Keinen Schulplatz mehr - Landesschulbehörde lehnt Fördergutachten im großem Stil ab

  • Hallo ihr Lieben,


    ich stecke in einer echt bescheidenen Lage.


    Am Donnerstag Nachmittag rief mich unsere Rektorin an.
    Diese war und ist selber total erschüttert.


    Die Landesschulbehörde hat 3/4 der Fördergutachten abgelehnt.
    Es geht um den Übertritt in Klasse 5 auf der Sprachheilschule.


    Mein Sohn hat diverse Defiziete im Bereich Sprache.


    Ich hänge mal eine E - Mail an, die ich an viele verschiedene Stellen geschrieben habe. Die beschreibt die Situation am besten.



    Ich habe angeschrieben :


    Kultusministerium
    Kultusministerin
    Landtagsvorsitzenden
    GEW Niedersachsen
    Oberbürgermeister Hannover
    Regionalpräsident Hannover
    Stadtelternbeirat


    Die Elternsprecher der Schule melden sich noch bei mir.


    Ich habe einen Termin beim Rechtsanwalt, gegen den beschluss werde ich Widerspruch einlegen und evtl. per einstweilige Verfügung mein Kind ( unsere Kinder, wir sind zu 3. ) auf der Schule halten.


    Wo kann ich mich noch hinwenden?
    Presse werde ich erst nach dem Anwaltstermin informieren.
    An eine Dienstaufsichtsbeschwerde hab ich noch gedacht..


    Alles Tips und Anregungen werden dankbar aufgenommen :-(:-(:-(

  • La Luna, da steht man wirklich erschrocken und staunend davor. Als erster Rat fällt mir noch ein, den/die Landtagsabgeordneten für deinen Wahlkreis einzuschalten. Und da es eilt, wirklich auch schon die Presse.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde auch versuchen,die Presse ins Boot zu holen, Du hast ja schon unheimlich viele Stellen angeschrieben und man kann nur hoffen,dass es Gehör findet.


    Drueck Euch ganz fest die Daumen :daumen

    Auch aus Steinen,die Dir in den Weg gelegt werden,kannst Du etwas Schönes bauen. ( Erich Kästner)


    Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. ( Franz Kafka)

  • Ein Hoch auf die Inklusion :kopf


    Da ist mal wieder was aus dem Boden gestampft worden ohne ein vernünftiges Konzept. Dein Sohn ist einer von denen, der -ich sag es mal vorsichtig- als einer der ersten "Versuchskaninchen" über die Klinge springen darf...ich könnte brechen, wie so oft bei dem Thema...


    Bezirksbertretungen würde mir noch einfallen.


    Ich denke nochmal ein bisschen nach..

  • Mit allen Eltern zusammen an "Wallraff deckt auf" wenden?


    Wenn das Ganze im Fernsehen bei RTL läuft, mit Namensnennung der Behörden und entsprechenden Hintergründen, könnte Bewegung in die Sache kommen.

  • Hallo Lady La Luna,


    ich möchte jetzt hier nicht der Bösewicht sein, aber ich denke nicht, dass du viel erreichen wirst. Ich an deiner Stelle würde neben dem Kampf deinen Sohn an der Förderschule zu halten auch in Richtung Schulsuche für das kommende Schuljahr denken.


    Meine Erfahrungen mit Schulen stammen zwar aus NRW, aber ich denke, dass es da viele Parallelen gibt.


    Zum einen stehen die Schulaufsichtsbehörden vor dem Problem, dass im Zuge der Inklusive (mag jeder selber zu denken, was er will), Förderschullehrer an die Regelschulen müssen, um Inklusionskinder dort zu fördern.
    Woher nehmen?
    Natürlich aus den bestehenden Förderschulen und zwar genau aus dem Bereich der Sprachentwicklung. Kinder mit dem Förderbedarf Sprachentwicklung und emotional- soziale Kompetenz werden nach dem identischen Lehrplan der Regelschule unterrichtet und dürften rein fachlich gesehen die geringsten Probleme an einer weiterführenden Regelschule, die Inklusive betreibt, haben.


    Fachlich dürften die Kinder mit Sprachentwicklung nicht hinter den Abschlussgrundschulklassen der Regelschule hinterherhinken (rein vom Lehrplan her, was Tatsache ist, ist für das Schulamt irrelevant).


    Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotional- soziale Kompetenz sind nicht so leicht in eine Regelschule zu integrieren, da ihnen oft das Grundgerüst fehlt um mit Gleichalterigen und dem Lehrpersonal einer Regelschule klar kommen zu können. Zwar werden diese Schüler auch nach den Lehrplänen der Regelschule unterrichtet, sind aber für die weiterführende Regelschule mit Inklusive nicht so leicht tragbar wie Kinder mit sprachlichem Förderbedarf.


    Die Lehrer, die weiterhin an den Förderschule arbeiten werden, werden es in der Regel dann denke ich hauptsächlich mit Kindern aus den Förderbereichen Lernen, Geistige Entwicklung und schweren Fällen emotionaler-sozialer Kompetenz zu tun haben.


    Leider gehört dein Sohn zur Gruppe derjenigen, die wohl auf einer Inklusive betreibenden Regelschule am besten zurecht kommen würden.
    Angestrebt ist solch ein Übergang- gerade im Bereich des sprachlichen Förderbedarfs- sowieso. Sehr, sehr oft können die Förderbedarfsanträge nach der Grundschulzeit auslaufen- nicht immer, aber oft.


    Hast du denn auch schon einmal Plan B verfolgt, nämlich den Fall, falls deine Sohn nicht an seiner Schule bleiben kann?
    Nimm Kontakt zu verschiedenen weiterführenden Schulen und auch dem Schulamt bei euch in der Stadt auf. Lasse dir kritisch erklären, wie die Schulen und auch das Schulamt den Übergang für deinen Sohn hinbekommen möchten, welche Fördermöglichkeiten es gibt...


    Auch weiterführende Regelschulen haben da einen Plan (zumindest die, die schon Erfahrungen im Bereich Inklusion haben). An diesen Schulen lernen schließlich auch Schüler, deren Förderbedarf noch existent ist und die trotzdem auf der Regelschule gefördert werden und klar kommen, sich vielleicht ein Stück "normaler" fühlen.


    LG Arwen,
    die dir trotzdem alles Glück wünscht, dass dein Sohn doch an seiner Schule bleiben kann.

  • Mit ein bisschen mehr Zeit:


    Inklusion so wie sie derzeit in Deutschland versucht wird durchzusetzen, ist halbgarer Quatsch.


    Die Lehrer sind überfordert, weil in den regulären Lehramts-Studiengängen auf die Förderbedarfe der - in welcher Hinsicht auch immer - eingeschränkten und damit mit Förderbedarf versehenen Kinder nicht eingegangen wird.


    Die Förderschullehrer sind überfordert, weil sie für jedes Kind, welches an den Regelschulen inklusiv unterrichtet wird, nur noch eingeschränkt Zeit zur Verfügung haben. Die Kinder brauchten im Prinzip durchgehend Unterstützung, der Lehrer wird aber zwischen verschiedenen Kindern in verschiedenen Klassen wechseln müssen. "Optimalerweise" (ich hoffe, die Ironie wird klar) muss er dann auch Kinder mit unterschiedlichen Förderbedarfen betreuen, da auch Förderschullehrer in der Regel sich in einem Förderbereich besonders gut auskennen, ist das auch nochmal kontraproduktiv.


    Insbesondere gibt es für Förderkinder im Bereich körperlich-motorisch, Sinnesbeeinträchtigungen und Sprachförderbereich zudem an den Förderschulen auch flankierende Hilfen wie Ergotherapie, Logopädie, Motopädie, therapeutisches Reiten, psychologische Betreuung, etc.pp. Die personelle Unterstützung durch FSJler oder BufDi-Leistende sowie auch ist die räumliche und Hilfsmittel-Ausstattung ist deutlich besser.


    Die Kinder sind überfordert, weil sie in ein System gedrängt werden, was ihnen nicht gerecht wird.


    Die Schulämter sehen den Kostenfaktor einer nicht ausgelasteten Förderschule und weisen darum die Kinder in die Regelschulen. Dadurch, dass die Eltern ein Wahlrecht haben, wird dann der Förderbedarf insgesamt negiert, da dann kein Wahlrecht zur Förderschule mehr besteht. Das ist absoluter Humbug.


    Hier offensiv über Fernsehen etc. auf diese Missstände aufmerksam zu machen kann nicht falsch sein. Denn: Wenn die Kinder einen Förderbedarf haben und dieser aus Kostengründen rechtswidrig aberkannt wird, werden die Behörden eventuell zurückrudern, wenn unbequeme Fragen gestellt werden.


    Lady La Luna, zudem bitte auf jeden Fall den Anwalt auf den einstweiligen Rechtschutz drängen, damit jetzt noch im Laufe der Sommerferien durch ein Verwaltungsgericht festgestellt wird, ob die Entscheidung des Schulamtes rechtmäßig ist. Dadurch kannst Du eventuell den Verbleib Deines Sohnes auch auf dem regulären Rechtschutz-Weg erreichen.


    Zudem solltest Du sofort beim örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Wenn das Schulsystem zwar Inklusion predigt, sie aber nicht lebt, kann dadurch eventuell Deinem Kind auch an einer Regelschule die Unterstützung zuteil werden, die es benötigt, um sich gesund entwickeln zu können. Dann können sich der Sozialhilfeträger und das Schulamt erstmal gegenseitig die Köpfe einschlagen, wer nun die Verantwortung für Dein Kind übernehmen will.
    Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe sind die §§ 53 ff im SGB XII. Wenn Du hierzu weitere Infos brauchst, kann ich Dir die auch gerne per PM geben. Dein Anwalt wird sich in dem Bereich eventuell aber auch auskennen, sprich ihn doch einfach mal darauf an.


    Ich wünsch Dir, dass Ihr in den Sommerferien eine Lösung findet, die Deinem Kind gerecht wird!

  • Lieben Dank für eure tollen Beiträge.


    Natürlich hab ich mich umgesehen und nach einer Alternative gesucht.
    Das Problem dabei ist, dass die Anmeldungen für alternative Schulformen schon vor 2-3 Wochen war und wir nirgends mit reinrutschen können.
    Es haben alle infrage kommenden Schulen einen verheulten Anruf auf ihrem AB von mir.


    Es gibt eine kleine HS die alle Anmeldungen annimmt.
    Zu der Schule fährt mein Kind dann eine Stunde hin und eine Stunde zurück. Inkl. recht langem Fußweg.


    Herzlichen Glückwunsch.


    Nach der Eingliederungshilfe werd ich direkt mal googeln, damit kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich melde mich heute Abend wohl mal via PN.


    Nun muss ich erstmal zur Arbeit ( und von dort aus versuche ich trotzdem nochmal in der Landesschulbehörde anzurufen ) und danach das Kind in einer HS anmelden.

  • Hallo Lady La Luna,


    lass dich von den Schulen, die für euch in Frage kommen nicht abwimmeln.
    Fahre hin, einen Anruf auf dem AB kann man schnell per Taste löschen, eine Mutter, die besorgt in der Tür steht wird sicher nicht abgewiesen (sonst Termin geben lassen!).


    Ich würde mir auch einen Termin beim zuständigen Schulamt geben lassen- die wissen dort auch, dass die Anmeldungen eigentlich schon gelaufen sind. Ein Anruf von denen bei deiner Wunschschule öffnet aber gaaanz schnell Türen. Drücke deine Besorgnis aus, dass die Aufhebung des Förderbedarfs völlig unerwartet für euch kam und du jetzt an sämtlichen Schulen abgewiesen wirst.
    Das ist schließlich deren Verfehlung euch erst so spät zu informieren, sollen die dich dann wenigstens unterstützen.


    Ich hoffe alles löst sich zumindest einigermaßen für euch in Wohlgefallen auf.


    Liebe Grüße
    Arwen

  • Guten Morgen,
    ich Rate dir ganz schnell zu einen Anwalt für behindertenrecht zu gehen,den der Föderbedarf darf nicht abgelehnt werden wen eine Störung da ist! Man darf auf Integration*Gu* gehen,aber da sind die Plätze auch nur begrentzt ,aber Föderbedarf an sich darf man nicht ablehnen weil kein Platzt da ist,da muß man auf andere "Alternativen" zurück greifen.
    Ich rate dir auch ganz dringend, dich mit dem Jugendamt zusammen zu setzten,eine Hilfeplanmassnahme anzunehmen.
    Ich weiß nicht, ich habe nix vom Schulverwaltungsamt gelesen, nur Schulamt*Schulamt ist nur für die Grundschule zuständig*Schulverwaltungsamt für die anderen schulen.


    Ganz wichtig ist es, Jugendamt und Anwalt und "harmonische Beziehung" :wacko: zum Schulw.amt...den wen du ein Anwalt hast, der macht Druck aufs Jugendamt, und diese fühlen sich gezwungen sich mit dem Schulverwaltungsamt auseinandere zu setzten,und dann gehen die Türen für andere Wege auf!Sprich Internat*gibt ja verschiedene Formen* Privatschule*so habe ich es hinbekommen das man für mein Sohn die Privatschule bezahlt* Und wen garnix geht, Webcame Unterricht!
    Aber es gibt ein Schulgesetzt und es gibt das Kinder und Jugendschutzt Gesetzt,tu dies vereine,so zwingt man andere in die Kinn

  • Oh man Luna,


    ich drücke dir feste die Daumen das Du positives zu berichten hast!



    Was die inklusion angeht,
    wir haben an der Gemeinschaftsschule in einer Klasse 4!!! Förderkinder gehabt während
    in den anderen 2 Klassen 0!!! Förderkinder beschult wurden.


    Diesen Kindern stand Stundenweise 1!!! Lehrkarft für alle 4 zur Verfügung.


    Das ganze war ein Desaster für 3 der 4 Kinder, ein Kind hat entgegen aller Prognosen
    den Hauptschulabschluss geschaftt weil es Anschluss in der Klasse gefunden hat und 2 Mädchen
    hier regelrechte Inklusionsarbeit geleistet haben (tolle Mädchen, super für das "Förderkind", aber nicht zu verantworten gegenüber den beieden Mädchen und der
    hieraus enstandenen Verantwortung)


    Die drei anderen haben nicht mal einen Förderschulabschluss erreicht - ist das sinnvoll?
    Und, by the way, nur dem äusserst willenstarken und durchsetzungsfähige Klassenlehrer ist es zu verdanken
    das keines der Förderkinder gemobbt wurde!



    Luna, ich hatte damals für meinen Autisten eine Schulbegleitung( anderes Kind, andere Schule als vorstehend beschrieben) die nur ihm zugeteilt war,
    so konnte er am Regelunterricht teilnehmen, leicht war es trotzdem nicht und nicht zu vernachlässigen ist
    sicher der Ustand das es bei uns um Autismuss ging.
    Die Schulbegleitung wird hier über den Allgemeinen sozialen Dienst (ASD) der dem Jugendamt anhängig ist, geregelt, vielleicht
    eine Möglichkeit für euch??


    Ich wünsche euch viel Kraft und Erfolg


    hamster

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

    Einmal editiert, zuletzt von hamster71 ()

  • Direkte vorgesetzte habt ihr vermutlich schon aktiviert? Was ist mit Dienstaufsichtsbeschwerde (die greift bei fehlverhalten des beamtenr) und fachaufsichtsbeschwerde (bei fachlich falschem bescheid)?


    Aber ich finde es ehrlich ein unding, das an einer sprachheilschule(!!) eine Legasthenie erst in der 4. Klasse im Raum steht und die Kinder nicht auf dem stand des Lehrplans sind.
    Wir reden von normal intelligenten Kindern und einer Schulform, die mit haupt- und / oder Realschulabschluss abschließt - dafür brauchts entsprechende Bildung und unterricht im Vorfeld.

  • Tja,man möchte ja Förderschulen Reduzieren und manche Bereiche ganz streichen,das liegt leider an dem neuen Gesetzt der Integration von Behinderte im Regel Schulsystem.Was natürlich Positiv aber auch negativ sein kann..keine Frage.Es ist aber nicht erlaubt den Förderbedarf aufgrund Platzmangels abzulehnen .Wen es kein Platzt geben sollte*Problem bei Schwerpunkt Sprache ist es,das diese nicht nur für Sprache zuständig ist,sondern auch Wahrnehmung ,und für Autisten ein Föderpunkt ist,und dementsprechend wirklich voll ist,hier die Weiterführende Sprachheilschule müßen Kinder aufnehmen im Umkreis von 60km....das sind verdammt viele, und das da kein Platzt mehr ist,ist vorgerechnet*
    Aber ,das alleine ist kein Argument, den dann muß man nach andere Alternativen suchen,und wen das Jugendamt im Boot ist,was wirklich hier wichtig wäre, und ein Anwalt um auf die Finger schauen zu lassen,hat man sogar mehrere Möglichkeiten auf einem anderen Gleis zu fahren als der Standard.

  • Feli3, Autisten fallen aber nicht automatisch unter den Förderschwerpunkt Sprache. Sie können auch unter emotional-sozial gefördert werden oder sogar aus dem sonderpädagogischen Förderbedarf herausgenommen werden und als "seelisch behinderte" Kinder im Rahmen von § 35a SGB VIII unterstützt werden. Hierüber laufen z.B. üblicherweise die "Integrationshelfer"/Schulbegleiter oder auch die Übernahme von Schulgeldern einer Privatschule.


    Gerade im schulischen Bereich muss man aber auch immer auf das Bundesland gucken, da Schulrecht ja Ländersache ist. Hier kann es große Unterschiede sowohl im Bezug auf die Umsetzung der Inklusion als auch auf die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und auch Rechtsansprüche auf Förderungen aus dem Schulrecht geben.


    Lady La Luna kommt aus Niedersachsen (hab ich zumindest mal aus dem hier angegebenen Wohnort geschlussfolgert :D ). Im dortigen Landesrecht ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei sonderpädagogischer Förderung verankert. Also bleibt es bei meiner Einschätzung von gestern Abend. Ich gehe davon aus, dass der Förderbedarf weggefallen ist, damit die Eltern ihr Wahlrecht (also wahrscheinlich die Förderschule) nicht mehr ausüben können. Denn ohne Förderbedarf keine Förderschule, sondern Beschulung an der Regelschule. Hier ist das übrigens doppelt schlimm, denn für Lady La Lunas Kind steht dann noch nicht mal im Rahmen der Inklusion an der Regelschule stundenweise ein Sonderpädagoge zur Verfügung.


    Also wirklich allerhöchste Eisenbahn, um zu handeln... Ich bleibe bei meiner Strategie oben. :wink


    LG Susanne

  • Guten Morgen,


    gestern ahben wir unsere Kinder an einer HS angemeldet. Der Fallschirm steht also und uns wurde zugesichert, dass unsere Kinder auf jeden Fall einen Platz bekommen.
    Gestern Abend hab ich noch den 4. Elternteil mit ins Boot bekommen und unsere Schulelternvertretung stärkt uns den Rücken beim Anwalt.
    Dieser sagte, wenn die Förderkomission einstimmig entschieden hat, dass das Kind weiterhin Förderbedarf hat, darf die Landesschulbehörde sich nicht dagegen stellen. Die Ablehnung wird demzufolge nicht aufrecht erhalten werden können.


    Das stimmt mich doch wieder etwas zuversichtlicher.


    Let´s fight :amok:

  • Heute sind alle Unterlagen ( Protokolle, Prozesskostenbeihilfsantrag inkl. einem Stapel an Kopien ) zum Anwalt gegangen.
    Nächste Woche muss ich einen Text eidelstädtlich ( schreibt man das so ? ) unterschreiben.


    Nun heißt es abwarten und auf die einstweilige Verfügung hoffen.


    Die letzten 1,5 Wochen haben mich wahnsinnig viel Kraft gekostet. Mein Kissen musste viele Tränen ertragen.
    Ich hab vor Angst, Stress und Druck kaum etwas essen können. Und das wenige was ich runterbekommen habe, landete anschließend in der Keramikabteilung.


    Jetzt ist erstmal Wochenende. Geniesen und Kopf aus geht nicht. Ich steh voll unter Spannung.


    Am Montag kann ich hoffentlich das große Gutachten beim Kinderpsychiater bekommen, dass wird dann noch nachgereicht beim Anwalt.