Pflegegeld

  • Vorab falls es nicht hier hin gehört bitte verschieben.


    So vom Anwalt des KV kam heute Post ich möge ihn bitte den Bescheid über das Pflegegeld von Sohn bitte ihm in Kopie schicken. Da KV Sohn 1 Tag im Monat für 10 Std hat stehe ihm für diesen Tag anteilig das Pflegegeld zu.


    Mein erster Gedanke war wofür? Er muss nicht pflegen da Sohn ja fertig angezogen ist wenn er kommt. Und wenn Sohn wieder da ist mache ich ihn fertig.


    Des weiteren möchte er zu jeden Termin den Schwerbehindertenausweis haben. Da habe ich Bauchschmerzen. Bei den letzten Teninen sind schon der Schülerausweis verschwunden und die Dauerkarte für die Trampolinhalle die er haben wollte.


    Muss ich ihn wirklich was vom Pflegegeld abgeben und auch ihn den Ausweis mitgeben. Kopie von mir aus aber das orginal?

  • Dem Anwalt könntest du antworten, dass er sich bezüglich der Berechnung des anteiligen Pflegegeldes für einen Aufenthalt beim Vater von 10 Stunden an die Zahlstelle zur Beantragung wenden könne (Adresse und "Nummer" mitschicken). Aber auch mitteilen, Anwalt solle doch bitte so freundlich sein, dir die Grundlage des rechtlichen Anspruchs mitteilen, aufgrund derer ein Zahlungsanspruch für 10 Stunden besteht.


    (Keinesfalls solltest Du das von seinem Anwalt berechnen lassen und die Forderung dann zahlen ...)


    Der Anwalt könne dir die Daten dann zusammen mit dem Schülerausweis und der Dauerkarte für die Trampolinhalle zusenden, die leider nach den letzten Umgängen beim Vater verblieben sind. Und bitte um Verständnis, dass bis zu einer bewährten Rückgabe von Originaldokumenten der ja wichtige Schwerbehindertenausweis nur in Kopie mitgegeben werden könne. Es wäre unerlässlich, das du ihn die anderen 29 Tage und 14 Stunden des Monats greifbar und gesichert vorliegen hast. ...



    ***
    Meines (hier allerdings kruden) Wissens ist es tatsächlich so, dass Pflegegeld anteilig anfallen kann. Aus dem Bauch heraus bezweifle ich aber, dass eine Umgangszeit von 10 Stunden hier bereits zu einem Anspruch führt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Carter,


    zur Finanzierung des Umgangs (um den geht es hier) steht dem Umgangsberechtigten das hälftige Kindergeld zu. Bzw. reduziert sich der zu zahlende Unterhalt um das hälftige Kindergeld. Sollte Kindesvater Probleme haben, den Unterhalt/Umgang zu finanzieren, so besteht die Möglichkeit, Förderung im Jobcenter zu beantragen. Sollte der Sohn während des Umgangs Bedarf haben an Hilfsmitteln, die aus dem Pflegegeld finanziert werden, gibst Du diese Hilfsmittel mit damit Kindesvater diese nicht selbst kaufen muss. Er selbst benötigt diese Gelder also nicht.


    Genau dies würde ich dem Anwalt mitteilen mit der Bitte, alle weitergehenden finanziellen Forderungen an dich zukünftig substantiiert zu begründen. Ausweise und Dokumente gibt es aufgrund der bedauerlichen Nachlässigkeiten von Kindesvater höchstens in Kopie und auch das nur, nachdem der Bedarf hierfür begründet wurde.


    Offengestanden würde ich mich an Deiner Stelle freuen über den Kontakt zum Kindesvater-Anwalt. Warum nicht via Anwalt die Post an den Adressaten weiterleiten? Ex-Auskotz-Thread!!! *klick*


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wieso managed er das nicht über die Verhinderungspflege, das macht doch für Ihn finanziell mehr Sinn. Denn 10 Stunden bei 720 Stunden im Monat bleiben kaum ein paar Euro übrig, je nach Pflegegrad.


    Ob man 10 Stunden einzeln überhaupt so verrechnen kann weiß ich nicht. Dann müßte ja die Schule, zum Beispiel, auch etwas bekommen. Am besten die Krankenkasse anrufen und nachfragen

  • Naja weil ich gabz ehrlich die Verhinderungspflege selbst brauche, für Elternabemde und andere Termine wo Sohn nicht mit kann.


    Er brauch keine Hilfsmittel.


    Ich vermute er hat einfach gehofft das das Pflegegeld ein nice to have ist. Da es meines Wissen nicht auf sein Hartz IV angerechnet wird.


    Ich nehme an daher rührt auch der Wunsch des Schwerbehindertenausweises da Kind H und B verbilligt ihm das doch um einiges die Auspflüge.


    Das mit der Post und dem Anwalt ist eine gute Idee werde ich dann so machen.

  • Ich nehme an daher rührt auch der Wunsch des Schwerbehindertenausweises da Kind H und B verbilligt ihm das doch um einiges die Auspflüge.

    Da finde ich jetzt aber nichts schlechtes dran. Warum soll er mehr bezahlen wenn es nicht nötig ist? Gerade wenn man nur ALG II hat.

  • Ich nehme an daher rührt auch der Wunsch des Schwerbehindertenausweises da Kind H und B verbilligt ihm das doch um einiges die Auspflüge.


    jeep, genau dafür ist er ja u.a. gedacht!


    hier denke ich, den wirst Du mitgeben müssen- da er ja "zum" Kind gehört
    ( :tuschel idR. funktioniert auch eine notariell beglaubigte Kopie)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich denke auch das der Ausweis auf jeden Fall mit muss. warum auch nicht?!? Gehört ja dem Kind. Für 10 Stunden anteiliges Pflegegekd zu fordern ist wirklich lächerlich. Grundsätzlich finde ich es aber fair wenn die Väter auch etwas vom Pflegegeld abbekommen wenn sie auch pflegen. Ich habe das kürzlich auch bei meinem Anwalt durchgeboxt, aber 10 Stunden sind natürlich nicht der Rede wert.

  • Für das Pflegegeld sehe ich bei der geringen Stundenzahl keine Chance, aber ich würde mich da auch bei der Pflegekasse erkundigen.


    Beim Schwerbehindertenausweis hingegen hast Du schlechte Karten, denn der gehört dem Kind und muss mitgegeben werden. Soweit ich weiß, werden Kopien nicht anerkannt (auch wenn sie beglaubigt sind).... es ist nur das Original gültig.

  • Vorsicht, wenn Dein Sohn von einer anderen Person als Dir 8 Stunden und mehr am Stück gepflegt, wird Dir der entsprechende Betrag abgezogen!!!!
    Zumindest ist es bei mir so, wenn ich für meinen Sohn VHP abgerechnet habe!
    Für nahe Angehörige, wie es der Vater ist, kann auch nur ein sehr geringer Betrag geltend gemacht werden, da ja eine sittliche Verpflichtung besteht.


    Außerdem frag ihn mal, welche Therapie-Termine.... er dann wahrnimmt, denn das ist Pflegeleistung!!!

  • Mit dem Ausweis wird wirklich das größte Problem das auch meines Wissen er nur als Orginal gilt. Ich keine Lust, Zeit und Nerven habe jeden Monat einen neuen zu besorgen.


    Pflegeleistungen kann er nicht erbringen. Er wohnt weiter weg von uns. Es ist daher nicht realistisch das er irgendwelche Therapien übernimmt

  • Es gibt ja nun zig andere Pflegeleistungen als die Fahrt zu Therapien.
    Pflegeleistungen beinhalten auch mehr als An _ und Ausziehen.


    Warum man die Verhinderrungspflege bemühen sollte , das wird teurer als eventuell 10 Stunden weniger Pflegegeld.


    Ich würde den Ball locker zurückgeben.Soll der KV sich selber bemühen.



    Liebe Grüße


    Ute

  • Naja es ist ein Autist. Er braucht keine pflege im klassischen Sinne. Es geht um die Altagakometenz und Therapien. Bei 10 Std kommt das nicht so vor.


    Ganz dünnes Eis.
    Auf Grund der mangelden Alltagskompetenz wird Dein Bursche ab Januar 2017 2 Pflegegrade gestiegen sein.
    Die Pflege wie Du sie verstehst zählt so nicht mehr.
    Gerade die Gruppe der Menschen mit eingeschränkter Alltagakompetenz wurde gestärkt.
    Argumentierst Du so wie hier ,bei der Pflegekasse, dann stellt sich die Frage ,wo da die mangelnde Alltagskompetenz ist ,wenn 10 Stunden am.Stück keine. Betreuung /Beaufsichtigung nötig ist.



    Ich finde das Ansinnen des Vaters das Pflegegeld betreffend unmöglich.


    Liebe Grüße


    Ute