Alle im Bundestag vertretenen Parteien können Gesetze einbringen und darüber abstimmen lassen.
Alle im Bundestag vertretenen Parteien können Kandidaten für die Wahl an leitende Position in Bundestagsgremien aufstellen.
Jede Partei muss für ihre Vorschläge Mehrheiten gewinnen. Wir haben keine Partei im Bundestag, die über die absolute Mehrheit der Stimmen verfügt.
Entsprechend muss jede Partei andere überzeugen und Mehrheiten zustande bringen.
Wenn das einer Partei nicht gelingt, dann wird nicht zwingend undemokratisch mit dieser Partei umgegangen. Umgekehrt scheint es vielmehr so zu sein, als ob diese Partei mit den Kandidatenvorschlägen und den Gesetzesinitiativen und etwaiger mangelnder Kompromissfähigkeit die notwendigen Mehrheiten in der Demokratie nicht überzeugen kann.