Kindergeld ab Januar 2016

  • Wohn in Bayern und arbeite auch öD hatte auch nen Zettel bei der Gehaltsabrechnung dabei rief heute bei der familienkasse an, Nummer - die ich nach der Geburt 2009 zugeschickt bekommen habe - mitgeteilt und das wars - keine 2 min hat das gedauert.

  • An alle, die fieberhaft nach den Steuernummern suchen: Könnt ihr nicht einfach in eine der letzten Einkommensteuererklärungen schauen? Dort müssen Eure Nummer und die der Kinder doch auch angegeben werden.

  • Mein Ex hat die Unterlagen mitgenommen. Warum auch immer. Ich hatte keine Kopie.


    Der Finanzamt "Mensch" vermutet es liegt an dem Zustrom der Flüchtlinge. Hab so gar nicht danach geragt....



    was hat dein Ex mit den Flüchtlingen zu tun ?


    Daten hier eintragen und die Steuernummer kommt per Post - das erspart nervige Anrufe


    Hier die aktuellsten FAQ's


    Das Verfahren ist schon länger im Gespräch - die schriftliche Weisung von Anfang Juni - bei der Vielzahl der Familienkassen gab es da schon immer Probleme, hier gab es auch in der Vergangenheit einige User, bei denen der andere Elternteil auch KG erhalten hat und es zu Rückforderungen kam.

  • schaut mal hier...Info von der Familienkasse (zu finden auf der Seite der Arbeitsagentur)


    Da steht:


    Zitat

    Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.


    Das klingt, als passiere gar nichts, wenn man die Nummern nicht mitteilt.


    Dem steht auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern dieses entgegen:


    Zitat

    Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummern sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug jedoch nicht erfüllt. Erhält die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern nicht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.


    Ja, watt denn nu? Es wird also nicht gleich zum Januar 2016 eingestellt, aber zurückgefordert, wenn die Nummer dann nicht im Laufe des Jahres dort ankommt? Ich werde nochmal versuchen, dort jemanden zu erreichen, bevor ich mich auf die Suche nach diesen Nummern begebe, oder diese neu beantrage. :wacko:

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • An alle, die fieberhaft nach den Steuernummern suchen: Könnt ihr nicht einfach in eine der letzten Einkommensteuererklärungen schauen? Dort müssen Eure Nummer und die der Kinder doch auch angegeben werden.


    Wenn man denn eine gemacht hat...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • huhu,


    also bei der tel-nr von meiner familienkasse kam ein ab: kindergeld wird auch ab jan 2016 gezahlt, wenn die steuer-id-nr nicht vorliegt. bei den meisten fällen liegt diese schon vor. und wenn sie nicht vor liegt, wird man angeschrieben. es wird aber auf jeden fall auch ohne vorliegen weitergezahlt...


    echt komisch, so viele unterschiedliche infos


    lg


  • es gibt ja auch ganz, ganz viele Familienkassen - und vielelicht ist der Datenbestand auch sehr unterschiedlich - vielleicht gibt es einige die seit Jahren schon 90 % der Daten haben - die sind entspannt und schreiben an - anderen haben vielleicht sehr große Lücken und wissen noch nicht wie sie das handeln sollen

  • An alle, die fieberhaft nach den Steuernummern suchen: Könnt ihr nicht einfach in eine der letzten Einkommensteuererklärungen schauen? Dort müssen Eure Nummer und die der Kinder doch auch angegeben werden.


    Die der Kinder im Normalfall nicht. Nur, wenn sie ein steuerrelevantes Einkommen haben.


    Der einfachste weg ist, die Steuernummer der Kids jetzt zu beantragen bzw. sich die Steuernummer nochmals geben zu lassen. Dies schriftlich bzw. so, dass man einen Nachweis für die Beantragung hat. Mit diesem Nachweis ist eine Ki-Geld-Sperrung sicherlich nicht so einfach für die Behörde.


    Einer meiner Knaben hat jetzt ca. sechs Monate gebraucht, bis er an seine Steuernummer kam. (Es lagen der Steuerbehörde zwei Wohnsitze vor, weil eine Meldebehörde ihre Unterlagen nicht richtig gepflegt hatte. Interessant daran: An der Stelle gleichen die Behörden ihre Daten ab. Aber der Fam.-Kasse pauschal alle Steuernummern mitzuteilen, das kriegen sie nicht hin.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Habe soeben bei der Kindergeldkasse angerufen und wurde direkt zu einer netten Bandansage weitergeleitet..


    Kurzfassung:
    - Meldungen, nach denen die Zahlungen bei nicht vorliegen der St-ID-Nr. eingestellt werden sind unzutreffend
    - Den Kindergeldkassen liegt ein Großteil der Nummern vor
    - Sollte die St-ID-Nr. Ihres Kindes nicht vorliegen, wir die zuständige Kindergeldkasse Sie im Laufe des Jahres 2016 kontaktieren

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • Das ist ja keine "Meldung", sondern eine Richtlinienanweisung des Familienministeriums, dass Zahlungen bei Nichtvorliegen der Steuernummer einzustellen sind. Immer noch auf der Homepage des Ministeriums zu finden und hier ja auch bereits zitiert worden.


    Die offizielle Erklärung der Agentur für Arbeit vom 11.11. 2015 lautet:


    Kindergeld: Einführung der Steuer-Identifikationsnummern




    Presse Info056
    vom11.11.2015


    Was Eltern künftig beachten müssen.


    Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab 1.1.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.


    Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den Kindergeldantrag mit. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.
    Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht mitgeteilt, sollte dies möglichst beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse nachgeholt werden. Eine Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.


    Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.


    Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.


    Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter http://www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.



    Die Formulierung im ersten Satz ist eindeutig: Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ...


    Und später: ... beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse soll Mitteilung der Nummer nachgeholt werden.


    Das ist alles recht freundlich formuliert. Fakt ist allerdings, dass ohne die Hinterlegung der Steuernummer kein Rechtsanspruch auf das Kindergeld mehr besteht. Einstellung wird 2016 nicht erfolgen. Im Umkehrschluss dann aber zum 1.1. 2017. Und wenn erst einmal der Amtsschimmel wiehert, dann kann man sich gerade bei der Familienkasse durch die Instanzen klagen. Man sollte sich also schon mal drum kümmern ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe nur den Inhalt der Bandansage bei Anruf der o.g. Telefonnummer wiedergegeben....


    Für mich persönlich heißt das, dass ich erst mal nicht in Aktion treten werden, da das Kind zum einen nach 2008 geboren wurde und wir zum anderen benachrichtigt werden, wenn die erforderliche ID nicht vorliegt.


    :frag

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

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  • Und was ist bei denen, wo das Kindergeld nicht über die Familienkasse, sondern über den Arbeitgeber ausbezahlt wird???

  • Das darf der Arbeitgeber nur, wenn er die Steuernummer des Kindes nachweisen kann. Hat er sie noch nicht, sollte man ihm die zur Kenntnis bringen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hallo zusammen, ich arbeite zufällig bei einer Behörde, die zukünftig mit diesem Thema zu tun haben wird. Mein Kenntnisstand ist so: Sollte die IDNr. nicht vorliegen, werden die Familienkassen die Daten beim BZSt abfragen. Natürlich werden parallel die entsprechenden Personen auch angeschrieben. Das läuft im übrigen auch jetzt schon so mit Krankenkassen und Versicherungsträgern wie Rürup und Riester.

  • Ich hab heute in der PA nachgefragt wie zeitkritisch das ist, und Antwort: garnicht, kein Grund zur Panik, Knete gibts auch im Jan 2016 noch.
    öD, angestellt, Kommune, Kind BJ 2002.


    Das darf der Arbeitgeber nur, wenn er die Steuernummer des Kindes nachweisen kann. Hat er sie noch nicht, sollte man ihm die zur Kenntnis bringen.


    Meine PA sagt was anderes :-). Ich denke es ist aufgrund der Tatsache das man im öD arbeitet, vielleicht etwas schwieriger selbst mehrfach Kindergeld zu beantragen. Das müsste dann jemand anders machen.
    Aber ich hab meine betrügerischen Gehirnzellen noch nicht angeworfen um ein Szenario auszugestalten :hae:.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Okay. bin jetzt von den Firmen ausgegangen, die Ki-Geld direkt auszahlen (was wegen des hohen Verwaltungsaufwandes wohl eh nur wenige machen ...).

    Liebe Grüße



    Bap



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