Diskussion bzgl. Ferienregelung

  • Hallo zusammen :winken: ,


    zur Zeit gibt es zwischen der KM und mir heftige Diskussionen bzgl. der im Gericht geschlossenen Ferienregelung der Sommerferien.
    Im Beschluss heißt es, dass die KM einen Umgang in "der ersten Ferienwoche" der Sommerferien hat.
    Ich ging davon aus, dass damit die erste Ferienwoche des Kindes gemeint ist bzw. die Ferienzeiten des Bundeslandes in welchem das Kind lebt und habe dementsprechend auch meinen Urlaub gelegt.


    Nun behauptet die KM, dass damit IHRE Sommerferien gemeint seien (sie lebt in einem anderen Bundesland), da sie selbst noch in Ausbildung ist.


    Gibt es bei sowas einen Interpretationsspielraum, oder gelten bei Ferien-Umgangsregelungen generell die Ferienzeiten des Kindes?


    Im Gerichtsbeschluss wurde nicht nochmal extra auf das Bundesland hingewiesen :hae:


    Danke und Gruß


    Tante Edith meint:
    Kind ist 4 Jahre alt und geht noch in den KiGa (Schulpflicht besteht also keine).

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  • Ferienzeiten des Kindes - Bundesland des Wohnsitzes des Kindes.


    Mein ich doch auch! Danke!! :):thanks:


    Hoffentlich kommt jetzt keiner und sagt was anderes :scared

  • Hm, was genau steht denn im Urteil?


    Da das Kind noch nicht zur Schule geht muss ja die Art der Ferien irgendwie genauer bestimmt sein.


    Ist auf die Schulferien abgestellt? oder auf die Schließwochen des Kindergartens?


    Grundsätzlich würde ich sage , dass die Ferien im Bundesland des Kindes gemeint sind (alles andere wäre jenseits aler Logik und gesundem Menschenverstand). Je nachdem wo die KM wohnt, hat ja später ein Schulind noch gar keine Ferien, wenn im Bundesland der KM die Ferien starten. Und dan kann das Kind ja vor den Sommerferien kaum aus der Schule herausgenommen werden mti der Begründung, dass jetzt aber Sommerferien im Bundesland der KM sind und diese das Kind in i nder ersten Ferienwoche hat :frag



  • [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/22274912pa.jpg]


    Das ist alles was drin steht...


    Kind geht noch in den KiGa, ist erst 4

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  • Hm, das lässt nun dich Raum für Spekulationen.


    Für dieses Jahr ist die erste Ferienwoche festgelegt, für die kommenden Ferien müsst ihr euch irgendwie einigen.


    Ich fürchte die nächste Baustelle könnte sein, ob sich die zukünftige Regelung auf eine Urlaubswoche im Jahr bezieht, ob diese immer in die Sommerferien gelegt werden muss oder ob grundsätzlich ein Woche in jeden Schulferien gemeint ist.


    WEnn ihr euch nicht einigen könnt, dann muss wohl dieser Beschluß konkretisiert werden

  • Nö, siehe mein Beispiel. Das wäre ja völlig absurd. Nur musst du das nu nder KM beibringen. Und ob sie das versteht oder verstehen will, da euer Kind ja noch nicht an eure Schulferien gebunden ist :hae:


    Die und "beibringen"... :kopf
    Hatte ja bereits schon so argumentiert, aber nicht gerade viel erreicht.


    KM ist noch in Ausbildung, während ich mit beiden Beinen im Berufsleben stehe. Aber genau das macht es ja so schwer. Habe meinen Urlaub dementsprechend geplant, damit die Versorgung des Kindes auch in den Ferien sichergestellt ist und jetzt sowas.
    Wirft die Planung natürlich durcheinander :nudelholz

  • Nun, da wird die Mutter umplanen müssen. Ferienzeiten sind immer auf die Ferien des Kindes bezogen und nicht nach Gutdünken auslegbar.


    Auf eine Diskussion diesbezüglich brauchst Du Dich nicht einzulassen. Es sei denn, die Mutter kann ein anderes Schriftstück vorlegen, woraus explizit hervorgeht, dass damit "ihre" Ferienzeiten gemeint sind.


    Alles andere würde ja auch keinen Sinn machen, wie schon von anderen ausgeführt. ;)

  • Nun, da wird die Mutter umplanen müssen. Ferienzeiten sind immer auf die Ferien des Kindes bezogen und nicht nach Gutdünken auslegbar.


    Auf eine Diskussion diesbezüglich brauchst Du Dich nicht einzulassen. Es sei denn, die Mutter kann ein anderes Schriftstück vorlegen, woraus explizit hervorgeht, dass damit "ihre" Ferienzeiten gemeint sind.


    Alles andere würde ja auch keinen Sinn machen, wie schon von anderen ausgeführt. ;)


    Ok super, danke!

  • Hallo zusammen,


    ich würde auch sagen, dass die Ferien in dem Bundesland maßgeblich sind, in dem das Kind gemeldet ist.


    Unsicherheit könnte eigentlich nur entstehen, wenn das Gericht was hier beschieden hat im Bundesland der KM ist....



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Sicher sind die Ferien des Kindes gemeint, nur kann denn die Mutter ihren Urlaub überhaupt frei wählen? Als ist die Ausbildung betrieblich oder schulisch?
    Bzw fangen ihre Ferien vorher an und es geht ihr nur ums Prinzip oder später und sie muss arbeiten/in die Berufsschule und dir gehts ums Prinzip?


    Normal spricht man sich halt nochmal kurz ab, bevor man etwas fix macht wo eine andere Person reinpfuschen kann - spart nerven ;)


  • Nee nee, hatte alles im Bundesland des Kindes bzw. am Wohnort des Kindes stattgefunden.


    Deswegen ja auch meine Schlussfolgerung: Wohnort des Kindes -> zuständiges Gericht am Wohnort des Kindes -> Ferien am Wohnort bzw. im Bundesland des Kindes

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  • Sicher sind die Ferien des Kindes gemeint, nur kann denn die Mutter ihren Urlaub überhaupt frei wählen? Als ist die Ausbildung betrieblich oder schulisch?
    Bzw fangen ihre Ferien vorher an und es geht ihr nur ums Prinzip oder später und sie muss arbeiten/in die Berufsschule und dir gehts ums Prinzip?


    Normal spricht man sich halt nochmal kurz ab, bevor man etwas fix macht wo eine andere Person reinpfuschen kann - spart nerven ;)


    Sie hat Berufsschule, weiß allerdings nicht ob Block-Unterreicht oder Wöchentlich.


    Es war ja schon alles fix. Die gerichtliche Vereinbarung kam ja schon vor Monaten und danach haben wir uns bzw. ich mich gerichtet und meinen Urlaub eingereicht usw.


    Wie sich jetzt herausstellt, war es "selbstverständlich" für die KM, dass von IHREN Ferien die Rede ist :Hm


    Klar muss man jetzt eine Lösung finden. Problem ist halt nur, dass die KM gleich mit "NEIN, ES SIND GANZ KLAR MEINE FERIEN!" um die Ecke kommt :muede

  • Problem ist halt nur, dass die KM gleich mit "NEIN, ES SIND GANZ KLAR MEINE FERIEN!" um die Ecke kommt :muede

    Kann es denn sein dass sie so drauf besteht Recht zu haben, weil sie Angst hat dass du dich auf keinen Kompromiss einlässt (theoretisch könntest du ja auf die Regelung im Beschluss bestehen) und sie dann das Kind diese Ferien garnicht hat?
    Oder ist sie wirklich so überzeugt?
    Vielleicht kannst du ihr den Wind aus den Segeln nehmen indem du klar ansprichst dass du an einer Lösung arbeiten möchtest und nicht streiten wer Recht hat (auch wenn das natürlich abschließend geklärt werden muss)?
    Auch wenn es für uns einleuchtend ist dass die Ferienzeit im Bundesland in dem das Kind lebt gemeint ist, kann es ja wirklich sein dass sie sich total vertan hat und deswegen den Beschluss so hingenommen hat... der aber nun eventuell für sie garnicht umsetzbar ist.
    Um weiterem Stress vorzubeugen würde ich auf jedenfall schauen dass ihr direkt eine Lösung bekommt die, solange die Mutter sich an Schulzeiten in ihrem Bundesland halten muss, für alle praktibal ist. Für diese Ferien ist und bleibt es natürlich dumm gelaufen.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

    Einmal editiert, zuletzt von Sajoam ()

  • Kann es denn sein dass sie so drauf besteht Recht zu haben, weil sie Angst hat dass du dich auf keinen Kompromiss einlässt (theoretisch könntest du ja auf die Regelung im Beschluss bestehen) und sie dann das Kind diese Ferien garnicht hat?
    Oder ist sie wirklich so überzeugt?
    Vielleicht kannst du ihr den Wind aus den Segeln nehmen indem du klar ansprichst dass du an einer Lösung arbeiten möchtest und nicht streiten wer Recht hat (auch wenn das natürlich abschließend geklärt werden muss)?
    Auch wenn es für uns einleuchtend ist dass die Ferienzeit im Bundesland in dem das Kind lebt gemeint ist, kann es ja wirklich sein dass sie sich total vertan hat und deswegen den Beschluss so hingenommen hat... der aber nun eventuell für sie garnicht umsetzbar ist.
    Um weiterem Stress vorzubeugen würde ich auf jedenfall schauen dass ihr direkt eine Lösung bekommt die, solange die Mutter sich an Schulzeiten in ihrem Bundesland halten muss, für alle praktibal ist. Für diese Ferien ist und bleibt es natürlich dumm gelaufen.


    Das Problem dabei ist, dass ich mit meiner Frau den Urlaub so drum herum gebaut habe, dass die Kleine ab der zweiten bis zur letzten Ferienwoche betreut ist. Unser Urlaub lässt sich auch leider nicht mehr verschieben... Deswegen kam es ja erst zu der Diskussion.


    Ich kann bzw. werde ihr anbieten, an ihren (Berufs-)Schultagen, was ja höchstens 2mal der Fall sein sollte, mir etwas zu überlegen.


    Aber bisher möchte sie auf überhaupt nichts eingehen. Deswegen wollte ich erstmal wissen, ob evtl ich den Denkfehler habe :frag

  • Nun, da wird die Mutter umplanen müssen



    ich würde es anders deuten...


    da das Kind noch nicht schulpflichtig ist, dem Richter aber vermutlich die Bindung der Mutter an die Sommerferien bekannt war (also, dass sie Ausbildung ist, und vermutlich in den Schulferien Urlaub nehmen muss) kann er mEn. nur ihre Ferien gemeint haben :frag
    ein nicht schulpflichtiges Kind hat nun mal keine Schulferien :brille


    daher auch nur die einmalige Festlegung.... (da die Mutter danach ja irgendwann die Ausbildung beendet haben wird)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Knusperone,


    offengestanden finde ich die Diskussion rund um "wessen Ferien sind gemeint" ein bisschen albern.
    Zum einen, weil das Kind gar keine Ferien hat (es ist nicht schulpflichtig), zum anderen weil hier offenbar aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.


    Meine Sicht der Dinge: Da gab es ein Missverständnis. Man lernt daraus, das nächste Mal präziser zu formulieren und findet dann eben jetzt eine Lösung für das Problem.


    Ich hole mal ein wenig aus: Wärest Du eine betreuende Mutter, wärest Du mit Sicherheit bereits lang und breit gefragt worden, warum das Kind so wenig Umgang habe ... ob da nicht ... üblich sei ... Kindsbesitzerin .. ausweiten ...


    Das bleibt hier aus und das ist auch gut so.


    Aber so wie es nun einmal ist, ist es tatsächlich nur eine einzige Woche Ferienumgang. Ich hinterfrage jetzt einfach mal, ob ein Kind die wenige Zeit mit dem Umgangselternteil dann so verbringen sollte.

    Ich kann bzw. werde ihr anbieten, an ihren (Berufs-)Schultagen, was ja höchstens 2mal der Fall sein sollte, mir etwas zu überlegen.


    Warum soll nicht auch der Kindesmutter ermöglicht werden, ein paar Tage wegzufahren oder einfach nur frei zu haben mit dem Kinde?


    Das Problem dabei ist, dass ich mit meiner Frau den Urlaub so drum herum gebaut habe, dass die Kleine ab der zweiten bis zur letzten Ferienwoche betreut ist. Unser Urlaub lässt sich auch leider nicht mehr verschieben... Deswegen kam es ja erst zu der Diskussion.


    Dass sich der Urlaub nicht verschieben lässt, ist eine Tatsache.


    Aber lassen sich auch die geplanten Betreuungen nicht verschieben oder canceln?
    Muss das Kind unbedingt während der Ferien in Deinem Bundesland die Woche Umgang mit der Mutter haben?
    Ist es in den Wochen davor und danach auch verplant?
    Hat die Mutter noch andere Ferienwochen, die nicht in Deinen Urlaub fallen?


    Sicher gibt es Mittel und Wege, dieses Missverständnis aufzulösen damit Mutter und Kind eine Ferienwoche ohne Berufsschule miteinander verbringen können.


    Das Beste wünscht
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Versuche, die Woche möglich zu machen! Und zwar ohne Unterbrechung.
    Wenn man deine alten Beiträge liest/überfliegt, sieht es so aus, als war dir immer an möglichst wenig Umgang für die KM gelegen, um "Ruhe reinzubringen".
    Gönn ihr doch wenigstens diese eine Woche Ferien. Es ist halt ein Missverständnis, das solltet ihr zukünftig klären.