Hallo,
Fahrtkosten sind je gefahrenem ! Kilometer zu berechnen. siehe z.B. Leitlinien OLG Frankfurt.
( Einfache Strecke ist nur bei der Steuer )
Das bedeutet also bei Berechnung im Unterhaltsrecht: hin und zurück = daher x2
Diese Fahrtkosten werden vom Einkommen abgezogen. Das Steuerguthaben, welches er / man unter anderen wohl AUCH wegen hohen Fahrtkosten erhält (ich betone unter anderen) wird natürlich dann auf das Einkommen mit drauf gerechnet.
Also in zwei Schritten : z.B.:
Einkommen aus zwölf Monaten + Steuerguthaben = Summe, diese dann : 12 Monate = durchschnittliches monatliches Gehalt/ Einkommen.
Von diesem monatlichen Einkommen dann die monatlichen Fahrtkosten runter.
Oder bei Selbstständigen natürlich den Durchschnitt aus dem Einkommen aus 3 Jahren.
Berechnung Fahrtkosten : 7,5 km x 2 x 0,30 € x 220 Tage : 12 Monate= 82,50 € monatlich