Erzieher, eher ein theoretisch ein bisschen Unterhalt an die Kinder zahlen müsste.


    Habe ich aber nie eingefordert, weil unser Verhältnis eh schon problematisch ist und ich da nicht noch eine Baustelle aufmachen möchte, und potenziell über 50 € oder so streiten will.


    Das Kindergeld für beide Kinder habe ich seit der Geburt bekommen, und sozusagen weiter erhalten bei meinem Auszug. Er hat es nie hälftig eingefordert, nur wenn es um Mehrausgaben ging wie Klassenfahrten, die Einschulung und Hortgebühren, kam dann mal einen Spruch von wegen, ich bekomme doch das Kindergeld.


    Und ja, rein rechtlich steht ihm die Hälfte zu, und er könnte es sogar zurückfordern, allerdings weiß ich nicht wie lange zurück.


    Zum Haus, ja das gehört uns beiden, er steht zu zwei Drittel im grundbuch, ich zu einem Drittel.


    Natürlich ist es so, dass er den Großteil zum Haus beigetragen hat. Sei es nun teilweise geborgtes Eigenkapital, bauliche Leistungen, und letztendlich zahlt er ja nach wie vor den Kredit ab. Deswegen sieht er ja auch nicht ein, warum ich auch ein Stück vom Kuchen bei einem Verkauf abbekomme. Aber sorry, klar konnte er im Haus rumwerkeln, aber ich habe währenddessen auch 24/7 die Kinder "bespaßt".


    Er möchte den Umzug auf den Bauernhof in den Sommerferien durchziehen, muss das aufgrund der Ferienverschiebung in zweieinhalb Wochen schaffen. Keine Ahnung wie er sich das mit der Kinderbetreuung vorgestellt hat, da er ja kein Gespräch mit mir sucht. Ich gehe davon aus, dass er denkt, dass ich in dieser Zeit die Kinder größtenteils übernehme, du habe ich da tlw. gar keinen Urlaub.


    Ich denke doch, dass er einen an einem zügigen Verkauf des Hauses nach seinem Umzug interessiert ist weil er ja sicherlich nicht zwei Kredite bedienen kann und möchte.


    Der Verkauf kann allerdings nur mit meiner Unterschrift über die Bühne gehen, da ich ja auch wie gesagt im Grundbuch stehe.


    Da die Zinsbindung erst 2026 ausläuft, vermute ich das auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen ist.


    Und ja, das wäre natürlich mein absolutes Horrorszenario, wenn entschieden wird, dass beide Jungs mitgehen. Davon gehe ich aber nicht aus, weil dann würde ich die Welt echt nicht mehr verstehen.


    2100 € Nettogehalt, Unterhalt zahlen, da bleibt zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig.:rolleyes:


    Und natürlich geht es auch ums Geld. Er hat mich ja vor ein paar Tagen in unserem Tür und Angelgespräch gefragt, ob ich den wüsste wie viel das dann alles vor Gericht kostet? Da ich eine Rechtsschutzversicherung mit Familienrecht habe, werden auf ihn die größeren Kosten zukommen. Und ich denke das ist auch etwas was ihn stört.

  • Weil es ein Ammenmärchen ist, dass beim WM kein Unterhalt fliesst.

    Es wird das ber. Einkommen beider ET zusammengezählt und dann geguckt welchen Anspruch das Kind ggü. den Eltern hat. Und je nach Einkommen kann es sein, dass der eine dem anderen einen Ausgleich zahlen muss.

    Und wenn das ungefähr gleich ist?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Es ist sogar noch komplizierter.


    Kindergeld ist eine Steuerermäßigung, die beide Elternteile angerechnet bekommen/meist ausgezahlt bekommen. Die Zahlung erfolgt jedoch auf ein von den Eltern gemeinsam festgelegtes Konto.

    Klassischerweise aufs Familienkonto, aufs Konto der Mutter oder das Konto des Vaters.

    Können sich Eltern nicht einigen, muss die Familiengeldkasse prüfen. Sie hat eigene Maßstäbe. Sorgerechtsentscheidungen des FamGerichts können hinzugezogen werden, müssen aber nicht. Gerichtliche Entscheidungen finden vor dem Finanzgericht statt (keinesfalls vor dem FamGericht). Entsprechend gibt es Fälle, in denen Elternteil A vom FamGericht das ABR zugesprochen bekommen hat, Elternteil B vom Finanzgericht das Kindergeld.

    Kindergeld steht den Kindern zu. Entsprechend ist das halbe Kindergeld, angekommen beim Elternteil mit ABR, als (ein Teil des) Unterhalt(s) zu rechnen.


    Zweite Komplikation: Das Wechselmodelle als solches können Eltern natürlich jederzeit untereinander vereinbaren. Wie sie ein Kind auch in ein Internat geben können, zu den Großeltern, oder, oder ... Alles erlaubt, so es dem Kind nicht erkennbar schadet.

    In einem Gesetz ist das Wechselmodelle noch nicht erwähnt.(Das passiert erstmals gerade in einer aktuellen Gesetzesvorlage). Entsprechend sind gerichtliche Entscheidungen zu und über ein Wechselmodelle bisher Einzelentscheidungen und absolut fallabhängig. In manchen Bundesländer wäre ein absolut gleichberechtigtes WM kaum möglich, weil zB das Meldegesetz dem widerspricht: da gibt es keine zwei gleichberechtigte Wohnsitze. Könnte man drauf verzichten, wenn daran nicht häufig der Schulzugang hängen würde. Varianten gibt es viele: Mal fließt Unterhalt in die Richtung des weniger gut gestellten Elternteils, mal nicht. Mal fließt Unterhaltsvorschuss, mal nicht.


    Komplizierte Sache und wird hier ja noch komplizierter. Der Umzug würde in ein anderes Bundesland gehen mit anderem Schulrecht. Das macht zukünftige Wechsel/Rückwechsel immens kompliziert und belastend (wer mit Kids im Schulalter jenseits der Grundschule umgezogen ist, kann ein Lied davon singen.)


    Zu sagen: Wir testen das mal, ist schwierig. Einen dezidierten Plan bezüglich Umgang - um der Threadstarterin seine Idee schmackhaft zu machen und die Ehrlichkeit seiner Absichten glaubhaft zu machen - hat er nicht. Eine Idee, das Einschlafen des Umgangs, wie es typisch ist, zu verhindern, auch nicht.


    Hier wurde ein Wechselmodell praktiziert und im Moment landet es da, wo die grosse Mehrzahl der WM landet: An der Wand. Weil ein Elternteil schlicht aussteigt und den Flitz bekommt. Alle anderen können jetzt gucken, wie sie das hinbekommen. Spricht nicht dafür, ein WM anzufangen. Es ist oft ein nur vorübergehendes Modell, wie man hier und woanders zu oft sieht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Yogi such mal im Netz smart Rechner Unterhalt, habe das spaßenshalber mal für unser Einkommen ausgerechnet. Und da gibt's natürlich deutliche Unterschiede.


    Sollten beide Kinder bei mir bleiben, müsste der Vater mindestens (kenne das Einkommen des KV nicht) 1074 € Unterhalt zahlen, und da ist das Kindergeld schon abgezogen ...das spielt sicherlich in seine Absichten mit rein8o


    Stand jetzt mit Wechselmodell, müsste der Vater ca. 85€ pro Kind zahlen, aber wie gesagt, unser Gehalt ist deutlich verschieden.

  • Hallo Sensei38

    danke für die Ergänzungen. mit den nun klar dargestellten Eigentumsverhältnissen bei dem Haus etc. kann man es besser nachvollziehen. Ich selbst bin ja UET nur meine Kinder sind bereits volljährig.


    2.100 netto und 2x Unterhalt ist kein Zuckerschlecken. Das ist richtig.


    Darf ich fragen wie Du auf 1.074 Zahllast für den Vater kommst?


    1.

    Bis 2.100€


    355€ / 426€ / 520€ / 439€


    LG


    ps


    @Alle,

    Ich hab in meinem Post zur Unterhaltsberechnung bei WM offensichtlich was verwechselt, bitte dies ignorieren.

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • wäre denn eine gerichtliche Einigung bzw. ein Urteil von jetzt bis zu seinen Sommerferien, in denen er mit den Jungs umziehen will,

    überhaupt zeitlich realistisch möglich/ zu erwarten oder dauert so eine Verhandlung sowieso länger und er müsste sowieso erstmal alleine umziehen?

  • Puh, da kann ich nur mutmaßen. Er hat ja bisher keinen Antrag beim familiengericht gestellt, von daher wird er sich so schnell nichts ändern. Und ich denke auch nicht bis zu den Sommerferien. Bzw hat mir meine Anwältin schon gesagt, dass das natürlich nicht mit einer Anhörung gegessen ist. Ich werde da jetzt abwarten ob von Seite des Vaters was kommt, und kann erst dann reagieren. Normalerweise ist es eben so, dass derjenige der den Wohnort wechseln möchte und die Kinder mitnehmen, einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen muss. Da dies auch das Sorgerecht betrifft, müsste dafür eben selbiges für diesen Teil der Sorge ausgesetzt werden. Und da ich ihm selbstverständlicherweise nicht wegziehen lasse mit den Kindern, muss er das eben einklagen.


    Mein Gefühl sagt mir dass er sicherlich in den nächsten Wochen tätig werden wird, weil ich ihn ja vor ein paar Tagen gesagt habe, dass ich einem Umzug der Kinder nicht zustimmen werde.


    Meine Anwältin meinte, da gehen sicherlich Monate ins Land.