Eigentlich widerspricht das doch der Tatsache, dass man laut Umgangsregelung kein Einverständnis/ Erlaubnis des jeweils anderen ET braucht. Die Frage kam hier doch auch schon oft. Kann mir der ET verbieten, ein verlängertes Wochenende nach xxx zu fahren. Ich war noch nicht im Ausland, aber wenn es nach Österreich, Dänemark, Italien oder so geht, werde ich nichts dabei haben bei den sporadischen Kontakten. ( Fände er aber super, wenn seine Erlaubnis nötig wäre). Ich kann zwar auch die Sorge verstehen, aber irgendwie passt das alles nicht zusammen und sollte auch wieder differenziert werden.
Es geht ja aber hier nicht um ein Wochenende auf Rügen, sondern um eine Grenzüberschreitung in ein anderes Land. Und es geht auch nicht um deine oder meine eventuellen Privat-Probleme mit Ex-Partnern, sondern um die Frage, wie gut die Behörden der jeweiligen beteiligten Länder im Worst-Case-Szenario (Kindesentführung ins Ausland) zusammen arbeiten können. Wer da Schwierigkeiten sieht oder beim Thema Einreise sowieso pingelig ist (Stichwort USA) sichert sich eben gegen solche Szenarien von vornherein ab und das ist doch auch völlig ok.