KV will gemeinsames Sorgerecht beantragen

  • Hallo Allerseits,
    ich bin Mutter eines Kleinkinds. Der Vater des Kleinen wohnt weiter weg, wir waren nie verheiratet, hatten keinen gemeinsamen Haushalt oder gemeinsamen Wohnsitz. Ich bin damals ungeplant schwanger geworden. Wir sind nie auf eine Elternebene gekommen. Nachdem nun Unterhaltsforderungen gestellt worden sind, will er das gemeinsame Sorgerecht beantragen. (Mod.-Hinweis: Text wurde aufgrund besonderer Umstände gekürzt und zusammen gefasst, um eine Identifizierung des Threadstarters zu verhindern. Entsprechend werden auch Eingriffe in die Postings mancher User vorgenommen. Ich bitte wegen der aussergewöhnlichen Situation um Verständnis. Volleybap) Was meint ihr dazu? Wie stehen meine Chancen das alleinige Sorgerecht zu behalten? Ich mach mir wirklcih Sorgen um mein Kind. Auch, dass er ihn da das eine mal einfach mitnehmen wollte... kann er das denn, wenn wir ein gemeinsames Sorgerecht haben?
    Danke für eure Antworten

  • Hallo Jolanta,
    ich muss Dir hier unbedingt antworten und ganz entschieden davon abraten ihm das gemeinsame Sorgerecht zu erteilen. Und das was Du schreibst reicht meiner Meinung nach (*aber ich bin kein Jurist*) aus das auch zu begründen.
    Schau mal im Internet, das stehen - ich glaube es waren 10 Punkte - die vorliegen müssen, damit man ihm das Sorgerecht bei einem bereits erteilten wieder entziehen kann. U.a. wenn er dem Wohl des Kindes ernsthaft schaden könnte. Auch Unzuverlässigkeit bei gemeinsamen Treffen/Absprachen können dazuzählen. Etc. Aber erst einmal erteiltes Sorgerecht lässt sich extrem schwer wieder entziehen.


    Ich selbst habe "leider" naiv und gutgläubig das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Damals hatte ich schon ein schlechtes Bauchgefühl dabei, aber er gab mir zu verstehen, dass ich aufgrund des mangelhaften Vertrauens ihm gegenüber dann wohl schon unsere Beziehung zum Scheitern verurteile. Oder so... Ich habe letztlich doch unterschrieben.
    Ihm fiel dann ein, dass er ja doch nie eine Familie wollte und eigentlich auch nie eine Beziehung. Verantwortung hat er so gut wie gar nicht übernommen. In der Schwangerschaft war ich auf mich allein gestellt. Und auch ich habe zuerst fast alles alleine gezahlt, obwohl er mehr als das doppelte von mir verdient. Sobald mein kleiner (9 Monate ist er jetzt) mal geschrien hat, war er wütend, hat ihn laut beschimpft und ihn mir ganz schnell wieder gegeben. Tinitus und Schlafprobleme brachten ihn dann auch dazu sich so gar nicht abends/nachts um ihn zu kümmern.
    Letztendlich hat er mich mit Kind aus der Wohnung gebeten und ich bin wieder zurück zu meinen Eltern nach Rheinland - Pfalz gezogen, obwohl ich seit 12 Jahren schon glücklich in München gelebt habe.
    Dann fing es an. Er hat über die Distanz mir ein Veto hinsichtlich Taufe gegeben. Es diskutiert gebe, will Argumente hören, mag das letzte Wort haben... Er hatte nicht auf meine Fragen geantwortet. Erst , als ich mit der Aufforderung zur Offenlegung der Finanzen kam und meinen Bedarf mitgeteilt hatte, hat er in seiner Antwort, die ja an meinen Anwalt ging, ganz höflich geantwortet, dass er der Taufe widerspricht, das gemeinsame Sorgerecht behalten mag, dafür aber den Unterhaltsforderungen in fast der gesamten geforderten Höhe nachgeht. So verhält er sich in den Augen der Gerichtsbarkeit ja kooperativ und ich habe kaum Möglichkeiten ihm das Sorgerecht streitig zu machen.
    Wir haben viel gestritten. Letztendlich habe ich ihm gesagt, dass wir das Thema Taufe auch gerne gerichtlich entscheiden lassen können. Ich glaube das war dann der Punkt an dem er dann doch eingelenkt ist und jetzt habe ich seine schriftliche Zustimmung. Ich fasse es einfach nur nicht, dass er sich aus fast allem rausgehalten hatte, was die Sorge und Pflichten um das Kind angeht, mir aber jetzt mein neues Leben mit Kind schwer machen will.
    Mittlerweile streiten wir allerdings nicht mehr. Ich spreche ihn auch nicht mehr auf die Vergangenheit an. Er zeigt weiterhin keine Reue, kein Verständnis. Da hat es einfach keinen Sinn. Er kommt uns nun 1 x im Monat besuchen und sonst fragt er nicht nach, wie er dem kleinen geht und was er so macht. Damit komme ich gut klar. Ich habe die Anwaltsachen ruhen lassen.
    Er sagte zu mir, dass er mich nicht blockieren wird und ich soll ihm vertrauen.
    Das tue ich jetzt auch und warte ab.
    Aber in Deiner Situation ist es sogar so, dass Du ja ernsthaft auch Gründe hast warum er nicht wirklich ein guter Umgang für das Kind wäre. Lasse Dich beraten! Gehe zum Anwalt.
    Die Erstberatung ist kostenlos und der Anwalt erkundigt sich selbst auch bei Deiner Rechtschutz, ob und in welchem Umfang diese die zukünftigen Beratungskosten übernehmen.
    Ich war soooo froh professionelle Hilfe gehabt zu haben. Er hatte mir alle Paragraphen und Richtlinien genannt und mir Mut gemacht.
    So - mein erster Beitrag hier und danun so ein langer Text. :radab :laber :muede
    Leute, verzeiht ...
    Das kann nur besser werden. :rolleyes3:


    Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
    Alles Gute Dir und Deinem Söhnchen


    Ildi

  • Hallo,


    natürlich kannst Du Dich dafür entscheiden, wenigstens nicht frewillig das SR zu teilen. Klagt er, hast Du keine Chance, es zu verhindern. Bisher hat er sich nicht kindeswohlgefährdend verhalten.
    Wenn er diese "Forderung" nach SR jetzt stellt, wird er natürlich jetzt wissen, dass er a) regelmäßig Unterhalt zu zahlen hat und b) sein Kind auch besuchen kommt. Sonst kommt das nicht so gut an. Er meint, alle 6 Wochen Umgang reichen (ist bei kleinen Kindern sehr wenig, aber aufgrund der Entfernung halt nicht anders machbar und ist auch seine Entscheidung). Es gibt Eltern, die sehen ihre Kinder - auch Kleinkinder - noch weniger. Nicht schön, ist aber nunmal so.


    Mod.-Hinweis: Text entfernt aus Schutzgründen. Siehe Eingangsposting. Danke für Euer Verständnis. Volleybap
    Auch hat er natürlich das Recht, sein Kind abzuholen. In dem Alter ist das auch kein Problem, selbst wenn das Baby den Vater nicht kennt...vielleicht gibts Tränen, weil Mama weg ist - ähnlich bei Kita usw. - aber so ist das nunmal. Das sollte aber natürlich langsam passieren und nicht von jetzt auf gleich. Er muss ja auch ne Chance haben, ne Beziehung aufzubauen. Dafür muss aber ER auch was tun. Nämlich: regelmäßige Besuche. Daher:


    Gehe nochmal zum Anwalt und lass Dich beraten. Oder ist das schon in Arbeit?:
    1. Unterhalt - der Vater hat Gehaltsnachweise bzw. Steuerbescheide vorzulegen, damit ordentlich berechnet werden kann. KU und ggf. BU.
    2. Umgang - Umgangsvereinbarung aufsetzen - dem Alter des Kindes entsprechend
    3. Sorgerecht - lass Dich beraten, was das eigentlich heisst. So schlimm ist es nicht. Er muss auch nicht mit Dir entscheiden, welche Schule z.B., die Infos kann sich jeder selber holen (er auch nur, wenn er SR hat). Und dann kann man in die Kommunikation gehen.
    Je nach Gegebenheiten gibts ja oft nichmal ne Alternative. Hier auf dem Land gibts nen Sprengel und somit auch gar keine Diskussion. Kiga nimmt man den vor Ort natürlich - welchen denn sonst. Meiner Erfahrung nach fragt aber da kein Mensch nach.
    Wird doch gezickt, dann kann man die Unterschrift im Rahmen einer EA schnell ersetzen lassen. Girokonto kann man ja - wenn man möchte - jetzt schon eröffnen (Bank fragt auf jeden Fall nach dem SR - musst also die Negativbescheinigung vorlegen).
    Ja das wars eigentlich schon an Unterschriften - wenn nicht später größere geplante OPs dazukommen, Psychologe...die fragen auch nach.


    Familienangelegenheiten übernimmt übrigens kein Rechtsschutz. Meines Wissens nach auch nicht das 1. Beratungsgespräch. Sollten Deine finanziellen Mittel für den RA nicht ausreichen, kannst Du es finanzieren lassen (Beratungsschein bei Gericht) - Dein Anwalt wird Dich auch dazu beraten.
    Alternativ kann man auch zum JA und eine Beistandschaft einrichten. Das kostet Dir gar nichts. Denen muss man aber oft auf die Finger klopfen...kommt halt immer drauf an, wer auf dem Stuhl dort sitzt.


    Deine Sorgen um Dein Kind kann ich verstehen. Du musst nüchtern an die Sache gehen, kann man am Anfang aber ganz schlecht.


    So rückwirkend betrachtet (meiner wird im Sommer 14) ist das ganze Elternsein mit ständiger Abnabelei verbunden. Da wächst man aber rein und Du bist erst am Anfang.
    Schaffst Du. ;-)

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich versuche, das mal nüchtern zu betrachten, was ich verstanden habe: Die Beziehung zwischen Euch Eltern ist geprägt von massiven Auseinandersetzungen, der KV hat so gut wie keinen Bezug zu seinem Kind, die räumliche Entfernung erschwert dies zusätzlich. Jetzt möchte der KV gemeinsames Sorgerecht.


    Nun frage ich mich: wie stellt er sich das vor?
    - Wie möchte er eine Beziehung zu seinem Kind aufbauen?
    - Wie sollte sich ein regelmäßiger Kontakt zu seinem Kind gestalten?
    - Wie möchte der KV die mit Elternschaft einhergehende Verantwortung wahrnehmen?


    Als Vater kann er natürlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Aber was kann er damit tun? Mal angenommen, er würde es zugesprochen bekommen, kann er in einigen wenigen Entscheidungen Einfluss nehmen, Dir möglicherweise auch, indem er sich kategorisch weigert, Entscheidungen mitzutragen, das Leben schwer machen. Aber das meiste wird so oder so im Rahmen der Alltagssorge durch Dich entschieden.


    Streitende Eltern sind grundsätzlich nie gut für das Wohl des Kindes. Deshalb scheint es mir wichtig zu sein, dass Du Dir überlegst, wie Du auf die Drohungen des KV so reagieren kannst, dass sie ins Leere laufen.


    Wie er privat sein Leben gestaltet, ist seine Angelegenheit. Wenn es dazu kommen sollte, dass er regelmäßigen Kontakt zu seinem Sohn haben möchte, wäre in jedem Fall begleiteter Umgang angeraten.


    Meine letzte Frage: was möchtest Du konkret? Wenn Dir Unterhalt für das Kind und Dich wichtig ist, dann lass Deinen Anwalt für Dich streiten. Lass Dich vor allem durch seine Drohungen nicht einschüchtern.

  • Hallo,


    von welcher schier unüberbrückbaren Entfernung sprechen wir denn hier?
    Das dürfte durchaus eine interessante Frage sein um zu gewichten, wie die Haltung des Vaters zu betrachten ist.


    Umgang alle 6 Wochen in dem Alter ist... vorsichtig ausgedrückt problematisch. Eine Bindung aufzubauen bei dieser Taktung fast unmöglich. Sowas geht mit älteren Kindern, die schon eine gestandene Beziehung zu dem Elternteil haben und alt genug sind zum Telefonieren oder Briefeschreiben - da lässt sich sowas ungern aber doch, sinnvoll ausgestalten. Bei einem 18monatigen Kind? Sehe ich nicht. Da müsste imho zu allererst mal kritisch hinterfragt werden, wo die Grenze zwischen "geht nicht" und "hat der Vater keine Lust drauf" liegt und geprüft werden, welche Kompromisse es geben kann, ob du ihm z.B. einen Teil der Strecke entgegenkommen könntest o.ä.


    Klagen lassen würde ich ihn in jedem Fall sowohl beim Umgang als auch beim Sorgerecht. Bei der Beschriebenen Haltung hilft es i.d.R. wenn mal ein Dritter, den der Vater ernster nimmt, klare Worte findet. Zum Beispiel ein Richter. So lässt sich dann auch - im Gegensatz zur Erklärung beim Jugendamt - verhandeln. Zum Beispiel dass der Vater sich schriftlich einverstanden erklärt, auf die Gesundheitsfürsorge und die Vertretung bei Ämtern und Behörden zu verzichten, in Anbetracht seiner schlechten Erreichbarkeit und der großen Entfernung. Man müsste halt wissen, warum er das Sorgerecht unter diesen Umständen überhaupt will. Um welches Teilrecht es ihm dabei vorwiegend geht.


    Mod.-Hinweis: Text entfernt aus Schutzgründen. Siehe Eingangsposting. Danke für Euer Verständnis. Volleybapund/oder wie er eingerichtet ist ist bei alledem übrigend völlig uninteressant, sofern sich hierdurch keine Kindeswohlgefährdung ergibt. Wenn da also Sachen in der Wohnung stehen, die gefährlich sind und auch nicht kindersicher gemacht werden können, wäre das eventuell ein Thema aber sein Lebenswandel definitiv nicht.

  • von welcher schier unüberbrückbaren Entfernung sprechen wir denn hier?


    Mod.-Hinweis: Text entfernt aus Schutzgründen. Siehe Eingangsposting. Danke für Euer Verständnis. Volleybap

    Man müsste halt wissen, warum er das Sorgerecht unter diesen Umständen überhaupt will. Um welches Teilrecht es ihm dabei vorwiegend geht.


    Wissen muss das weder "man" noch ein Gericht. Es wird ja auch niemand gefragt, warum man von seinem Wahlrecht gebrauch machen möchte, oder welche Partei man wählen will.

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten. Das hilft mir schon mal sehr.


    Mod.-Hinweis: Text entfernt aus Schutzgründen. Siehe Eingangsposting. Danke für Euer Verständnis. Volleybap Das macht mir große Sorgen, davon möchte ich mein Kind fernhalten. Ich finde das schon kindswohlgefährdend.
    Kann er den Kleinen einfach mitnehmen, wenn wir ein gemeinsames Sorgerecht haben, so wie er es wollte, als er gerade 16 Wochen alt war?


    Ihr habt Recht, für den Unterhalt werde ich meinen Anwalt kämpfen lassen.


    Ich hab keine Ahnung wie das im gelebten Alltag aussehen soll, wenn wir uns zum Kindswohl einigen und abstimmen sollen. Ich habe Angst, dass das ein ständiges Blockieren, streiten und drohen wird und der Kleine der Leidtragende ist.
    Ich werde es ihm nicht freiwillig übertragen, aber wenn er klagt, wie schätzt ihr seine Chancen ein?
    Danke euch

  • Ich werde es ihm nicht freiwillig übertragen, aber wenn er klagt, wie schätzt ihr seine Chancen ein?

    Es ist das Recht der Eltern sich um ihre Kinder zu sorgen.
    Und Väter sind nun einmal auch "Eltern"


    Er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das gemeinsame Sorgerecht bekommen.


    Sperrst Du Dich dagegen, dann ist das eine erste große offene Konfrontation (die Du wahrscheinlich nicht "gewinnen" kannst) - möglicherweise folgen dann noch viele.


    Andererseits ist das Sorgerecht in meiner Wahrnehmung viel weniger wert, seit es für Väter einfacher geworden ist es zu bekommen.
    Letztlich geht es um die Taufe (falls eine stattfindet), geplante medizinische Eingriffe, Einschulung ....
    Er ist also nur alle paar Jahre mal gefragt.
    An dieser Front zu kämpfen wird sich also vermutlich nicht lohnen.


    Und Umgang ist unabhängig vom Sorgerecht.



    :tuschel Was KVs Persönlichkeit und seine Vorlieben betrifft .....
    Verantwortungsbewusste Menschen schauen sich die Partner an mit denen sie Kinder bekommen.

  • Mein Kind ist 10 und wir brauchten ca. 5 gemeinsame Unterschriften - viele davon waren Selbstgänger wie z.B. die Grundschule - die wird vom Schulamt zugewiesen - da kann man gross nichts entscheiden.
    Ich kenne auch viele die sich das GSR erstritten haben, aber es im Alltag nicht leben.


    Das GSR hat auch nichts mit "Kind mitnehmen" zu tun - das sind alles getrennte Themen.


    GSR - Taufe, Impfungen, Operationen, Bankkonten, Schule
    Umgang - steht im so oder so zu - natürlich kann man auch alle 6 Wochen eine Bindung aufbauen, konnten z.B. meine Großeltern trotz großer Entfernung auch
    Unterhalt - hat nichts mit Umgang oder Sorgerecht zu tun, wird innerhalb des Feststellungsverfahren aber gerne als Druckmittel benutzt - ist aber ein zahnloser Tiger

  • Hallo Jolanta,


    bitte unterscheide zwei Themen: Umgang und Sorgerecht.


    Umgang:
    Der Sorgerechtstatus spielt bei der Regelung keinerlei Rolle. Nicht sorgeberechtigte Väter sind genauso umgangsberechtigt wie sorgeberechtigte Väter.
    Ob er Umgang bekommen wird? Ja, wird er. Man wird davon ausgehen, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater dem Wohle des Kindes dient. Deine Argumente werden hier womöglich als Zeichen von Bindungsintoleranz ausgelegt werden. Es ist so: Dem Vater des Kindes ist es gelungen, dir gegenüber diskret zu sein (Dich zu täuschen?) was seine sexuellen Vorlieben betrifft. Man wird ihm also glauben, wenn er ankündigt, dies dem Kinde gegenüber auch zu sein. Aber warte hier doch einfach ab, wie sich die Gegebenheiten entwickeln werden. Bis er das Kind bis nach Berlin mitnehmen wird werden noch viele Monate (Jahre?) vergehen.


    Sorgerecht:
    Es ist ein Irrglaube, dass es kein Problem sei, das GSR gegen den Willen der Mutter zu erhalten. Im Gegenteil kenne ich nur wenige Fälle, in denen dieses Vorhaben Erfolg hatte. In all diesen Fällen hat Kindesvater im Vorfeld jahrelang mit den betroffenen Kindern zusammengelebt. In Konstellationen wie der Euren fände ich es sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht auf GSR bescheiden würde, zumal Kindesvater zum Kind noch nicht einmal Kontakt pflegt. Eher noch würde man darauf setzen, Euch Eltern zu einer Einigung zu bewegen (einen Vergleich anzustreben). Man würde wohl im Vorfeld versuchen, Eure Kommunikation zu verbessern. Mittel hierzu wäre die Mediation, bzw. die Elternberatung, die zu besuchen wären. Allein daran würde es bei Euch scheitern: Die Distanz und der Unwille des Vaters zu kommunizieren schieben dem einen Riegel vor.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Es ist ein Irrglaube, dass es kein Problem sei, das GSR gegen den Willen der Mutter zu erhalten.

    Falls das eine Ermutigung sein soll darum zu streiten .....


    Das wäre sicher nicht förderlich für die Elternebene in den kommenden 20 Jahren.


    Das gemeinsame Sorgerecht wird die Mutter in ihrem Handlungsspielraum nicht wesentlich einschränken.
    Ein Streit würd Gräben aufwerfen ... den möglichen Aufbau einer Elternebene nachhaltig stören.


    Dieser Mann ist (warum auch immer) Vater - also wäre das Sorgerecht in meinen Augen das Normalste von der Welt

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Ich werde es ihm nicht freiwillig übertragen, aber wenn er klagt, wie schätzt ihr seine Chancen ein?

    In deiner Stadt? Mod.-Hinweis: Text verändert aus Schutzgründen. Siehe Eingangsposting. Danke für Euer Verständnis. Volleybap 0,00000% Warum?
    Dort traut sich kein männlicher Richter gegen eine Mutter zu entscheiden und die weiblichen zerreißen deinen Ex in der Luft.
    Der geht naiver weise von Verhältnissen in seiner Stadt aus Mod.-Hinweis: Text verändert aus Schutzgründen. Siehe Eingangsposting. Danke für Euer Verständnis. Volleybapund nicht davon wie es mal meine Anwältin so treffend gesagt hat: "Ach Mensch, sie haben ja nicht einmal einen Migrationshintergrund....." Hat der einen? wenn ja gibt das ein paar Pluspunkte aber unterm Strich wird ihn das auch nicht retten.
    OLG ist Sau stark! Meine Anwältin "Herr Richter ich würde sie bitten objekiv...." "Sie haben hier nichts zu bitten, dieses Recht hat die Dame vom Jugendamt und die Anwältin der Mutter" Die Dame vom JA hat mir mehrmals auch vor Gericht (1. Instanz) deutlich gemacht was sie von weißen Männern ohne Migrationshintergrund und mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz hält....Sehr geil :thumbsup:
    Achja wenn du ein paar € über hast schick mal ne PN die Anwältin meiner EX war der Hammer.

  • Seit der letzten Änderung im Familienrecht ist das Erlangen des gemeinsamen Sorgerechts für den Vater eines nichtehelichen Kindes erheblich erleichtert worden. Das hat sich mittlerweile auch in den Statistiken durchgesetzt. Der Antrag wird gestellt. Dem müsste die Mutter widersprechen. Das geschieht in den seltensten Fällen. Widerspricht jedoch die Mutter, muss sie den Beweis führen, dass ein Sorgerecht nicht erteilt werden sollte. Dies ist eine Umkehr zum früheren Verfahren, wo der Vater den Beweis führen musste, warum es gut wäre, es zu erteilen.
    Dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ist laut Gesetz stattzugeben, wenn dies nicht nachweislich dem Kind schadet. Bedeutet und ist Praxis: Kümmert sich ein Vater nicht, ist dem Antrag stattzugeben. Denn durch das Nichtkümmern entsteht ja kein zusätzlicher Schaden beim Kind.
    Kümmert sich der Vater jedoch und kommt es dadurch zu Konflikten, wird es schwierig. Die Mutter allerdings müsste genau ausführen, wo und wie ein Schaden für das Kind entsteht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist ein Irrglaube, dass es kein Problem sei, das GSR gegen den Willen der Mutter zu erhalten. Im Gegenteil kenne ich nur wenige Fälle, in denen dieses Vorhaben Erfolg hatte. In all diesen Fällen hat Kindesvater im Vorfeld jahrelang mit den betroffenen Kindern zusammengelebt.


    Bezieht sich das auf Fälle vor oder nach 2013? Womit wäre in diesem Fall nachzuweisen, dass ein gemeinsames Sorgerecht dem betreffenden Kind erheblich schadet?


    Wenn die TS bei einem entsprechenden Antrag des KV keinen Widerspruch einlegen würde und ansonsten den Anspruch des Kindes auf Unterhalt weiter verfolgt, wie sollte der KV der TS bzw. dem Kind schaden?


    Weil juristische Auseinandersetzungen nicht gerade zum Frieden zwischen Eltern beitragen, empfehle ich, diese nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn es um akute strittige Themen, das Kind betreffend geht, würde ich mich zunächst an das zuständige örtliche Jugendamt wenden - auch im Hinblick auf mögliche Unterstützung, die man als alleinerziehender Elternteil sicher brauchen kann, gerade wenn das Kind noch so klein ist.

  • Eher noch würde man darauf setzen, Euch Eltern zu einer Einigung zu bewegen (einen Vergleich anzustreben). Man würde wohl im Vorfeld versuchen, Eure Kommunikation zu verbessern. Mittel hierzu wäre die Mediation, bzw. die Elternberatung, die zu besuchen wären.


    Selbst wenn man mal die Entfernung außer Acht lässt: wenn nicht tatsächlich beide Eltern an einer guten Elternebene interessiert sind und auch willens, aktiv daran zu arbeiten, ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass diese Mittel dazu dienen können, eine solche zu erreichen. Es bringt nach meiner persönlichen Erfahrung eher mehr Unruhe, je häufiger der Kontakt ist.

  • Verantwortungsbewusste Menschen schauen sich die Partner an mit denen sie Kinder bekommen.

    Schließt Du da von Dir auf andere?????


    Noch dazu hab ich die TS so verstanden, dass sie von seinen Vorlieben erst im Nachhinein erfahren hat. Zweitens kann man die Vergangenheit nicht ändern. Und drittens liegt es in der Natur der Sache, dass man seinen Ex-Partner vielleicht nicht mehr so schätzt.... Unverschämtheiten (und den Spruch empfinde ich so) helfen hier keinem weiter.

  • Natürlich will man ja allgemein zum Wohle des Kindes am Liebsten Mama und Papa das gemeinsame Sorgerecht erteilen. Eine gute Mama will ja dem Kind doch nicht den Zugang zum Papa verwehren, oder? Natürlich kann man alles friedlich, erwachsen, höflich und kooperativ, fair irgendwie lösen. Aber die Praxis sieht leider manchmal auch anders aus.
    Da wird nicht geantwortet oder nur sehr verzögert, es werden Argumente und Argumente verlangt, diskutiert, blockiert, andere hineingezogen, missverstanden, Macht wird genossen, weil man ja die Unterschrift verweigern kann.
    Definitiv brauchst Du schon mal eine Unterschrift vom KV für die Erstellung eines Kinderausweises. Auch für die Taufe. In Sachen Impfung habe ich allerdings keine benötigt. Wäre ich noch in München, dann hätte ich in Sachen Kita eben sehr wohl die Wahl zwischen mehreren gehabt. Ob ich eine bekommen hätte ist wieder die andere Frage. Was ich damit sagen will, wir hätten auch bei der Wahl der Kita streiten können. Hier im Ort wo ich jetzt wohne gibt es nur eine Kita. Also kein Streitpotenzial. Erledige alles mögliche im Alleingang solange es geht. Vielleicht klagt der KV ja auch gar nicht sein Sorgen ein, sondern versucht Dich nur zu erpressen/ unter Druck zu setzen und hofft, dass Du auf ein Teil des Unterhalts verzichtest, damit er nicht sein Sorgerecht anfechtet.


    Mod.-Hinweis: Text entfernt aus Schutzgründen. Siehe Eingangsposting. Danke für Euer Verständnis. Volleybap


  • Definitiv brauchst Du schon mal eine Unterschrift vom KV für die Erstellung eines Kinderausweises.


    ne, dafür braucht man sie nicht - wenn das Kind mind. 6 Monate im Haushalt mit einem ET alleine gemeldet ist




    Ich glaube das es eine Reaktion auf die Unterhaltsforderung ist - das wird nachlassen, wenn er sich mit dem Zahlungszwang angefreundet hat.

  • Dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ist laut Gesetz stattzugeben, wenn dies nicht nachweislich dem Kind schadet. Bedeutet und ist Praxis: Kümmert sich ein Vater nicht, ist dem Antrag stattzugeben. Denn durch das Nichtkümmern entsteht ja kein zusätzlicher Schaden beim Kind.


    ??
    Du meinst, dass Richter diese Ansicht grundsätzlich teilen?
    Bei uns war das nicht so. Der KV hatte nach jahrelangem Nichtkümmern keine Chance auf GS.
    Kümmert sich der Vater nicht, wozu will er dann das GS und warum sollte er es erhalten? Um der KM das Leben ein bisschen schwer zu machen? Das kann er hier und da schon, auch wenn manche das hier gerne bestreiten.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)