Probleme mit gesetzlichem Betreuer , haft droht.

  • Hallo zusammen,


    letztes jahr bei meinem Stationären aufenthalt wurde mit ein gesetzlicher Betreuer aufgeschwatzt.


    Im Prinzip ist es so, dass dieser alles regelt und die Behörden auch nur noch mit dem
    Betreuer kommunizieren.
    Dieser Betreuer wälzt aber alles auf mich ab, weil er keine ZEit hat.
    Dadurch entstehen große Probleme, unter anderem keine Zahlungen von der Krankenkasse.
    Die wollen alles unterschrieben von dem Betreuer, nun muss ich es erst zu Ihm schicken und
    hoffen dass er es im Rahmen der Frist weiter schickt.
    Nun hat es schon ein mal nicht geklappt und die Krankenkasse kreidet mir eine Lücke an und will 2 Wochen nicht aus bezahlen.


    Das Kernproblem aber ist noch viel schlimmer.
    Ich habe eine Rate bei der Staatsanwaltschaft zu zahlen.
    Diese ist so hoch dass ich es mir wirklich vom Mund weg sparren muss, manchmal weis ich nicht mal wie ich mein Kind von der
    Pflegefamlilie abholen soll, da für den Zug das Geld fehlt.


    Der Betreuer hat nun einen Antrag auf Minderung der Rate gestellt, und danach aber nichts mehr gemacht, anscheinend währe aber eine
    Antwort seiner seifs erforderlich gewehsen.
    Ich habe die Rate in voller höhe überwiesen und nochmal mit dem BEW zusammen einen weiteren Antrag gestellt.
    Nun kam gestern eine LAdung zum Haftantritt als Ausgleich für das Offen Geld.
    Obwohl ich gezahlt habe.
    Der Betreuer reagiert nicht auf meine E-Mails (telefonieren will er nicht, läuft alles über email und über meine BEW)
    Nun ich stehe ich da, hab keine Ahnung was ich machen kann. Und Der Betreuer reagiert nicht, hat das aber mit verursacht.


    Wie kann ich gegen den Betrreuer vor gehen, ein wechsel ist schon im
    Gange deshalb sieht er sich auch nicht in Pflicht noch tätig zu werden.
    Lauf Betreuungsamt ist er aber noch zuständig und haftbar, aber machen wollen/können die selber auch nichts...


    Und weis jemand wie ich die Haft verhindern kann?
    Ich würde alles verliehren durch die Haft, Job Wohnung das kann doch nicht sein.
    Das alles für eine Sache wo ich nicht mal was falsch gemacht habe.
    Ich bin total verzweifelt und weis nicht mehr weiter.


    Warum Menschen die eh schon Tag für Tag ums überleben Kämpfen das Leben noch zusätzlich schwer gemacht.
    Immer wenn ich denke es kann nicht mehr schlimmer wedrden kommt noch ein weiters Unglück dazu

  • In einem Notfall sollte es für den Betreuer tragbar sein mit dir zu telefonieren - also ab ans Telefon!
    Ich nehme an, dass auch so ein Betreuer einen Vorgesetzten hat?

  • Du solltest dich an den Richter wenden, der den Betreuer eingesetzt hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lauf Betreuungsamt ist er aber noch zuständig und haftbar,

    Da würde ich ansetzen...
    Weiß die Staatsanwaltschaft dass du einen Betreuer hast und es an ihm scheitert? Wenn nicht, würde ich das mal kommunizieren. Es kann doch nicht sein, dass du einen Betreuer hast, aber trotzdem alleine die Konsequenzen einer überfälligen Rate oder von Unklarheiten tragen sollst.


    Des weiteren würde ich mich an den Vorgesetzten des Betreuers wenden.


    zana: Das mit dem neuen Betreuer ist wohl schon angeleiert, aber nicht abgeschlossen.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

    Einmal editiert, zuletzt von Sajoam ()

  • Hol dir Unterstützung, wende dich an caritative Einrichtungen, die psychosoziale Betreuung anbieten und schildere deine Lage, DRK, Caritas, Awo.


    Einschreiben mit Rückschein an deinen Betreuer, er möchte die Unterlagen unterschreiben, damit du was in der Hand hast.


    Ich habe beruflich auch mit Betreuer zu tun und wüsste nicht, wie ich an deren Vorgesetzen herantreten soll. Haben die überhaupt Vorgesetzte?


    Viel Glück!

  • Nein. Zuständig für die Aufsicht über die Arbeit der Betreuer ist der Richter, der den Betreuer eingesetzt hat.
    Auf diesem Sektor läuft viel schief, leider.

  • Ich weiß nicht im einzelnen, was die Mitarbeiterin unserer psychosozialen Betreuung eingeleitet hat um einen Betreuerwechsel einzurichten. Auf jeden Fall waren die Umstände bei dem Hilfesuchenden katastrophal und ein Wechsel hat zeitnah stattgefunden.

  • Du kannst auch selbst zum zuständigen Amtsgericht gehen und einen Betreuerwechsel verlangen. Das kann man dort auch zur Niederschrift machen, Du musst es also nicht selbst schreiben. Leider dauert das immer, jedenfalls hier in Berlin. Ich muss-erfahrungsgemäß-leider sagen, dass es dort auch Geklüngel gibt zwischen Richtern und Betreuern. :-(


    Bei der Staatsanwaltschaft rufe an, versuch das noch abzuwiegeln. Wenn der Haftbefehl schon draußen ist, dann wird es schwer. Bekommst Du Deine Post selber oder hat der Betreuer die Postvollmacht?

  • wende dich an den Richter der deinen Betreuungsbeschluß unterzeichnet hat
    und an die Stelle der Haftanordnung mit dem Nachweis der Zahlung
    die Betreuung kann auch jederzeit aufgehoben werden, wenn keine Notwendigkeit mehr vorliegt

  • Wenn Du BEW hast (ich interpretiere das mal als betreutes Wohnen?), dann soll die Dich dringend unterstützen.


    Wichtig zur Einschätzung wäre auch, für welche Geschäftsbereiche der Betreuer zuständig ist. Das kann nämlich von "ganz wenig" (Vertretung bei Behörden) über "ganz viel" (alleinige Befugnis über Deine Konten, und Du bekommst nur Taschengeld ausgezahlt) gehen. Wenn der Betreuer Deine kompletten Belange zu regeln hat, steht er auch für alles gerade, was schief läuft.


    Dass z.B. die Krankenkasse die Post an Dich schickt, ist schon komplett unsinnig, denn dann hast Du den Stress, indem Du es nochmal zum Betreuer schicken musst. Eigentlich müsste die Empfangsadresse der Betreuer sein, der dann die Angelegenheiten mit Dir bespricht und in Deinem Sinne regelt.


    Die Betreuungsbehörde kann sich auch nicht so einfach raustun, klar ist die Rechtslage eindeutig: Dein Betreuer ist es derzeit und solang das Gericht nichts anderes bestimmt, bleibt er das auch. Aber die Behörde kann einen Bericht verfassen und an das Gericht senden und die Angelegenheit somit dringlich machen.


    Zudem solltest Du Dir überlegen, den Betreuer in Haftung zu nehmen. Denn die sind für ihr Handeln komplett verantwortlich und wenn Dir wegen des Nichthandelns des Betreuers ein Nachteil entsteht, kannst Du diesen Nachteil bei ihm einfordern.


    Der Vorschlag, mit den Zahlungsbelegen und dem Haftantrittsschreiben zur Staatsanwaltschaft zu gehen, ist gut, ich befürchte nur, dass die da auch nicht viel machen können, die bekommen ja nur gesagt "Schulden wurden nicht gezahlt, Ersatzhaft anordnen".


    Eventuell kannst Du einen Anwalt einschalten? Dafür solltest Du Dir einen Beratungsschein holen (und ob Du den bekommst, wenn Du den haben willst ohne Betreuer, weiß ich natürlich nicht... Dafür ist die Materie auch zu komplex und ich hatte bisher nur am Rande damit zu tun), damit Du nicht nachher auf den Kosten sitzen bleibst.


    Ich befürchte, aus der Ferne wird Dir hier kaum jemand helfen können, Du brauchst handfeste Hilfe bei Dir vor Ort und die musst Du Dir holen (Anwalt, Betreutes Wohnen, sozialpsychiatrische Betreuung von der Kommune etc.).