Unterhalt und Umgang

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    Es sind nun ein paar Monate her, seitdem ich was konkretes über KV und wie es läuft, geschrieben habe.
    Aktueller Stand:
    KV kommt ca. alle 2 Wochen für 1 Tag am Wochenende. Ab und zu nimmt er die Kinder übers Wochenende (bisher 2x aber unregelmäßig) Das alles klappt relativ gut.
    Nun kurz zum Thema Umgangsrecht:
    Er hat bald Geburtstag, wir sind im Urlaub. Ich plane den Urlaub extra früh um günstig wegzukommen. An den Geburtstag vom KV habe ich überhaupt nicht gedacht. Er ist nun beleidigt, dass er sein Kind an SEINEM Geburtstag nicht sehen kann. Er sagte zu mir ich bräuchte seine Unterschrift um in Urlaub zu fahren (vor unserem kind) :radab das ABR liegt übrigens bei mir. Kann er mir trotzdem 3 Wochen vor dem Urlaub irgendwie eins reinwürgen? :Hm (übrigens hat er nicht so einen Aufstand gemacht als er am Geburtstag seiner Tochter nicht kommen konnte, weil es mitten unter der Woche lag)


    Anderes Thema: Unterhalt
    Er verspricht dann und dann kann er zahlen. Hat er bisher nicht und es gab eine Gerichtsverhandlung, die aber soweit ich weiß nur zum Zweck diente, seine Sämigkeit festzustellen, weil er wohl Unterlagen nicht eingereicht hat o.ä.
    Er sagte mir, dass ich eine Titulierung veranlassen müsste. Ich beziehe derweil weiterhin UVS.
    Müsste ich also dem Jugendamt sagen: Hey, ich möchte einen Titel erwirken oder wie läuft das ?-(


    Drittes Thema: Er akzeptiert meinen neuen Partner nicht. Sein Kind hätte dort nichts verloren - so seine Worte... immerhin kennen Sie sich schon mal persönlich und haben zusammen ein kinderbett aufgebaut :thumbsup:


    Letztes Thema: Der KV von der Großen zeigt so gut wie kein Interesse mehr. Es kam nur zum Geburtstag ein "Herzlichen Glückwunsch" via Whatsapp an mich...

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Wenn das ABR bei dir liegt, muss er dem Urlaub nicht zustimmen. Das du den Geburtstag vergessen hast glaube ich, mit Verlaub, nicht wirklich. Aber ist nun eh zu spät. Er hätte auch sagen können, dass er die Kleine sehen möchte an diesem Tag. Wobei, je nachdem wnn du gebucht hattest, wäre es dann auch schon egal gewesen.


    Ich bin tatsächlich damals einfach zum Jugendamt gegangen und habe gesagt, dass ich gern einen Titel hätte. Die haben dann alles weitere geregelt und ich bekam den Titel. Warum das allerdings nicht gleich beim Gericht mitgemacht wurde, kann ich nicht verstehen. Wäre ja sinnvoll gewesen. Läuft das bei dir über die Beistandschaft? Ich kenne mich mit UVG leider gar nicht aus. Mein KV zahlt zum Glück.


    Er muss deinen neuen Partner ja nicht akzeptieren und er kann auch nichts machen, um den Kontakt zu unterbinden. So wie du auch nichts machen könntest, wenn er eine neue Freundin hat und sie dir nicht gefällt.


    Was willst du wegen dem KV der großen Tochter sagen? Willst du was daran ändern? Bei mir hat damals die Familienberatung der Caritas gut geholfen, damit der KV versteht, dass der Kontakt für das Kind wichtig ist. Vielleicht ist das ja für euch auch eine Option.

  • Grundsätzlich kann jeder Elternteil mit dem Kind eigenständig in Urlaub fahren. Du als Betreuungselternteil solltest das dem Umgangselternteil "rechtzeitig", wie es heißt, mitteilen, wenn von der Urlaubszeit auch Umgangszeiten betroffen sind. Sind keine Umgangszeiten festgelegt, ist das mit einer Mitteilung natürlich schwierig. Ahnen kannst du nicht, wann er kommt ...


    Bezüglich des Unterhalts sieht es aus, als hätte die Beistandschaft eine Stufenklage eingereicht. 1. Stufe: Dein Ex wird verklagt, über sein Einkommen Auskunft zu erteilen. (Dazu ist er absolut verpflichtet und so eine Klage gewinnt man immer (zu 99,9999 %). Liegt die Einkommensauskunft vor, wird der Unterhalt errechnet und Ex zur Zahlung aufgefordert. Hier kann es sein, dass Ex die Auskunft noch nicht geliefert hat. Dann muss/kann die Beistandschaft das Urteil durchsetzen. ZB, indem Sie das Gericht auffordert, Zwangsmaßnahmen durchzuführen


    Es kann aber auch sein, dass die Einkünfte so niedrig sind, dass keine Unterhaltsleitung erbracht werden kann.
    Egal, was vorliegt, die Beistandschaft müsste dich informieren/informiert haben. Zur Not höre da noch einmal nach.


    Deinen neuen Partner muss er nicht lieben. Aber sein Vorhandensein hat er zu akzeptieren. Heißt. Der Partner darf sich bei Euch aufhalten, ihr bei ihm. Du darfst ihm das Kind "anvertrauen" wie den Großeltern, einer Tagesmutter etc. Da kann Ex maulen, wie er will.


    Was nicht geht, ist , den leiblichen Vater zu "ersetzen". Du bist offiziell verpflichtet, den Umgang und die Beziehung mit dem leiblichen Vater aktiv "zu fördern". Dazu gehört neben den äußeren Umständen auch ein Grundverhalten, auf das Ex im Falle eines Falles Anspruch erheben darf.


    Damit wären wir bei dem älteren Kind. Hier soll der Betreuungselternteil auch "aktiv" den Umgang und die Beziehung fördern, selbst wenn der andere Elternteil mehr als tranig ist. - Da muss man irgendwie durch ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also ich vergesse sämtliche Geburtstage...würde auch den vom Kind vergessen, wenn sie mich nicht wochenlang vorher schon nerven würde...den Geburtstag des KVs würde ich ebenso vergessen bzw. vergesse ihn regelmäßig :pfeif

  • Habe schon mehr als einmal meinen eigenen Geburtstag vergessen. :pfeif Bin aber auch jemand, der an Feiertagen ins Büro fährt und sich bis 1000h wundert, dass es so still ist und niemand ans Telefon geht.

  • Die Sache mit dem Unterhalt ist irgendwie nicht so ganz schlüssig. Normalerweise kümmert sich das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft da drum. Denn warum sollten sie UV zahlen, wenn es einen solventen Kindesvater gibt, der für den Unterhalt einstehen kann.


    Also, erstens wäre zu fragen, ob du überhaupt die Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet hast. Wenn nicht, dann solltest du das m.E. schleunigst tun.


    Es ist meist NICHT egal, ob du UV oder vom Kindesvater Unterhalt beziehst Der UV ist geringer, weil das Amt das volle Kindergeld und nicht nur den hälftigen Anteil abzieht. Möglicherweise verzichtest du auf Geld, das dir eigentlich zusteht ! Und wer hat schon zu viel Geld ?


    Das Vorgehen, zunächst einmal im Rahmen einer Stufenklage Unterhaltsauskunft einzufordern, ist auch m.E. sehr empfehlenswert. Man geht kein hohes Kostenrisiko ein ... und der Kindesvater wird gezwungen sein Einkommen offen zu legen. Wenn er das hartnäckig nicht tut, dann kann das Gericht sein Einkommen großzügig nach oben schätzen. Das überzeugt dann meist auch die hartnäckigsten Auskunftsverweigerer. :)


    Abhängig vom Ergebnis der Unterhaltsauskunft kann man dann entscheiden, ob man Unterhaltsklage erhebt. Wenn beim Kindesvater genügend Geld vorhanden ist, dann sollte man das auch tun. Das sind schließlich die Ansprüche der KINDER ! Und das Jugendamt weiß, wie man Unterhalt eintreibt. Die haben erfahrene Anwälte, die tagtäglich solche Dinge regeln. Die möchte ich offen gestanden nicht zum Gegner haben !


    Also ... hinsichtlich des Unterhalts solltest du nicht länger herumeiern, sondern endlich Nägel mit Köpfen machen. Und dazu nutzt du am besten die Beistandschaft beim Jugendamt. Das Schöne an der Beistandschaft ist doch, dass du selbst gar nicht in Erscheinung trittst und dir damit den Zorn des Kindesvaters einhandelst. Das machen die Behörden ... und auf deren Vorgehen hast du doch gar keinen Einfluss. Oder etwa doch ? Nee ... :)

  • KV droht am Telefon mich wegen Kindesentführung anzuzeigen! Er droht mit "Krieg" und "wir sehen uns vor Gericht". Alles nur weil ich über seinen Geburtstag in Urlaub bin - mit seiner Tochter! An ihrem Geburtstag hat er keinerlei Aufstand gemacht, als ich gesagt habe es passt nicht, da diesee unter der Woche lag und ich berufstätig bin (er auch).


    Zum Thema "mein Freund" möchte er den Umgang unterbinden! Ich müsse die Kinder schützen, was ist wenn ich in 4 Monaten nicht mehr mit ihm zusammen bin....


    Die kleine war noch nie bei ihm. Mein Freund war schon oft und länger als 1 Woche bei uns und es klappt super! Einen besseren Freund kann ich mir gar nicht Wünschen! Es kann keiner wissen ob wir in 4 Monaten nicht mehr zusammen sind. Wenn ich danach gehen würde, dürfte ich niemals einen neuen Freund haben!


    Ich bin außer mir vor Wut! "Mich anzeigen wegen Kindesentführung" :radab:radab:radab:radab:radab
    Soll er mal machen. :lgh

  • Ich bin außer mir vor Wut!


    jetzt komm mal wieder runter und entspann dich. Mach deinen Slogan ('in der Ruhe liegt die Kraft') zu deinem inneren Mantra.
    Sonst schaukelt ihr euch bloß gegenseitig hoch. So langsam solltest Du deinen Ex kennen.
    Urlaub steht dir und deinem Kind zu. Biete dem KV Umgangstermine nach dem Urlaub an, wo er mit Kind nachfeiern kann.
    Und bzgl. der Äußerungen zu deine neuen Freund kannst Du auf Durchzug schalten. Das geht deinen Ex nun wahrhaftig nichts an.
    Klagt er, schade um den Stress und womöglich raus geschmissenes Geld.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Danke für eure Antworten!
    Ich habe mich schon wieder beruhigt und habe bisher gar nichts gemacht außer einen Brief an die Frau vom JA geschrieben, aber noch nicht abgeschickt. Es wäre von Vorteil wenn wir eine verbindliche Regelung hätten für mind 1 Jahr im Voraus. Nur bei mir ist es gerade ziemlich schlecht da was fest zu setzen, vor allem Ferien etc. Ich werde bald eine neue Arbeitsstelle haben (Gerade mit der Ausbildung fertig) und habe noch keine Ahnung wie das mit Urlaub usw läuft bzw wann ich welchen nehmen kann. Da ich ein Schulkind habe, kommen bei mir natürlich die Ferien in Betracht, aber auch hier kann ich nicht 12 Wochen nehmen...


    Meint ihr es macht Sinn nur noch über Whatsapp oder SMS sich abzusprechen? Am Telefon bekomme ich ja seine Wut ab und muss mir so dummes Zeug anhören. Und er wird hinterher behaupten, dass er das SO nie gesagt hätte...

  • Hallo celin91,


    Er sagte mir, dass ich eine Titulierung veranlassen müsste. Ich beziehe derweil weiterhin UVS.
    Müsste ich also dem Jugendamt sagen: Hey, ich möchte einen Titel erwirken oder wie läuft das


    Wenn man Unterhaltsvorschuss erhält, wurde bereits alles geprüft. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltsschuldner ändern und das wird dir bekannt, musst du die UV-Stelle darüber in Kenntnis setzen. Alles andere ist nicht dein Beritt, außer natürlich falls du der Meinung wärst, er wäre in der Lage mehr als das zu bezahlen, was du an UV erhälst, dann können du und die Beistandschaft des Jugendamts die Stufenklage auf den Weg bringen. Ich mag hier allerdings zu bedenken geben, dass das Zeit und Nerven kosten kann.


    KV droht am Telefon mich wegen Kindesentführung anzuzeigen! Er droht mit "Krieg" und "wir sehen uns vor Gericht".

    Ich habe mich schon wieder beruhigt und habe bisher gar nichts gemacht außer einen Brief an die Frau vom JA geschrieben, aber noch nicht abgeschickt. Es wäre von Vorteil wenn wir eine verbindliche Regelung hätten für mind 1 Jahr im Voraus.


    Was genau soll denn die Dame vom Jugendamt nun bei Kindesvater bewirken was du nicht selbst gelassen abwarten kannst?


    Es lohnt sich, die Drohungen des Kindesvaters konsequent zu Ende zu denken: Geht er zur Polizei, wird man ihn dort über die (Nicht-)Tatbestände Kindesentführung, Kindesentzug und "mutwilliges am Geburtstag des Vaters (kein gesetzliche Feiertag übrigens) in Urlaub gehen" aufklären und nach Hause schicken. Das würde man übrigens auch dann tun, wenn er einen Umgangsbeschluss eines Familiengerichts oder das gemeinsame GSR (also auch das gemeinsame ABR) hätte.


    Sollte Kindesvater dann seinen Anwalt aufsuchen weil er ja angekündigt hat "wir sehen uns vor Gericht" wird man ihm dort erklären, dass es keinen Umgangsbeschluss gibt an den du dich halten musst und selbst wenn es einen gäbe, könnte er nicht verlangen, dass du deinen Urlaub an seinem Geburtstag ausrichten musst. Dort würde eine verbindliche Regelung getroffen werden, die sich vermutlich pro Jahr alternierend am Anfang und am Ende der Ferien ausrichtet. Eventuell würde ihn der Anwalt (falls er denn gut sein sollte) darauf hinweisen, dass er sich diesen Schritt sehr gut überlegen sollte. Immerhin nimmt er offenbar die Kinder nicht mit, sondern besucht sie (und dich) und hat es also recht komfortabel während seines Umgangs weil du recht gutwillig und bindungstolerant bist?


    celin91, lehn' dich zurück und warte gelassen ab. Falls Kindesvater sich auch nach seriöser Beratung noch entscheidet, vor Gericht zu gehen, wird am Ende dieser Anhörung dann ein verbindlicher Umgangsplan existieren. Das wäre doch ok?


    Zum Thema "mein Freund" möchte er den Umgang unterbinden! Ich müsse die Kinder schützen, was ist wenn ich in 4 Monaten nicht mehr mit ihm zusammen bin....


    Die Bedenken solltest du zwar ernst nehmen, aber in letzter Konsequenz ist es alleine deine Entscheidung, mit wem die Kids zusammentreffen wenn sie in Deiner Obhut sind. Sollte Kindesvater sich entschließen, die Kinder zum Umgang mitzunehmen, wäre es dann im Gegenzug seine Entscheidung, mit wem die Kids in dieser Zeit zusammentreffen.


    Bezüglich der Telefonate mag ich ebenfalls zu mehr Gelassenheit raten. Die deutsche Verfassung verpflichtet die Menschen nicht, Telefonate so lange weiterzuführen bis der Gegenüber meint, es dürfe beendet werden. Es ist derzeit noch straffrei, das Gespräch einfach nur abzubrechen und auf bessere Zeiten/Laune zu hoffen. Ob WApps und SMS die bessere Wahl wären? Ich glaube nicht, Kurznachrichten führen leider recht häufig zu noch mehr Missverständnissen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • @FrauReisteiger


    Vielen Dank für deine Antwort.
    Das mit dem Unterhalt scheint also nicht wirklich relevant zu sein, in seiner Situation. Zumal er ab Ende Juni arbeitslos sein wird, oder die Arbeit wechselt (so genau weiß ich das gar nicht, auf jeden Fall war er noch nie lange bei einem AG beschäftigt...)


    Bezüglich der Frau vom JA habe ich daran gedacht, dass es vllt eine Frau gibt, die ihm den Wind aus den Segeln nehmen könnte. Ich kann mich auf den Kopf stellen - mir glaubt er ja sowieso nichts (erwarte ich auch gar nicht - aber diese haltlosen Drohungen usw sollen einfach mal aufhören)


    Ich habe etwas Angst, dass er die Kids nach dem nächsten Umgang nicht rausgeben wird um den Urlaub zu verhindern. Der nächste Umgangstermin steht im Übrigen noch gar nicht fest. Der nächste Termin wäre voraussichtlich übernächstes Wochenende. Aber das ist Normalität dass der Umgang quasi schwebend feststeht - ich muss meistens fragen, wann er denn plant wieder zu kommen. Wenn ich nichts von ihm höre, gehe ich davon aus, dass er nicht kommt.
    (Nur kurz am Rande: Letztens wollten er und seine Mutter kommen. Der Tag stand Fest nur eine Uhzeit war nicht ausgemacht. Er meldete sich 1 Tag vorher nicht und seine Mutter auch nicht, trotz meiner Nachfrage. So hatte ich absolut keine Ahnung ob sie wirklich kommen und wenn Ja, wann. Nun begab ich mich in die Badewanne und das Telefon klingelte. Es war der Mann von seiner Mutter, der mich fragte, ob die zwei schon angekommen seien. Ich verneinte und erzählte ihm, dass sie sich überhaupt nicht mehr gemeldet hatte wann sie nun kommt... Nunja. Er sagte, sie müssten gleich da sein. Ich setzte mich zurück in die Wanne und schwupp- klingelte es an der Tür. Zu diesem Zeitpunkt war mein Freund da, der öffnete. Ich zog mich schnell an und begrüßte sie. Mit einem leicht ärgerlichen Unterton. Hach es tue ihr ja leid...blabla... :nawarte:
    Naja was sollte ich auch tun. Wegschicken hätte ich bei ca. 100km Abfahrt nicht tun wollen. Dennoch hatte das ganze einen sehr faden Beigeschmack. Ich hatte das Gefühl, dass sie es irgendwie als selbstverständlich angesehen haben, dass sie kommen und ich springe. Tja. Die Torte die ich gekauft hatte war nun nicht aufgetaut. Selbst dran schuld, wenn man nicht Bescheid sagt... :P )


    Zum Thema, wer mit wem am Umgangstag aufeinandertrifft, kann ich nur dazu sagen, dass ich ihm auch nicht vorgebe mit wem er sich zu treffen hat und mit wem nicht.


    Ich versuche mich mal zurück zu lehnen und keine Horrorvisionen zu entwickeln was passieren könnte, wenn die Kids bei ihm sind und er um alles in der Welt verhindern will, dass wir in Urlaub fahren... wobei ich davon ausgehe, dass die Kids vor dem Urlaub zumindest nicht bei ihm zu Hause sein werden, sondern er höchstens bei uns vorbei kommt.


    Ich verstehe das nicht so wirklich, ich steh ihm so gut wie nie im weg, habe ihm sogar die Kids vorbei gebracht, er darf bei uns im Haus mit den Kids spielen, ich bringe sie gerne in die nächste Stadt, damit sie dort was unternehmen können. Aber trotzdem versucht er mich fertig zu machen. Danke für nichts. :radab

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Ich verstehe das nicht so wirklich, ich steh ihm so gut wie nie im weg, habe ihm sogar die Kids vorbei gebracht, er darf bei uns im Haus mit den Kids spielen, ich bringe sie gerne in die nächste Stadt, damit sie dort was unternehmen können. Aber trotzdem versucht er mich fertig zu machen. Danke für nichts. :radab


    Manchen Leuten ist gut einfach nie gut genug, das wird man nie ändern können, Es könnte teilweise alles entspannt sein, wenn nicht ein ET immer wieder das stänkern anfangen würde.

  • Meint ihr es macht Sinn nur noch über Whatsapp oder SMS sich abzusprechen?


    Hat sich bei uns über die Jahre als brauchbare Lösung herausgestellt.


  • Brauchbarer als ein Telefongespräch, irgendwelche Spitzen können trotzdem kommen


    Wirklich sicher bist Du nie .... aber schriftlich streiten macht weniger Spaß.




    :tuschel Und im Zweifelsfall ist nachvollziehbar was kommuniziert wurde.

  • Da vor einem Termin bei Gericht ohnehin das Jugendamt vorgeschaltet sein muss, finde ich nichts schlechtes daran, das bereits jetzt zu involvieren. Vielleicht ist dann das Gericht gar nicht nötig und ihr schafft es, eine verbindliche Regelung zu finden? Die kann ja gern auch befristet laufen, wenn ihr beide demnächst woanders arbeitet und am neuen Arbeitsplatz erst mal ankommen müsst. Auch dem Vater steht Urlaub mit Kind(ern) zu.


    Mit dem Vorwurf der Kindesentführung macht er sich lächerlich, der Urlaub ist nicht mal Kindesentzug, Du willst ja nicht auswandern.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hier liegt definitiv KEINE Kindesentführung vor. Eine diesbezügliche strafrechtliche Anzeige ist aussichtslos. Aber ... es gibt einen Anspruch auf (geregelten) Umgang mit dem Kind. Und das was ihr beiden da treibt, scheint mir nicht gerade optimal zu sein:


    Zitat

    Der nächste Umgangstermin steht im Übrigen noch gar nicht fest. Der nächste Termin wäre voraussichtlich übernächstes Wochenende. Aber das ist Normalität dass der Umgang quasi schwebend feststeht - ich muss meistens fragen, wann er denn plant wieder zu kommen. Wenn ich nichts von ihm höre, gehe ich davon aus, dass er nicht kommt.


    Damit ist Streit vorprogrammiert. Weil ihr jedesmal ein Palaver führen müsst, um den nächsten Umgangstermin abzusprechen.


    Ihr solltet FESTE Umgangszeiten vereinbaren, z. B. jedes zweite Wochenende von Freitag Abend bis Sonntag Abend. Und diese Regelung sollte nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden.


    Und auch die Ferien sollten verbindlich vorab geregelt sein, z.B du erhältst die erste Hälfte der Ferien und er die zweite. Natürlich ist man dadurch eingeschränkt. Aber das gilt dann ja für beide Seiten.


    Dadurch wird das "Palaver" ob nun per Telefon oder WhatsApp oder sonstwas reduziert. Und das wäre gut so ! Denn offensichtlich gibt es dabei regelmäßig Streit.






    Übrigens: der Kindesvater könnte durchaus eine Umgangsregelung mit diesem Inhalt vor Gericht erwirken. Und wenn die insbesondere strafbewehrt sein sollte, dann muss sich da auch die Kindesmutter trotz ABR dran halten.
    Du wirst den Kindesvater nicht ändern können. Das hat nicht funktioniert in der Zeit als ihr noch zusammen wart. Und das wird jetzt nach der Trennung erst recht nicht funktionieren. Also vergiss diesen Gedanken und versuch das kontroverse Palaver auf ein Minimum zu beschränken. Der Kindesvater ist so wie er ist ! Sei froh, dass er sich für euer gemeinsames Kind engagiert. Denn dass es auch durchaus anders sein könnte, das zeigen ja die Verhältnisse bezüglich deiner zweiten Tochter ...