Schriftlich festgelegte Regelung Ex hält sich nicht dran

  • Hallo alle zusammen,


    Ich sende mich an euch weil ich einfach nicht weiter weis.
    Und zwar ist es so das der Umgang bei uns von einer Umgangspfgerin geregelt wurde .Die wir nur ein Jahr hatten.Bevor dies zu Ende war haben wir nochmal einen Plan erstellt wie es weiter geht vorerst.Damit wären alle einverstanden.Doch als das ganze abgeschlossen wurde hat der Herr sich an nichts gehalten er sollte darauf hinarbeiten das er die kleine 3 H alleine mitnehmen darf. ER hat dies nie getan er sollte seine Eltern nach und nach mitbringen damit die kleine diese kennenlernen ebenfalls seinen Hund da alle zusammen leben und es zu viele neue Eindrücke wären.
    Er hat bisher immer nur 2 H gemacht und hat immer eine Ausrede gehabt warum er seine Eltern nicht mitgebracht hat oder Hund.Heute habe ich ihn drauf angesprochen wie es aussieht mit der Ansprache da ist er komplett ausgerastet und meint diese Regelung die wir hier haben wäre ein unding. Jedes Jugendamt würde anders entscheiden .Und was ich machen hätte für mich folgen obwohl ich einfach nur gefragt habe wie es aussieht.
    Jetzt droht er mir mit Konsequenzen das er zum Jugendamt gehen wird alles gut und schön aber ich weiß nicht was ich gemacht habe was kann auf mich zukommen?
    Des weiteren droht er mir mit einer Zivilklage weil ich das Babyzimmer verkauft habe von der kleinen da sie ein grösseres bräuchte.Wir haben gemeinsam bezahlt jedoch läuft die Rechnung vor 3 Jahren auf Ihn und wurde abgebucht von seinen Konto und er behauptet er habe es bezahlt alleine.Muss ich jetzt mit einer Klage rechnen?
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.


    Lg

  • Hi,


    also es gibt eine Umgangsregelung die von beiden akzeptiert worden ist? Du hälst Dich dran und er versucht sie jetzt einseitig abzuändern? Ich glaube da musst Du Dir nicht allzu viele Gedanken machen evtl. selber zum Jugendamt gehen und den Sachverhalt schildern. Jugendämter können durchaus etwas unterschiedlich beraten bzw. Stellungnahmen abgeben (entscheiden haben die nicht viel), aber dass ist ja nicht Dein Problem.


    Und was das Babyzimmer angeht, da stellt sich die Frage wie hoch der Streitwert für ein 3 Jahres altes Zimmer wirklich ist und ob so eine Klage eine Chance auf Zulassung hat?


    Ist aber wirklich nur meine Laienmeinung

  • Ja genau es waren beide da mit einverstanden aber er hält sich an keinerlei der besprochenen Regelungen.Er macht was und wie er es will.
    Und provoziert immerwieder aufs neue .Da diese Umgangspflegerin nur für ein Jahr bestimmt war.Denkt er seit dem diese Dame nicht mehr zuständig machen zu können und drohen zu können wie er will.Wie z.b mit den Kinderzimmer was ja auch für sein Kind war und nicht für mich

  • Also, soweit ich weiss gehört das Kinderzimmer immer dem Kind. Na klar, kann man vorher Bescheid sagen, dass man es aussortieren muss, weil es nicht mehr Altersgerecht ist, aber letztendlich musst du dem Vater nichts erstatten...normalerweise ist er bis zu 1000 Euro verpflichtet, sich an der Erstausstattung zu beteiligen, ohne dass er das nachher wieder zurück holen darf und solange das Kind ein ordentliches, schönes, Altersgerechtes Zimmer hat, Kann er nichts sagen. Das sind die berühmten Machtspiele, da gibt es noch viele Varianten davon...

  • Guten Tag,


    die Geschichte klingt etwas verworren, vielleicht lässt sich das etwas aufdröseln - eine Umgangspflegerin darf per se keinen Umgang festlegen, das muss immer das zuständige Gericht tun, der UPF setzt dann eben diesen beschlossenen Umgang um. Wenn das tatsächlich nicht passiert ist, es also einen Gerichtsbeschluss zum Umgang gibt, der aber gar keinen Umgang regelt, sondern im Wesentlichen der Pflegerin die Regelung überlässt, dann ja, wenn der Vater hiergegen vorgeht, wird der Beschluss kassiert. Da hat sich der BGH klar positioniert. Zudem klingt die Regelung äußerst fragwürdig. Weshalb das Kennenlernen der Großeltern und des Hundes ein Kind, das mind. 1+ Jahre alt sein muss (weil ja schon ein Jahr die Umgangspflegschaft lief) derart überfordern sollte, dass hier mit Minimalstumgang von 2h und einer Anbahnung exzessiven Ausmaßes reagiert werden müsste, erschließt sich nicht. Wäre das so, dürfte das Kind ja auch auf keinen Spielplatz bei all den fremden Kindern -> Überforderung. Oder nie mit der Mutter in die Stadt zum Einkaufen -> alles voll mit fremden Menschen.


    Es fällt mir schwer zu glauben, dass ein Gericht diese Regelung stützen würde. Üblich ist bei einer bestehenden Vater-Kind-Bindung der Umgang 14tägig an den Wochenenden mit Übernachtung und ein zusätzlicher Umgangstag unter der Woche, sofern zeitlich umsetzbar und grade bei kleineren Kindern.


    Sicherlich könnten hier noch besondere Umstände vorliegen, aber dass die Umgangspflegschaft nach einem Jahr nicht verlängert wurde spricht eigentlich dagegen, dass kein normaler Umgang stattfinden kann...

  • Er hat alles was damals er geholt hat in der Schwangerschaft zurück verlangt und auch erhalten.Und für den Verkauf des Zimmers haben wir Ei neues altersgerechtes geholt . Es läuft jetzt fast drei Jahre über diverse Machtspiele und so langsam geht mir die Kraft aus.

  • Die Umgangspflegerin wurde zur Unterstützung der Komunikation gestellt und Erweiterung des Kindesumgangs.Diese Regelung wurde so getroffen da die kleine keinerlei Bindung zu ihm HT und wen er die kleine mitnimmt nun mal seine ganze Familie und der Hund da ist ,und einfach für die kleine dann schon besser ist die Familie zu kennen .Bisher hat er es fast nie geschafft die kleine die volle Unganhszeit zu beschäftigen bzw bei schönem Wetter draussen zu sein.Einer Ausdehnung des Umfanges Stände ja auch gar nichts im weg wen er sich an die Vereinbarung halten würde.Und mit einem ganzen Wochenende das ist noch zu viel für ein Ki d zumal er die gewohnheiten des Kindes gar nicht kennt und auch nicht kennen will Er hat sie in 2 Jahren 1 mal gewickelt der Rest würde mir überlasswn

  • SOMMER17: Ich würde an Deiner Stelle - mit meiner jetzigen Erfahrung - Kontakt zu einer (krichlichen? sie verlangen nicht, dass Du religiös bist) Familienberatung aufnehmen. Wenn es nämlich wirklich zu irgendwelchen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, wird das Familiengericht fragen, "was haben die Eltern bereits unternommen?" Und da bist Du die Gute, weil Du früher um Hilfe bei professionals gebeten hast. Die sind viel besser, als das Jugendamt - auf das Jugendamt bin ich gerade wütend, weil sie meinen Ex nicht ausreden lassen haben - er durfte seinen Standpunkt nicht alleine darlegen, so was von unfair.

  • Lass Dich nicht einschüchtern durch seine Drohungen. Wenn er den Umgang nicht im vereinbarten Umfang wahrnimmt, dann kannst Du letzten Endes recht wenig machen. Wenn ein Elternteil sich - auch bei vorliegendem gerichtlichen Beschluss - nicht an die Auflagen hält, dann würde ich mich fragen, ob es - gerade bei nicht oder nur wenig vorhandener Elternebene - lohnend ist, hier überhaupt irgendetwas zu tun.


    Wir haben hier den umgekehrten Fall: die KM bringt die Kinder häufig viel später zurück als (gerichtlich) vereinbart. Trotz mehrfacher Bitten ändert sich nichts. Ich habe aufgehört, mich darüber zu ärgern, weil ich möglichst unabhängig von dem bleiben möchte, was der umgangsberechtigte Elternteil tut oder nicht tut. Kann man nicht ändern.


    diese Regelung die wir hier haben wäre ein unding. Jedes Jugendamt würde anders entscheiden


    Was für eine Regelung hätte er denn gerne? Wenn es ihm um Ausweitung des Umgangs geht, würde ich mich in der Tat an eine kompetente Familienberatung wenden, als Vorbereitung für einen Termin einen eigenen Vorschlag ausarbeiten und dann hoffen, dass er sich auf so einen Termin einlässt. Aber was will er denn eigentlich konkret?

  • Hallo SOMMER17,


    in Sachen Kinderzimmer würde ich mir keine großen Sorgen machen. Dieses gehört dem Kind und das erwirtschaftete Geld wurde ja investiert in das neue Kinderzimmer.

    er sollte seine Eltern nach und nach mitbringen damit die kleine diese kennenlernen ebenfalls seinen Hund da alle zusammen leben und es zu viele neue Eindrücke wären.
    Er hat bisher immer nur 2 H gemacht und hat immer eine Ausrede gehabt warum er seine Eltern nicht mitgebracht hat oder Hund.


    Laut Überschrift des Themenstrangs ist diese Regelung "schriftlich festgelegt", also in letzter Konsequenz unverbindlich. Offengestanden würde ich es als Großelternteil auch nicht einsehen, mich beim quasi "betreuten" Umgang meinem dreijährigen Enkel/dessen Mutter vorstellen zu müssen nur damit dieser sich aus der Gesellschaft der Mutter entfernen darf. So denn das Kind normal entwickelt ist, ist diese Idee doch schon recht ungewöhnlich und ich teile die Meinung des Kindesvaters, dass das so in einer höheren Instanz (Jugendamt, Gericht) nicht durchsetzbar wäre. Man kann das vielleicht vergleichen mit dem Kindergarten. Da gibt es am Anfang auch viele neue Eindrücke und trotzdem müssen die Kinder und die Erzieherinnen nicht im Vorfeld Hausbesuche absolvieren bevor das Kind die Einrichtung besucht.


    Warum ist denn der Hund ein Problem? Ist er sehr groß oder handelt es sich um eine besonders aggressive Rasse oder ist das Kind nicht mit dem Umgang mit Tieren vertraut?


    Ich rate wie so oft zu mehr Gelassenheit. Ein dreijähriges Kind kann man durchaus vom (inzwischen vertrauten) Vater abholen und einige Stunden in dessen Zuhause verbringen lassen und das in der Folge dann steigern.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Man muss es als Mutter allerdings auch nicht einsehen, wenn die Großeltern, des eigenen Kindes, einen nicht kennenlernen wollen. Ein kurzes Vorstellen ist wohl das Minimum. Ich würde mein Kind auch nicjt den mir unbekannten Großeltern ihrer Freundin mitgeben, ohne sie zu kennen.


    Würden die Eltern, der Freunde meiner 3 jährigen, umgekehrt auch nicht machen.

  • Man muss es als Mutter allerdings auch nicht einsehen, wenn die Großeltern, des eigenen Kindes, einen nicht kennenlernen wollen.


    Ich verstehe das Problem nicht. Wenn man sich die Kontakte zu den Großeltern aufteilt (d. h. KM kümmert sich um Kontakt des Kindes zu ihren Eltern, KV um den Kontakt zu seinen Eltern), sollte das doch funktionieren. Welcher Bezug besteht denn zwischen einer mutmaßlichen Antipathie der Großeltern väterlicherseits der KM gegenüber und dem Kontakt des Kindes zu diesen Großeltern?


    Wie der andere Elternteil seinen Umgang gestaltet, d. h. wen er da sonst noch mit einbezieht, ist seine Sache, sofern der Umgang nicht begleitet stattfindet.

  • Hallo anitadr,


    Man muss es als Mutter allerdings auch nicht einsehen, wenn die Großeltern, des eigenen Kindes, einen nicht kennenlernen wollen. Ein kurzes Vorstellen ist wohl das Minimum. Ich würde mein Kind auch nicjt den mir unbekannten Großeltern ihrer Freundin mitgeben, ohne sie zu kennen.


    Würden die Eltern, der Freunde meiner 3 jährigen, umgekehrt auch nicht machen.


    richtig ist: Einsehen musst Du es natürlich nicht, wenn Dich die Großeltern Deines eigenen Kindes nicht kennenlernen wollen.
    richtig ist aber auch: Akzeptieren musst Du es selbstverständlich, wenn Dich die Großeltern Deines eigenen Kindes nicht kennenlernen wollen.


    Bisher stand bei der Themeneröffnerin aber wohl eher nicht zur Debatte, dass ihr unbekannte Großeltern das Kind abholen möchten. Es ging nach meinem Verständnis darum, dass das Kind zuerst Großeltern und Hund während des Umgangs bei Kindesmutter kennenlernen soll, bevor Kindesvater das Kind mitnehmen darf zum unbegleiteten Umgang. Und diese Vorgehensweise ist es, die bei einer höheren Instanz (Jugendamt/Gericht) wohl eher nicht durchsetzbar wäre weil es wohl als überbesorgt wahrgenommen würde.


    Interessant ist jedoch diese Konstellation hier:

    Ich würde mein Kind auch nicjt den mir unbekannten Großeltern ihrer Freundin mitgeben, ohne sie zu kennen.
    Würden die Eltern, der Freunde meiner 3 jährigen, umgekehrt auch nicht machen.


    Angenommen, der umgangsberechtigte Kindesvater würde die Abholung durch die Dir unbekannten Großeltern des Kindes zum regulär vereinbarten Umgang ankündigen und diese Großeltern wären bei der Abholung nicht betrunken, unbewaffnet, höflich und bei bester Gesundheit und angenommen, sie wären zwar nicht Dir aber dem Kinde vertraut und würden sich nach dem "juhuu Oma ist da! Teddy und ich kommen sofort!" womöglich noch ausweisen: Selbstverständlich wärest Du verpflichtet, diesen dir unbekannten Großeltern das Kind zum Umgang mitzugeben.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Das Problem stellt sich bei uns zwecks verstorbener grossmutter und Umgangsverweigerung des kvs nicht, du könntest dir aber sicher sein, dass ich mein Kind so nicht mitgeben würde. Und das auch gerne vor div. Obrigkeiten dies wiederholen würde.

  • Zwecks des kennenlernen der Großeltern stand d dein das wen er die kleine mitnimmt sie mit seiner ganzen Familie bereits bekannte Gesichter sind wen sie in die andere Umgebung kommt da er bei seinen Eltern wohn.Zwecks dem Hund ist es so das der Hund eifersüchtig ist wen jemand an den Kindesvater ran kommt um auch diese Situation zu entschärfen sollte dies gemacht werden.
    Die Großeltern sollten die kleine ja auch nicht in meinem Beissein treffen sondern sie sollten wen er mit der kleinen draussen ist kurzzeitig hinzu kommen.
    Er bringt die kleine meist früher Heim weil sie angeblich zu Mama will.
    Wen ich über eine Erweiterung spreche bekomme ich keine Reaktion.
    Jetzt hat er beim Jugendamt angerufen mit der Behauptung g der Umgang würde nicht klappen meiner Seits aus was gar nicht der Wahrheit entspricht

  • Jetzt hat er beim Jugendamt angerufen mit der Behauptung g der Umgang würde nicht klappen meiner Seits aus was gar nicht der Wahrheit entspricht


    Ist das beste, was er machen kann. Bei dir im direkten Gespräch geht es nicht weiter. Und nun kommt das JA (zumindest pro forma), bevor das Gericht eingeschaltet wird. Ist der typische Dreisprung. Anders bekommt ihr den Umgang anscheinend nicht geregelt.
    Bin mal gespannt, wie ein Gericht deine Forderungen bezüglich Großeltern und Vierbeiner sieht.

  • Diese Regelung wurde vom Beistand der vom Gericht gestellt wurde festgelegt.Und so von ihr auch der Richteri vorgelegt.
    Und weder verweigere ich den Umgang oder sonstiges. WEN er sich nicht an diese Abmachungen hält kann ich nichts dran ändern.
    Der Umgang klappt jdeim seiner Seits nicht .

  • Der Beistand hat nichts festzulegen. "Festgelegt" habt ihr etwas. Der Richterin ist das vermutlich egal gewesen, Hauptsache sie hat sie Akte vom Tisch.
    Eure Regelung funktioniert nicht, ergo muss eine andere her. Diesen Schritt scheint der KV nun zu gehen, oder er redet nur so daher und ihr eiert in 2 Jahren noch rum.


    Allein deine Forderungen sind schon skurril. Wäre ich selbst nie und nimmer drauf eingegangen. Warum dein KV das gemacht hat, ...?
    Der Umgang klappt von beiden Seiten aus nicht. Ihr beide habt unterschiedliche Standpunkte. Du magst den Umgang ja vielleicht zulassen, aber halt nur zu deinen Bedingungen. Er scheint mit "Friss oder Stirb" nicht mehr einverstanden zu sein. Sicherlich wird er auch sagen, dass es nicht an ihm liegt, sondern an deinen komischen Forderungen.

  • Das sind nicht meine Forderungen.
    Hier geht es lediglich darum das er meint Machtkämpfchen ausübem zu wollen.
    Und man kann sich jetzt an dem Thema Großeltern hoch ziehen.Wie schon im voraus erwähnt Er bri g sie meist schon vor Ablauf der Unganhszeit wieder nach Hause
    Also Bitte