Kiga Abholberechtigung bei GSR

  • Canchero, der gesunde Menschenverstand spricht für eine eindeutige Regelung der Alltagssorge und was sie beinhaltet. So, wie es jetzt geregelt ist, funktioniert es, weil die Linien deutlich gesetzt sind. So, wie du es vorschlägst, ist dem Chaos und dem Streit freier Raum geschaffen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei uns gab es -ziemlich aktuell, weil vor 2Monaten- folgende "Einigung" vor Gericht: KV hat Umgng von Freitag bis Sonntag.
    Er wollte dann ganz bequem den Zwerg von mir zu Hause holen. Das wäre aber sowohl doof fürs Kind ( weil er- kaum zu Hause angekommen dann wieder abgeholt werden würde), als auch für mich, weil ich dann die Chauffeuse wäre, die sich nach der Arbeit abhetzen muss.
    Also habe ich darum gebeten, dass der Vater seinen Sohn aus dem Hort abholt, wann is mir egal, 18 Uhr macht der Hort zu und wenn das Kind nicht dort Mitrag isst, soll er mir vorher bescheid sagen, weil ICH das bezahle, damit ichs noch abbestellen kann.
    Da ich befürchten muss, dass der KV seinen Sohn auch einfach so abholt und ihn evtl.auch einfach einbehält, habe ich mit dem Hort folgende Regelung getroffen: Kv steht auf der Liste der Abholberechtigten.
    Ich sage an den Abholterminen individuell Bescheid.
    Natürlich muss der Hort bei GSR das Kind streng genommen an den Umgangselternteil herausrücken. Aber so sind sie sensibilisiert und melden sich sofort bei mir, wenn der KV ausserplanmässig aufkreuzt

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Bei uns war es im alten und auch im neuen KiGa so dass die Leitung dem GSR-KV Kind nicht mitgeben würden wenn er nicht auf der Liste steht.
    Sollte er auf der Matte stehen würde man mich anrufen und mich fragen ob es abgesprochen und in Ordnung ist dass Mucki mitgeht.


    Ich meine aber mal aufgeschnappt zu haben dass der GSR-Vater klagen kann um auf diese Liste zu kommen. Bin mir aber nicht sicher ob dass so richtig ist.
    Und selbst wenn.... wäre es dass wert?


    Wichtiger wäre doch den Umgang auszuweiten. Dafür würde ich den Kraftaufwand vor Gericht zu ziehen in Kauf nehmen.
    Ich kann dir nur erzählen wie es bei uns ist: Vater dürfte Kind sehen wann er will... tut er aber nicht. Wollte die "alle 2 Wochen regelung" hält sich aber nicht wirklich dran. Sieht Kind auf eigenen Wunsch auch gern mal nur alle 4 oder 6 Wochen und dass wirkt sich sehr auf Mucki aus.
    Sie hat mit der Zeit immer mehr den Bezug zu ihm verloren (oder konnte ihn noch garnicht richtig aufbauen!?). Sie redet kaum oder garnicht über ihren Vater und sieht meinen Partner als ihren papa an. Sie ist jetzt 3.


    Lass dich nicht so aus dem Leben des Kindes drängen!
    Wenn du Interesse an mehr Umgang hast und du die Möglichkeit hast (zur Not per Gericht) was an der Umgangssituation zu ändern tu das! Am besten ganz Flott!


    Wie alt ist das Kind nochmal?
    Warum gibt es nur so selten Umgang? Was bringt die Mutter für Gründe dagegen vor?


    Ich hoffe Ts hat die Fragen nicht schon beantwortet. Konnte jetzt nicht alle Beiträge lesen.

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Leute,
    diese repressive Denke kann einen wirklich deprimieren. Hast du, Volley, denn wirklich nur den Stunk machenden, sich um nichts kümmernden Wochenend-Papa im Kopf?
    Der, der sich kümmern möchte es aber nicht kann, weil Mutti auf stur schaltet, der beschwört nicht Streit und Chaos herauf. Der möchte qualitative Zeit mit dem Kind verbringen, darf es aber nicht, weil Mutti ihm eine reinwürgen will. Ich kann nur noch mal wiederholen: Das deutsche Familienrrrecht ist nicht statisch. Wir sind hier nicht im Patentrecht. Hier gehts um Menschen. Also sollte auch eine Abänderung der Umgangsregelung drin sein die vorsieht, dass ein sich kümmernder und Umgangszeiten wahrnehmender Vater verdammt nochmal das Recht hat, gegen die irrationale Motivation der Mutter sein Kind von der Kita abholen zu dürfen. Wie wir sehen, ist das ja in unserem noch so geliebten Rechtsstaat wohl möglich.


    Sorry, aber bei so viel Sturheit fehlen mir dann doch die Worte.. Nimms nicht persönlich :blume

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Ich denke mal in den überwiegenden Fällen in denen der Betreuungselternteil dem anderen verbietet das Kind von der Kita abzuholen wird es wohl einen guten Grund dafür geben.


    Und selbst wenn es sich um einen Umgangsbeukott handelt ist die Kita sicher nicht der Richtige Punkt mit dem sowas aufgehebelt wird.

  • Nabend die Damen und Herren,


    Ich finde man sollte schon feinsinniger unterscheiden ob ein UET mit GSR nur versucht stunk zu machen d.h. nur um einem BET das Leben so schwer wie möglich zu machen.
    Ein UET der sich einbringt sollte auch gerade mit GSR verdammt noch mal die Möglichkeit haben sein Kind aus der Kita, dem Hort oder der Schule zu holen auch ohne auf
    der Abholliste zu stehen.
    Dort muss der UET nicht drauf stehen er hat das Recht sein Kind ,ohne auf der Liste zu stehen, zu holen und zwar weil der UET der UET ist und GSR hat.
    Wer hat denn BET auf die Liste gesetzt? Das war UET der mit dem GSR dem Hort, der Kita oder der Schule zugestimmt hat.


    Wenn ein UET kein GSR hat ist es selbstverständlich das BET den UET auf die Abholliste setzt oder eben nicht.



    Denkt doch nur mal nach wie ihr euch fühlen würdet wenn ein dahergelaufener LAG euer Kind abholen darf und ihr der Leibliche UET nicht.


    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Wenn ein UET ohne Info an den BET das Kind abholt und so Probleme verursacht so muss das von BET geahndet werden.
    Mit Gesprächen beim JA oder einer Mediation bei einer Beratungsstelle und wenn es weitere Vorfälle gibt muss eben ein Gericht dies Klären.
    Das wäre für mich der einzig zulässige weg dem UET mit GSR das recht abzusprechen sein Kind von der Kita, Hort oder Schule abzuholen bzw. diesen Einrichtungen auflagen über die Herausgabe des Kindes zu machen.



    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • ""Und selbst wenn es sich um einen Umgangsbeukott handelt ist die Kita sicher nicht der Richtige Punkt mit dem sowas aufgehebelt wird"""


    Richtig. Deshalb lasst die Einrichtungen da ausenvor.



    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Ich denke mal in den überwiegenden Fällen in denen der Betreuungselternteil dem anderen verbietet das Kind von der Kita abzuholen wird es wohl einen guten Grund dafür geben.


    :kopf


    Leider passiert sowas auch häufig aus so genannten "niedrigen Beweggründen"

  • [/quote]Grds. hast Du ja bei gemeinsamen SR die Aufnahme in die KiTa mit unterschrieben, und von daher wärst Du aus meiner Sicht schon berechtigt, das Kind abzuholen-[/quote]



    Da das Anmelden im Kindergarten nicht zwingend von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss, weil eben die frühkindliche Förderung in den Alltagsbereich der Mutter fällt, hat der TS wohl eher nicht mit unterschrieben.


    Ich sehe das auch eher als schwierig an, den KiGa in eine blöde Position zu bringen. Denn den Alltag gestaltet die KM und der KV ist nur UET mit GSR. Es ist schon äußerst großzügig vom KiGa dieses Elterngespräch zu führen. Bei uns ist das so geregelt, dass wenn die KM Infos über die Kleine haben möchte, dass dann gemeinsame Gespräche, also mein Partner und seine Ex, terminiert wurden. Das war im Kindergarten so und ist auch in der Schule so. Leider sieht unsere KM überhaupt nicht davon ab, ständig in der Schule anzurufen, um Infos über das Kind zu bekommen, weil sie den Worten meines Partners keinen Glauben schenkt. Auch für unsere Kleine gestaltet sich somit der Alltag als schwierig, weil die Lehrerin dann immer ins Hausaufgabenheft schreibt und unsere Kleine das liest!


    Natürlich ist es enorm ärgerlich, dass die KM so die "Umgangs-Muskeln" spielen lässt! Vernünftig wäre natürlich, wenn der KV das Kind einfach abholen könnte und den Umgang wahrnehmen könnte. Für den Kleinen ist das bestimmt auch komisch!


    Allerdings muss ich Volleybap zustimmen! Die Erzieher/innen dürfen das Kind nicht an den Vater raus geben, egal ob SR oder nciht! Rechtlich hat die KM die Alltagssorge und ist somit befugt zu bestimmen, wer das Kind abholt und wer nicht. Ich kann auch den Grad der Nervigkeit durchaus nachvollziehen, weil die Ex dem KV ne lange Nase dreht. Doch vielleicht kann der KV bei einem Vermittlungsgespräch über einen Mediator etwas erreichen. Ich stehe solchen Gesprächen auch immer sehr skeptisch gegenüber, weil sich bei uns der andere ET auch sehr uneinsichtig verhält .... aber wie mein Opa schon immer zu sagen pflegte: VERSUCH MACHT KLUG! Ansonsten würde ich die Zeit versuchen zu überdauern und über die Bindung zum Kind etwas versuchen zu erreichen. Aber mit dem Blick auf das Kind lassen sich manchmal doch Dinge regeln und ändern! Wie gesagt, Versuch macht klug - so oder so.

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

    Einmal editiert, zuletzt von Mit-mir-nicht ()

  • auch in unseren einrichtungen, werden kinder nur an den betreuenden elternteil und dessen bevollmächtigte herausgegeben. dabei ist unerheblich ob gsr vorhanden oder nicht. kreuzt ein kv auf, der nicht abholberechtigt ist, wird er auch mit der polizei abtransportiert mit anzeige am hals und es gibt fälle mit strengem hausverbot. das gilt so nicht nur für kitas, sondern auch für tagesmütter und schulen/horte. auch eltern oder großeltern die am zaun stehen um kind über den spielplatz zu kontaktieren, werden nach aufforderung und warnung so entfernt.


    es wird einen grund geben, warum manche betreuenden elternteile so reagieren.

  • kreuzt ein kv auf, der nicht abholberechtigt ist, wird er auch mit der polizei abtransportiert mit anzeige am hals und es gibt fälle mit strengem hausverbot. das gilt so nicht nur für kitas, sondern auch für tagesmütter und schulen/horte. auch eltern oder großeltern die am zaun stehen um kind über den spielplatz zu kontaktieren, werden nach aufforderung und warnung so entfernt.


    .


    In welchem Land wohnst du denn?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Bei uns war das damals ähnlich. Mein Exmann durfte die Kids auch nicht von der Betreuungsgruppe in der Schule abholen. Allerdings ist er einfach darauf hingewiesen worden, dass er das nicht darf ohne rechtliche Konsequenzen!



    Allerdings weiß ich nicht, in wie fern Kitas da auch mal Exempel statuieren, wenn die schon einschlägige Erfahrungen mit Elternteilen gemacht haben. So war es mir z. Bsp. nach einem Umzug nicht möglich meine Kinder am neuen Wohnort anzumelden, weil ich den Beschluss vom Gericht über das ABR noch nicht hatte und somit konnten meine Kinder erst einmal nicht zur Schule gehen! Auch diese Gemeinde hatte einen besonderen Fall, der diese Regelung zur Folge hatte! So erklärte mir die Stadtbeamte, dass ein Vater seine Kinder ganz legal anmeldete und hinterher stellte sich raus, dass er die Kinder quasi entführt hatte! Und weil das ein riesen Drama für die Verwaltung war und echt beinahe strafrechtliche Konsequenzen gehabt hätte (Beihilfe zur Kindesentführung) wurden die Bestimmungen geändert!


    Von daher sind die Regelungen flexibel und immer angepasst an Situationen! Und wir alle wissen wozu Elternteile fähig sind, wenn sie ihr Kind haben wollen und sich beide im Recht wähnen!!!!!!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • So erklärte mir die Stadtbeamte, dass ein Vater seine Kinder ganz legal anmeldete und hinterher stellte sich raus, dass er die Kinder quasi entführt hatte! Und weil das ein riesen Drama für die Verwaltung war und echt beinahe strafrechtliche Konsequenzen gehabt hätte (Beihilfe zur Kindesentführung) wurden die Bestimmungen geändert!


    Von daher sind die Regelungen flexibel und immer angepasst an Situationen! Und wir alle wissen wozu Elternteile fähig sind, wenn sie ihr Kind haben wollen und sich beide im Recht wähnen!!!!!!


    Sehr seltsame Lösung. Einmal können (juristisch) leiblich Eltern per Gesetz nicht entführen. Damit kann hier auch keine Beihilfe vorliegen. Und andererseits gibt es in Deutschland Schulpflicht. Die muss die Behörde allerdings mit durchsetzen. Sonst hätte es Konsequenzen ... Das Problem ist natürlich klar. Die Lösung allerdings - deckt sich nicht mit gültigem Recht. Macht es für einen selbst als Elternteil jedoch nicht besser ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • In welchem Land wohnst du denn?


    Bayern


    Bei uns gibt es im Ort auch Angehörige die in der Schule Hausverbot haben (1 Vater) weil er randaliert hat und die Klassenkollegen des Kindes und die Lehrerin mit Umbringen bedroht hat (Fahr jetzt nach Haus und hol meine Waffe) In meinen Augen ist das auch richtig so.



    Aber solange alle friedlich bleiben, kann man das auch Ausreden!!



  • Wenn jemand gewalttätig ist, ist das auch in Ordnung. Wenn jedoch ein Elternteil einfach nur "auftaucht" im Kindergarten, wie es ja beschrieben wurde - und dann käme die Polizei und würde den "abtransportieren" verbunden "mit Anzeige am Hals" - das kann ich mir selbst in Bayern nicht vorstellen ... ;-)
    In einem EU-Staat kann das jedenfalls nicht sein. Da gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten für.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Formaljuristisch ist das wohl richtig, dass ein leiblicher Elternteil eigentlich nicht entführen kann .... Dennoch kommt es tatsächlich vor, dass ET ihre Kinder scheinbar an ihren Wohnort verbringen und dann aber weg schaffen, was wiederum einer "Entführung" gleicht. Es ist beknackt und vollkommen surreal, dass obwohl ich SR habe mit dem anderen ET zusammen, ich juristisch mich unter Umständen auf Abwegen befinde, wenn ich Entscheidungen für mein Kind treffe.


    Aber so geschehen im schönen Städtchen Nagold - ohne Beschluss dass ABR erteilt wurde, darf kein getrennt lebender Elternteil ein Kind anmelden und dieses somit nicht in die Schule gehen! Und nur um mal ein Gefühl für den Zeitraum zu erhalten, das war 2008 .... also noch gar nicht so lange her! Ich habe damals, weil die Scheidung und Trennung schon hoch strittig war wegen dem Verbleib der Kinder, vom Richter eine Familienhilfe aufs Auge gedrückt bekommen. Widerwillig hab ich das hingenommen, doch damals stellte sich in dieser Sache erstmalig als gewinnbringendes Zugeständnis dar und viel später war sie meine Rettung, weil mein Exmann wieder Mist verzapfte, weil ich meine Handynummern nicht herumreichte wie Sauerbier!


    Aber darum geht es nicht. Das Anmeldeprocedere ist kommunal unterschiedlich. Es gibt Orte da ist das total unwichtig und es gibt Orte, die sichern sich ab. Hier in der Großstadt brauchte ich kein Scheidungsurteil welches das ASR bestätigte, hatte das aber vorsorglich vorgelegt. Aber in der Schule brauchte ich es wieder! Weshalb mein Exmann das Schulgelände nicht betreten durfte! Die Schule war da ganz hart drauf! Was mich und meine Tochter sehr beruhigt hat!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Zitat

    Aber so geschehen im schönen Städtchen Nagold - ohne Beschluss dass ABR erteilt wurde, darf kein getrennt lebender Elternteil ein Kind anmelden und dieses somit nicht in die Schule gehen!


    Ist doch ein ganz anderes Problem (nämlich zu verhindern, dass von einem ET Tatsachen geschaffen werden), es geht doch hier gar nicht darum, WO das Kind die Schule / Kita besucht.


    Die Schule/KiTa hat eh Hausrecht, d.h. sie darf jedwede Personen verweisen. Wie jeder andere Besitzer übrigens auch... so what

    :lgh



    Da muss ich ja ganz arg aufpassen, wenn ich demnächst wieder mal in der Grundschule meine Tochter oder im Gymi meines Sohnes auftauche, um sie abzuholen. Oder wie :Hm


    LG

  • Was für Horrorgeschichten hier von Schulen und Kindergärten. Meine Ex wollte damals frisch nach der Trennung dem Kindergarten auch vorschreiben, daß sie mir das Kind nicht mehr aushändigen dürfen. Die haben ihr sofort gesagt, daß sie einem sorgeberechtigten Elternteil nicht das Kind vorenthalten dürfen.


    Also bei aller Liebe, aber wenn ein Kiga ein Kind einem sorgeberechtigten Elternteil nicht aushändigt, dann macht der sich strafbar, weil dies nach Gesetz eine Freiheitsberaubung wäre. Dies dürfen sie nur, wenn es ein entsprechendes Urteil eines Gerichtes gibt.


    In der Hochzeit des Rosenkrieges war es leider bei uns so, daß der BET dies nutzte um den Umgang zu vereiteln (Oma holte die Kinder einmal die Woche ab). Dann wurde von ihr das Kind 15 Min. eher vom Kiga abgeholt. Als Reaktion darauf wurde dann (nach vorheriger Absprache mit dem JA und auf dessen Anraten) das Kind von mir noch eher abgeholt. Von mir, weil ich der andere Sorgeberechtigte Elternteil bin und wenn meine Mutter es gemacht hätte, dies dann nicht in Ordnung gewesen wäre (weil nicht sorgeberechtigt).


    Schlimm für das Kind, aber so herum kann solch eine Geschichte auch laufen.


    Dies um die Horrorgeschichten, die zum Nachteil des UET gelaufen sind, mal etwas zu relativieren.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das ist nicht ganz richtig!


    §1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben


    http://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html


    Der Gesetzgeber sagt ausdrücklich, dass sich das Kind ja mit der Einwilligung des UET beim BET aufhält, weshalb er die Belange des täglichen Lebens entscheiden und planen darf, ohne um Erlaubnis beim UET zu bitten.


    Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass auch ein sorgeberechtigter KV auf der Abholliste des KiGa stehen muss, um sein Kind in Empfang nehmen zu können, da dieser UET ist und nicht am Alltag des Kindes teilnimmt und auch nicht mehr den Lebensmittelpunkt des Kindes darstellt. Das ist ärgerlich und traurig, dass es BET's gibt, die das ausnutzen, aber formal kannst da erst einmal die Füße still halten und warten, bis sich die Wogen geglättet haben. Vor allem frage ich mich schon die ganze Zeit, was das für ein Next ist, der sich freiwillig den Ex seiner Ische reinzieht und artig und gehorsam das Kind vom KiGa holt, das nach Hause karrt und der Ex dann dann kurz drauf klingelt und Kind vom Next in Empfang nimmt!


    Gilt eigentlich die Blondinenregel auch bei Männern? Wenn ja, ist der dann blond? Mein Partner würde hier besondere ...... aber lassen wir das besser!!!!! Ich finde die Situation total beknackt und ich frage mich, ob man als KV das hinnehmen muss, dass man es nicht mit KM sondern deren Stecher zu tun hat?! Dies kann als üble Provokation ausgelegt werden und schadet einem reibungslosen Miteinander und somit dem Wohl des Kindes. Weshalb man tatsächlich über das JA eine Regelung versuchen könnte, zu erzielen .... rechtlich müsste diese Argumentation auf alle Fälle fruchten. Zumal der Kleine ja nichts außer seinem Rucksack braucht und Schmusis kann er ja mit in den KiGa nehmen, dann könnte er ganz normal am Freitag geholt und am Sonntag gebracht werden.

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Also ich muss schon Sagen, einige Schweifen hier ganz schön ab. Ich hoffe doch das ich Heute nicht von der Polizei abgeholt werde. :lach


    Aktueller Stand ist jetzt so. Habe meiner Ex gestern geschrieben das ich nicht auf die Abholliste muss, es reicht wenn Sie Früh im Kiga Bescheid sagt das ich ihn abhole und gefragt ob das so klarginge. Antwort war Nein, ihr Next holt ihn und ich kann ihn Zuhause abholen. Habe daraufhin Telefonisch nachgefragt ob es denn eine Sinnvolle Begründung dafür gibt. Auf einmal ist ihr es wichtig das der Kleine sich ein Spielzeug mitnehmen kann (wobei er bei mir genug hat) und außerdem brauch der kleine mit 3 Jahren seine Rituale und er ist es nunmal nicht gewohnt von mir abgeholt zu werden. Außerdem ist er es gewöhnt das Sie noch gemeinsam Kaffee Trinken. Meiner Meinung nach hat Sie sich nur eine neue Begründung aus den Haaren gezogen da ihre Alte nicht mehr zieht. :motz:


    Mein Problem ist nun folgendes. Ich habe ja trotzdem um 13:30 den Gesprächstermin im Kiga. Den möchte ich auch wahrnehmen da ich ja von der KM nichts weiter erfahre und ich finde alle halbe Jahre kann ich mich durchaus mal Erkundigen wie er sich so macht im Kiga. Eigentlich wollte ich danach kurz Schauen was er so macht in der Gruppe und mir Natürlich auch von ihn alles Zeigen lassen (Was laut Kiga kein Problem gewesen wäre) Anschließend halt mit nach Hause nehmen was ja leider nicht möglich ist. Nun bin ich am überlegen ob es nicht besser ist das er mich im Kiga nicht sieht um ihn nicht unnötig zu verwirren. Ich denke dieses hin und her würde ihn verwirren. Was denkt ihr darüber? Ich denke ich werde seine Erzieherin auch kurz Fragen was Sie davon hält, leider verbringt Sie ja wesentlich mehr Zeit mit ihn und kann das evt. besser Beurteilen. Und keine Angst, ich werde diese mit Sicherheit nicht mit in die Probleme mit meiner Ex hineinziehen.


    Nochmal ein paar Dinge zur Klarstellung da es hier Anscheinend von einigen Missverständnisse zu meiner Situation gibt. Ich habe alle 2 Wochen Umgang, nur Abwechselnd von Sa-So und Fr-So. Ich hoffe das Sie ab den neuen Jahr Zustimmt das der Umgang immer von Freitag bis Sonntag stattfindet, ansonsten werde ich Klagen. Viel mehr Umgang wäre dann aufgrund der Entfernung (80km) und meine Montagetätigkeit eh nicht möglich. Ich habe auch nichts gegen den Next, im Gegenteil ist es mir sogar Lieber wenn ich meinen Kleinen von ihn abhole und meine Ex nicht Sehen muss. :lach Man muss dazu Sagen das ich mich bereits in der Schwangerschaft getrennt habe und die beiden Zusammen sind seit der kleine 1 Jahr ist. Er behandelt ihn gut und die beiden haben auch eine 1Jährige Tochter zusammen. Aber Verständlicherweise hält er sich aus den Streitigkeiten heraus und ich habe auch nicht vor ihn da mit hinein zu Ziehen.


    Ansonsten muss ich mal noch was zu den ganzen Klage Empfehlungen hier was Sagen. Mal abgesehen davon das ich dies aus Kommunikationsgründen immer erst als letzte Möglichkeit Sehe, ist es auch eine Finanzielle Sache. Vom Einkommen her würde ich zwar PKH bekommen, da ich aber letztes Jahr mein Auto geschrottet habe und nun nen 13 Jahre alten Kleinwagen fahre, habe ich dank Vollkasko mittlerweile zu viel "Vermögen". Da meine Ex aber PKH bekommen würde und im Familienrecht leider die Kosten fast immer geteilt werden, Versuche ich das zu umgehen. Von den Geld fahre ich Lieber mit den kleinen in Urlaub. ;-)