DU kannst natürlich Whatsapp-Verläufe bei Jungendamt und Gericht nutzen, sie werden auch als normale Kommunikation gewertet. Wir haben das bei Vergleichen und Klagen vor dem Arbeitsgericht mit unserem Betrieb schon mehrmals gemacht und das wurde auch immer normal gewertet.
Ich würde dir definitiv zur Klage raten, deine Gewinnchance ist sehr hoch, auch ohne Anwalt. Es ist ja dein ganz normales Recht als Elternteil in den Urlaub zu fliegen, das darf nicht als Druckmittel verwendet werden. Und dann ist das Thema auch ein für allemal geklärt. Du kannst auch fordern, dass sie bei jedem längerem Urlaubsumgang automatisch den Reispass mitgeben muss bzw. sie ihn eben auf Nachfrage und in den Umgangszeiten diesen ebenso übergeben muss wie die Krankenkarten und Impfausweise - wir haben diese Dokumente (also Pass, Krankenkarte und Impfausweis) bei jedem Umgang dabei, der über das WE hinausgeht, da man ja auch Mal zum Arzt muss, ein Notfall entstehen könnte oder man auch Mal spontan ein paar Tage wegfährt.
Die Umgangszeit gestaltet der sorgeberechtigte Elternteil nach den eigenen Wünschen, da ist man kein Bittsteller. Im Grunde müsste man nicht einmal darüber informieren, wo man genau hingeht - wenn man sich versteht, sollte es aber selbstverständlich sein, dass der andere jederzeit weiß wo sich sein Kind gerade aufhält.
Ok, werde dann am Donnerstag bevor ich Sohnemann zum Umgang abhole den Antrag vor Gericht stellen. Was würdet ihr mir empfehlen, soll ich den Antrag vor Ort zusammen mit den Rechtspfleger Schreiben oder bereits ein fertiges Schreiben mitbringen und dieses nur noch mal Überprüfen lassen? Was denkt ihr wie lange es etwa dauert bis es eine Entscheidung gibt? Wird es in diesem Fall überhaupt eine Verhandlung geben oder wird es einfach nach "Aktenlage" entschieden? Würde es der Richter eher als übergriffig ansehen wenn ich bereits Buche und damit seine Entscheidung bereits vorraus nehme? Ich denke das wirklich sehr günstige Angebot wird nicht mehr lange verfügbar sein und ich möchte ja schliesslich nicht nach Bulgarien weil ich zuviel Geld übrig habe. :lach
Denkt ihr es macht in diesem Atemzug auch Sinn gleich mehr Umgang zu fordern oder ist es eher kontraproduktiv da es eine Entscheidung hinaus zögern würde? Bisher habe ich nur alle 2 Wochen von Freitag 15.30 bis Sonntag 16Uhr und 2 Wochen im Sommer. Gerade wenn er in die Schuke kommt würde ich schon gerne nen Anteil der Ferien, auch zu Feiertagen sehe ich ihn nicht wenn es nicht gerade zufällig im 14 Tage Rhythmus liegt. Über Weihnachten habe ich ihn jetzt auch nicht (habe nix dagegen das Sie über die Feiertage in den Urlaub fahren, nur ne Absprache vorher wäre schön gewesen) dafür dann vom 29.12. bis 01.01., also 1 Tag mehr als ohnehin wegen Umgangs WE.
Danke für eure Meinungen und Frohes Fest wünsche ich