Beratung und sonstige Hilfe freundlich ablehnen - Jugendamt & KV

  • Siri


    ... was passiert eigentlich wenn du da auf nix mehr reagierst???


    Meine ich ernst... spiel mal den schlimmsten Fall aller Fälle durch!



    Edit... stell dich auch mal "tot".


    ... würde dein Sohn unter dem Abruch des unregelmäßigen Umgangskontakt zum Vater derzeit sehr leiden... ist ja nix in Stein gemeißelt... kannst ihn jederzeit ja dann wieder aufnehmen... wenn denn dann für alle der "Rahmen" passt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • @Marian14
    Ich bekomme immer Herzrasen, wenn ich Post vom Jugendamt im Briefkasten habe.


    Horrorszenario:
    Ex steht mit Unterstützung vor der Tür und verlangt die Herausgabe von Junior.
    Oder wir geraten in die Mühlen des Jugendamtes, Hausbesuche usw.


    Junior würde unter dem Kontaktabbruch nicht wirklich leiden- ihm ist es aktuell eher egal. Kind leidet eher unter der Unregelmäßigkeit extrem.

  • Wenn du nicht weiß wofür der Betreuuer da ist, warum richtest du dich nach seinen Wünschen der Zeiten. Warum ist er dann bei Gesprächen mit dabei?


    Der ist auf Wunsch vom Ex dabei, also als Beistand. Ebenfalls ist er als Hilfe für ihn dabei.

  • Hallo Siri,


    für vermittelnde Gespräche beim Jugendamt gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein "Beistand" am Gespräch teilnimmt. Der immer wieder zitierte § 13 SGB VIII gilt ausschließlich für Verwaltungsverfahren (z.B. wenn Anträge gestellt werden). Vermittlungsgespräche des Jugendamtes (§17, 18 SGBVIII) gehören hierzu ausdrücklich nicht (!). Die Gespräche beim Jugendamt unterliegen dem Vertrauensschutz, von daher drüfen "Fremde" an den gespräche. Er hat keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme. Wenn er entgegen Deinen Wunsch dabei sein will, würde ich das Gespräch verlassen!


    Grundsätzlich gilt weiter, dass die Teilnahme an vermittelnden Gesprächen beim Jugendamt freiwillig ist. Du kannst Deine Bereitschaft zu Gesprächen jederzeit widerrufen.


    In Deinem besonderen Fall (ich kenne ihn jetzt nicht so genau), könntest Du die Vermittlung beim Jugendamt auch als gescheitert erklären.


    Für mich wäre interessant, ob der Vater da auf Wunsch des "Betreuers" tätig wurde oder auf eigenen Wunsch!


    Der Kater 8)

  • Zitat

    Horrorszenario:


    Ex steht mit Unterstützung vor der Tür und verlangt die Herausgabe von Junior.


    Oder wir geraten in die Mühlen des Jugendamtes, Hausbesuche usw.

    Ach was, das wird nicht passieren.
    Wohin sollste den Junior denn raus geben? An einen Ex der nichtmal sein eigenes Leben auf die Kette bekommt?


    Hausbesuche machen die auch nicht das ist Arbeit und bei euch besteht auch nicht die Gefahr das sich Junior mit Ratten ums Frühstück streiten muss.


    Wie ich das JA einschätze wird genau eins passieren: nix.
    Ein paar Briefe bitte machen se doch mal bitte aber mehr auch nicht

  • Dann kommt der KV nicht und ich darf dann wieder alles stehen und liegen lassen, um Kind dann irgendwie vom Kiga abholen lassen.
    Wenn, dann müsste ich mich darauf verlassen können, was bisher nie der Fall war.


    Ich würde davon ausgehen, dass Du Dich eben prinzipiell nicht auf den KV verlassen kannst, weil er eben so ist, wie er ist - und Dich entsprechend organisieren. Man kann ja auch Kinder durch andere Bezugspersonen abholen lassen, wenn man selbst nicht kann. Was sich hier wohl nie entwickeln konnte, ist eine vertrauensvolle Beziehung des Kindes zum KV, und dazu braucht es eine Umgangsbegleitung, zu deren Aufgabe auch zählen sollte, sicherzustellen, dass Kind abgeholt und auch wieder zurückgebracht wird. Wenn Deine SB beim JA da nicht darauf eingehen kann oder will, würde ich beim Vorgesetzten nachhaken, natürlich freundlich und konstruktiv, weil die Zusammenarbeit mit JA offensichtlich nicht gut funktioniert.


    Dein Ärger über den KV kann ich gut verstehen, aber wenn Du die Arbeit mit dem JA aufkündigst, dann kannst Du ganz schnell zur Umgangsverweigerin gemacht werden. Ich würde einen Termin beim JA ausmachen, dort einen fertig ausgearbeiteten Umgangsplan incl. Beziehungsanbahnung vorlegen und beantragen, dass der Umgang vorerst begleitet wird, bis der Umgang verlässlich stattfindet und erwiesen ist, dass sich eine gute Beziehung des Kindes zum KV entwickelt hat. Weiß ja nicht, wann das nächste Hilfeplangespräch ist, aber wenn das anstünde, wäre das eine gute Gelegenheit.


    Dann liegt es erst einmal am KV, ob die Beziehungsanbahung funktioniert und es kann auch für Dich mehr Gelassenheit einkehren.

  • Grundsätzlich muss auch unterschieden werden zwischen Alltagsbetreuer des Vaters (bedingt durch eine Krankheit/Behinderung) und ein Betreuer zur Förderung des Umganges.
    Jetzt die Bereitschaft zum Dialog aktiv aufzukündigen, halte ich für den falschen Weg. Ich würde abwarten - der Vater und sein Betreuer sind am Zug.
    Max. würde mich mitteilen das Niemand zum Termin erschienen ist.


    Welche Erwartung hast du an den Anwalt? Was soll er für dich klären?



    Ein Grundsatz-Gespräch - welche Form von Vaterschaft ausgelebt und angestrebt werden kann - ist sicher sinnvoller - es gibt ja durchaus auch Stufen zwischen dem
    verläßlichen "alle 14 Tage Standart Daddy" und einem völligen Kontaktabbruch.

  • Wir haben mehrere Grundsatz Gespräche wegen der Vaterschaft geführt.
    Seine letzte Aussage war "am liebsten wäre ihm, dass XXX ihn erst ab dem 18 LJ suchen würde." Doch da hat sein Betreuer vom ambulanten betreuten Wohnen widersprochen und meinte das wäre so nicht ok.


    Betreuten Umgang hatten wir den letzten Termin im März, so schnell wird das nicht mehr genehmigt.


  • Was ist das denn bitte für ne Aussage? :kopf :kopf :kopf

    Mein Tipp:
    Das die Initiative nicht bei ihm liegt sondern das der Betreuer von ihm sein Kind als Therapiemittel und nicht als kleinen Menschen der eine eigene Persönlichkeit hat ansieht.

  • Wenn du nix tust, sagst und schreibst, verläuft es doch im Sand, oder. Und wenn er sich meldet ans Ja verweisen. Scheinbar will ja keiner den Umgang.

    Doch der Betreuer vom Ex, Siri schreibt ja öfters (auch in eanderen Beiträgen) das er die einzig treibende Kraft bei den Umgängen etc. ist.

  • Eben habe ich mit mit der Dame vom Jugendamt telefoniert.
    Laut ihrer Aussage ist auch sie mit ihren Mitteln und Latein am Ende.
    Meine Nachricht, dass KV nicht kam, hat sie an den Betreuer vom ambulanten betreuten Wohnen weitergeleitet. Natürlich mit dem Auftrag, dass dieser mit dem KV über die zukünftige Ausgestaltung der Vaterschaft und Umgang spricht und eine entgültige Entscheidung herbeiführt.
    Auch sie ist der Ansicht, der Vater sei nun am Zug.

  • Natürlich mit dem Auftrag, dass dieser mit dem KV über die zukünftige Ausgestaltung der Vaterschaft und Umgang spricht und eine entgültige Entscheidung herbeiführt.


    Ich verstehe das so, dass jetzt der KV bzw. sein Betreuer am Zug sind und Du erst einmal nichts tun musst. Fragt sich nur, ob es da irgendeine Entscheidung geben wird, wie diese lauten könnte und bis wann, sowie welche Auswirkungen das dann haben wird. Wie soll das praktisch funktionieren? Drängt der Betreuer den KV dazu, seine Vorstellung zu äußern und meldet das dann ans JA? Oder hat die SB verstanden, dass es ohne Kontaktanbahnung eben nicht geht?


  • Musica: was meinst du mit Kontaktanbahnung ? Hatten wir!


    Es ist mir schei*egal, wie eine Entscheidung herbeigeführt wird. Es muss eine her!
    Eine gute und belastbare Beziehung ist in den letzten 4 Jahren eh nicht entstanden.
    Es kann ja nicht angehen, dass wir beinahe alle 6 Monate auf dem Jugendamt auflaufen müssen, weil der Vollpfosten sich nicht an die Vereinbarungen und Absprachen hält! Und das alles unter der behüteten Hand seiner Betreuungspersonen, ach der arme Mann ist doch soo krank. Es ist egal, wie Sie Frau Siri das auffangen, der Vater hat immer das Recht, das Kind zu sehen, egal, wie es eben diesem dann geht.
    Damit muss Schluss sein.

  • Wenn eine Entscheidung her soll, dann entscheide doch. Du hast im Thread ein halbes Dutzend Alternativen genannt bekommen. Teilweise mit Beschreibung der Konsequenzen.
    Es liegt jetzt eigentlich alles in deiner Hand. Du musst es nur anpacken.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Musica: was meinst du mit Kontaktanbahnung ? Hatten wir!


    Mir ist klar, dass Ihr den Versuch einer Kontaktanbahnung hattet, aber diese war letzten Endes ja nun nicht erfolgreich, wenn Dein Kind sich weigert, zum Vater zu wollen und dieser eben nicht verlässlich präsent ist. Ohne eine erfolgreiche Kontaktanbahnung wird das Kind aber weiter leiden. Wenn Umgang, dann sollte das JA dafür sorgen, dass Kind geholt und gebracht wird, damit Du aus dem Konflikt mit dem KV raus bist. Das JA soll(te) jetzt entscheiden, was gemacht wird - und kann dabei (selbstverständlich!) auf Deine konstruktiven Mitarbeit zählen. Das heißt gerade nicht, alles zu akzeptieren, was von dort aus vorgeschlagen wird - am besten dort vereinbaren und schriftlich fixieren. Dann muss KV sich, wenn er damit nicht einverstanden ist, mit dem JA auseinandersetzen und nicht mit Dir.


    Deine Aufgabe ist es, konstruktive Lösungen vorzuschlagen und nicht zu akzeptieren, wenn die SB nicht mehr weiß, was sie tun soll.


    Dass Du Dich ärgerst über den KV, verstehe ich. Aber mach Dich nicht abhängig von dem, was seine Betreuer oder sein Umfeld für ihn tut oder nicht tut. Es geht ja nicht um ihn, sondern darum, dass es dem Kind gut geht. Wenn er sein Leben nicht auf die Reihe kriegt, ist das seine Angelegenheit, nicht Deine. Du weißt am besten, was für das Kind gut ist und kannst entsprechend auch gute Entscheidungen herbeiführen. Angst, dabei als Schuldige hingestellt zu werden, ist dabei kein guter Ratgeber. (Für verquere Ansichten anderer Menschen, und seien es die Ex-Partner, sind wir nicht verantwortlich).