Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe mal eine rechtliche Frage: Kann es mir, meinem Kind oder dem KV irgendwie juristische Probleme bereiten, wenn wir vorübergehend oder dauerhaft einvernehmlich auf Kindesunterhaltszahlungen verzichten?
Zur Situation: Wir sind gerade frisch rechtskräftig geschieden und Kind lebt mit Einverständnis des KV dauerhaft bei mir. Ich verdiene ca. drei mal so viel wie KV, der sich erst vor kurzem selbstständig gemacht hat, in einem WG-Zimmerchen lebt und in der Pandemie jetzt natürlich ordentlich zu kämpfen hat. Er wäre also momentan definitiv eh nicht zu Zahlungen in der Lage, ich müsste also UV beim JA beantragen. Dann stehen die aber mutmaßlich irgendwann bei ihm vor der Tür und wollen das Geld wieder haben. Und ich sehe das, ehrlich gesagt, bei unserer gegenwärtigen finanziellen Lage einfach nicht ein. Ich verdiene super, wir brauchen also nicht das Geld, sondern den guten Draht zum KV, den wir momentan haben. Und den will ich nicht mit irgendwelchem überflüssigen Behörden-Zirkus ruinieren.