Beiträge von kkucky

    Also ich habe auch ein geistig Behindertes Kind. Bisher, also die letzten 8 Jahre habe ich noch nicht einmal etwas negatives gehört, gegenüber Ihr oder mir. Und wenn schon, dann wären es Ausnahmen, also auf Durchzug schalten, evtl einen Spruch passend entgegnen und fertig. Jeder der damit ein Problem hat ist selbst geistig nicht auf der Höhe. Das ist so.


    Zu meinem Glück ist mein Sonnenscheinkind nett und freundlich zu fast jedem, Egal welchem Alters, egal welche Figur, , egal welche Art der Behinderung, egal welches aussehen, (vom Punk über Rocker oder sonst was) und auch völlig egal welche Hautfarbe. Nicht mal die Sprache muss die gleiche sein. Von Ihr können sich in dieser Beziehung alle, die was gegen Gehandicapte haben sowas von einer Scheibe abschneiden.

    Du hast also das alleinige Sorgerecht beantragt, später und völlig unabhängig von ihren haltlosen Behauptungen?
    Ich bin neugierig, warum du, wenn nicht sofort, dann aber später doch beantragt hast. Ich rate mal, weil dann die Kinder größer waren und es immer wieder Kompetenzgerangel zwischen euch Eltern gab, was die "Gören" knallhart zu ihrem eigenen Vorteil ausgenutzt haben, Pubertier ?

    Ich hab es ungefähr ein halbes Jahr danach beantragt, weil eine Kommunikation mit der Mutter in keinster Weise möglich war. Das war ursprünglich nicht geplant, weil es nahezu unmöglich ist zu bekommen. Aber Nachdem die die Mutter alle Unterschriften blockiert hat, blieb mir irgendwann keine Wahl mehr. (Sie blockierte unter anderem auch einen stationären Allergietest der kleinen. Sie willigte erst ein, als ich deswegen beim Gericht war und der Termin bei Gericht schon feststand. Die Richterin fand das auch nicht prickelnd.

    Ich weiß genau wie es Dir geht. Meine Ex-Frau hatte gegenüber einer Lehrerin den Verdacht von sexuellem Missbrauch von mir gegenüber meiner beiden Töchter geäußert. Daraufhin hat diese über die Schulleitung das Jugendamt verständigt. Da wir eh schon im Kontakt mit dem Jugendamt standen durch Familienhilfe, wurde mir der Vorwurf sehr schnell unterbreitet. Das war an einem Donnerstag. Da das Jugendamt es aber auch nicht wirklich glauben wollte, aber sicher sein wollte, wurde am Montag ein Termin in der Uniklinik vereinbart zur Untersuchung beider Töchter.
    Da da das Mamawochenende dazwischen lag, ließ ich im Kindergarten meine jüngere Tochter "untersuchen". Sie hatte zu diesem Zeitpunkt noch ganztags Windeln, obwohl sie 5 jährig war (Downsyndrom). Ich wollte sichegehen, dass die Mama an Ihrem Wochenende nicht irgendwas anstellt mit Ihr.
    Bei der Untersuchung in der Klinik wurde, welch Überraschung, nichts festgestellt. Daraufhin war das Jugendamt derart angepisst, dass sie Ihr den Umgang verbieten wollten, weil Sie daran Schuld ist, dass Ihre Kinder so eine Untersuchung über sich ergehen lassen mussten. Das wollte ich aber nicht, dass alle 4 Kinder Ihre Mutter nicht sehen dürfen.
    Juristisch bin ich nicht dagegen vorgegangen, auch nach Rücksprache mit der Anwältin, weil es eh nicht viel bringt und man es später evtl noch anbringen könnte.
    Die Mutter wußte nichts von der ganzen Aktion, sowie den Untersuchungen.
    In der Verhandlung um das alleineige Sorgerecht, brachte ich es dann gegen Ende zur Sprache. Da blieb ihr dann das Gesicht stehen, Ihrem Anwalt erst recht. Nun packte auch der Herr vom Jugendamt diesbezüglich aus. Auch die Richterin fand das alles andere als toll. Das war bestimmt auch ein Grund, warum ich dann das Sorgerecht alleine bekam, was nahezu unmöglich ist.


    Ich meine, offen damit umgehen, ruhig auch das Jugendamt mit einbeziehen. Vielleicht kommt diese Anschuldigung dir auch mal zu gute.


    Und wenn du das Wechselmodell zu Deinen Gunsten drehen willst, ist das eine gute Gelegenheit, denn SIE hatte die Filme. Woher auch immer. Alleine der Besitz......

    Diese Aussage ist so nicht richtig, ich habe das komplette Sorgerecht bekommen, für 4 Kinder, nur weil die Mutter ein Allergietest im KH über 2 Tage und die Ausstellung der Ausweise verweigert hat. (Plus ein paar Kleinigkeiten)


    Wenn man öfters notwendige Behandlungen verweigert, ist die gemeinsame Gesundheitssorge sehr schnell weg.


    Natürlich immer abhängig vom Richter

    Ich lese aus der Begründung nicht heraus, dass es eine Entscheidung des Kindes war. Das Kind hat nur die nicht mögliche Kommunikation der Eltern bestätigt. Dem Kind wurde nur glauben geschenkt, weil der KV vermutlich vor Gericht auch mit dauernden Vorwürfen auf die KM geschossen hat. Das kenne ich, war bei mir ähnlich. Auch bei mir wurden 3 der 4 Kids einzeln befragt. Ich habe keine Ahnung was sie gesagt haben. Ist mir auch egal, denn ich habe sie nicht beeinflusst, das würde ein Richter auch sofort merken.


    Auf Grund der völlig mangelnden Kommunikation wurde die Beschwerde abgewiesen. Das ist eine elementare Voraussetzung. Das wird er auch vor Gericht mit dauer Vorwürfen bewiesen haben.


    Wie gesagt, bei mir ging es ähnlich zu, keine Kommunikationsbereitschaft der KM incl mehrerer Verweigerungen der Unterschriften, somit habe ich das ASR bekommen!



    Man kann von diesem einen speziellen Urteil aus Bremen in keinster Weise auf andere schließen. Es kommt immer darauf an wie man sich gegenüber allen Stellen gibt. Und es geht schließlich um das Leben des Kindes, da ist es richtig, dass man es auch fragt, wie es so zwischen den Eltern abgeht.

    Wieso managed er das nicht über die Verhinderungspflege, das macht doch für Ihn finanziell mehr Sinn. Denn 10 Stunden bei 720 Stunden im Monat bleiben kaum ein paar Euro übrig, je nach Pflegegrad.


    Ob man 10 Stunden einzeln überhaupt so verrechnen kann weiß ich nicht. Dann müßte ja die Schule, zum Beispiel, auch etwas bekommen. Am besten die Krankenkasse anrufen und nachfragen

    Auf alle Fälle die Tickets online vorher kaufen, das spart Geld, je früher je billiger. Ich war die letzten Jahre mehrere Tage da, weil meine Mutter dort in der Nähe wohnt. Hatten dann eine Jahreskarte. Das Essen Tagsüber geht eigentlich, im Regelfall alles unter 10€ als Menü, Kids etwas günstiger

    Pressemitteilung des Ministeriums:


    Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss kommen rückwirkend zum 1. Juli 2017



    Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.
    Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften". Hierzu läuft noch das übliche formelle Prüfverfahren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird. Im Gesetzentwurf ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei einer Ausfertigung nach dem 1. Juli 2017 rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und dass alleinerziehende Mütter und Väter die notwendige Unterstützung erhalten.
    Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
    Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.
    Alleinerziehenden wird empfohlen, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen noch im Juli 2017 beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen.



    Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

    Ich hatte meine Kinder nicht auf den Verfahrensbeistand und auch nicht auf den Richter vorbereitet. Ich hatte nur gesagt um was es geht. Auf keinen Fall den Fehler machen und das Kind darauf vorbereiten was es am besten sagen soll, das fällt schnell auf. Ansonsten sehen es die Kids sehr locker und viel entspannter als alle Eltern. Vor allem ist es spannend für die kurzen

    Mit dem Antrag auf das ASR kommt sie im Leben nicht durch, denn Sie hat die notwendige Behandlung verweigert, bzw erst nach Aufforderung des Richters zustimmt. Genau das, war bei mir unter anderem der Hauptgrund, warum ich es bekommen habe.



    Im Sinne der Kinder zu denken heißt nunmal auch öfters unbequem gegen die KM vorzugehen. Das ist leider so.


    Thomas, lass dich nicht beirren, ich kenne diese Probleme, nur dass meine 4 Kids gesund sind, wenn man das DS meiner kleinen ausser acht nimmt. Am besten nicht vor Gericht oder AWO in deinem Fall schlecht über die KM reden. Nur die Fakten auf den Tisch.

    Wenn Du hinsichtlich der Medikation , wenn sie bei Dir sind, nicht unterrichtet wurdest, und auch nicht über diese 2 Punkte nicht informiert wurdest, läuft einiges schief.


    Dann ist das auch ein Ansatz zum ASR.


    Bei mir ging es um viel weniger, und ich habe das ASR bekommen.


    Die KM meiner Kinder hat die Unterschrift verweigert, zu einem Allergietest der kleinsten mit DS. Ebenfalls hat sie die Kids nicht mehr in Ihrer Krankenversicherung behalten wollen, wohlwissend dass ich nicht Krankenversichert bin.


    Diese 2 Hauptpunkte haben gereicht, dass ich seit über einem Jahr das ASR habe.


    Der dritte, und auch nicht ausser Acht zu lassende Grund ist, dass sie keine Kommunikation mit mir haben will. So ist aber ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich!!!



    Bei einer Verhandlung, egal ob ABR oder Sorgerecht ist es auch sehr Entscheidend, was das JA dazu sagt

    Wie immer bestätigen die Ausnahmen die Regel. 2010 waren laut Statistischem Bundesamt nur 10 % aller AEs männlich. Das ist ein so krasser Unterschied, dass er mit Stochastik oder Zufall nicht mehr gerechtfertigt werden kann sondern andere Gründe habenmuss. Sei froh, dass du zu diesen 10 % gehörst und einen Richter hattest, dem das Kindswohl anscheinend wichtiger war als die Befindlichkeiten von euch beiden. Glückwunsch ! :thumbup:

    Das hat nichts mit Glück zu tun. Ich habe nur zum einen nicht eingesehen, warum meine Ex Frau die Kinder nimmt und ich dafür zahlen soll. Zum anderen hätte sie es in keinster Weise geschafft 4 Kinder zwischen 6 und 14 die kleinste mit DS groß zu ziehen. Sie war schon vorher überfordert. Das wurde aber vor Gericht nie zur Sprache gebracht.
    Ich arbeite Vollzeit mit allen vieren, seit einem Jahr, halbtags als Homeoffice. Es ist anstrengend, aber es geht. Das könnten viel mehr Väter machen. Ich glaube nicht das es an den Gerichten liegt. Denn ich habe das Sorgerecht alleine bekommen, und das ist eigentlich nicht möglich.


    Das nur 10 Prozent der Väter diesen weg gehen liegt immer noch an der Typischen Aufteilung und zum Teil auch an dem einfacheren Weg, der Mutter das Kind zu überlassen.


    Aber einfach kann jeder

    Mein Richter hat mir das sogar ins Gesicht gesagt.
    Richter zu Summerjam: "Mütter in Deutschland geniessen den selben Status, wie Rindviecher in Indien - sie sind heilig - Ich werde einen Teufel tun und gegen Ihre Frau entscheiden (ABR)."

    Dann hatte ich ja also nur Glück, dass mein Richter beim ABR mir 2 Mal Recht gegeben hat, und die Richterin mir das alleinige Sorgerecht übertragen hat. Es gibt also doch noch Richter die sich um heilige Kühe nicht scheren und Geschlechtsneutral Urteilen.

    Ich habe hier jetzt zwar nicht alles gelesen, finde es aber bedenklich, dass hier keiner sieht, dass es bei der ganzen Sache um die Kids geht.


    Das heißt im Klartext, was können die Kinder dafür, dass der unterhaltspflichtige nicht zahlen will, oder kann? Ich vermute mal gar nichts. Deswegen sehe ich es sogar in meiner Verantwortung in diesem Fall im Sinne der Kinder den Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das sind in meinem Fall ein nicht unerheblicher Betrag. Ich habe 4 Kinder. 2 über und 2 unter 12 Jahren. Ich bekomme ganze 80€ Unterhalt für alle 4. Den Kindern fehlen also sehr viel Unterhalt jeden Monat, weil die Mutter nicht zahlen kann oder nicht will. Und ich bekomme bisher keine Unterstützung vom Staat, denn ich arbeite Vollzeit trotz 4 Kinder, eins mit Behinderung.


    Ich habe jetzt für die 2 kleineren UV beantragt, und hoffe es auch für die großen bald zu tun. Es ist eigentlich unverantwortlich den Kindern gegenüber aus falschem Stolz auf etwa 360€ oder hoffentlich bald ca 850€ zu verzichten und ihnen dafür nicht alles bieten zu können, nur weil der andere nicht zahlen will oder kann.

    Ich bin zwar ein Mann, kann aber bestätigen, dass die Körperhygiene bei meinen zwei großen Jungs (12 und10) deutlichst kleiner geschrieben wird als bei meiner Tochter mit 7. Das geht dann auch mit dem wechseln der T-Shirts, Pullover und Hosen weiter. Nur die Unterwäsche wechseln sie täglich ohne Probleme.