Hallo! Bei uns war es bei weitem nicht so krass, obwohl ich mir auch unter "wird schnell laut" und "psychischer Druck" sehr gut bildlich etwas vorstellen kann. Wie ich immer wieder im Laufe unserer Geschichte zu hören bekam, "wird das Familiengericht auf jeden Fall die Frage stellen, ob die Familie (Eltern) schon versucht hat, den Konflikt mit Hilfe einer Beratungsstelle (Caritas, Diakonie, Mediation, Psychologe) zu lösen und zu regeln. Wenn es sich herausstellt, dass es nicht der Fall war, wird das Gericht die streitenden Parteien an eine solche Stelle verweisen. Wenn es dort nicht klappt, wird das Familiengericht erst entscheiden." Eigentlich hat mein Ex-Mann es gar nicht versucht, gerichtlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht durchzusetzen, obwohl ich damals psychisch krank und in einer entsprechenden Einrichtung war - obwohl er das wollte. Er hat sich aber beraten lassen und es stellte sich heraus, dass es gar nicht so einfach geht. Der Mann Ihrer Schwester könnte sich vielleicht selbst an einen Anwalt wenden, der ihm erklären würde, unter welchen Umständen sowas überhaupt geht. Und so vor Wut rauchend und rotgesichtig irgendwelche Drohungen ausspucken - das kann jeder, das muss nicht unbedint gesetzeskonform sein. Ich würde an Stelle Ihrer Schwester gar nicht mit ihm sprechen - ich verliere nämlich angesichts der psychischen Gewalt jede Wortmacht. Mein letztes Anliegen, eine Neuberechnung des Kinderunterhalts, habe ich schriftlich geregelt - das hat super geklappt, obwohl er am Anfang auch gleich hochgekocht ist.
Grüße
Yessica