Eilantrag Umgang anfechtbar?

  • Hallo,


    das ist die rechtliche Seite...was möglich wäre.


    Praktisch gesehen kann man bei erzwungendem Umgang und mit Abholung der Polizei den Umgang vergessen. Kommt man mit so einem Aufgebot an und erzwingt den Umgang, das "verzeiht" einem das Kind nicht. Und ganz sicher wird das auch nicht als "ums Kind kämpfen" interpretiert. Hier kommts natürlich auch auf das Alter an. Bei Babys ist das wohl eher nicht so, dass da ein bleibender Schaden entsteht. Bei älteren Kindern sehr wohl. Diese Bilder bekommt das Kind nie mehr raus.


    Einen Umgang - womöglich auch nur alle 14 Tage - und vorher so ein Zirkus....ne, da würd ich freiwillig darauf verzichten. Das kann man später alles richten und erklären. Und da schaut so manche Mutter mal alt aus.


    Und ich glaube, wenn die Muter das Kind (so wie hier) so traktiert und manipuliert, kommt das sicherlich dazu, dass Kind sich auch körperlich wehrt. Was soll es sonst denn anders tun, wenn es weiß, dass die Mutter das eigentlich so gar nicht will.


    Ich glaube, da macht man mehr kaputt, als das es nutzt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Einen Umgang - womöglich auch nur alle 14 Tage - und vorher so ein Zirkus....ne, da würd ich freiwillig darauf verzichten.

    :hae: Echt ?


    Würdest Du Dein Kind aufgeben ?

  • Ich glaube, da macht man mehr kaputt, als das es nutzt.


    Das mag ja sein - aber was wäre denn aus Deiner Sicht ein konstruktiver Vorschlag für Toastbrot, um sich für sein Kind einzusetzen? Das Schlimme ist ja, dass er so oder so nicht verhindern kann, wie die KM das Kind massiv gegen ihn beeinflusst. Eigentlich sollte man so eine KM dazu bringen können, sich selbst zu demontieren. Aber wie?

  • Beeinflussung kann man ja leider nie verhindern.


    Bis jetzt scheint es aber doch für Toastbrot eine tragfähige Vater-Kind-Bindung zu geben, wenn das Kind nach BU, und Umgangsausschluss, den Wunsch nach unbegleitetem Umgang gegenüber dem Gericht äußert.


    Da würde ich jetzt im Hauptsacheverfahren ganz klar diesen Weg weiterverfolgen, und eben eine Regelung suchen in der die KM außen vor ist. Ab Schule abholen, und wieder zur Schule hinbringen.

  • Löwe,


    niemand gibt sein Kind auf. Oder kennst Du jemand? Ich nicht.


    Zu Deiner Frage:
    Wenn der Zeitpunkt gekommen wäre, an dem ich erkennen würde, dass ich mit meinen Aktionen mehr Schaden als Nutzen anrichte, würde ich sicherlich mein Ego und MEINE Rechte hinten anstellen, zurückfahren und loslassen - wenn auch nur vorübergehend. Ruhe ist dann angesagt und Dinge sacken lassen. Ein sich wehrendes und schreiendes Kind, das nicht mitmöchte (auch wenn ich weiß, warum dies so ist), das ich mit der Polizei und Gerichtsvollzieher versuchen muss abzuholen, wäre so ein Zeitpunkt. Nein, das kann man nichtmal mit dem sog. Kindeswohl begründen.


    Man gibt sein Kind nicht auf oder lässt es im Stich, nur weil man Ruhe reinbringt oder es wenigstens versucht. Das ist was anderes.
    Natürlich wird das von BET-Seite anders interpretiert und verkauft. Aber solche Leute interpretieren immer irgendwas. Blöderweise vermitteln die dann ihre Interpretationen als Fakten dem Kind. Und sowas hört auch nie auf. Entweder man ist so veranlagt oder nicht. Egal was auf dem Papier steht.


    Hier ist es ja aber nicht soweit.
    Jedoch sehe ich es anders als thursdaysnext: ich denke, das Kind sagt mittlerweile "gegen" den Vater aus. Sonst würde der Einspruch der Mutter gar keinen Sinn geben. Und sie kündigt es ja auch an.


    Musica:
    Ich denke da gibt es nur schwarz oder weiß: entweder ABR beantragen mit allen Konsequenzen oder erstmal Loslassen.
    Das dazwischen funktioniert nicht wie man sieht und wird zur Endlosschleife. Und nach 1,5 Jahren pendelt sich da auch nichts mehr ein. Hier liegt ja keine frische Trennung vor.
    Ich wüsste jetzt nicht, was die Denke der Mutter ändern sollte. Gerichtsverfahren ändern jedenfalls nichts dran.
    Ich meine, die Zeit arbeitet für einen. Die Kinder werden älter und bekommen ihren eigenen Kopf. Die einen früher, die anderen später.
    Ich denke auch, dass die Mutter sich selber demontiert - allerdings erst auf lange Sicht. Die Kinder werden alle älter und vor allem werden sie auch mal erwachsen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Praktisch gesehen kann man bei erzwungendem Umgang und mit Abholung der Polizei den Umgang vergessen. Kommt man mit so einem Aufgebot an und erzwingt den Umgang, das "verzeiht" einem das Kind nicht. Und ganz sicher wird das auch nicht als "ums Kind kämpfen" interpretiert. Hier kommts natürlich auch auf das Alter an. Bei Babys ist das wohl eher nicht so, dass da ein bleibender Schaden entsteht. Bei älteren Kindern sehr wohl. Diese Bilder bekommt das Kind nie mehr raus.

    Das mag vielleicht für das ein oder andere Kind gelten, ist aber mit Sicherheit nicht allgemein gültig !
    Ich habe es bei einem Freund miterlebt. Mal ganz abgesehen davon dass die KM mit ihrem Psycho-Spielchen in dem Fall das ABR verloren hat, ist sein Sohn ihm heute noch unglaublich dankbar dafür dass er ihn "nicht im Stich gelassen hat". Er hat ihn mehrmals mit Polizei und GV aus der Wohnung holen lassen, einmal musste sogar die Wohnungstür aufgebrochen werden weil KM sich einfach weigerte diese zu öffnen !


    In seiner Situation hat jeder Tag den er seinen Sohn nicht gesehen hat, die Gefahr vergrößert, ihn voll und ganz zu verlieren. Hätte er "losgelassen", wäre sein Sohn heute wohl komplett entfremdet und würde den ganzen Käse den KM ihm erzählt hat (drogensüchtig, Steuerhinterzieher, Waffenbesitzer, Drogendealer, Erpresser, Frauenschläger, Kinderschänder, Mörder) wohl glauben und nichts mehr von seinem Vater wissen wollen.


    Manchmal kann "loslassen" sinnvoll sein, manchmal ein riesengroßer Fehler. Wie immer kommt es auf den Einzelfall an.

  • Meine Ex hat, wie bereits geschrieben, gegen das Urteil (Eilverfahren) des Amtsgericht Beschwerde beim OLG eingelegt. Diese Beschwerde wurde nun abgewiesen. Mittlerweile hat es meine Ex in 5 Wochen geschafft, das meine Tochter mich nicht mehr sehen will. Das heutige Telefonat mit meiner Tochter war sehr kurz. "Ich will dich Ostermontag nicht sehen und an dem anderen Wochenenden auch nicht! Frohe Ostern und Tschüss!
    Beim Richter hat sie noch für 5 Wochen gesagt: " Ich würde es für eine gute Lösung halten wenn ich Papa alle drei Wochen sehe." Glanzvolle Arbeit der KM in 5 Wochen.
    Das Urteil kann ich mir nun an die Wand nageln.
    Das Hauptverfahren läuft noch. In dem soll ein Gutachten erstellt werden (Dauer 7 Monate laut Gutachter).


    Was würdet ihr tun? Das Hauptverfahren noch durchführen? Das Kind wird doch weiter bearbeitet um beim Gutachter zu sagen, dass sie mich nicht mehr sehen will!! Macht das Ganze mit dem Hauptverfahren noch Sinn oder soll man das Kind vor weiteren Qualen im Sinne des Loyalitätkonfliktes "schützen" indem ich die Klage zurückziehe und Ruhe einkehren lasse. Es gibt doch nur zwei Varianten die bei dem Gutachtem herauskommen können.
    a) Das Kind wurde zwar manipuliert und will Ihrem Papi nicht mehr sehen und deshalb wird im Rahmen des Kindeswohls der Umgang erstmal ausgesetzt


    Oder


    b) Das Kind will tatsächlich ihrem Papi nicht mehr sehen und deshalb wird im Rahmen des Kindeswohls der Umgang ausgesetzt.


    Und selbst wenn dabei rumkommt, dass betreuter Umgang "gerichtet" wird.... Wenn die Tochter nicht will , dann will sie nicht. Dann können doch nur alle dumm Löcher in die Luft gucken. Was für ein Desaster und was für ein System. Acht Jahre lang war ich bestimmt kein perfekter Vater, aber ein guter... und ab der Trennung bin ich ein schlechter Vater? Der sein Kind nicht mehr sehen "darf". Das muss doch jeder Blinde sehen... aber immer alles schön im Sinne des Kindeswohls!!! Mir stellen sich schon die Nackenhaare hoch wenn ich den Begriff "Kindeswohl" höre. Und es ist natürlich selbstverständlich das der neue Partner meiner Ex automatisch dem "Kindeswohl" entspricht. Ich denke selbst Gefangene im Gefängnis haben mehr "Rechte" ihre Angehörigen zusehen. Ja, ich bin sauer und in den letzten Sätzen bestimmt nicht sachlich. Doch in dem 8 Jahren in denen ich meiner Tochter ein guter Vater war bräuchte man kein Jugendamt oder Gericht... und nun kann ich mit meiner Tochter nicht umgehen... das ist alles so lächerlich und zutiefst traurig...


    Es geht hier nicht darum ob ich um meine Tochter kämpfen will. Es geht darum, ob es Sinn macht diesem Kampf zu führen und wenn ja mit welchem Ergebnis.


    Ob ich noch Kraft nach 1,5 Jahren des gefühlten 3 ten Weltkrieges habe steht auf einem anderen Blatt Papier.
    Es geht mir ausschließlich in diesem Moment um den Sinn.


    Grüße vom entsorgten Vater

  • Um das Kind zu entlasten, solltest du das Urteil endlich ernst nehmen. Es ist ein Unding, dass du das Urteil auf dem Rücken des Kindes nicht durchsetzt und es so dem Einfluss der Mutter aussetzt. Wenn du keinerlei Ansatz von Rückgrat zeigt, wie soll das Kind dir da anderes als "frohe Ostern" wünschen?
    Vor fünf Wochen! hat es sich trotz Agitation der Mutter Umgang gewünscht. Und du lässt es seitdem im Regen stehen. Ahnst du, wie scheisse sich das Kind fühlen muss?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, Volleybap...
    Ich bin vorletzten Sontag hingefahren... stand vor meiner Tochter um mir anzuhören. Papi, heute will ich nicht!
    Soll ich Sie an den Haaren aus der Haustür ziehen. Sie mit der Polzei abzuholen ist für mich keine Option gerade im Hinblick darauf das das Hauptverfahren noch läuft (Stichwort Egoismus/Gutachten).
    Ich bin hier auch nicht auf der Suche nach Vorwürfen oder was ich falsch gemacht habe oder das ich kein Rückrat habe. Keiner weiß welche Kämpfe ich geführt habe. Der Blick von außen ist immer einfach... wenn man emotional im Sumpf steckt sieht man nicht immer alles klar.. deshalb wäre ich dankbar für sachliche Tipps.. auch wenn diese zum Zweiten mal geschrieben werden um bei mir im Kopf anzukommen...

  • Hallo,
    Warum solte das Kind nicht mit der Polizei abgeholt werden ?
    Es kommt wohl darauf an, wie diese vorgeht. Eine nette Polizistin, welche sagt : " Kind, Papa und Mama können sich nicht einigen. Der Richter hat jetzt für sie eine Entscheidung getroffen. Darüber können sie sich nicht hinwegsetzen. Das ist das Gesetzs. Das hilft Deinen Eltern. Du, Kind, musst hier keine Entscheidung mehr treffen. Wir fahren Dich jetzt zu Papa und Du verbringst dort einen schönen Tag." Nur mal zum Überlegen. Vielleicht hilft es, dass Du Kontakt mit der Polizei aufnimmst und frzgst, wie sie vorgehen würden.


    Dein Kind (PAS) ist durch die Kindsmutter einem solchen Druck ausgesetzt, dass es aufgibt. Es muss sich schützen und es findet keinen anderen Weg. Ich würde auf jeden Fall das Hauptverfahren durchziehen. Das Kind spürt, dass Du um es kämpft. Natürlich bist Du ein guter Vater. Aber Du hast es mit einer schlechten Mutter zu tun, welcher man das Sorgerecht sofort entziehen sollte und einem Next, welcher völlig unversntwortlich ist. Zweifle nicht an Dir, das hast Du nicht verdient.

  • Hallo Toastbrot,


    bevor man irgendwelche populärwissenschaftlichen Diagnosen bemüht oder einen Polizeieinsatz erwägt, sollte man vielleicht die gegebenen Möglichkeiten nutzen: In Deinem Falle wäre das, eine Umgangspflegschaft zu beantragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die sich wundert, dass Dein Anwalt das nicht schon lange getan hat.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo!


    Den Hinweis mit der Umgangspflegschaft habe ich direkt aufgenommen bzw. habe mit meinem Anwalt
    telefoniert. Ergebnis : Die Umgangspflegschaft muss beim JA durch beide Elternteile beantragt werden.
    Dies hat mir das JA auch gerade bestätigt. Hinzu kommt, das dann natürlich auch beide Elternteile unterschreiben müssen, da die KM und ich Sorgeberechtigt sind. Das JA ruft jetzt meine EX an und läd zu einem gemeinsamen Termin ein, um das zu besprechen. Ich bin gespannt was passiert und zudem muss dann auch noch eine Person gefunden werden die das macht.

  • Wenn Du jetzt aufgibst, steht die Chance gut, dass Du das Kind für immer verlierst. Die Mutter ist in ihrem Hass auf Dich nicht mehr zurechnungsfähig und kann nicht zwischen sich und dem Kind unterscheiden. Sonst würde sie dem Kind das nicht antun. Macht sie so weiter, kann sie sogar das Sorgerecht verlieren und das Kind zieht zu Dir - aber nur, wenn Du nicht aufgibst. Deine Ex vollführt da grad ihren ganz persönlichen Haka um Dich einzuschüchtern. Du hast zwei Möglichkeiten: Du bekommst Angst und kneifst oder zeigst ihr, dass Du darin viel besser bist.


    Wenn mich jemand einschüchtern will und gegen mich kämpft, dann schafft er damit nur eines: Meinen Widerspruchsgeist zu wecken. Dann ist die Devise "Jetzt erst recht!"


    Du hast einen Vorteil: Du kennst Deinen Gegner recht gut. Halte Kontakt zum Jugendamt und lasse dort alles aufnehmen. Der Osterumgang steht Deinem Kind und Dir zu. Es gibt ein Gerichtsurteil, das besagt "Umgang findet statt". Also: Mail an die KM, dass Du den Umgang wahrnehmen willst und das Kind am Ostermontag um x Uhr abholst. (Zeugen mitnehmen nicht vergessen)

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo Toastbrot,


    es geht nicht um eine Umgangsbegleitung, es geht um eine Umgangspflegschaft:
    Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.


    Niemand anderes als ein Richter muss hier "unterschreiben"....


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die jetzt einfach mal so die Kompetenz des Anwalts in Frage stellt.

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  • Toastbrot, geh davon aus, dass dein Fall zwar schlimm ist, aber nicht einzigartig. Und dass Ratschläge nicht unbedingt von den ganz Ahnungslosen kommen.
    Du hast das Glück im Gegensatz zu vielen anderen, dass du ein rechtskräftiges Urteil vorliegen hast. Das kannst und darfst du durchsetzen. Kein Gericht, kein Jugendamt, kein Gutachter kann und darf dir in einem Rechtsstaat negativ auslegen, wenn du dich an Recht und Ordnung hältst. Gericht und JA sind sogar verpflichtet, dich dabei zu unterstützen. Jedes Gericht und JA muss zwingend der Mutter negativ auslegen, wenn sie gegen Urteil und Recht verstößt.
    Warum ich dir das so deutlich sage: die Mutter versucht eindeutig, das Kind zu entziehen und zu entfremden. Dies wird ihr gelingen. Zumal du die Tochter nicht stützt. Wenn sie jetzt schon erzwungen sagt, dass sie keinen Kontakt will - was wird sie in zehn Wochen oder in zehn Monaten sagen?
    Das ist zu wenig, was du hier einbringt, wenn du wirklich den Kontakt halten willst. Du hast 8 Jahre deine Tochter gross gezogen. Erzähl nicht, dass du nicht Zugang zu ihr hast. Bau ihr Brücken. Wenn sie nach Hause will, sag ihr das zu, bringst du sie. Oder irgendwelche Dinge, die ihr gemaess sind. Du kennst und weisst diese Dinge. Noch. Noch ist sie nicht ganz entfremdet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank, Volleyball.


    Nachdem die Kindsmutter schon mehrere Gespräche beim Jugendamt hat platzen lassen, wird sie den Vorschlägen der so erfolgreichen Praktiker , welche sie zu Gesprächen beim Jugendamt einladen und Umgangspflegschaften organisieren wollen, bestimmt schnellstens nachkommen.


    Ein Elternteil, welches gegen die Vater-Kind-Bindung so argumentiert : Zitat : "Die Mutter holte alles aus der Schublade zur Begründung: Drogenabhängigkeit, Depressivität, Pädophilie, er würde seine Tochter begrabschen usw.". Damit nicht durchkam und jetzt vom neunjährigen Kind systematisch fordert, dass es selbst den Vater entsorgt ("Ich will nicht zu dir, Papa. Schöne Ostern), sollte mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gezwungen werden, sich an Recht und Ordnung zu halten (dazu gehören Gerichtsvollzieher, Polizei und der Antrag auf Sorgerechtsentzug).

  • Nachdem die Kindsmutter schon mehrere Gespräche beim Jugendamt hat platzen lassen, wird sie den Vorschlägen der so erfolgreichen Praktiker , welche sie zu Gesprächen beim Jugendamt einladen und Umgangspflegschaften organisieren wollen, bestimmt schnellstens nachkommen.


    Wie FrauRausteiger schon treffend beschrieb wird die Umgangspflegschaft durch eine Richter bestimmt, und nicht durch das JA. es ist also überhaupt nicht nötig, dass die KM dort zu Gesprächen erscheint.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Umgangspflegschaft

  • Da hier bereits vom Gericht festgelegte Umgangstermine vorliegen, ist eine Umgangspflegschaft keine Verbesserung. Was soll die bringen?Warum sollte die Mutter darauf reagieren, wenn sie schon auf Gerichts- Beschlüsse nicht reagiert?
    Es bleibt der Rat vom Anfang: Durchsetzung der Umgänge. Jede Verweigerung mit einem Eilverfahren beklagen. Parallel das Hauptverfahren betreiben und die Kontakte zum JA beibehalten. Wichtig ist aber, dass zeitnah Umgänge stattfinden und Mutter und Tochter so lernen, dass Umgang nix Schlimmes ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Thema mit der Umgangspflegschaft lasse ich mir nach den letzten Text von Volleybap durch den Kopf gehen.
    Der nächste "geregelte Umgang" laut Gericht, wäre Ende April. Zudem stellen wir den Antrag auf strafbewährte Umgangskontakte im Rahmen des EA. Die Gegenseite ist aufgefordert kurzfristig Stellungnahme zu den folgenden und nachzuholenden Umgänge zu geben. Die Antwort kenne ich jetzt schon. Diese Antwort werde ich aber erst abwarten müssen, bevor ich mich diesbezüglich wieder ans Amtsgericht wende,oder? Ich werde die entsprechende Polizidienststelle anrufen, um mich dort über deren eventuelles Vorgehen der Polizei in solchen Fällen zu informieren.
    Es ist Vorgesehen, das ich bei dem nächsten gerichtlich festgelegten Termin mit einem Zeugen auftauche.
    Der Umgang bezüglich Ostern ist gerichtlich nicht geregelt. Es war ein Vorschlag von mir, da mir meine Tochter bei dem nicht gerichtlich geregelt Umgang vor zwei Wochen gesagt hat: Papa, heute will ich nicht.

  • Ich habs gerade nicht parat, daher frage ich. Steht im Urteil nichts über Ferien und Feiertage? Dir stehen die hälftigen Ferien und wenigstens jeder zweite Feiertag zu. Wenn ich über solche "Mütter" lese, die den Umgang ohne Grund verweigern könnte ich die erwürgen. Schlimm genug, dass es UETs gibt, denen man den Umgang tatsächlich besser nicht erlaubt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern