Alles alleine bezahlen....???

  • Hallo Markus,


    der Richter hat bei der Scheidung- und Unterhaltsverhandlung diese 128% fest gesetzt. Ob man das nachträglich an das Jahresgehalt ändern kann weiss ich nicht. Aber auch hier werde ich mich schlau machen.


    LG
    Claudia

  • Da würde ich mich wirklich schlau machen, wann wurde dass den festgesetzt? Alle zwei Jahre kann man eine Überprüfung fordern.


    Wenn ein Richter die 128 % festgesetzt hat, müssen ja Einkommensnachweise vorgelegt worden sein. Jetzt kommt etwas was ich nur vom "Hörensagen" kenne, aber bei außergewöhnlichen Abweichungen müsste auch eine Prüfung vor den zwei Jahren möglich sein. Bei einem Sprung von DDT 128 % auf Einzelfallprüfung beim Gehalt sehe ich das nun wirlklich gegeben.

  • Ich habe keinen Ratschlag für Dich - ich habe nur eine ähnliche Situation. Nach der Scheidungsfolgervereinbarung soll mein Exmann die Kinder zwei Wochen im Sommer und eine Woche im Winter ununterbrochen sehen. Dazu hat er keine Lust. Zum Trost bezahle ich - je nach der Jahreszeit - Ferienlager, Trainingscamp, Jugendseminar für meine behinderte Tochter, Klassenfahrt x 2 - er zahlt NIX dazu. Zum Glück unterstützt mich finanziell meine Mama - schäm-schäm-schäm. A...h! Er hat die gleichen Argumente wie deiner. Vor der gerichtlichen Überprüfung habe ich Angst, weil er auch noch das Haus abbezahlt und das einklagen kann, befürchte ich. Aber reichen tut's trotzdem nicht - er zahlt den Mindestbetrag für die Kinder, 345 Euro.
    LG
    Yessica

  • Die TS meint mit 7 stellig bestimmt 70.000 aufwärts, denn 7 stellig wäre im Millionenbereich, aber auch mit 70.000 plus sind 128% zu wenig.


    @TS. Du kannst zur Berechnung eine Beistandschaft beim JA einrichten, da ist die Berechnung billiger. Ich hatte auch mal den Fall, dass der KV die Kinder nicht wie vereinbart in den Ferien genommen hat. Er zahlt nur 400€ für zwei Kinder, trotzdem sagten die beim JA, dass er die Kinder nicht nehmen muss und dass es mein Problem ist wenn er sie nicht nimmt. War klar!

  • 70k Jahresbrutto entsprechen 5800 brutto im Monat davon bleiben netto (bei StKl 1 und 1 Kinderfreibetrag) nur 3280 Euro, ab 5% berufsbedingte Aufwendungen und 4 % Altersvorsorge ergeben bestenfalls 3000 und ein paar zerquetschte. Passt also mit Stufe 5.
    Bei der Frage der Ferienbetreuung bin ich mir nicht sicher, sind die Kosten dafür nicht an das Einkommen des BET gekoppelt?


    LG


  • Bei der Frage der Ferienbetreuung bin ich mir nicht sicher, sind die Kosten dafür nicht an das Einkommen des BET gekoppelt?


    Hortkosten, ja. Aber wie ich TE verstanden habe, handelt es sich in ihrem Fall um eine Ferienfreizeit weil sie so kurzfristig nichts anderes bekommen hat.

    So, da ich keine sechs Wochen am Stück Urlaub nehmen kann, habe ich meine Kinder für eine 14-tägige Ferienfreizeit angemeldet, (bin froh das ich überhaupt noch etwas bekommen habe).


    Und da sind es Festpreise. Und gar nicht mal so geringe. Hier bei uns für zwei Wochen 300-500€ pro Kind :radab

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  • Ich finde es faszinierend wie schnell hier nur anhand des Unterhalt+Kindergeld entschieden wird ob sich jemand etwas leisten kann oder nicht. Wenn sie 30-35 Stunden arbeitet und nur den Mindestlohn bekommt kann sie sich trotz des tollen Unterhalts nicht die oft um die 300€ teure Ferienbespaßung leisten. Da bewirkt der Unterhalt nur, dass sie nicht aufstocken muss. Weit vom Harz IV Satz ist man da trotzdem nicht entfernt... :tuedelue



    Sie bekommt aber monatlich 1200 für die Kinder und um die geht es hier, wenn sie für sich davon was abknapsen muss für sich kann man doch dem Vater nichts vorwerfen.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hallo Markus,


    der Richter hat bei der Scheidung- und Unterhaltsverhandlung diese 128% fest gesetzt. Ob man das nachträglich an das Jahresgehalt ändern kann weiss ich nicht. Aber auch hier werde ich mich schlau machen.


    LG
    Claudia


    Das Recht auf Überprüfung besteht alle zwei Jahre oder aber, wenn man deutliche Hinweise auf eine Gehaltsveränderung hat/die belegen kann. Neu berechnet wird, wenn eine Abweichung von mindestens 10% bei der bisherigen Berechnungsgrundlage vorliegt.


    Damit ist aber nur die Frage des Unterhalts geklärt. Eine Beteiligung des Vaters an den Kosten der Ferienbetreuung ist damit noch nicht festgeschrieben. Sollte dazu jedoch ein Gerichtsbeschluss vorliegen - Vater betreut Kinder in den Sommerferien hälftig -, dann wäre dies durchsetzbar. Jedoch nicht zwingend über eine Beteiligung an Ferienfreizeiten, sondern der Vater wäre gezwungen, für drei Wochen eine Betreuung sicher zu stellen. Ob er die Zuhause bei sich von der Next durchführen lässt, eine Oma einfliegt, einen Betreuer engagiert oder den Kids ein Ferienlager finanziert, ist seine Sache.


    "Kasus Knacktus" ist hier die Umgangsformulierung im gerichtlichen Beschluss. Ob der Sommerumgang/Betreuung von Vaterseite ein "Kann" oder ein "Muss" ist. Da hilft nur ein Blick in diese Vereinbarung.


    Für eine Unterhaltsprüfung empfiehlt sich die kostenlose Beistandschaft. Ein Anwalt wird - da er bezahlt wird - liebend gern die Sache prüfen und auch Chancen bei der Klage für eine Betreuung sehen. Bei Letzterer muss einem aber klar sein, dass der Anwalt und ggfls. die Verfahrenskosten garantiert höher liegen werden als die Kosten für das durchschnittliche Ferienlager. Ob man dafür in den Ring steigt, muss man sich gut überlegen und ist sicherlich eine frage, die man nur bedingt mit einem Anwalt besprechen sollte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Sie bekommt aber monatlich 1200 für die Kinder und um die geht es hier, wenn sie für sich davon was abknapsen muss für sich kann man doch dem Vater nichts vorwerfen.


    Es geht doch darum, dass eine Ferienfreizeit für sie in diesem Fall eine unerwartete außerordentlich hohe finanzielle Belastung darstellt, die NUR darin begründet ist, dass der KV seinen Umgang, den er ihr schriftlich zugesagt hat, nicht wahrnimmt. Alle anderen Kosten, die durch die Kinder entstehen deckt sie durch Unterhalt, Kindergeld usw. Ob sie die anderen hohen Beiträge für z.B. Klassenfahrten so trägt oder es sich über mehrere Monate zusammenspart weiß ich natürlich nicht. Aber eine Klassenfahrt ist Monate vorher bekannt und da kann man natürlich argumentieren, dass sie das Geld aus dem Unterhalt dazu verwenden muss (wenn nötig monatlich 100€ beiseite legen) Auf dieses Ereignis konnte sie aber nicht sparen, weil es für sie kurzfristig und unerwartet auftratt. Die Kosten einer Ferienfreizeit übersteigen die einen "normalen" Ferienbetreuung bei weiten. Somit sehe ich da schon den KV in der Pflicht. Denn es war seine Umgangszeit. Und in seiner Umgangszeit hat er für Betreuung zu sorgen.

  • Zum Thema: Ich kann das nicht beurteilen, ob das "reicht" mit dem Unterhalt. "Alles allein bezahlen" ist schon ein bißchen anders, ich kann da gern aus dem Nähkästchen plaudern, nur will das keiner lesen ;-).


    Aber ich würde eruieren wollen, woran das gelegen hat. Wollte der KV nicht und hat was Blödes erfunden (unwahrscheinlich, aber Pferde&Apotheke). Es ist ja offensichtlich eine flexibile Urlaubssperre. Wie wird Jahresurlaub geplant, wann kann der beantragt werden, kann man selbst als BET flexibel bleiben usw.? Damit man 2018 nicht wieder blöd da steht. Obwohl mit 13/10 sollte man sich auch für 1-2 Wochen selbst beschäftigen können, ohne Haus&Wohnung in die Luft zu jagen.



    Hortkosten, ja. Aber wie ich TE verstanden habe, handelt es sich in ihrem Fall um eine Ferienfreizeit weil sie so kurzfristig nichts anderes bekommen hat.


    Und da sind es Festpreise. Und gar nicht mal so geringe. Hier bei uns für zwei Wochen 300-500€ pro Kind :radab


    Gehört für mich zu der Rubrik: "Also, für DAS Geld kannste es net alleine machen." :-)
    Überleg mal: Busfahrt, Aufenthalt, Vollpension. Dazu dann noch 24/7-Betreuung und Serienbespaßung. Ich würde gern das Geld ausgeben, wenn ich wüßte mein Sohn hat Spass dabei. Weil für das Geld könnte man nicht 2 Wochen Frankreich, Schweden, Sylt anbieten. Und den Gruppenfun mit Gleichaltrigen die aus dem Ort kommen, Spiele am Strand, Kanupaddeln, Flurschleichen, Handtuchschnipsen, knutschen am Lagerfeuer, usw. kann man schon garnicht bieten. Ey, ich hab vor ein paar Jahren sogar das Ortsblättchen vor seiner Nase gewedelt, wo ein wirklich hübsche Mädchen in der Gruppe abgebildet war. Hätte ich als Schwiegertochter hergenommen.
    Sohn :|
    Ich :rolleyes2:


    Wegen Kosten: Meine Wissens gibt es nur Ermäßigungen für Leute mit weniger Geld auf der Tasche, keine Staffelung. Aber Geschwisterkinder kommen auch manchmal mit hälftigen Kosten davon.

  • Hallo,
    ja hatte das mit den KiTa/Hort kosten verwechselt. Danke!


    Mal was grundsätzliches:
    Also hier ist es so, ich zahle für zwei den 2012 bei der Trennung vom Anwalt berechneten Unterhaltsbetrag (den müsste ich demnächst nach oben anpassen, da unser kleines Kind in die höhere Altersstufe rutscht). Ich verdiene nur knapp über 1900 netto mit Überstunden. Meine Ex-Frau und KM hat es bis jetzt dabei belassen, dafür trage ich eben alle Kosten (auch die Fahrtkosten) des Umgangs, und alles was sonst so anfällt, je nachdem wie es mir möglich ist. Jetzt will der große demnächst Führerschein machen, da habe ich auch eine größere Summe zugesagt (300-500, je nachdem was ich so schnell sparen kann).


    Bei 3000 netto und nur 1 Kind ist da natürlich für "sonstiges" noch sehr viel mehr Spielraum als bei mir hier mit 1900 und 2 Kindern.


    LG

  • Gehört für mich zu der Rubrik: "Also, für DAS Geld kannste es net alleine machen."
    Überleg mal: Busfahrt, Aufenthalt, Vollpension. Dazu dann noch 24/7-Betreuung und Serienbespaßung. Ich würde gern das Geld ausgeben, wenn ich wüßte mein Sohn hat Spass dabei. Weil für das Geld könnte man nicht 2 Wochen Frankreich, Schweden, Sylt anbieten. Und den Gruppenfun mit Gleichaltrigen die aus dem Ort kommen, Spiele am Strand, Kanupaddeln, Flurschleichen, Handtuchschnipsen, knutschen am Lagerfeuer, usw. kann man schon garnicht bieten. Ey, ich hab vor ein paar Jahren sogar das Ortsblättchen vor seiner Nase gewedelt, wo ein wirklich hübsche Mädchen in der Gruppe abgebildet war. Hätte ich als Schwiegertochter hergenommen.
    Sohn
    Ich


    Sicher ist die Ferienfreizeit das Geld wert. Dennoch, wenn ich mir vorstelle für zwei Wochen Betreuung 1000€ zu bezahlen und das auch noch zusätzlich zu dem Sommerurlaub, welcher zwei Wochen vorher war. Ich wäre da mehr als Pleite.

  • Die Frage ist, was du machst, wenn du keine Betreuung hast?
    Das habe ich jahrelang so bezahlen müssen...Urlaub für uns drei, Hort für beide Kinder, und 2×Ferienlager. Hort läuft hier im Osten auch über die ganzen Ferien, mit vielen tollen Sachen, die man nicht noch zusätzlich zahlen muss. Nur ein Sommerstadtkarte von ca 10 Euro.
    Jetzt im Moment ist Grosspubi auf der Suche nach einem Ferienjob, also geht nur das Kleinkind in ein Ferienlager...diesmal sehr günstig, für 10 Tage von der Kirche nur 150 Euro.


    Hier bei der TE ist es auch ungerecht... es ist die Betreuungszeit des Vaters, der sagt bloss...nee kann ich nicht.
    Sie bekommt für die Kids einen angemessenen Unterhalt aber muss jetzt auch seine Zeit abdecken... was schon ungerecht ist.
    Aber zum Gericht zu gehen wird sich eher nicht rechnen.


    Wie machen es hier BET die keinen Urlaub in den Ferien bekommen?
    Bei mir sind es gerade 2Wochen...

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Da hat man nur wenige Möglichkeiten, entweder Kind über die Zeit alleine lassen, teure TaMu einkaufen, Kind zu Freunden geben und in der Verwandtschaft rumreichen. Das müssen oft auch zusammenlebende Eltern machen, ich spreche aus eigener Erfahrung.


    Mir wird das in 2 Jahren auch blühen und es gibt hier keinen Ferienhort, keine Freizeiten (nur für Kids ab 9/10 Jahren), Ferienspiele tageweise von 10-13 Uhr. :pfeif:lgh

  • Sicher ist die Ferienfreizeit das Geld wert. Dennoch, wenn ich mir vorstelle für zwei Wochen Betreuung 1000€ zu bezahlen und das auch noch zusätzlich zu dem Sommerurlaub, welcher zwei Wochen vorher war. Ich wäre da mehr als Pleite.

    :hae: Meinst du jetzt für 2 Kinder? Wie gesagt, ich kenne das so, das Geschwisterkinder dann günstiger wegkommen. Weiß nicht, ob das überall so ist. Und letztendlich sind 2 Kinder (und mehr) immer etwas kostenintensiver als eins. Mein Sohn müßte auch kleinere Brötchen backen, wenn ich mehr von seiner Sorte hätte, keine Frage.
    Und klar, für viele ist der Sommerurlaub (mit Kindern) ein Muss. Andererseits: Viele, mich eingeschlossen, konnten oder können sich das nicht leisten. Betreuung > Sommerurlaub. Find ich. Kind/er haben ihren Spaß, Eltern kein schlechtes Gewissen, AG motzt nicht rum und so ein bißchen was geht ja auch, wenn man Zuhause bleibt.

  • In diesem Fall hat sie die Info, dass sie die Betreuung für die letzten drei Wochen irgendwie zu gewährleisten hat ja erst kurzfristig erfahren. Da ist der Sommerurlaub sicher schon gebucht gewesen (zumindest war es unser bereits im Januar). Da macht es ja auch keinen Sinn mehr darüber zu diskutieren ob nun das eine oder das andere finanziert wird. Sie muss nun beides tragen.
    Bei uns gibt es keine Geschwisterermäßigung.

  • Die Frage ist, was du machst, wenn du keine Betreuung hast?


    Ist bei uns der Fall. Der KV nimmt die Kinder in gar keinen Ferien. Aber das weiß ich ja vorher. In den Sommetferien übernimmt bei uns eine Woche der Opa, zwei Wochen Ferienbetreuung und drei Wochen ich die Betreuung.
    Wenn jetzt, wie bei der TE, zwei Wochen KV übernehmen wollen würde und diese dann plötzlich Mitte Mai absagt hätte ich ein Problem. Die Ferienbetreuung ist bei uns spätestens Mitte April ausgebucht. Ab da bekommt man nichts mehr. Da würde ich ehrlich gesagt auch Stunk machen. :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von Karamellka ()

  • Ich denke nicht, dass der Vater sich daran beteidigen muß. Die Kinder scheinen ansonsten ja auch nicht den Hort in Anspruch zu nehmen. Warum nun plötzlich eine Betreuung. Bei dem 9 jährigen ok. Aber mit 12 Jahren braucht man doch keine Betreuung mehr. Bei uns hat sich der Hort nach der 4. Klasse eh erledigt. Das der Vater so einfach absagt, ist ärgerlich. Auch sehr merkwürdig, dass so kurzfristig über Urlaub in der Firma entschieden wird.
    Bei meinen Kindern war das auch nicht so einfach. Aber mit 9 und 10 haben beide auch die Zeit alleine zu Hause überbrückt. Und eigentlich waren sie auch froh die Bude mal für sich zu haben und nicht ständig unter Kontrolle zu sein.