Vater fordert Wechselmodell

  • Hallo zusammen,


    ich weiss, dass dies hier mehrfach angesprochen wurde aber ich bin mir nicht sicher ob die Informationen auf unseren Fall zutreffen.


    Vater hat dieses Jahr die Kinder zusätzlich zum normalen Umgang (alle 14 Tage Wochenende, plus 1 Nachmittag die Woche), die Kinder an weiteren sechs Wochen durchgängig gehabt. Nun behauptet er, dass er die Kinder 171 Tage im Jahr gesehen hat und zählt aber auch die Zeit hinein, wenn er hier spontan vorbei schaut, sich auf die Terrasse setzt und Kaffee trinkt. Kann er das?


    Momentan ist es so, dass ich vollen KU erhalte und alle Kosten der Kinder trage. Er behauptet jetzt, dass er wenige Tage davon entfernt sei, den Kindesunterhalt einzustellen. Er meint wahrscheinlich eine Abänderungsklage.


    Ich will kein Wechselmodell, da der Umgang unter uns Eltern immer wieder konfliktbeladen ist. Die Kinder werden seinerseits mit Elternthemen belastet und ich stehe stumm daneben um es den Kindern einfacher zu machen - irgendwie auch in der Hoffnung, dass es sich mal wieder beruhigt.


    Seine Freundin /Lebensgefährtin und auch er sagen (!) den Kindern, dass ich keine gute Mutter bin, besprechen das Thema Unterhalt mit den Kindern, sagen den Kindern, dass sie mich auf Unterhaltsabänderung verklagen möchten (so Sohnemann), letzte Woche waren beide Kinder zur Pyjamaparty eingeladen und es war mein Wochenende. Den Kindern wurde gesagt, dass ich wohl versuche die Kinder mal wieder abzuschieben. Wenn er mich anruft, stellt er das Telefon auf laut, lässt seine Lebensgefährtin mithören und macht mich vor versammelter Runde rund. Netterweise wusste ich lange nicht, dass die Kinder und Lebensgefährtin zuhören, während er wütend ist. Normalerweise lege ich dann mit den Worten auf, dass wir gerne sprechen können, wenn er sich beruhigt hat.


    Egal wer nun die "richtige" Perspektive hat - die Kinder leiden und weinen bei mir. Sie sind verwirrt. Ist die Mama nun eine böse Mama oder nicht (Tochter). Sohnemann ist da schon differenzierter aber da der Papa auch viel vor ihnen weint, fühlen sie, dass sie ihn beschützen müssen.


    Warum also wieder diese Konfliktsituation? Wir hatten ein Elterngespräch in der Schule und es war ihm mit zwei Wochen Vorlauf nicht möglich den Termin wahrzunehmen und trotzdem wir versuchten einen anderen Termin zu finden, war es seines der Lehrerin und ihm nicht möglich und ich ging alleine (wie übrigens IMMER) und ich schickte ihm danach eine Gesprächszusammenfassung (wie immer). Nur so kann ich mir diese unnötige Situation erklären. Und zweitens muss ja etwas in ihm und seiner Lebensgefährtin brodeln. Der Vorwurf ich sei egoistisch und die Kinder wären mir egal begleiten mich seit 6 Jahren. Wenn ich ihn bitte, spezifisch zu sagen, was ich besser machen sollte gibt es keine Antwort. Er kann/will nicht konkret werden. Er hat einfach das Gefühl, dass ich ein schlechter Mensch bin und seine Kinder schlecht behandeln würde aber kann es nicht konkretisieren. Ich wäre ja bereit zu lernen, wenn ich nur wüsste was er mir sagen will?


    So nun zu meiner Frage: Wenn er also nun vor Gericht geht, was er ja androht, was habe ich da zu erwarten? Ich bin in seine Nachbarschaft umgezogen, betreue aus meiner Sicht die Kinder zu 70% alleine (minus die sechs Wochen an denen er die Kinder 24/7 hatte), habe mein Forschungssemester erst einmal um 12 Monate verschoben, habe meine Selbständigkeit aufgeben (mehr Zeit mit den Kindern). Ich bringe die Kinder jeden Morgen alleine zur Schule und hole sie 4x die Woche ab (minus Umgangstag sonst wären es 5). Ich habe sie jedes zweite Wochenende - es ist also die klassische Situation. Unterschied ist lediglich, dass ich in den USA bin wenn die Kinder die Ferien beim Papa verbringen und meistens 2-3 Tage vor dieser Phase und danach ebenfalls. Ich ziehe die Ferien also in die Länge. Ich gehe seit 11 Jahren alleine zum Kinderarzt, nehme die Kindertermine alle war, gehe alleine zu den Elternabenden, Weihnachtsfeier hat er bisher 2 mal geschafft. Ich will damit sagen, dass ich die Alltagssorge zu 95% alleine ausfülle. Er beruft sich auf ein Fest, an dem seine Lebensgefährtin alleine teilnahm weil ich Vorlesungen hatte. Und sagt ich solle ihr dankbar sein - es war allerdings sein Umgangsnachmittag an dem ich immer besonders lange arbeite. Ich sehe also nicht, was ich hätte anders machen sollen ausser die Vorlesungen kurzfristig absagen. Und das geht nicht.


    Dazu möchte ich sagen dass er seinen Umgang nicht vollständig wahrnimmt. Oftmals ist er an den Wochenenden oder am Umgangsnachmittag selbst nicht vor Ort sondern seine Lebensgefährtin oder Mutter passt auf die Kinder auf. Ich will damit sagen, dass er das Wechselmodell alleine gar nicht leben könnte. Und seine Lebensgefährtin ist noch anderweitig verheiratet... was passiert also, wenn sie sich trennen? Dann würde das Wechselmodell sofort ins Wasser fallen. Seine Mutter lebt im Ausland und fliegt an bestimmten Terminen ein. Das ist ja auch nicht verlässlich, zumal sie sehr alt ist.


    Wie sieht ein Familiengericht diese Situation: Ich vermute, dass mir das Wechselmodell nicht aufgezwungen werden kann? (Ich hätte bei einer konfliktfreien Situation übrigens nichts dagegen). Kann mir der Kindesunterhalt entzogen werden obwohl er gut zweifach von dem verdient was ich verdiene? Ich zahle alle Rechnungen der Kinder. Ich unterstütze meinen Ehemann finanziell und arbeite weniger. Wenn jetzt der Kindesunterhalt wegfällt, dann komme ich finanziell ins trudeln. Wie berechnet das Gericht die Tage mit dem Vater. Wenn der Vater also kurz zum Kaffeetrinken vorbei kommt, kann er das als "Umgangstag" vor Gericht angeben? Denn nur so kommt er auf seine angeblich 170 Tage.


    Wie sieht es für mich aus? Kann ich dies geflissentlich ignorieren oder hat er etwas in der Hand? Ich habe das Gefühl, dass ich das durchaus alles alleine schaffe und er seinen Umgang nur wahrnimmt, weil seine Freundin die Kinder am Umgangsnachmittag abholt. (Er kommt um 19:00 Uhr nach Hause - da ist der Nachmittag eigentlich vorbei)...


    PS: In den letzten 18 Monaten musste ich mit Anwalt die Reisegenehmigung USA einfordern und er hat die Kinder an seinen Wohnort umgemeldet ohne mich zu informieren und es war schwierig das wieder rückgängig zu machen. Ich möchte wirklich, dass wir miteinander gemeinsam die Kinder betreuen aber selbst mein Umzug zu ihm hat alles noch schlimmer gemacht. Zu den Kindern sagte er, dass ich nur umgezogen sei, damit ich die Kinder öfters zu ihm abschieben könnte. Ich habe es probiert. Meine Intention war gut aber es klappt einfach nicht. Was nun? Sorgerechtverfahren und Umzug in die USA? Das kann es ja eigentlich auch nicht sein, oder?

  • Vater hat dieses Jahr die Kinder zusätzlich zum normalen Umgang (alle 14 Tage Wochenende, plus 1 Nachmittag die Woche), die Kinder an weiteren sechs Wochen durchgängig gehabt. Nun behauptet er, dass er die Kinder 171 Tage im Jahr gesehen hat und zählt aber auch die Zeit hinein, wenn er hier spontan vorbei schaut, sich auf die Terrasse setzt und Kaffee trinkt. Kann er das?


    Behaupten kann er erstmal viel.


    Es zählt übrigens nicht, an wie vielen Tagen die Kinder gesehen werden, sonst müsste ich der Schule meiner Kinder ja Unterhalt zahlen...


    wenn er meint klagen zu müssen, dann soll er.


    Ist er denn bereit, die Kinder dann komplett zu sich zu nehmen, oder ist das heiße Luft um Geld zu sparen?


    Ich weiß ja nicht, wie oft Du in den Staaten bist,, aber Dein Wohnsitz ist doch hier, oder? DAs wäre die einzige offene Flanke, die ich da sehe...


  • In den USA meldet man sich nicht offiziell. Es gibt eine Aufenthaltsgenehmigung /Arbeitsvisum (also Greencard) oder Staatsbürgerschaft. Ich bin in Deutschland nach wie vor polizeilich gemeldet. Vollem auch weil ich meine Professur hier habe. Insbesondere steuerlich habe ich meinen Lebensmittelpunkt hier.

  • Nur mal so nebenbei - alle 14 Tage WE sind 52 Tage (Sa und So) Freitags ist kein ganzer Tag. Der Umgangstag in der Woche - 24 h??
    6 Wochen Ferien - d.h. bei 12 Wochen Ferien insgesamt die hälftige Betreuung, da fallen aber die Umgangstage und die Umgangswochenenden wieder raus.
    Sitzt er wirklich 40 Tage bei Dir auf der Terrasse und trinkt Kaffee? Da würd ich ihn aber schnell an den Wohnungskosten beteiligen ;)

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Nuja, dann sieh dem Ganzen doch entspannt gegenüber.


    Es sei denn, die Kinder würden gerne zum Papa ziehen, dann wäre das ja vielleicht eine Option.


    Wenn aber alles gut so ist, wie es läuft, dann soll er klagen, Du kannst sicherlich einen guten Eindruck davon vermitteln, daß Du diejenige bist, die sich kümmert.


    Die Klamotten kauft, mit den Kindern zum Arzt geht, zu den Elternabenden erscheint und der zu Hause bleibt, wenn die Kinder krank sind. Und wenn ich mich recht erinnere, hat der KV seine Umgänge doch auch mal spontan abgesagt, um Dir zu schaden, weil Du ja in die USA fliegen wolltest?


    Was wollen denn die Kids?


    Achso, meine Terasse und meine Wohnung wären Tabu für ihn, denn er scheint ja miese Tricks zu mögen. Deine Kinder werden es übrleben, wenn Papa nicht über Deine Grenzen gehen darf und nicht in Deiner Wohnung ein und ausgehen darf.


    Ich würde meinen Kindern beibringen, wenn sich jemand mir gegenüber blöd verhält ( und so wie er über Dich redet wissen die Kids das!!! ) , dann darf man denjenigen der Tür verweisen und muß nicht "der Kinder ( oder sonstwem zu liebe ) " seine eigenen Grenzen missachten!

  • Hallo RosefieldRd,


    Wenn der Vater also kurz zum Kaffeetrinken vorbei kommt, kann er das als "Umgangstag" vor Gericht angeben? Denn nur so kommt er auf seine angeblich 170 Tage.


    denke konsequent zu Ende:
    Er "betreut" die Kinder an den Tagen, an denen sie bei ihm/nicht bei Dir sind.
    Das bedeutet zwangsläufig, dass die Tage, an denen Du nicht nur die Kids sondern auch ihn betreust, ganz sicher nicht Tage sind, die er Dir abziehen kann wenn es darum geht, Anteile zu errechnen. Er hat dann quasi lediglich erweiterten Umgang (mit Dir UND den Kindern).


    Dazu möchte ich sagen dass er seinen Umgang nicht vollständig wahrnimmt. Oftmals ist er an den Wochenenden oder am Umgangsnachmittag selbst nicht vor Ort sondern seine Lebensgefährtin oder Mutter passt auf die Kinder auf. Ich will damit sagen, dass er das Wechselmodell alleine gar nicht leben könnte.


    Wenn die Kids zu Lebensgefährtin und Großeltern eine enge Bindung haben, wäre es möglich, dass ein Gericht zumindest an der Großmutter nichts auszusetzen hätte und daran, dass die Lebensgefährtin oder andere Vertraute von Vater und Kind dann immer mal wieder "kurzfristig einspringen".


    Ich unterstütze meinen Ehemann finanziell und arbeite weniger. Wenn jetzt der Kindesunterhalt wegfällt, dann komme ich finanziell ins trudeln.


    Erlaube mir ein persönliches Wort:
    Abgesehen davon, dass die finanzielle Unterstützung Deines Ehemannes (also in letzter Konsequenz Dein persönliches Finanzmanagement) ein Gericht hier nicht gewichten würde, ist es doch so: Wann immer ich in den letzten Jahren von Euren Problemen gelesen habe, waren am Ende immer finanzielle Erwägungen des Kindesvaters Ursache der Probleme.
    Er wollte
    - bei der Trennung mit harten Bandagen selbst um Kleinigkeiten kämpfen
    - hat einige Zeit lang Umgangsthemen stark vermischt mit finanziellen Angelegenheiten (wollte finanzielle Zugeständnisse für Kompromisse bei Kindangelegenheiten)
    - Schulgeld und KiTa-Gebühren sparen,
    - Quittungen für kleinste Ausgaben haben und hat bei Nichterhalt der Quittung Mehrbedarf gekürzt wohlwissend, dass die Kosten angefallen waren
    - Dich nicht entschädigen wenn Du Flüge zusätzlich buchen musstest weil er selbst dann doch die Kids nicht nehmen konnte/wollte,
    - schon immer herzlich gerne den Unterhalt sparen und es war ihm nicht zu blöde deinen Alltag zu torpedieren.


    Und das alles, wo er schon immer einen mehrfach höheren Verdienst als Du hattest. Wirklich Ruhe war doch nur, wenn Kindesvater Dich wieder auf dem Weg zur nächsten Attacke ein wenig umgarnt hat.


    Insgesamt hat Dich das alles sehr viel Geld für Anwälte gekostet. Wäre es eine Idee, mal um die Ecke zu rechnen?
    Wenn Du Dein Finanzmanagement umkrempelst, wäre es Dir dann möglich auf das Geld des Vaters einfach nur zu pfeiffen damit sein armes gebeuteltes Bankkonto endlich Ruhe hat?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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  • Die Kids wollen beide Eltern. Und sie wollen auch bei beiden Eltern wohnen.


    Sie möchten nicht von einem Elternteil weg und nur zum anderen. Das wäre also die USA Option - die möchten sie nicht so gerne. Daher haben wir ja auch diese Situation. Sie möchten aber auch nicht nur beim Papa wohnen.


    Im Prinzip möchten sie so weitermachen wie bisher.



  • Liebe Frau Rausteiger


    ich hatte auch schon den Gedanken - im Kern liegt das finanzielle Thema. Im Prinzip wäre das okay aber ich sorge mich, dass ich dann letztendlich trotzdem alles weiterhin alleine zahle und er sich aus allen Kosten herauswindet.


    Meinst Du nicht, dass dies wahrscheinlich sein kann?


    PS: Unterhaltsverpflichtung an Ehepartner wird nicht vor Gericht bei Festlegung des berechnungsfähigen Einkommens berücksichtigt?

  • Hallo RosefieldRd,


    Im Prinzip wäre das okay aber ich sorge mich, dass ich dann letztendlich trotzdem alles weiterhin alleine zahle und er sich aus allen Kosten herauswindet.


    Meinst Du nicht, dass dies wahrscheinlich sein kann?


    Das wird sogar sehr sicher so sein.
    Ich selbst habe das mit dem "auf's Geld pfeiffen" noch nicht konsequent zu Ende gedacht. Wichtig wäre es wohl, am existierenden Titel als Solchem nichts zu ändern damit die Forderungen nach Zugeständnissen nicht unermesslich werden.


    PS: Unterhaltsverpflichtung an Ehepartner wird nicht vor Gericht bei Festlegung des berechnungsfähigen Einkommens berücksichtigt?


    Ich glaube nicht. Aber inwiefern ist das denn relevant? Kindesunterhalt errechnet sich aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. In diesem Falle also vom Kindesvater. Ob Du selbst jemand anderem zum Unterhalt verpflichtet bist, wäre nur dann wichtig, wenn die Kinder zum Vater übersiedeln würden und Du dann unterhaltspflichtig wärst oder mit Beendigung des 18. Lebensjahres wenn beide Elternteile dann barunterhaltspflichtig sein würden.


    Mein diesbezüglicher Kommentar bezog sich darauf, dass diese Argumente Dir im Mund verdreht würden zu "habe Job reduziert, bin meinem Mann verpflichtet, bin auf das Geld angewiesen, sogenanntes "Wechselmodell" deshalb nicht möglich". Alle anderen Argumente wie z.B. dass Du die Alltagssorge für die Kinder wahrnimmst und dass Kindesvater dieses Modell aufgrund seines Berufes und weil er seine Abwesenheiten nicht so sehr wie Du nach dem Kindeswohl ausrichtet/ausrichten kann gar nicht würde leben können, würden nicht gehört werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Aber kann der Vater vor Gericht tatsächlich ein Wechselmodell einfordern? Und kann der dann seinen Unterhalt auf "null" setzen, weil er die Kinder nun zu 50% hat?


    Schaut das Gericht darauf, wer in den letzten zehn Jahren (fast) alle Termine wahrgenommen hat? Die Alltagssorge übernommen hat? Dies ohne Partner und Familie schafft (wobei das ja nicht falsch ist) aber ich meine, dass ich zuverlässig bewiesen habe, das alleine zu können. Er hat, auf der anderen Seite aus beruflichen Gründen oft in letzter Minute absagen müssen usw. und letztendlich schafft er den Umgang nur mit Unterstützung. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

  • Das erinnert mich an mich im letzten Jahr. Der KV wollte mich auch zum Wechselmodell zwingen, damit ich nicht mit dem Kind wegziehe und ich wollte das ABR. Vor Gericht hat der KV gelogen, dass er sich in gleicher Weise um das Kind gekümmert habe. Der Richter hat das Kind befragt und das Kind hat gesagt es möchte bei der Mama wohnen, der Termin wurde dann verschoben, da der Richter meinte er könne nicht unterscheiden wer hier die Unwahrheit sage und hat uns zum Verfahrensbeistand geschickt. Der Verfahrenbeistand hat begutachtet, dass das Kind zu mir will und ich bin derweil ALLES und JEDEN abgelaufen und habe mir etwa 30 Bescheinigungen eingeholt wo und wann ich mit dem Kind war (Kindergarten Kind gebracht und abgeholt, Bescheinigung Kinderarzt, Apotheke, Krankenhaus, Schule, Musikschule, Logopädie, Krankenhaus, sogar von der Biocompany, dass sie mich über Jahre immer nur allein mit dem Kind haben einkaufen gesehen - ich habe mir Bescheinigungen von der Krankenkasse geholt wann ich wegen Kind krank ausgefallen bin (und nicht der Vater), ich habe mir von meinem Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass ich mir zusätzlichen Urlaub für das Kind gekauft habe, als ich auf Grund von vielen Arztterminen mit dem Kind meinen Job nicht riskieren wollte. Ich hab den KV in Grund und Boden gestampft!!! Am Ende hat er aufgegeben (nachdem er in der Zwischenzeit sogar das alleinige ABR haben wollte) und zugestimmt, dass ich ein auf das Land Berlin gültiges ABR bekomme. Der Richter hätte ihn sonst in kleine Stücke gerissen, nachdem rauskam, dass der KV versucht hat das Kind zu erpressen und den Richter der Befangenheit bezichtigt hat, nur weil er den nächst angesetzten Termin nicht mehr verschieben wollte.

    Einmal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()

  • Hallo,


    ist es wirklich so wichtig in dieser Frage, wie die Betreuung in der Vergangenheit ausgesehen hat?
    Ich denke, es wird immer so gewesen sein, das der BET im Rahmen der Alltagssorge mehr "gemacht" hat als der UET während der Umgangszeit (= immer weniger Betreuung als BET).
    Praktisch hätte ja dann nie ein UET Chancen, das WM zu bekommen.


    Hier wohnen BET und UET nahe beieinander, wurde doch extra so gemacht.
    Mich wundert es nicht, dass der UET nun das WM möchte.
    Wer die Betreuung letztlich größtenteils übernimmt während seiner Zeit, ist doch zweitranging, nicht? Auch beim BET ist es häufiger so, dass das Kind nicht durch ihn sondern größtenteils durch Kita/Schule/Hort/LG/Großeltern usw. betreut wird.


    Die Kinder möchten bei beiden ET wohnen.
    Also ich kann mir schon vorstellen, dass der Vater da Chancen hätte.
    Ich frage mich aber, warum Du Rosefield das nicht willst? Geht's dir auch nur ums Geld (Dir würds fehlen, und der KV will ja nicht weiter zahlen, wie Du vermutest?).
    Wobei wenn der Vater hier das 2-3-fache verdient....wird das nicht gequotelt? Also so ganz ohne Unterhaltszahlung durch ihn wird's nicht laufen beim WM.


    Nur die Aufrechnung der Tage, wer wann die Kinder hatte, wird nicht funktionieren, befürchte ich.
    Und ein anderes Argument gegen das WM (außer das Finanzielle) hab ich jetzt nicht rausgelesen.


    Ach ja, der kann doch seinen Kaffee woanders trinken oder?


    Es geht auch nicht darum, dass der BET vom WM was haben sollte oder nicht, sondern die Kinder.
    Alltag leben beim ET heißt nicht zwingend, dass der ET ständig anwesend sein muss.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Das sind emotionale Themen, da ist einem so viel authentizität gegönnt!

    Einmal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()

  • Ich dachte ihr hättet schon längst WM. Und das der Umzug un Richtung Vater und dein Bedürfnis öfters in den USa der Grund dafür wäre.vor kurzem hast du noch überlegt, die Kinder ganz bei ihm zu lassen.


    Ich würde die angeheiratete Familien in den USA weniger finanziell unterstützen und versuchen mit dem Kv einen Deal auszuhandeln. Er übernimmt alle Fixkosten der Kinder (kurse, Zahnarzt ect) plus ähnliche Rechnungen. Und ihr behaltet eure lockeren Umgangszeiten bei. Ansonsten kann es auch schnell in die andere Richtung gehen, dass er keine Zeit mehr hat, wenn du in die Usa willst. Euer Modell ist ja keine Selbstverständlichkeit und die meisten Kvs hier, würden da nicht mitspielen.

  • Rosi zwei Dinge. Die Kinder wollen euch Beide. Heißt das WM ist ne Alternative die umsetzbar ist.


    Zweitens sieh zu unabhängig von ihm zu werden. Da kann er zumindest nicht mehr wegen Geld vor den Kindern weinen. :brille


    Vertrau den Kindern, siehst ja am Sohn das er schon nicht mehr alles hinnimmt.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ein Streit um das Wechselmodell in diesem Fall ist doch unsinnig. In jeder Hinsicht. Die jetzige Regelung ist doch nur ein Übergangskompromiss, den wohl nur TS noch gerne etwas beibehalten will. Spätestens, wenn es von der Kita zur Schule geht, wäre dieses WM bei einer Distanz USA - DE mutmasslich obsolet.


    Das WM erstreiten zu wollen, macht allein daher keinen Sinn. Bis das durch wäre vor Gericht, ist es quasi wieder vorbei. Da beide wohl keine PKH bekämen, armorisiert sich das nie. Kann man auch gleich das ABR einklagen. Darauf läuft es wohl eh hinaus.


    Ausser, ihr schafft es, euch ausserhalb der DDT und BGB Welt zu einigen. Sonst wird es wohl knifflig. Allein bei TS im Falle als UET mit den gekauften Immos in DE und USA, den Umgangskosten und den Verpflichtungen gegenüber der neuen Familie und das in Einklang mit dem Selbstbehalt, ist dann schon eine Herausforderung. Stelle ich mir jedenfalls vor. Wie es beim KV da aussieht, weiss ich nicht. Scheint ja aber mehr Spielraum zu haben.


    Kann mir vorstellen, dass der KV eh annimmt, dass die Kinder bald in den USA sein werden und deswegen mittels WM versucht, einen Pflog in den Boden zu rammen. Übersieht dabei aber, dass es nur ein dünner Hering ist, bei dem er draufzahlt.