Der Umgangsbeschluss des FG legt fest, dass an Wechseltagen, an denen die Kita geschlossen ist, der übernehmende ET die Kinder um 10:30 Uhr beim anderen ET abholt.
Wir hatten das 3 mal, in denen die KM die Kinder bei mir hätte abholen müssen: 3. Oktober, 1. Januar, Pfingstmontag.
Jedes Mal hatte ich die Kinder entsprechend eingestimmt, dass nach dem Frühstück die Mama kommt um sie abzuholen. Jedes Mal war am Ende nach erfolglosen WhatsApp Austausch ich derjenige, der die Kinder gepackt hat und zur KM gefahren hat.
Meine Anwältin hatte im letzten Telefonat den Gedanken, die Umsetzung dieses Beschlusses zu erzwingen, indem ein Zwangsgeld bei Nicht-Einhaltung verhängt wird. Ist das sinnvoll oder eher wirkungslos, da die KM Hartz4-Empfängerin ist?
Hat sonst jemand eine Idee, wie ich damit umgehen soll, denn die Kinder einfach dann bei mir zu behalten geht nicht, da sie die Mama genauso lieben und auch die Mama-Woche haben wollen.