Umgang einklagen. Macht es Sinn?

  • Hallo und guten Abend,


    seit 3 - 4 Wochen bin ich am überlegen, ob es situativ etwas verändern würde, den Umgang für die Ferien- und Wochenendzeiten gerichtlich einzuklagen.


    Als Ziel habe ich, unseren beiden Kindern eine gewisse Kontinuität zu "erstreiten" und diese immer wiederkehrenden Enttäuschungen endlich aus ihrem Leben zu bekommen. Ich weiß, das ist sehr hoch gegriffen. Aber....


    Der Grund ist, daß dem KV jedes Mal wieder etwas anderes "dazwischen kommt" und er die Kinder gerade in DER Zeit, die verabredet war, dann kurzfristig doch nicht nehmen kann.
    Speziell die Sommerferien sind jedes Jahr ein Problem.
    Vor 3 Jahren konnten die beiden nicht zu ihm, weil in seinem Betrieb nur diejenigen Urlaub zur Ferienzeit bekommen, die Kinder haben (kein Scherz, das hat er zum damaligen Termin im JA so geäussert....)
    Letztes Jahr hatte er Urlaub, aber blöderweise zur gleichen Zeit, wie ich.
    Obwohl ich ihm das schon Monate davor mitgeteilt hatte, fiel er aus allen Wolken, als wir zu "seiner Zeit" zur Oma nach Österreich fahren wollten.
    Dieses Jahr bekam Sohnemann ( ! ) die Absage für die ersten 3 Wochen bei Papa pünktlich zu Ferienbeginn.
    So, oder so ähnlich läuft das in den anderen Ferien auch ständig. Da MUSS er dann vorher Urlaub nehmen, oder es ist sonstwas...


    Die 14-tägigen Umgänge Freitag bis sonntags funktionieren soweit zumindest, was Sohnemann betrifft. Die immer wieder vorkommenden Änderungen bekomme ich ganz gut geregelt.


    Was mir allerdings Kopfzerbrechen verursacht, ist unsere Tochter...


    Sie verweigert seit rund 3 Monaten den Umgang, mit einer Unterbrechung.
    Nächste Woche wird sie 11 und ihr liebstes Hobby ist reiten.
    Als sie anfing, waren die Stunden dienstags. Seit gut 5 Monaten reitet sie in der Fortgeschrittengruppe, die in unserem Stall leider nur samstags angeboten wird.
    Ich muss voranschicken, daß ich mit diesen Terminen auch meine Schwierigkeiten habe, da ich auch WOE arbeiten muss. Ich bringe sie an meinen WOE dann früher und hole sie später ab.
    KV teilte ich mit, wie die Situation ist. Leider gibt es keine Alternative, Kind wollte den Stall nicht wechseln, Kosten trage ich klar weiterhin. KV äusserte darauf, er würde sie nicht fahren. Auch sonstige Termine, wie Geburtstagseinladungen, oder andere Aktivitäten an seinem Wochenende, lägen zukünftig in meinem Aufgabenbereich. Wenn ich wolle, daß Tochter reitet, oder die Kinder zu ihren Einladungen kommen, solle ich selbst dafür sorgen... (okay, er hat keinen Führerschein. Seine Frau und er fahren aber mehrfach jedes Wochenende die 15 km, um einzukaufen, etc.).

    Nachdem ich mit Tochterkind darüber geredet hatte, daß sie sich mehr oder weniger entscheiden muss, ob sie reiten geht, oder zu Papa, meinte sie, sie will reiten gehen.

    Ausserdem will sie nicht mehr zu Papa, der sei eh kaum da und wenn, wärs auch egal, er nimmt sich keine Zeit für sie.... und noch einiges mehr.
    Sie war regelrecht verzweifelt.
    Diese oben beschriebene Unterbrechung wollte sie ganz bewusst nutzen, um ihren Vater auf diese Dinge anzusprechen. Das Ergebnis war sehr ernüchternd. Er fährt sie nicht!


    Wie geschrieben, wird sie 11.
    Die verschiedenen Vorkommnisse in der Vergangenheit haben sie sehr mitgenommen. Sie nässt dann nachts immer mal wieder ein, wird sehr anhänglich, braucht immens Bestätigung für Kleinigkeiten, entwickelt irrationale Ängste.
    Darüber habe ich mit einem Kindertherapeuten gesprochen und in nächster Zeit werde ich sie entsprechend betreuen lassen.


    So ergeben sich ständig wieder Situationen, die ich nicht einfach so auffangen kann.... und auch nicht mehr will!
    Den Kindern diese Enttäuschungen zu erklären, verständlich zu machen, ist mittlerweile nur noch nervenaufreibend.
    Und nachdem bereits 4 Gesprächstermine beim JA (mit schriftlicher Vereinbarung, die nicht eingehalten wird) offensichtlich erfolglos vergangen sind, bleibt mir nur noch.... ja, was?


    Macht es Sinn, den Gerichtsweg zu beschreiten?
    Offensichtlich ist KV nur über höhere Instanzen einsichtig/empfangsbereit.
    Zu Lasten der Kinder...
    Habe ich andere Möglichkeiten?


    Ich bin mir bewusst, daß man einen Menschen nicht ändern kann. Aber, wie kann man demjenigen denn begreiflich machen, daß er auf den Seelen seiner Kinder herumtrampelt?

    ?-(







  • Umgang einklagen macht eigentlich nur Sinn für ein UET. So schwierig die Situation für Dich und Tochter auch ist, aber auch ein Gericht kann den KV nicht zum Umgang zwingen.


    Besteht nicht rein rechtlich nicht nur ein Umgangsrecht sondern auch eine Umgangspflicht?


    Eine Freundin hat Umgang eingeklagt, der Vater wurde zu Umgang verdonnert, hat diesen 2 mal wahrgenommen und dann nix mehr.


    Ich hatte den Schritt auch uberlegt, aber ein Kind zu jemanden lassen, der nicht will, der per Urteil.gezwungen wird Umgang zu haben.Der dann eh mit keinen Repressalien rechnen muss ,wenn er trotzdem den Umgang verweigert.Ich habe es gelassen.


    Ich glaube mit so einem Schritt tut man dem Kind keinen Gefallen.




    Liebe Grüße


    Ute

  • Hallo Mamaxe,


    kurz und knapp: Nein, das macht keinen Sinn. Man kann den Umgangselternteil nicht zum Umgang zwingen. Abgesehen davon, dass es hier ein BGH-Urteil gibt, wäre das auch ein entwürdigendes Spektakel für die Kinder.


    Ich darf Dir vielleicht vorschlagen, zwei mal die Perspektive zu wechseln?


    1. Perspektivwechsel:


    Das ist der derzeitige Status im Seelenleben deiner Tochter: Die Tochter will lieber nicht den Stall wechseln, sie will lieber nicht zum Kindesvater wenn sie dann nicht reiten darf. Sie sagt aber auch, sie wolle mehr Zeit mit dem Vater haben. Widerspricht sich das nicht? Ist das nicht gelebtes Zerrissen-Sein?


    Du beschreibst die Tochter als eher unsicher und sie benötige Halt. Sollte man einem Kinde dann so eine Unterhaltung zumuten?

    Zitat

    Nachdem ich mit Tochterkind darüber geredet hatte, daß sie sich mehr oder weniger entscheiden muss, ob sie reiten geht, oder zu Papa, meinte sie, sie will reiten gehen


    Mein Ansatzpunkt hier wäre, zusammen mit der Therapeutin darüber nachzudenken, ob die Tochter nicht überfordert ist mit der Form der Mitbestimmung, die Du praktizierst.


    2. Perspektivwechsel:


    Du informierst Kindesvater, es gäbe keine Alternative, nachdem Du mit dem Kinde besprochen hast, dass sie lieber nicht den Stall wechseln möchte. Er müsse sie also fahren an seinen Umgangswochenenden. Du bist der Meinung, das müsse/könne er durchaus leisten, seine Frau habe ja den Führerschein. Ein wichtiges Argument für Dich scheint, dass Du ja auch Opfer bringst und das organisieren kannst, trotz Berufstätigkeit. Kindesvater wird nun störrisch, will sich nicht seine Zeit mit den Kindern von Dir strukturieren lassen.


    Andersrum wäre es meiner Meinung nach besser gewesen:
    Umgang mit dem Vater ist alternativlos, Pferde kann man aber wechseln.


    Blick von außen auf Eure Situation:


    Sehr deutlich scheint mir, dass Ihr Eltern an Eurem Kommunikationsverhalten arbeiten müsst. Falls ihr nicht vernünftig reden könnt, müsst Ihr Euch eben schreiben. So hättest Du beispielsweise letztes Jahr frühzeitig mitteilen sollen, dass Du mit den Kindern die Großeltern besuchst und dieser Zeitraum für Ferienumgang nicht zur Verfügung steht. Auch dieser Beitrag hier Ex-Auskotz-Thread!!! (*anklicken*) scheint mir symptomatisch. Ihr klärt den Umgang und die Missverständnisse in diesem Thema sogar via Mobiltelefone der Kinder? Die Kinder sind Eure Botschafter?


    Erster pragmatischer Ansatz könnte hier ein Online-Terminkalender für die Kinder sein, in dem alle Reisen und Umgangstage eingetragen werden. Ebenso pragmatisch könnte sein, eben nicht zu warten, ob sich der andere Elternteil irgendwann für irgendetwas entscheidet, sondern eben Vorgaben zu machen, an die sich dann alle halten müssen, Vater, Mutter, Kinder. Wobei Kindesvater nun mal derjenige ist, der absagen darf.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die via *edit* noch diesen Themenstrang hier in's Gedächtnis ruft: Das Geheimnis (*anklicken*) . Hier wird zum einen Dein starkes Bedürfnis zu regulieren sichtbar wie auch der Schaden, den Eure Kinder nehmen durch Eure verfahrene Elternsituation.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich kann nur von mir sprechen weil ich euch nicht kenne....einen Umgang zwischen meiner Ex und ihrem Sohn kann ich gerichtlich in der Praxis nicht erzwingen Eventuell würde eine Pistole was bringen aber selbst da "och du mir ist das zu stressig und ich hab soviel wichtiges zutun, erschieß mich".... alles drin.
    Umgänge kann man ja mal als Umgangselternteil einklagen aber anders rum kann man das machen aber ob unterm strich mehr rum kommt als angefressene Nerven und ein leer geräumtes Bankkonto wage ich wie Zwergenpapa stark zu bezweifeln. Das klappt dann im Idelfall vielleicht ein paar mal aber auf dauer wird er in alte Muster zurück fallen.
    Bitter aber wird so sein



    Ratte
    mal rein aus Interesse, weißt du was sie der Spaß gekostet hat?

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Besteht nicht rein rechtlich nicht nur ein Umgangsrecht sondern auch eine Umgangspflicht?


    Nicht nur rein rechtlich, sondern auch in meinen Augen moralisch. Aber dass muss jeder UET selbst entscheiden.



    Ein Gericht kann natürlich einen UET dazu verdonnern Umgang wahrzunehmen, aber ganz ehrlich macht das Sinn? Das Kind zum anderen ET zu schicken/bringen der eh keinen Bock hat? Der Normalfall dürfte eher sein ich will (mehr) Umgang, wird aber durch den BET nicht zugelassen.

  • Hallo Zwergenpapa,


    nein, auch ein Gericht kann einen unwilligen Elternteil nicht dazu zwingen, Umgang wahrzunehmen:
    https://www.bundesverfassungsg…s20080401_1bvr162004.html


    Zudem ist der hier betroffene Kindesvater durchaus gewillt, Umgang zu haben. Die Eltern werden sich lediglich nicht über Umfang, Gestaltung des Umgangs und Terminierung einig.


    Man kann das trotzdem in Gedanken durchspielen:


    Würde hier eine gerichtliche Klärung in die Wege geleitet werden (Ziel der Themeneröffnerin ist es "unseren beiden Kindern eine gewisse Kontinuität zu "erstreiten"), würde vermutlich darüber diskutiert werden müssen, ob in diesem Falle dann das Hobby Pferde für das Kindeswohl wichtiger ist als der Umgang mit dem Vater mit viel Kontinuität. Die Antwort dürfte klar sein. Würde im Zuge dieser gerichtlichen Klärung dann ein Vergleich angestrebt werden, müsste geklärt werden, wer in diesem Falle dann die Chauffeursdienste übernehmen muss. Und hier ist es nun einmal so, dass es Kindesmutter befürwortet, dass das Kind in Kindesvaters Umgangszeit dieses Hobby ausüben darf. Kindesvater verbietet das das Hobby nicht, er verweigert lediglich die Logistik - ebenso wie Kindesmutter übrigens. Das (!) hat in letzter Konsequenz dazu geführt, dass das Kind vor der Entscheidung "Vater oder Pferd" stand. Das ist jetzt zwar einigermaßen überspitzt dargestellt, soll aber klar machen, dass eine gerichtliche Klärung hier vermutlich der berühmte Schuss in's Knie der Themeneröffnerin wäre.


    Würde man den Ferienumgang betrachten wollen, so würde ein Gericht wohl lediglich regeln wollen, welche Teile der Ferien für den Vater als Timeslot für seinen Ferienumgang frei sein müssten. Man würde ihn nicht zwingen können, diesen dann auch wahrzunehmen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo, also ich bin auch alleinerz. Papa, und ich kenne von meinem Betrieb her die regelung dass Eltern in den Ferien bevorzugt urlaub bekommen.
    Ansonnsten finde ich aber das verhalten vom KV ziemlich lausig.
    Gruß Hermann

  • Ein Gericht kann natürlich einen UET dazu verdonnern Umgang wahrzunehmen, aber ganz ehrlich macht das Sinn? Das Kind zum anderen ET zu schicken/bringen der eh keinen Bock hat?



    Ich glaube mit so einem Schritt tut man dem Kind keinen Gefallen.



    Doch ich bin ins OT gerutscht und in diesem Fall geht es ja eher um das wie und wann.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Hallo zusammen,


    daß es letztlich nicht funktioniert, den Umgang des Vaters planen zu lassen, das ist sicher klar.
    Und, daß er während dieser Zeit tun und lassen kann, was er möchte (oder eben nicht möchte), ist sicher auch klar.


    Aber, was ist denn mit den Bedürnissen der Kinder??
    Das Kind muss sich 14-tägig einschränken und verzichten. Ist das noch Fürsorge?


    FrauRausteiger


    Ich kann dir versichern, daß ich mit ihr das Gespräch so schonend, wie möglich geführt habe.


    Abgesehen von der Tatsache, daß KV jeglichen Kontakt mit mir strikt verweigert, bei Klärungsversuchen meinerseits nur beleidigende Antworten und wirre Vorwürfe zurückkommen, ist es mir immer wichtig gewesen, ihm feste Termine, wie in diesem Fall z.B. die Urlaubszeiten, mitzuteilen. Das wusste er auch damals, als wir nach Österreich fahren wollten Monate zuvor schon.
    Auch 2 Treffen beim JA, speziell zum Thema Kommunikation, haben keine Veränderung gebracht.
    ER klärt alles nur mit bzw. über unseren Sohn. Ich habe mich mittlerweile auch damit abgefunden, daß die beiden die Abholzeiten miteinander besprechen.


    Mit unserer Tochter hat er seit längerer Zeit überhaupt keinen Kontakt mehr.


    Bei der Reitstunde reden wir von max. 2 Stunden Aufwand inkl. Fahrzeit innerhalb von 2 1/2 Tagen....
    Daß Tochterkind dann garnicht zu Papa wil, hat sie für sich so entschieden. Ja, sie war enttäuscht und beleidigt.


    Sohnemann überlegt, ob er nach den Ferien wieder zum Tischtennis geht. Hat den Gedanken aber eigentlich schon wieder verworfen, weil er an den Wochenenden dann sowieso nicht zu den Turnieren und Spielen gehen könnte.
    Ich kann zeitlich auch nicht immer einspringen und den Fahrdienst übernehmen.


    Letztendlich suche ich "nur" einen Weg, den Kindern und uns Eltern ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen. KV zumindest im Ansatz verständlich zu machen, daß die beiden Bedürfnisse haben... auch in seiner Umgangszeit.


    Warum manches so läuft, wie es läuft, weiß ich. Aber ich kann es alleine nicht ändern.


    :frag

  • Einen unwilligen UET wird kein Gericht zwingen (können).


    Umgangsunwilligen Kinder dagegen wird ein Zwangsurteil aufgedrückt inkl. Zwangsgeldandrohung für den BET.


    Das ist Gerechtigkeit.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj, das es bei dem ganzen Brimborium vor Gericht um die Kinder geht denkt doch jeder der davon keine Ahnung hat erst einmal.
    Wenn man in der Mühle drin steckt merkt man schnell das es nicht so ist, das Wohl der Kinder war in unserem Fall das unwichtigste überhaupt sie dienten Lediglich als Druckmittel.
    Ist traurig aber wir sind da bei weitem kein Einzelfall.

  • Bei uns würde die KM sich auch dagegen verwehren, wenn Aktivitäten der Kinder an ihrem Umgangswochenende wären. Konsequenz ist eben, dass die jeweiligen Wochenenden frei bleiben. In dem Zusammenhang sage ich meiner Tochter schon mal, dass sie sicherstellen muss, dass ihre Mutter das auch mitträgt. Hat den Vorteil, dass Tochter selbst entscheiden kann, was ihr wichtiger ist.


    Situation ist aber insofern anders, als das (gerichtlich erstrittener) Umgang mit beiden Kindern stattfindet. Hat damals die KM als UET getan (aus meiner Sicht überflüssig, aber egal).


    Wenn regelmäßiger Umgang stattfinden soll, würde ich empfehlen, eine Vereinbarung beim JA zu treffen. Ob die dann umsetzbar ist oder nicht, wird sich zeigen. Q


    Ich wüßte ansonsten nicht, was es bringt, wenn der BET Umgang einklagen möchte. Was wird dabei herauskommen außer Standard-Umgang alle 2 Wochen am Wochenende? Was ist, wenn der UET sich nicht daran hält? Willst Du ihn dann zu Zwangsgeld verdonnern? Was ist, wenn die Kinder nicht wollen? Wer ist dann "schuld"?


    (Habe ich deshalb in Anführungszeichen gesetzt, weil die Frage, wer welche Schuld hat, gerade in der Kommunikation zwischen getrennten Eltern nichts bringt, außer die Fronten noch zusätzlich zu verhärten).


    Ermögliche den Umgang mit dem KV und rede im Beisein der Kinder positiv über ihn, ohne ihn über den grünen Klee zu loben. Das hilft schon viel.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • KV zumindest im Ansatz verständlich zu machen, daß die beiden Bedürfnisse haben... auch in seiner Umgangszeit.


    Warum denkst Du, dass Du dem KV das verständlich machen musst? Wäre es nicht denkbar, dass die Kinder selbst ihre Bedürfnisse äußern und der KV dann selbst entscheidet, ob und inwieweit er auf diese Bedürfnisse eingehen kann und möchte?


    Oder wie lange noch meinst Du, dass Du dem KV gegenüber den Erklärer für die Angelegenheiten der Kinder spielen möchtest? Hat das dann noch etwas damit zu tun, sich (als Eltern) auf Augenhöhe zu begegnen?

  • Warum denkst Du, dass Du dem KV das verständlich machen musst? Wäre es nicht denkbar, dass die Kinder selbst ihre Bedürfnisse äußern und der KV dann selbst entscheidet, ob und inwieweit er auf diese Bedürfnisse eingehen kann und möchte?


    Großkind hat bereits aufgegeben, seine Wünsche zu äussern.
    Und Tochterkind hat ihm seine Bedürfnisse mitgeteilt.... ich bleib mal beim Thema reiten:
    Nachdem KV von mir wusste, daß demnächst dann auf samstags gewechselt werden soll, war seine Aussage ihr gegenüber. ... wenn DEINE Mutter will, daß DU samstags reitest, dann soll SIE gefälligst zusehen, wie du da hin kommst. Sie hat ihm dann noch versucht zu erklären, wie lange sie warten musste, in diesen Reitstall zu kommen und wie sehr sie sich freuen würde, wenn er dabei wäre und mal zusieht.
    Interessiert ihn nicht, bleibt dabei. Punkt!
    Kein Millimeter Entgegenkommen, nicht einmal darüber nachgedacht, was das mit dem Kind macht.


    Und, bevor wieder ein Satz kommt, KM weigert sich doch auch....
    KM ist 2 Jahre jedes Wochenende mit Sohnemann zu den Fußballturnieren und Spielen gefahren, soweit das die freie Zeit zuließ. Irgendwann war er nicht mehr im Kader, da nicht zuverlässig, und hat letztendlich sein Hobby frustriert aufgegeben.
    Dem KV war es sogar zuviel, Sohnemann 500 Meter weiter zum Fussballplatz zu bringen, um wenigstens die Heimspiele mitzuspielen.


    Oder wie lange noch meinst Du, dass Du dem KV gegenüber den Erklärer für die Angelegenheiten der Kinder spielen möchtest? Hat das dann noch etwas damit zu tun, sich (als Eltern) auf Augenhöhe zu begegnen?


    Entschuldige die überspitzte Wortwahl, aber...
    Ich renn mir seit den letzten 3 4 Jahren die Hacken schief, um eine vernünftige Ebene zu finden. Quatsch mir den Mund fusselig.
    JA Termine sind für die Katz, persönlich, Auge in Auge, rede ich nicht mehr mit ihm. Das ist mir mittlerweile auch zu gefährlich.
    Erst, wenn sich eines der Kind unter schluchzen und heulen, sichtlich verletzt äussert, kommt KV ins grübeln.
    Geändert wird dann zwar trotzdem nix, sonst käme man der KM ja entgegen. Und DAS geht schon aus Prinzip nicht.


    Diese psychischen Verletzungen und Enttäuschungen begleitet nun auch schon seit über 3 Jahren der Kinderpsychologe.
    Der meinte letztens noch, seine Berufssparte sei, dank solcher ET, ein Job mit Zukunft.


    Mal andersrum gefragt: Was soll ich dMn. denn tun, um den beiden bzw. allen vieren ein vernünftiges Miteinander zu schaffen?


    :?:

  • Nachdem KV von mir wusste, daß demnächst dann auf samstags gewechselt werden soll, war seine Aussage ihr gegenüber. ... wenn DEINE Mutter will, daß DU samstags reitest, dann soll SIE gefälligst zusehen, wie du da hin kommst.


    Ganz ehrlich? Ich kann KV verstehen, geht es doch von seiner Umgangszeit ab, wenn Tochter am WE verplant ist / wird. Ich habe den Eindruck, er sieht eben hauptsächlich sich selber, und dass die Beziehung zu seinen Kindern, sagen wir mal, ausbaufähig ist.


    Da hilft m. E. nur ein Perspektivenwechsel. Die Kinder leben bei Dir und Du übernimmst erst einmal für alles, was sie betrifft, die Verantwortung. Wo Du Unterstützung brauchst, zähle nicht auf den KV, sondern organisiere sie Dir selbst. Ich denke, es ist bei hochstrittigen Elternpaaren (und Ihr seid so eins, wie wir übrigens auch) immer gut, die Erwartungen an den anderen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.


    Ich renn mir seit den letzten 3 4 Jahren die Hacken schief, um eine vernünftige Ebene zu finden. Quatsch mir den Mund fusselig. JA Termine sind für die Katz, persönlich, Auge in Auge, rede ich nicht mehr mit ihm.


    Was erwartest Du denn? Gehe einfach mal davon aus, dass eine Elternebene bei Euch nicht zu erreichen ist. Du bist noch viel zu nah dran am KV und erwartest von ihm Dinge, die er nicht erfüllen kann / will / wird. Was bringt es denn, sich da immer wieder aufzureiben? Das belastet nur die Kinder, die merken so etwas nämlich.


    Erst, wenn sich eines der Kind unter schluchzen und heulen, sichtlich verletzt äussert, kommt KV ins grübeln.
    Geändert wird dann zwar trotzdem nix, sonst käme man der KM ja entgegen. Und DAS geht schon aus Prinzip nicht.


    Er ist eben so, wie er ist, ob Du das nun gut findest oder nicht. Akzeptiere das, auch wenn es Dir vielleicht nicht passt. Das eröffnet dann neue Möglichkeiten. Dir wird zwar in gewissen Situationen nichts anderes übrigbleiben, als die Kinder aufzufangen, aber Du musst nicht mehr tun, als die Umgänge zu ermöglichen. Was während diesen an Beziehungentwicklung passiert, ist Sache zwischen den Kindern und ihm.


    Was soll ich dMn. denn tun, um den beiden bzw. allen vieren ein vernünftiges Miteinander zu schaffen?


    Wohlwollend und wertschätzend den Kindern gegenüber von ihrem Vater sprechen, ein Gespür dafür entwickeln, was sie bewegt, was ihnen fehlt dadurch, dass sie kaum Kontakt zu ihrem Vater haben und aufhören, den KV ändern zu wollen. Akzeptiere, dass er eben als Vater für die Kinder so ist, wie er ist, auch wenn es Dir nicht passt.

  • Einen unwilligen UET wird kein Gericht zwingen (können).


    Umgangsunwilligen Kinder dagegen wird ein Zwangsurteil aufgedrückt inkl. Zwangsgeldandrohung für den BET.


    Das ist Gerechtigkeit.


    Kinder erkennen doch die Tragweite Ihrer Entscheidungen gar nicht. Natürlich benötigen diese Führung, ansonsten bräuchten wir ja keine Elternteile mehr.


    Wenn wir Kinder dies entscheiden lassen, werden aus den 50% der UET die 12 Monate nach der Trennung keinen Kontakt mehr zum Kind haben, sehr schnell 95%...und das ist keine Schwarzmalerei....



    Für beide Seiten ist mal dies, mal jenes ungerecht. So bekommt ein unverheirateter Vater nicht automatisch das GSR ( bis 2013 sogar gar nicht wenn die Mutter es nicht wollte), die Rechnung zum Unterhalt kommt aber sofort.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hallo,


    Musica, das Blöde ist, daß mir das alles bewusst ist. Auch, daß ich KV nicht ändern kann.
    Der Ratio sagt dazu, KV wird sich selbst dafür verantworten müssen.... irgendwann. Nimm's hin.
    Aber Emotio fragt immer wieder, wieso tut ein Vater seinem Kind so weh?
    Kann mir das irgendjemand vielleicht erklären?
    Er beteuert ständig, wie sehr er die Kinder liebt und trotzdem macht er genau das Gegenteil.



    Wie Tomtomsen schreibt.... die Kinder erfassen die Tragweite ihrer Entscheidungen nicht. Solche Aussagen, wie die von Tochterkind letztens.... Mama, ich tu einfach so, als hätte ich keinen Papa mehr (ja, ist auch eine Art, mit der Situation klar zu kommen...) .. die machen mich als Mutter schier wahnsinnig.
    Und da sehe ich mich sicherlich in der Pflicht, mein Kind zu schützen/unterstützen.
    Reine Symtombehandlung, mit Hilfe von Therapeuten, trösten und posiver Bestärkung ändert doch aber nichts an der Ursache. Oder sehe ich das falsch?
    Und wie begegnet man einem Menschen, der jeden Versuch auf Entgegenkommen rigoros ablehnt?


    Kaj schreibt, einen unwilligen UET wird kein Gericht zwingen. Darüber nachdenken zu müssen, ist schon traurig genug, aber...
    Warum eigentlich nicht??


    Hat ein Kind nicht das Recht auf Fürsorge und die Achtung des Kindeswohls? Ohne seelische Misshandlungen?

  • Mamaxe


    Du schreibst - wie begegnet man einem Menschen, der jeden Versuch auf Entgegenkommen rigoros ablehnt?


    Ganz ehrlich? Mit dem ausgestreckten Mittelfinger!


    Lass bitte nicht weiter zu das er so einen Raum für euch einnimmt! Dein Hoffen das er sich für die Kinder ändert, spüren die Kinder. Sie hoffen also quasi mit.


    Streich ihn soweit es geht für euch! Nur noch über ihn reden wenn die Kinder verlangen, von selber nichts, aber auch gar nichts mehr verlauten lassen.


    Lebt für euch und schiebt ihn an den Rand!


    Du suchst ab sofort keine Erklärungen/Entschuldigungen usw. für ihn. Er darf mit den Kindern reden, wenn nicht bleibt es.


    Den Kindern kannst du nur vermitteln das du nicht weißt was der Vater hat, warum er so ist, du das ebenfalls nicht nachvollziehen kannst. Das ist kein belügen der Kinder. In eurem Fall bin ich strikt dagegen den Vater in irgendeiner Art und Weise für die Kinder hochzuhalten.


    Den Status Vater hat man sich zu erarbeiten und nicht weils halt biologisch grad so hingehauen hat!!


    Eltern sein ist kein Heiligenstatus und Kinder sind verdammt uns anzuhimmeln! Wir haben entschieden sie zu bekommen, also ist es auch unser Part sich zu kümmern und euer Vater macht es nicht. Also mit welchem Idealismus zwei wunderbare Kinder ihm hinterhertragen?


    Hör auf euch blutige Nasen wegen ihm zu holen.


    Ab sofort kann er kommen wenn er was will, wenn nicht ist es bitter, erspart euch allen aber einiges.


    PS. Bevor die üblichen Verdächtigen einen Herzkasper bekommen, ich hätte wortwörtlich das Selbe geschrieben wenn es hier um eine Mutter gehen würde.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()