Wenn ihr als Eltern euch über die Kinder nicht einigen könnt, muss der Vater in diesem Fall hier auf Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen. Um eine Änderung der derzeitigen Situation herbeizuführen, müsste er nachweisen, dass es zu einer "erheblichen" Verbesserung des Kindeswohls käme beim ABR-Wechsel.
In der Praxis ist dieses "erheblich" nur zu erzielen, wenn bei dir deutliche Betreuungsdefizite nachweisbar wären. Oder - und das ist der klassische Fall - die Kinder vor Gericht einen eindeutigen und über zeugen den Wechselwunsch artikulieren und altersmäßig dicht an oder über 12 Jahre alt sind (alt genug, um die Situation einschätzen zu können).
*Ein Wechselmodell kann der Vater nur durchsetzen, wenn er das ABR hat, sonst ist das gegen deinen Willen kaum (nur bei aeusserst ungeschickten Verhalten in Kombination mit schlechtem Anwalt und speziellem Richter) denkbar.
*Achtung, uebers Haendi unterwegs geschrieben. Seltsame Wörter sind Autokorrektur .. .