Hallo zusammen :winken: ,
zur Zeit gibt es zwischen der KM und mir heftige Diskussionen bzgl. der im Gericht geschlossenen Ferienregelung der Sommerferien.
Im Beschluss heißt es, dass die KM einen Umgang in "der ersten Ferienwoche" der Sommerferien hat.
Ich ging davon aus, dass damit die erste Ferienwoche des Kindes gemeint ist bzw. die Ferienzeiten des Bundeslandes in welchem das Kind lebt und habe dementsprechend auch meinen Urlaub gelegt.
Nun behauptet die KM, dass damit IHRE Sommerferien gemeint seien (sie lebt in einem anderen Bundesland), da sie selbst noch in Ausbildung ist.
Gibt es bei sowas einen Interpretationsspielraum, oder gelten bei Ferien-Umgangsregelungen generell die Ferienzeiten des Kindes?
Im Gerichtsbeschluss wurde nicht nochmal extra auf das Bundesland hingewiesen :hae:
Danke und Gruß
Tante Edith meint:
Kind ist 4 Jahre alt und geht noch in den KiGa (Schulpflicht besteht also keine).