Düsseldorfer Tabelle 2018 bringt Veränderungen

  • Ein dynamischer Titel ist weiter zu bedienen. Vollkommen egal, ob UET nach neuer Tabelle woanders eingestuft würde. Es darf kostenpflichtig auf Abänderung geklagt werden. Ausgang ungewiss. Break-even sowieso.


    So wie ich das gelesen habe, wird der alte Prozentsatz mit dem Mindestunterhalt von 2018 multipliziert und ist der neue zahlbetrag.


    Praktisches beispiel:


    Mindestunterhalt für Kinder bis 5 Jahre : 251 Euro.
    Dynamischer Titel : 105 %


    5% von 251 Euro sind 12,55 ( Kopfrechnung also mit Vorsicht zu genießen)


    Das heißt der dynamische Titel über 105 % läuft 2018 auf 263,55 Euro


    Edit/ es soll auf eine Kommastelle gerundet werden:


    Also ist der Zahlbetrag 263,60 Euro

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Hallo


    KV hat sich schon gemeldet und meint, dass er ab 01.01.2018 30 Euro weniger zahlen wird. Bislang hat er nach Stufe 6 bezahlt und meint er muss jetzt nur noch nach 5 bezahlen. Ich habe meine Beistandschaft bislang nicht in Anspruch genommen, denke es ist aber Zeit da mal nachzufragen, oder? Geht das denn so einfach?

  • Der frühe Vogel erwischt den Beistand.


    Laut dieser Auskunft. Bleibt ein Titel für 105% bei 105, wenn er weniger als 1900 verdient, muss er beantragen zurückgestuft zu werden.


    Und die machen auch sonst erstmal nix, wegen fehlender Regierung und,damit fehlendem Kindergeld.

  • Ich bin gespannt.


    Meiner müßte nach dieser Theorie runtergestuft werden, auch weil er jetzt ja noch ein zweites Kind hat. Und er muss tätig werden, wenn er das will. Ich warte erstmal ab, was die sich noch ausdenken. Das Kindergeld ändert sich ja auch wieder (oder nicht?), da bringt das ganze gerechne jetzt eh nix.


    Und auch wenn man sich das immer wieder sagt, rechnet man doch :-). Wem geht's noch so??

  • Das sieht für mich so aus, als ob es am Ende eine ganze Menge Kinder gibt, die deutlich weniger haben werden als jetzt, denn eigentlich ist nur die unterste Einkommenstufe weggefallen und der unterste Zahlbetrag ist der ehemals zweiten Gehaltsgruppe zugeordnet worden usw. und weil dann eine Gehaltsgruppe fehlte, hat man oben eine angehängt.


    Da werden doch x UET jetzt in eine niedrigere Zahlklasse rutschen (und mit Sicherheit auch versuchen, das durchzusetzen), da machen dann die paar Euro Erhöhung bei den Zahlbeträgen den Kohl auch nicht mehr fett. Am Ende haben die Kinder ab 2018 dann weniger Geld... :-(

  • Tani, richte ne Beistandschaft beim Jugendamt ein - dann bist du das Thema Kommuniktion los.


    Lena,
    die weder KU noch UVG bekommt


    :thumbsup: Genau das habe ich auch gemacht und seit dieser Zeit gibt es keine Diskussionen mehr.... :rolleyes3:

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Hallo,


    weils jetzt nochmal aufkommt, aber eigentlich OT ist....


    Ich hab eben genau gegenteilige Erfahrungen mit der Beistandschaft gemacht. Während der 7 Jahre Beistandschaft habe ich mehr Diskussionen gehabt als nach Beendigung.
    Jahrelang mit Beistandschaft rumkaspern und das mehrmals jährlich, weil die nix zustandebringen und doch nix erreicht, 6 Jahre UVG und 1 Jahr gar nix bekommen. Das war noch nerviger.


    Seit Beendigung bekomme ich endlich den von Anbeginn titulierten Mindestunterhalt, weil durch RA durchgegriffen, und mittlerweile nur noch 1 x jährlich 1 Anruf bei Ex. Den würd ich mir am liebsten auch sparen.
    Mich nervt halt nur das Gejammere immer, wegen heuer 6 EUR. Mir wären alle paar Jahre 20 EUR tatsächlich lieber. Aber so lange haben wir ja nimmer mit den Unterhaltszahlungen.


    Nur darum gings mir.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Da werden doch x UET jetzt in eine niedrigere Zahlklasse rutschen (und mit Sicherheit auch versuchen, das durchzusetzen), da machen dann die paar Euro Erhöhung bei den Zahlbeträgen den Kohl auch nicht mehr fett. Am Ende haben die Kinder ab 2018 dann weniger Geld...


    Für titulierte Altfälle ändert sich idR nichts. Unterhaltszahlungen steigen an, sie fallen nicht. Jedenfalls nicht durch eine kleine Stellschraube bei den Einkommensgruppen. Wer einen dynamischen Titel hat, muss automatisch mehr zahlen. Umgekehrt gibt es diesen Automatismus nicht. Der Titel muss vor Gericht geändert werden. Hierzu muss die Senkung wesentlich sein und das sehe ich hier noch nicht. Ein UET müsste schon nachweisen, dass er durch Abänderung (Senkung) mindestens 10% weniger zahlen müsste. Ob soviel bei rum kommt ist dann ehr fraglich. Bei weniger als 10% wird die Klage gar nicht angenommen. VKH gibt es schon dreimal nicht. Zur Not muss der UET durchaus mit weniger als Selbstbehalt auskommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Viel spannender sind für mich die Leitlinien an sich. Bin mal gespannt, was dort für tolle Überraschungen drin stecken. Eines wird sicherlich nicht überraschen.... Die Mietpreise stagnieren im Unterhaltsrecht unter Garantie. Mieten war noch nie zu günstig wie heute. Soll mal jemand etwas anderes behaupten.

  • Für Mangelfälle ändert sich auch nix. Ich wäre jedenfalls nicht so verbissen darauf, wegen ein- oder zweistelligen Beträgen zum Gericht zu rennen. Da zahlt man doch wieder nur für Streitbewirtschaftsindustrie drauf und stressig ist es sowieso.
    Aber es soll ja Leute geben, die gönnen dem anderen Elternteil nicht den Dreck unter dem Fingernagel.


    Zitat

    Zur Not muss der UET durchaus mit weniger als Selbstbehalt auskommen.


    Das erinnert mich an das Statement meines Anwalts vor einigen Jahren: "Wegen 80 Euro brauchen wir uns hier nicht den Kopf zu zerbrechen. Da wird der Richter sagen: "Bevor ich mich hier hinsetze und für einen Nachlass von 80 Euro ein Urteil schreibe, da möge sich der Pflichtige das doch bitte vom Munde absparen."


    Das Problem sehe ich künftig viel mehr bei denen, die jetzt zu Mangelfällen werden oder schon solche waren, weil denen nahe gelegt werden wird, die Lücke von 400 Euro zu schliessen, weil der Mindestunterhalt ja nach wie vor das absolute Mantra der Fledermäuse ist.

  • Für titulierte Altfälle ändert sich idR nichts. Unterhaltszahlungen steigen an, sie fallen nicht. Jedenfalls nicht durch eine kleine Stellschraube bei den Einkommensgruppen. Wer einen dynamischen Titel hat, muss automatisch mehr zahlen. Umgekehrt gibt es diesen Automatismus nicht. Der Titel muss vor Gericht geändert werden. Hierzu muss die Senkung wesentlich sein und das sehe ich hier noch nicht. Ein UET müsste schon nachweisen, dass er durch Abänderung (Senkung) mindestens 10% weniger zahlen müsste. Ob soviel bei rum kommt ist dann ehr fraglich. Bei weniger als 10% wird die Klage gar nicht angenommen. VKH gibt es schon dreimal nicht. Zur Not muss der UET durchaus mit weniger als Selbstbehalt auskommen.

    Ok, das war mir jetzt nicht so bewusst, dass es bei den titulierten Fällen gar nicht so einfach "rückwärts" geschraubt werden kann...


    Und irgendwie bin ich froh, dass Ex und ich uns ohne Jugendamt und Anwälte einigen konnten...

  • Der Mangelfall lässt sich von deinem Richter verklagen und geht mit dem Titel und seinem Kontoauszug zum Jobcenter. Mittlerweile ist dringend davon abzuraten, freiwillig zu titulieren (wenn man mit ALG II aufstocken will). JCs machen da mehr und mehr Wind.

  • Hab gerade nachgeschaut. YUP. UET bekommt weiterhin für € 380 eine auch für Umgang geeignete Wohnung zum Warmpreis inkl Heizung, Strom, Strassenreinigung und Kabelanschluss, etc...
    Weiss gar nicht, warum die Leute immer so jammern, dass sie keinen geeigneten und bezahlbaren Wohnraum finden.

  • Und irgendwie bin ich froh, dass Ex und ich uns ohne Jugendamt und Anwälte einigen konnten...


    Oh ja, sowas ist Gold wert. Jetzt erst merke ich, dass ich die Erhöhung 2017 gar nicht vorgenommen habe. Ich Bösewicht.... Aber KM wollte das wohl auch irgendwie nicht wirklich. Das Mehr verpufft eh in ihrer BG und kommt nicht auf dem Konto an.
    JC hat mich auch noch nie um Unterlagen gebeten.


    Naja, wir sehen zu, dass alle irgendwie über die Runden kommen. Zahle knapp 200% des existierenden alten statischen Titels plus Verein, Monatskarte, Klamotten, etc... und Geld für die Stieftochter. Wenn sie (nur) das fordert, was ihr gesetzlich zusteht (sprich neue Auskunft und einen dynamischen Titel) wäre das wohl ein Griff ins Klo - nicht nur finanziell.

  • Der Mangelfall lässt sich von deinem Richter verklagen und geht mit dem Titel und seinem Kontoauszug zum Jobcenter. Mittlerweile ist dringend davon abzuraten, freiwillig zu titulieren (wenn man mit ALG II aufstocken will). JCs machen da mehr und mehr Wind.


    Japp. Man muß sich schon verurteilen lassen, bzw. sich gerichtlich vergleichen oder den Titelentwurf vom Jugendamt in Gegenwart des Urkundsbeamten unterzeichnen. Jüngst hat ein Landessozialgericht entschieden, daß einseitig erstellte Unterhaltsurkunden nicht abzugsfähig im SGB II sind. Den Alleingang zum Notar kann man sich also schenken.

  • Jüngst hat ein Landessozialgericht entschieden, daß einseitig erstellte Unterhaltsurkunden nicht abzugsfähig im SGB II sind. Den Alleingang zum Notar kann man sich also schenken.


    Genau. Bis vor kurzem ging das noch. Hat denen wohl nicht sonderlich geschmeckt. Wo kämen wir da auch hin, wenn Eltern sich untereinander verständigen und einigen könnten, ohne dass der Staat gängeln und abpressen und verweigern kann?

  • Für titulierte Altfälle ändert sich idR nichts. Unterhaltszahlungen steigen an, sie fallen nicht. Jedenfalls nicht durch eine kleine Stellschraube bei den Einkommensgruppen. Wer einen dynamischen Titel hat, muss automatisch mehr zahlen. Umgekehrt gibt es diesen Automatismus nicht. Der Titel muss vor Gericht geändert werden. Hierzu muss die Senkung wesentlich sein und das sehe ich hier noch nicht. Ein UET müsste schon nachweisen, dass er durch Abänderung (Senkung) mindestens 10% weniger zahlen müsste. Ob soviel bei rum kommt ist dann ehr fraglich. Bei weniger als 10% wird die Klage gar nicht angenommen. VKH gibt es schon dreimal nicht. Zur Not muss der UET durchaus mit weniger als Selbstbehalt auskommen.


    Vielleicht dumm die Frage, aber woran erkenne ich, ob ich einen dynamischen Titel habe?

  • Vielleicht dumm die Frage, aber woran erkenne ich, ob ich einen dynamischen Titel habe?


    Dynamische Titel haben einen % Satz. Ein Statischer Titel einen festen € (oder DM) Betrag. Ich habe noch einen "alten" statischen in Höhe von €199. Wer auch immer den auf einen neuen dynamischen ändern will, geht mit weniger € nach Hause, als jetzt fliessen.

  • Wenn ich das richtig verstehe, dann bekomme ich 20 EUR weniger Kindesunterhalt ab 2018. Was ist das für eine Sauerei. Als Alleinerziehender ist man echt gekniffen. Leben am Limit!


  • Dynamische Titel haben einen % Satz. Ein Statischer Titel einen festen € (oder DM) Betrag. Ich habe noch einen "alten" statischen in Höhe von €199. Wer auch immer den auf einen neuen dynamischen ändern will, geht mit weniger € nach Hause, als jetzt fliessen.


    Danke für die Info. Meiner beläuft sich wegen nun insgesamt drei Kindern auf 105%. Hoffentlich sinkt es jetzt nicht noch mehr...