In Ostbayern tut sich immer noch nix :ohnmacht: Im September hatte ich nach dem aktuellen Stand gefragt, seitdem herrscht großes Schweigen. In der Antwort meines JA hieß es ja
Zitatzum einen hat das Jobcenter einen Erstattungsanspruch auf die noch zu prüfenden Leistungen gestellt. Somit kann ihr Antrag erst bearbeitet werden, wenn unsererseits die Aufforderung zur Bezifferung des Erstattungsanspruchs durch das Jobcenter bearbeitet wird.
Des Weiteren werden aufgrund Anweisung durch die Regierung vorrangig die Anträge bearbeitet, deren Antragsteller keine Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Muss ich da dem Jobcenter jetzt auch noch auf die Füße treten? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass die Bearbeitung so lange dauert, so riesig ist unser Städtchen nun auch wieder nicht (und inzwischen bearbeiten immerhin 4 Sachbearbeiter statt einer die Anträge).