Möchte meine Tochter ummelden Einwohnermeldeamt verweigert das!

  • ich schon wieder... mit nem neuen Stein, der mir wieder vor die Füße gerollt wurde...


    Ich wollte mich und meine 7jährige Tochter ummelden, da wir inneralb unseres Wohnortes aus dem ehemals gemeinsamen Haus gezogen bzw. geflogen bin.


    Also hab ich meinen Perso, Tochters Geburtsurkunde, Mietvertrag und den Auszug aus meiner Trennungvereinbarung, woeindeutig drinsteht, dass der Hauptwohnsitz meiner Tochter bei mir sein wird, mitgenommen.


    Da sitze ich da,und die Olle vom Amt meint, dass sie meine Tochter nicht ummelden kann. Sie benötigt ein Schriftstück vom Ex, wo er bezeugt, dass der den Umzug erlaubt bzw.zustimmt, bestätigt dass Tochters Hauptwohnsitz bei mir seinwird. Weiterhin soll er noch auflisten, dass der Nebenwohnsitz weiterhinbei ihm besteht, bzw. schriftlich darlegen,dass er dauf verzichtet.


    Das kanns doch nicht sein....oder doch? Meine Nachbarin,ist nach Trennung ebenfalls mit Kind umgezogen ist, brauchte das alles nicht. Gleiches Amt, gleiche Sachbearbeiterin....


    Liegts evtl. daran, dass die Sacharbeiterin im gleichen Sportverein wie mein Schwiegerdrachen ist? Das befürchte ich nämlich.


    Weiterhin wollte ich einen Kinderausweis beantragen, weil man mit 7 Jahren ruhig einen haben könnte.Und wo ich da schon mal war....


    Geht ebenfalls nicht. Wieder Unterschrift vom EX (was ja auch rechtlich in Ordnung ist), ABER,wieder gleiche "Bescheinigung" vom Vater bezüglich Haupt/Nebenwohnsitz und Zustimmung dazu.


    Das kommt mir suspekt vor und jedem, dem ich das bisher erzählt habe, auch.


    Hab ich Nachteile,wenn ich die Adresse vom Ex als "Nebenwohnsitz" eintragen lasse. Ich will das nämlich nicht. Ich will, das mein Kind zu 100 % bei mir Wohnt, was ja auch so ist. Ausgenommen die Pflicht-Papa-Wochenenden.


    Ic kann nicht schon wieder sofort zum Anwalt rennen. Ich verdiene knapp ein paar Euro zuviel, um das ich Beratungshilfe bekommen kann. Und jedesmal 220,- Beratungsgebühr zahlen - das kann ich nicht. Meine Trennungsvereinbarungsprüfung hat mich grad selbiges gekostet. Hätt ich weitere Anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, hätt ich das selbst bezahlen müssern.


    Gibts irgendwo ne Rechtsmittelbelehrung, die ich mir Ausdrucken kann bzw.wie komm ich weiter.


    Ich habe dann eine Bestätigung, dass Tochter bei mir wohnt augesetzt und Ex zum Unterschreiben in die Hand gedrückt. Der meinte, dass er das nicht unterschreibt und es würde fehlen,dass seine Adresse als Nebenwohnsitz eingetragen ist. Merkwürdig, dass er gleich damit kommt. Jetzt sitz ich hier, hab schon wieder Panikattackem in Serie, weil ich ja weiss, dass er und dessen Familie mir am liebsten meine Tochter wegnehmen würden.


    Was mache ich jetzt? Wenn er sich querstellt,kann ich mein Kind nicht ummelden.

    "Nur langweilige Frauen haben blitzsaubere Küchen!"

  • Hab ich Nachteile,wenn ich die Adresse vom Ex als "Nebenwohnsitz" eintragen lasse. Ich will das nämlich nicht. Ich will, das mein Kind zu 100 % bei mir Wohnt, was ja auch so ist. Ausgenommen die Pflicht-Papa-Wochenenden.



    Ich finde es korrekt, dass die Dame die Situation hinterfragt bevor sie irgendwelche Stempel irgendwo draufdrückt. (Unsere Meledebeamtin hat einfach einen gültigen Kinderreisepass geschreddert bevor sie die Situation verstanden hat)


    Es entsteht kein Nachteil wenn das Kind an einem Nebenwohnsitz gemeldet ist (außer evtl. Müllgebühren am Nebenwohnsitz)


    Bitte hinterfrage mal für Dich, warum Du den Nebenwohnsitz "nicht willst", warum Du "100% Kind" willst, und warum Du denkst, Papa-Wochenenden wären "Pflicht - Veranstaltung".
    Bitte arbeite daran zu erkennen, dass dieses Kind euer Beider Kind ist und das es von Vorteil ist, wenn es auch weiterhin zwei Elternteile behält.


    :strahlen

  • Die Meldebehörde hat zu dokumentieren, wo eine Person ihren Wohnsitz genommen hat.



    Hier allerdings scheint es so zu sein, dass die Meldebehörde Zusatzinfos hat. Und die lässt sie vermuten, dass der Wohnsitz des Kindes umstritten ist. Das der Vater behauptet, das Kind solle bei ihm wohnen. Daraufhin kann die Meldebehörde tatsächlich die Meldung verweigern und die angefragten Dokumente fordern.


    Wenn der Aufenthalt des Kindes strittig ist und nicht einvernehmlich geklärt werden kann "unter euch Eltern" , dann müsste einer von euch Eltern Klage einreichen auf "Aufenthaltsbestimmungsrecht". Der Richter wird das Kind dann einem Elternteil - zumindest vorläufig - zusprechen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Loewe63. Dazu muss man evtl auch die gesamte Situation kennen,um nachzuvollziehen, warum ich den Kontakt zu ihm und seiner kompletten Sippe am liebsten komplett kappen würde, Evtl. liesst Du mal die anderen Threads von mir, dann verstehst Du,warum mein Wortlaut in diesem Thread so ist. Dieser Familie macht mir mein Leben mittlerweile zur Hölle und mit ihren 1000 kleinen Beziehungen hier und dorthin schaffen die es ganz toll.


    @Volley: Aber solange ist Tochter dann bei ihm weiter gemeldet?! Mich wollte die Dame ja sofort ummelden. Als ich dann recht bestimmt sagte,dass ich mich entweder komplett oder garnicht ummelde, meinte sie, dass ich verpflichtet wäre, dies innerhalb einer Woche zu tun und ich könnte Tochter ggf. ja später ummelden, falls es Unstimmigkeiten mit dem KV gäbe.
    Mag ja sein, dass ich mittlerei überall Gespenster sehe,aber das kam mir arg komisch vor.


    Mein Vater meinte,dass ich stumpf nochmal mit allen meinen Unterlagen hingehen soll und einen Ummeldeversuch starten soll. In der Trennungsvereinbarung steht das ausdrücklich so drin und ist von beiden unterschrieben, also müsste das reichen. Blockt die Dame, dann gleich deren Vorgesetzten wünschen iund den mal fragen, warum andere sich mit Kind ohne irgendwelche Bestätigungen von KVs ummelden können und ich nicht. Ich solle mich doch nicht mit den Knechten einer Behörde rumärgern, zumal die ja evtl. nicht ganz unvoreingenommen sein könnte. Notfalls halt hoch bis zum Bürgermeister.
    Aber ehrlich gesagt traue ich mich das momentan garnicht, weil ich einfach nicht die Kraft habe. Jede Stressituation dieser Art macht mich für Tage platt.


    Ideen, was ich jetzt machen kann?
    Wie habt ihr das mit der Wohnsitzangabe eurer Kiddies geregelt? Gibt es da auch Haupt/Nebenwohnsitze, bzw.musstet ihr da irgendwelche Bescheinigungen vonExen vorlegen?

  • Wenn es eine von beiden Seiten unterschriebene Trennungsvereinbarung gibt, in der der Aufenthalt des Kindes bei dir festgelegt ist, dann hat das dem Einwohnermeldeamt zu reichen.


    Da hat dein Vater recht. Du gehst nochmals hin, legst die Unterlagen vor und beantragst die Ummeldung. Wird die erneut abgelehnt, bitte um den Vorgesetzten. Wird dies erneut abgelehnt, dann fordere ein Schriftstück ein, in dem bestätigt wird, dass du ordnungsgemäß versucht hast, eine Ummeldung von Dir und Tochter vorzunehmen (mit neuer Adresse), dies aber von der Behörde abgelehnt wurde.


    Wird dies verweigert, melde den Vorgang dem zuständigen Regierungspräsidium. Das ist die Aufsichtsbehörde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Bap, dann wird anders wohl nicht gehen. Ich nehm mir allerdings lieber noch meine Nachbarin und Freundin mit, damit ich das auch durchziehe.
    Ich bins so leid...alles, was ich mache, wird irgendwie immer zu einem Problem. Selbst so dösige Angelegenheiten, wie eine simple Ummeldung.

    "Nur langweilige Frauen haben blitzsaubere Küchen!"

  • Und umso Stolzer kannst du hinterher auf dich sein, wenn du dich durchgesetzt und dein Ziel erreicht hast.
    Und Zeugen mitnehmen kann im Zweifelsfall sogar wichtig sein :) .
    Und lass dich nicht abwimmeln! Wenn das passieren sollte, dann lasse es dir schriftlich geben, aus welchen Gründen die Frau nicht in der Lage ist die Ummeldung zu machen. Weil dann kannst damit einfach direkt bei einem Vorgesetzten einen Termin vereinbaren und hast alles wichtige in der Hand.


    Schriftliche Nachweise und Zeugen sind das A und O, damit bist du immer auf der sicheren Seite und niemand kann dir was. Selbst wenn du melde fristen versäumst!

  • .. hier ist es möglich sich in allen Bezirksämtern umzumelden :whistling:
    einfach mal Nr. von Nachbarort raussuchen und anfragen.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Ich habs grad nicht parat - haben das Kind und Du bereits allein getrennt vom KV gewohnt? Falls ja, brauchst Du diese Bestätigung nach ca. einem halben Jahr nicht mehr. In einem alten Thread ist ein Link zu einer offiziellen Dienstanweisung.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Sorry aber 70% Kind oder so gibt es nicht. Und es ist euer Kind. Solche Aussagen mag ich leider nicht - denn mir sagte schon mal KV das Kind gehört zu 50% ihm. Ist das etwa eine Socke oder ein Kuchen?


    Habt ihr GSR?

  • Morgen,

    Bitte arbeite daran zu erkennen, dass dieses Kind euer Beider Kind ist und das es von Vorteil ist, wenn es auch weiterhin zwei Elternteile behält.

    Zitat von »Duracellhases Mama«
    Danke Bap, dann wird anders wohl nicht gehen. Ich nehm mir allerdings lieber noch meine Nachbarin und Freundin mit, damit ich das auch durchziehe.



    oder am besten gleich den Ex - wenn er euch eh loswerden will, dann kann mal auch nochmal unterschreiben


    Wenn die Behörden doch nur immer so gewissenhaft arbeiten würden.



    Ich finde den Ansatz, es als Eltern eures Kindes gemeinsam zu lösen, gut. Der Wunsch auf Eliminierung des Expartners macht einen oft blind für diesen Weg.


    Viel Gück :winken:

  • Hallo Duracellhases Mama,


    die Dame im Amt ("Olle" ist unfreundlich, man sollte nie die Contenance verlieren auch wenn der Gegenüber Unsinn spricht)... also die Dame im Amt überschreitet hier recht deutlich ihre Befugnisse. Die Verpflichtung zum Zweitwohnsitz halte ich für grobes Unwissen.


    Zur Ummeldung:
    Auch hier sollte die Dame einfach nur ihre Arbeit tun. Ein Kind ist da anzumelden, wo es nun einmal wohnt. Es handelt sich um einen reinen Verwaltungsakt, Du kommst Deiner Meldepflicht nach und die Dame dokumentiert einen Status. Sie hat nicht zu entscheiden, ob der Aufenthalt beim Elternteil rechtens ist und muss/darf dies nicht einmal prüfen. Selbst wenn offensichtlich ist, dass der Aufenthalt des Kindes bei diesem Elternteil nicht rechtens ist, hat sie trotzdem ihre Arbeit zu tun und den Status zu dokumentieren (sehr schön nachzulesen in diesem Themenstrang: Mutter will Kind nach 5 Jahren wieder zu sich (450km) holen. )


    Ihre diesbezügliche Handlungsanweisung findet die Dame hier:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…n=N&menu=1&sg=0#det257120


    Du solltest dieses Dokument ausdrucken, die wichtige Stelle (§13, Absatz 3) bunt markieren und der Dame vorschlagen, dieses Thema gerne mit ihrem Chef oder der übergeordneten Behörde diskutieren zu wollen.


    Falls der Ausweis des Kindes noch ein halbes Jahr Zeit hat, solltest Du dieses Unterfangen verschieben. Es birgt derzeit wohl unnötiges Konfliktpotenzial. Hat das Kind ein halbes Jahr den Wohnsitz bei Dir, braucht's keine Unterschrift des Vaters mehr.


    Ich habe dann eine Bestätigung, dass Tochter bei mir wohnt augesetzt und Ex zum Unterschreiben in die Hand gedrückt. Der meinte, dass er das nicht unterschreibt und es würde fehlen,dass seine Adresse als Nebenwohnsitz eingetragen ist.


    Duracellshases Mama, was KV hier verlangt, muss Dich nicht interessieren.
    Es handelt sich hier um ein klassisches PAL (=Problem anderer Leute).
    Er wird sich um seine Angelegenheiten schon selbst kümmern müssen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • ein klassisches PAL (=Problem anderer Leute).


    :lgh das merk ich mir

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • :winken:



    @Duracellshases Mama:



    in welchem Bundesland wohnst du wenn ich fragen darf? Melderecht ist Landesrecht, grundlegend unterscheiden sich die Gesetzte nicht und es sollte überall geregelt sein, dass Minderjährige dort gemeldet sind, wo sie ihren sogenannten ständigen Aufenthalt haben.



    Aber jedes Bundesland kann andere Verwaltungsvorschriften haben für die An- Ab- oder Ummeldung von Meldepflichtigen.



    Für getrennt lebende Familien haben ich nicht wirklich etwas explizites gefunden was das Prozedere betrifft. Bevor du dich aus dem Fenster lehnst würde ich das abklären. Der Verweis auf den nächsten Vorgesetzten der Sachbearbeiterin kam ja nun schon des Öfteren und den würde ich auch beherzigen 8-)



    Ansonsten frag den Vater, ob er mit unterschreibt. Hast du das schon versucht? Letztendlich hat der Wohnsitz des Kindes keinerlei rechtliche Auswirkung bei Sorgerechtstreitigkeiten etc... und es existiert doch eine Vereinbarung zwischen euch den Aufenthalt des Kindes betreffend. Ist das ein richterlicher Beschluss?



    Gruß

  • Wenn ich richtig informiert bin, ist nach dem Förderalismusstrukturgesetz das Melderecht auf den Bund übergegangen. Derzeit gilt das 2013 erlassene Melderechtrahmengesetz. Ab 1. Mai dann das neue (Bundes)Meldegesetz.


    Die Durchführung ist durch einen Bundeserlass geregelt.



    Gleich ist damit in allen Bundesländern, dass man sich oder stellvertretend der Sorgeberechtigte sich mit seinem tatsächlichen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt zu melden hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Ummeldung ist von den Kommunen als solches individuell geregelt!


    So konnte ich 2008 meine Kinder auch nicht ummelden, da vom JA die Bescheinigung, dass ich das AB für die Kinder während der Trennung habe. Dies hatte zur Folge, weil wir zum 1.9.2008 umgezogen sind, dass meine Kinder die ersten Tage nach den Sommerferien nicht einmal die Schule besuchen konnten!


    Begründung der Stadt: Es kam schon öfter vor, dass Elternteile ihre Kinder unrechtmäßig umgezogen und umgemeldet haben, weshalb sich die Stadt mittels Bescheinigung absichern wollte, bei allen künftigen Ummeldungen von Elternteilen und ihren Kindern. Da dies dem Schutz der Elternteile dient, sehe ich dies als nötig und auch legitim an! Besorge Dir einfach so eine Bescheinigung vom JA und gut is!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Ich zitiere mich mal selbst ... Die persönliche Erfahrung von Mit-mir-nicht stammt von 2008. Seitdem hat es Gesetzesänderungen gegeben.
    U.a., damit genau diese Problematik einheitlich geregelt ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.