Der Verlierer des Rechtsstreits zahlt den Anwalt des Gegners.
Hm, ich habe aus eigener Erfahrung in Familiensachen noch nie Verlierer von Rechtsstreitigkeiten gesehen. Da wird doch meistens auf einen Vergleich hingearbeitet, oder es wird ein (fauler?) Kompromiss "beschlossen", damit alle die Füße stillhalten. Eher wird ein Antrag, der keine Aussicht auf Erfolg hat, abgelehnt ...
der UET zahlt Unterhalt - u.a. für Klamotten des Kindes. Somit erübrigt sich die Frage, ob Du die Klamotten mitzugeben hast.
Gutes Argument. Daraus lässt sich allerdings nicht folgern, dass man keine Kleider mitgeben muss, wenn kein Unterhalt gezahlt wird.