Beiträge von andi0383

    DU kannst natürlich Whatsapp-Verläufe bei Jungendamt und Gericht nutzen, sie werden auch als normale Kommunikation gewertet. Wir haben das bei Vergleichen und Klagen vor dem Arbeitsgericht mit unserem Betrieb schon mehrmals gemacht und das wurde auch immer normal gewertet.


    Ich würde dir definitiv zur Klage raten, deine Gewinnchance ist sehr hoch, auch ohne Anwalt. Es ist ja dein ganz normales Recht als Elternteil in den Urlaub zu fliegen, das darf nicht als Druckmittel verwendet werden. Und dann ist das Thema auch ein für allemal geklärt. Du kannst auch fordern, dass sie bei jedem längerem Urlaubsumgang automatisch den Reispass mitgeben muss bzw. sie ihn eben auf Nachfrage und in den Umgangszeiten diesen ebenso übergeben muss wie die Krankenkarten und Impfausweise - wir haben diese Dokumente (also Pass, Krankenkarte und Impfausweis) bei jedem Umgang dabei, der über das WE hinausgeht, da man ja auch Mal zum Arzt muss, ein Notfall entstehen könnte oder man auch Mal spontan ein paar Tage wegfährt.


    Die Umgangszeit gestaltet der sorgeberechtigte Elternteil nach den eigenen Wünschen, da ist man kein Bittsteller. Im Grunde müsste man nicht einmal darüber informieren, wo man genau hingeht - wenn man sich versteht, sollte es aber selbstverständlich sein, dass der andere jederzeit weiß wo sich sein Kind gerade aufhält.


    Ok, werde dann am Donnerstag bevor ich Sohnemann zum Umgang abhole den Antrag vor Gericht stellen. Was würdet ihr mir empfehlen, soll ich den Antrag vor Ort zusammen mit den Rechtspfleger Schreiben oder bereits ein fertiges Schreiben mitbringen und dieses nur noch mal Überprüfen lassen? Was denkt ihr wie lange es etwa dauert bis es eine Entscheidung gibt? Wird es in diesem Fall überhaupt eine Verhandlung geben oder wird es einfach nach "Aktenlage" entschieden? Würde es der Richter eher als übergriffig ansehen wenn ich bereits Buche und damit seine Entscheidung bereits vorraus nehme? Ich denke das wirklich sehr günstige Angebot wird nicht mehr lange verfügbar sein und ich möchte ja schliesslich nicht nach Bulgarien weil ich zuviel Geld übrig habe. :lach


    Denkt ihr es macht in diesem Atemzug auch Sinn gleich mehr Umgang zu fordern oder ist es eher kontraproduktiv da es eine Entscheidung hinaus zögern würde? Bisher habe ich nur alle 2 Wochen von Freitag 15.30 bis Sonntag 16Uhr und 2 Wochen im Sommer. Gerade wenn er in die Schuke kommt würde ich schon gerne nen Anteil der Ferien, auch zu Feiertagen sehe ich ihn nicht wenn es nicht gerade zufällig im 14 Tage Rhythmus liegt. Über Weihnachten habe ich ihn jetzt auch nicht (habe nix dagegen das Sie über die Feiertage in den Urlaub fahren, nur ne Absprache vorher wäre schön gewesen) dafür dann vom 29.12. bis 01.01., also 1 Tag mehr als ohnehin wegen Umgangs WE.


    Danke für eure Meinungen und Frohes Fest wünsche ich



    Bulgarien ist ja kein volles Mitglied im Schengen Abkommen, Und ist der Kinder Reisepass nicht Sinvoller da günstiger? Über die Einverständnisserklärng ist sich das JA nicht sicher, habe ja selbst gelesen das es da unterschiedliche Urteile zu gibt ob eine Urlaubreise zur Alltagssorge gehört oder eben nicht. Wobei es in meinen Fall wohl dazu gehört da ich keine Familie oder sonstiges da hätte.


    Natürlich habe ich Sie wie auch das JA gefragt was dagegen spricht, Sie lehnt Prinzipiell Auslandsurlaub ab und nennt nur mangelndes Vertrauen und "Todesangst". Was natürlich Quatsch ist, der sonstige Umgang und den 2 Wöchigen Urlaub an der Ostsee hat er ja auch Heil überstanden.


    Darf man nun Whatss App Nachrichten veröffentlichen, ich denke das würde mir sowohl hier als auch vorm Gericht Helfen mein Problem zu verdeutlichen. :hae:


    Nachtrag Nein es gibt keinen Beschluss zum Umgang, habe bisher nur die Vaterschaftsanerkennung und das GSR vor Gericht erstritten

    Bräuchte mal dringend eure Hilfe zu folgenden Sachverhalt da ich gerne den Urlaub Buchen würde da die Zeit drängt.


    Wir haben GSR, Kind 5 Lebt seit Geburt bei ihr. Anfang November habe ich ihr meine Urlaubspläne mitgeteilt zwecks Terminabstimmung. Ich will Ende Mai/Anfang Juni mit ihn für 2 Wochen nach Bulgarien, Oma kommt auch mit. Ist halt der letzte Urlaub vor der Einschulung und Preislich/ Wettermässig ist Bulgarien die beste Lösung. Habe bereits dieses Jahr nachgegeben und bin mit ihn im September an die Ostsee da Sie da bereits einen Auslandsurlaub verboten hat. Aber Anfang Juni ist es dort einfach zu Kalt und zur Hochsaison einfach zu Teuer, ein nachgeben kommt für mich deswegen dieses Jahr nicht infrage, abgesehen davon das ich keine Lust habe mir jedes Jahr von ihr mein Urlaubsziel vorschreiben zu lassen.


    Letzte Woche habe ich ihr eine Letzte Frist gesetzt bis Gestern da noch keine Antwort kam. Am Mittwoch dann die Nachricht (wir Kommunizieren nur per WhattsApp) Termin ist OK, allerdings stimmt Sie keinen Auslandsurlaub zu und wird keinen Reisepass mitgeben. :cursing: Antwort von mir war das ich diesen dann eben Gerichtlich beantragen würde, Sie solle sich doch bitte Informieren wie ihre Chancen stehen und ob dies tatsächlich ihr letztes Wort in der Sache wäre. Gestern habe ich dann das Jugendamt um Vermittlung gebeten, dieses hat sich dann auch Telefonisch mit ihr in Verbindung gesetzt.


    Anscheinend kurz bevor dieses Sie erreicht hat wurde ich per Nachricht wüst beschimpft und von der Schulanfangsfeier ausgeladen :lach , allerdings erklärte sie sich in dieser Nachricht bereit den Kinder Reisepass zu beantragen. :hae: Auf mein Explizites Nachfragen Kam dann allerdings heraus das Sie mit der Reise weiter nicht einverstanden ist und Sie mir kein entsprechendes Schreiben mitgeben wird welches ich meines Wissens nach unter Umständen am Flughafen benötigen werde. Später hat mich auch das JA angerufen, Sie hätten mit ihr geredet aber Sie verhielt sich nicht Kompromissbereit und sagte Sinngemäss dann müsste ich halt Klagen. :kopf


    Was mache ich dann jetzt? Ich befürchte fast ihre Aussage mir den Reisepass mitzugeben hat nur den Zweck eine Klage zu verhindern. Ich kann ja schlecht die Herausgabe beantragen, denn diesen will Sie ja mitgeben. Kann ich auch nur beantragen das Sie mir ihr Einverständniss Unterschreibt? Benötige ich dieses Überhaupt, man findet ja sehr viele Unterschiedliche Meinungen dazu im Internet, ich will allerdings dann auch nicht am Flughafen abgewiesen werden. Was genau sollte ich an der Rechtsantragsstelle beantragen um auf Nummer sicher zu gehen? Ich möchte dies ohne Anwalt machen da die Kosten ja in keinen Verhältniss zum Urlaub stehen. Darf man eigentlich die Kommunikation per WhatsApp Ausdrucken und den Antrag mit Anfügen? Die JA Mitarbeiterin wollte nämlich auch von mir Wissen was die KM genau geschrieben hat, habe dies aber erst mal Verneint weil ich mir nicht 100% sicher war wie das Datenrechtlich aussieht. Weiss da jemand von euch genaueres ob ich das Rechtlich einfach überall rumzeigen darf?


    Würdet ihr mir empfehlen jetzt schon zu Buchen in der Hoffnung das im Zweifel bis dahin alles Gerichtlich geklärt ist? In meinen Wunschhotel wird zu den Aktuellen Preis wohl nicht mehr lange was frei sein. ?-( Ihre einzige Begründung ist bis jetzt das Sie Angst um das Leben hat. :rolleyes3:



    Danke schonmal für eure Hilfe und ein Frohes Fest wünsche ich.

    Pünktlich zum Samstag habe ich Post bekommen von meinem Lieblings Gericht. :motz: Nach 2 Jahren wollen Sie nun erneut Auskunft über meine Wirtschaftlichen Verhältnsse wegen meiner damals genehmigten VKH. Eigentlich war mir schon klar das dies kommen wird, aber um ehrlich zu sein habe ich schon ein wenig gehofft durchzuschlüpfen :rotwerd


    Mein "Problem" ist nicht mein zu hohes Einkommen, damit würde ich immer noch eine Ratenlose VKH bekommen. Aber aufgrund der Tatsache das ich mein Auto geschrottet hatte und in den Letzten Jahren auch sehr Sparsam gelebt habe, besitze ich nun zuviel "Vermögen"


    Meine Fragen sind folgende
    - Kann das Gericht mir nun Arg ans Bein Pissen weil ich das Vermögen nicht selbst gemeldet habe?
    - Da das Vermögen zum Großteil auf den Autoverkauf beruht, gibt es da evt. eine Chance dieses nicht Anrechnen zu lassen?
    - Ich habe in den Gerichtsakten nirgends eine Summe stehen was ich der Staatskasse nun tatsächlich Schulde. Wie kann ich das am schnellsten Rausfinden (Streitwert waren 3.000, Gerichtkosten gedrittelt, jeder zahlt Anwalt und eigene Auslagen selbst)
    - kann meine Anwältin im Nachhinein noch anders (also höher) abrechnen oder bleibt es auf jeden Fall an der damals gewährten (mir unbekannten) Summe?


    Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen :flenn


    Das ist falsch!
    Auch ohne besondere Umstände ist die Mutter noch nicht verpflichtet gleich Vollzeit zu arbeiten und der Vater hat noch die Differenz zu zahlen!


    Meines Wissen hat sich das in den letzten Jahren schon ein wenig geändert.


    Wenn ich hier http://www.unterhalt.net/ehega…/betreuungsunterhalt.html lese ist er erstmal auf 3 Jahre befristet und dann müsste nachgewiesen werden warum noch keine Vollzeittätigkeit möglich ist. Also hat der KV sich meiner Interpretation nach korrekt verhalten.


    Davon ab wäre es trotzdem wichtig zu Wissen wie überhaupt die erste Berechnung zustande kam.

    Ganz ehrlich, ich kann den KV sehr gut verstehen. Meiner Erfahrung nach rechnet jedes Jugendamt von Stadt zu Stadt und auch je nach Sachbearbeiter anders und teilweise am Recht vorbei rein nach Gutdünken. Oberste Priorität ist das kein UHV gezahlt werden muss, wenn sich dann noch von einem Unbedarften KV mehr raus Quetschen lässt wird auch gerne der Selbstbehalt ignoriert und zum Unterschreiben eines Titels gedrängt und Leider auch oft erfolgreich. Mal hier ein kleines Best of aus meinen Bekannten/Kollegenkreis aus den letzten 2 Jahren wo ich die Titel gesehen und Anschließend ein wenig beraten habe


    -KV 1 Nettoeinkommen 1050€ 2Kinder 3 und 6 Jahre Titel über 313€ unterschrieben
    -KV 2 Nettoeinkommen 1100€ 1Kind 4,5Jahre 133€ mit Automatischer Erhöhung auf 180€ zum 6 Geburtstag :hae:
    -KV 3 Arbeitslosengeld 700€ 1 Kind 1,5Jahre 133€


    Bei allen 3 war der Titel natürlich nicht bis zum 18 Lebensjahr begrenzt.


    Bei mir war die Berechnung auch sehr Faszinierend :D Fahrtkosten zum Umgang die ich nicht zu Verantworten habe und ausdrücklich in den Unterhaltsrichtlinien meines Bundeslandes zu berücksichtigen sind wurden erst nicht anerkannt. Dafür wollte man mir meine Steuerstattung abziehen, natürlich ohne meine Riester-Renten Beiträge zu berücksichtigen, aufgrund dessen ich die Rückzahlung bekommen habe. Irgendwann sind Sie dann auf 115€ Zahlbetrag gekommen und haben mich gefragt ob ich wegen den paar € nicht gleich nen Titel über 133€ Unterschreibe. Ich war natürlich so freundlich. Von meinen Änderungswünschen im Titel (Begrenzung bis 18 und paar andere kleinigkeiten) waren Sie nicht so begeistert, haben es dann aber Zwangsläufig Akzeptiert.


    Im übrigen kann der KV beim JA meines Wissens in den Titel Schreiben lassen was er will, auch wenn er darüber in den seltensten Fällen vom JA aufgeklärt wird. Das Kind hat ein Recht auf einen Titel, was darin steht ist erst einmal unerheblich. Ggf muss dann die Beistandschaft vor Gericht eine Änderung des Titels beantragen, was Sie in der Regel auch nur tun wenn tatsächlich mehr zu holen wäre.


    Ich hoffe du kannst jetzt ein wenig verstehen warum dein KV ein wenig vorsichtig ist. Ich habe das bis vor 3 Jahren auch nicht glauben wollen das die JA scheinbar willkürlich Berechnungen durchführen und zu zweifelhaften Titeln nötigen, aber leider wurde ich eines besseren belehrt.


    Wer hat denn vor 3 Jahren eigentlich die Berechnung durchgeführt? Betreuungsunterhalt ist im übrigen im Normalfall nur bis zum 3. Geburtstag zu Zahlen, von daher ist dein KV wenn keine besonderen Umstände vorliegen (z.B. Behinderung des Kindes) im Recht. Bei 90€ Betreuungsunterhalt scheint er aber eh nicht über ein besonders hohes Einkommen zu Verfügen. Was mich gleich zur nächsten Frage bringt. Die Dame vom JA kann doch jetzt schon unmöglich einen Titel von ihm Fordern :hae: Wann soll Sie denn die Höhe berechnet haben? Du warst Mittwoch bei ihr. Dann hat Sie sicherlich gleich dem KV einen Brief geschrieben und Einkommensnachweise gefordert. Diesen Brief hat Sie am Mittwoch noch abgeschickt und der KV am Donnerstag mit Begeisterung erhalten. Er hat natürlich gleich alle Belege zusammengesucht und diese noch am Donnerstag abgeschickt. Die Sachbearbeiterin hatte am Freitag anscheinend nichts zu tun und gleich alles Berechnet und den KV eine Aufforderung zur Titel Unterzeichnung geschickt welche dieser am Samstag erhalten hat und dich Sonntag darauf angesprochen hat? Respekt vor euren Jugendamt, bei mir hat das ganze Prozerdere fast 2 Monate gedauert. :lach


    Hast du den KV eigentlich 1mal vorher gefragt ob man das evt. gemeinsam klären könnte? Für gewöhnlich ist jeder Mensch nämlich Verhandlungsbereiter wenn man ihn nicht gleich die Pistole auf die Brust setzt, und nichts anderes tust du. Hast du dich vorher mal mit den Konsequenzen so eines Titels für vielleicht die nächsten 20 Jahre auseinandergesetzt und überlegt ob du sowas Unterschreiben möchtest? Ich kann es ja nachvollziehen wenn es irgendwann Probleme mit der Zahlung gegeben hätte, aber so habe ich da null Verständniss. :motz:


    Im übrigen, das du die Beistandschaft gerade in dem Moment einrichtest wo du aus den Alg2 Bezug raus bist und es dir nicht mehr egal sein kann was der KV zahlt kann natürlich nur ein großer Zufall sein, aber hinterläßt für mich ein Geschmäckle :-(

    Nicht böse gemeint, aber bei einigen habe ich das Gefühl das sich auf meinen Beitrag bezogen wird ohne diesen gelesen/Verstanden zu haben. :hae:


    Das dies nur die Mangelfälle (wie ich z.B) und andere an der Grenze zum Mangelfall betrifft ist mir durchaus bewußt. Allerdings würde ich bei dieser nicht unerheblichen Steigerung davon ausgehen das jetzt noch einige in diese Grenze hinein Rutschen. Mal davon abgesehen das dies in "Struktur Schwachen" Gebieten in Deutschland ohnehin schon nicht wenige betrifft.


    Meine Frage wurden auch noch nicht annähernd beantwortet, also stelle ich Sie einfach noch mal :D



    So ganz kann ich nicht nachvollziehen wie diese doch nicht gerade geringe Steigerung zustande kommt. Ok Hartz 4 wurde um 8€ erhöht, aber woher kommen die anderen 72€? Stromerhöhungen fallen Ausnahmsweise mal aus und die Offizielle Inflationsrate würrde ca 8€ entsprechen. An den Heizkosten kann es auch nicht liegen und die steigenden Mieten sind entweder über die OLG Richtlinien abgedeckt oder eh nicht Interessant. Kennt jemand die Berechnungsgrundlage bzw. ist die irgendwo einsehbar? Ich kann mir diesen Sprung einfach nicht erklären. :hae:



    Nun könnte ich meinerseits das JA ein wenig Ärgern und auf eine Änderung meines Titels ab Januar drängen, falls das mein Titel her gibt. Vorweg: Ich werde das nicht tun da ich nur einen Titel in Höhe des UHV habe und diesen Problemlos bedienen kann, Wäre nur mal gut zu Wissen ob ich Theoretisch was machen könnte, werde nämlich aus der Formulierung nicht so ganz Schlau. :hae:


    Hier mal mein Titel



    1. Ich verpflichte mich, dem Kind
    .....
    .....
    .....
    im Voraus zu Händen des jeweiligen Gesetzlichen Vertreters (Int. Formulierung übrigens, heißt das ich müsste im Zweifelsfall an mich selbst Zahlen? :D ) bis zum 1. eines jeden Monats
    vom ... an den Betrag von 133,00€
    zu zahlen


    2. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
    Auf §239 FamFG (zur Abänderung von Unterhaltszahlungn bei Änderungen des Anspruchs) wurde ich hingewiesen.


    3. Ich bewillige die Erteilung einer beglaubigten und einer vollstreckbarem Ausfertigung für das Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.



    Der Rest sind nur Personendaten und Unterschriften




    Also wenn ich das richtig Verstehe könnte ich aufgrund des genannten §239 FamFG eine Abänderung verlangen, oder?

    Ich finde das Faszinierend. Da gibt es eine weitreichende Entscheidung des meiner Meinung nach mit am häufigsten Diskutierten Streitthemas hier, und was passiert? Kein Aufschrei sondern Totenstille. Bin mal gespannt ob das so bleibt wenn Anfang nächsten Jahres die ersten weniger Unterhalt bekommen, ist ja nicht gerade eine kleine Summe über die wir hier Reden, ich denke das dürfte einige betreffen. ;-)


    So ganz kann ich nicht nachvollziehen wie diese doch nicht gerade geringe Steigerung zustande kommt. Ok Hartz 4 wurde um 8€ erhöht, aber woher kommen die anderen 72€? Stromerhöhungen fallen Ausnahmsweise mal aus und die Offizielle Inflationsrate würrde ca 8€ entsprechen. An den Heizkosten kann es auch nicht liegen und die steigenden Mieten sind entweder über die OLG Richtlinien abgedeckt oder eh nicht Interessant. Kennt jemand die Berechnungsgrundlage bzw. ist die irgendwo einsehbar? Ich kann mir diesen Sprung einfach nicht erklären. :hae:


    Aber etwas gutes hat es ja. Bei mir könnte im Mai neu berechnet werden und bisher hatte ich aufgrund von Überstunden ein wenig Bammel davor. Aber dies ist ja nun Obsolet. :D


    Nun könnte ich meinerseits das JA ein wenig Ärgern und auf eine Änderung meines Titels ab Januar drängen, falls das mein Titel her gibt. Vorweg: Ich werde das nicht tun da ich nur einen Titel in Höhe des UHV habe und diesen Problemlos bedienen kann, Wäre nur mal gut zu Wissen ob ich Theoretisch was machen könnte, werde nämlich aus der Formulierung nicht so ganz Schlau. :hae:


    Hier mal mein Titel



    1. Ich verpflichte mich, dem Kind
    .....
    .....
    .....
    im Voraus zu Händen des jeweiligen Gesetzlichen Vertreters (Int. Formulierung übrigens, heißt das ich müsste im Zweifelsfall an mich selbst Zahlen? :D ) bis zum 1. eines jeden Monats
    vom ... an den Betrag von 133,00€
    zu zahlen


    2. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
    Auf §239 FamFG (zur Abänderung von Unterhaltszahlungn bei Änderungen des Anspruchs) wurde ich hingewiesen.


    3. Ich bewillige die Erteilung einer beglaubigten und einer vollstreckbarem Ausfertigung für das Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.



    Der Rest sind nur Personendaten und Unterschriften




    Also wenn ich das richtig Verstehe könnte ich aufgrund des genannten §239 FamFG eine Abänderung verlangen, oder?

    Also ich muss schon Sagen, einige Schweifen hier ganz schön ab. Ich hoffe doch das ich Heute nicht von der Polizei abgeholt werde. :lach


    Aktueller Stand ist jetzt so. Habe meiner Ex gestern geschrieben das ich nicht auf die Abholliste muss, es reicht wenn Sie Früh im Kiga Bescheid sagt das ich ihn abhole und gefragt ob das so klarginge. Antwort war Nein, ihr Next holt ihn und ich kann ihn Zuhause abholen. Habe daraufhin Telefonisch nachgefragt ob es denn eine Sinnvolle Begründung dafür gibt. Auf einmal ist ihr es wichtig das der Kleine sich ein Spielzeug mitnehmen kann (wobei er bei mir genug hat) und außerdem brauch der kleine mit 3 Jahren seine Rituale und er ist es nunmal nicht gewohnt von mir abgeholt zu werden. Außerdem ist er es gewöhnt das Sie noch gemeinsam Kaffee Trinken. Meiner Meinung nach hat Sie sich nur eine neue Begründung aus den Haaren gezogen da ihre Alte nicht mehr zieht. :motz:


    Mein Problem ist nun folgendes. Ich habe ja trotzdem um 13:30 den Gesprächstermin im Kiga. Den möchte ich auch wahrnehmen da ich ja von der KM nichts weiter erfahre und ich finde alle halbe Jahre kann ich mich durchaus mal Erkundigen wie er sich so macht im Kiga. Eigentlich wollte ich danach kurz Schauen was er so macht in der Gruppe und mir Natürlich auch von ihn alles Zeigen lassen (Was laut Kiga kein Problem gewesen wäre) Anschließend halt mit nach Hause nehmen was ja leider nicht möglich ist. Nun bin ich am überlegen ob es nicht besser ist das er mich im Kiga nicht sieht um ihn nicht unnötig zu verwirren. Ich denke dieses hin und her würde ihn verwirren. Was denkt ihr darüber? Ich denke ich werde seine Erzieherin auch kurz Fragen was Sie davon hält, leider verbringt Sie ja wesentlich mehr Zeit mit ihn und kann das evt. besser Beurteilen. Und keine Angst, ich werde diese mit Sicherheit nicht mit in die Probleme mit meiner Ex hineinziehen.


    Nochmal ein paar Dinge zur Klarstellung da es hier Anscheinend von einigen Missverständnisse zu meiner Situation gibt. Ich habe alle 2 Wochen Umgang, nur Abwechselnd von Sa-So und Fr-So. Ich hoffe das Sie ab den neuen Jahr Zustimmt das der Umgang immer von Freitag bis Sonntag stattfindet, ansonsten werde ich Klagen. Viel mehr Umgang wäre dann aufgrund der Entfernung (80km) und meine Montagetätigkeit eh nicht möglich. Ich habe auch nichts gegen den Next, im Gegenteil ist es mir sogar Lieber wenn ich meinen Kleinen von ihn abhole und meine Ex nicht Sehen muss. :lach Man muss dazu Sagen das ich mich bereits in der Schwangerschaft getrennt habe und die beiden Zusammen sind seit der kleine 1 Jahr ist. Er behandelt ihn gut und die beiden haben auch eine 1Jährige Tochter zusammen. Aber Verständlicherweise hält er sich aus den Streitigkeiten heraus und ich habe auch nicht vor ihn da mit hinein zu Ziehen.


    Ansonsten muss ich mal noch was zu den ganzen Klage Empfehlungen hier was Sagen. Mal abgesehen davon das ich dies aus Kommunikationsgründen immer erst als letzte Möglichkeit Sehe, ist es auch eine Finanzielle Sache. Vom Einkommen her würde ich zwar PKH bekommen, da ich aber letztes Jahr mein Auto geschrottet habe und nun nen 13 Jahre alten Kleinwagen fahre, habe ich dank Vollkasko mittlerweile zu viel "Vermögen". Da meine Ex aber PKH bekommen würde und im Familienrecht leider die Kosten fast immer geteilt werden, Versuche ich das zu umgehen. Von den Geld fahre ich Lieber mit den kleinen in Urlaub. ;-)

    Das sich hier wirklich welche über diese Nachricht wundern finde ich schon erstaunlich. Wer sich seinen jährlich kommenden Rentenbescheid einmal anschaut sollte sich dessen doch schon länger bewußt sein.


    Allerdings sind die Statistischen Angaben mal wieder wenig Aussagekräftig. Das geht damit los das wieder vom "durchschnittlichen" Einkommen und nicht vom Median ausgegangen wird. Dann wird dieses ganz einfach auf Deutschland runter gerechnet ohne die Regionalen Unterschiede zu beachten. Jeder Neue Hartz 4 Bezieher in München wird nach der Definition wahrscheinlich bald nicht Armutsgefährdet sein, deswegen kann er sich aber trotzdem weniger "leisten" als bspw. in Leipzig.


    Als Durchschnittsverdiener wäre ich in München nun mal ne Arme Sau, bei mir zu Hause könnte ich davon Fürstlich Leben. Von daher muss man das ganze einfach relativieren.


    Aber das es keiner Generation mehr so gut wie den jetzt über 70 Jährigen gehen wird sollte jeden klar sein. Das da noch welche Rumheulen wie in der Bild letzte Woche finde ich einfach ne Sauerei. Aber im Endeffekt sind wir Jüngeren Schuld, hätte wir eine ähnlich Hohe Wahlbeteiligung wie die jetzigen Rentner würde die Politik auch nicht solche Wahlgeschenke verteilen. :cursing:


    Wobei ja traurigerweise bei den letzen Geschenken eh nur die Profitiert haben die eh schon genug haben. Aber das ist wieder ne andere Geschichte.


    Das Problem werden wir erst in 10 Jahren haben wenn die Welle die unumkehrbar ist voll Aufschlägt.


    Dann werden vielleicht endlich mal die Vermögen und Unternehmensgewinne anständig besteuert und Leistung auch mal wieder entsprechend belohnt. :lach

    Umgang, der ohne Grund, hier von der Mutter, willkürlich auf einen 4 Wochen Rhythmus reduziert wird - und das bei einem Kindergartenkind - dass ist in meines Erachtens angewandte Entfremdung. Das widerspricht allen Empfehlungen zum Thema und hat ganz sicher nichts mit dem viel zitierten Kindeswohl zu tun.
    In diesem Zusammenhang ("alle 4 Wochen") von "regelmäßigen Kontakten" und "guten Bindungen" zu sprechen, empfinde ich als weitgehend empathiefrei.


    Je länger es dauert, bis der Umgang gerichtlich geregelt wird - um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dem BET ein "Einverständnis zur Situation" unterstellt wird und sich die Umgänge auf Minimalniveau einpendeln, bis sie dann irgendwann "einschlafen" werden.


    Da hast du mich falsch Verstanden, es findet alle 2 Wochen Umgang statt. Nur ist bei diesen Umgang Abwechselnd von Sa-So und Fr-So, also momentan nur alle 4 Wochen wo ich ihn vom Kiga abholen könnte. Ich will natürlich mehr aber wenn man bedenkt wo wir vor 1 Jahr standen ist es schon ein Fortschritt. von vor 2 Jahren gar nicht erst zu Sprechen. Er darf ja auch erst seit Mai überhaupt bei mir Schlafen. Wir haben trotz allen ne Top Bindung und dies ist wohl auch das was die KM am meisten stört. Aber keine Angst, da wird nicht Einschlafen, da habe ich seit seiner Geburt schon ganz andere Kämpfe gefochten ^^

    Aber Praktisch gesehen ist dieses Urteil doch ganz großer Käse und bringt meiner Meinung nach den Kiga nur unnötig in Schwierigkeiten.


    Für den Fall das ich nächstes Jahr doch Klagen muss wegen mehr Umgang muss ich also auch ins Urteil Schreiben lassen das ich berechtigt bin meinen Sohn an den Umgangstagen vom Kiga abzuholen. Dieses Urteil muss ich dann den Kiga geben und die müssen dann immer Schauen ob ich ihn auch am richtigen Tage abhole, oder wie? Gut das die mit Sicherheit nichts Sinvolleres mit ihrer Zeit Anfangen können... Was wäre dann eigentlich wenn ich mal ne Woche Tauschen muss weil der Kleine Krank ist oder ich Arbeiten muss? Oder mal ein wenig Abstrakter gedacht, Meine Ex hat nen Tödlichen Unfall und als Sorgeberechtigter kommt er natürlich zu mir. Leider kann ich ihn nicht vom Kiga abholen, ich stehe ja nicht auf der Liste. :lach


    Mal ernsthaft, ich weiß ja das dieses Problem nur auf der Sturheit meiner Ex beruht und ich werde deswegen bestimmt nicht unnötig Streß machen. Aber meint ihr diese Rechtslage ist wirklich in jeden Kiga bekannt und wird auch so gehandhabt?

    FrauRausteiger
    A
    Der entscheidende Unterschied in meinen Fall ist meiner Meinung nach der vorletzte Absatz in den Verlinkten Gerichtsurteil.


    Dort gab es ja anscheinend ein Umgangsverfahren in den Festgelegt wurde das der KV sein Kind zu den festgelegten Umgangszeiten vom Kiga/Schule abholen darf, auch ohne auf der Abholliste zu stehen. Also ist dies doch Prinzipiell möglich, oder nicht?


    Ich Beharre auch nicht darauf auf dieser Liste zu stehen. Mir geht es einfach darum momentan alle 4 Wochen und ab nächsten Jahr hoffentlich ohne Umgangsverfahren alle 2 Wochen meinen Sohn vom Kiga abholen zu können. Ich habe auch kein Problem damit wenn die KM dies an den jeweiligen Tag den Erziehern Früh mitteilen muss. Damit könnte ich Leben und das habe ich der KM auch vorgeschlagen. Antwort: Nein!!!


    Wegen sowas Reiche ich bestimmt keine Klage ein, aber ich finde das Urteil hätte in meinen Fall keine Relevanz da eine ganz andere Sachlage vorliegt. Allerdings natürlich nur meine Laien Meinung :D


    Ob das mit der Abholliste möglich ist werde ich mal bei den Gespräch erörtern. Das mit den 4 Wochen liegt darin begründet das ich diesen Kompromiss vorerst zugestimmt habe um nicht Klagen zu müseen. Ursprünglich wollte Sie die 1Nacht Regelung beibehalten, als vorläufige Lösung "darf" ich ihn alle 4Wochen für 2 Übernachtungen abholen

    Ich werde es im Kiga mit Sicherheit nicht eskalieren lassen, keine Sorge. Mir geht es nur darum die Rechtliche Seite zu kennen um ihr ihre Absurde Argumentation um die Ohren zu Hauen. :-D


    Den Termin habe ich ja eben gemacht (13Uhr wenn die kleinen Schlafen) um ein wenig mehr von seinen Kiga Leben mit zu bekommen. War bisher ja wie gesagt erst 2mal dort da es aufgrund der Entfernung und meiner Montagetätigkeit sehr schwierig ist. 2,5 Stunden Fahrtzeit und 20€ Spritgeld lohnen halb nicht für ein 5min Tür- und Angelgespräch. Die Weihnachtsfeier ist in 2 Wochen Mittwoch um 16Uhr, genauso war der Elternabend an dem dieser Termin ausgemacht wurde. Da müsste ich ne ganze Woche Urlaub machen, sry das geht einfach nicht bei 21 Tagen Jahresurlaub.


    Die Argumentation mit der Umgangstasche fällt auch Flach, er hat immer nur nen Rucksack mit seinen Schlaf-Schaf und meistens noch nen Auto. Ich habe alles was er braucht selbst beschafft.


    Elterngespräch fällt auch flach, habe ich ihr schon so oft Vorgeschlagen, lehnt Sie immer ab. Sie gibt nur nach wenn ich mit Gericht drohe oder tatsächlich Klage. :motz:


    Sie will einfach nicht das ich mehr als unbedingt sein muss an seinem Leben Teilhabe. Als das Gespräch mit der Logopädin war (wo Sie auch nicht wollte das ich mitkomme, war aber nen Montag den ich mir Freinehmen konnte) hat Sie mir z.B. Verboten den Kleinen mit hoch in seine Kiga-Gruppe zu bringen. :cursing: Habe natürlich brav wie nen Depp vor dem Kiga gewartet um keine Szene vor den kleinen zu machen.



    Also bitte, man kann doch kein 200€ Smartphone (S4 mini) mit einen 50€ Smartphone (Huawei Y330) vergleichen. Klar liegen da Welten dazwischen, genauso wie beim Preis :winken:


    Hatte dein Vater da schon die neueste Firmaware und Android 4.2 drauf? Weil meine Arbeitskollegen haben da absolut keine Probleme damit, und zumindest der 1 hatte auch schon einige Höherpreisige Smartphones und ist bis jetzt zufrieden. Ich habs auch kurz getestet und konnte keine wesentlichen Reaktionszeiten feststellen. :hae:

    Ich hätte da mal ne Rechtliche Frage an die Experten und Erzieher unter euch.


    Mittlerweile habe ich ja meine Ex zumindest so weit das ich den kleinen zumindest alle 4 Wochen bereits Freitag zum Umgang abholen darf, Die letzten beiden Male war dies jeweils 1 Feiertag aber nächste Woche wollte ich die Gelegenheit nutzen und habe gleich 1 Termin mit einer seiner Erzieherinnen gemacht um nur nen paar allgemeine Dinge zu Bequatschen. Ich wohne ja 75km entfernt und bekomme dementsprechend wenig von seinen Kiga mit.


    Nun habe ich Natürlich meine Ex gefragt ob ich ihn danach nicht einfach vom Kiga direkt mitnehmen darf. Antwort war natürlich Nein, ihr Freund holt ihn ab und ich kann ihn dann Zuhause abholen. :motz: Begründet wurde dies u.a. damit das ich nicht auf der Abholliste des Kiga stehe und Sie das auch nicht ändern will. Mal abgesehen davon das ich weiß das es ihr eh nur um reine Schikane geht wollte ich mal Wissen wie es Rechtlich überhaupt aussieht damit Sie sich im Zweifelsfall ne andere Ausrede einfallen lassen muss :D


    Dürfte ich bei GSR meinen Sohn vom Kiga abholen, wenn ich nicht auf der Abholliste stehe? Ich war schon 1mal zum Gespräch mit seinen Erziehern da und 1mal wegen seiner Logopädin, bin also nicht gänzlich unbekannt im Kiga. Ich denke es sollte auf jeden Fall klargehen wenn Sie Früh Bescheid sagt das ich den kleinen abhole, wenn Sie die "Mühe" mich auf die Liste zu Schreiben schon umgehen will, oder? Mal noch nebenbei gefragt, wenn diese Abholliste so wichtig und entscheidend ist, habe ich da bei GSR gar kein Mitspracherecht?

    Ich würde das Huawei Y330 empfehlen. Gab es vor einigen Wochen im Ausverkauf bei Base für 20€, sind deshalb jetzt noch einige OVP für 50€ bei Ebay zu finden. Ist Schwarz, 4Zoll, 3MP Kamera und mit Android 4.2. Habe damals 2 Gekauft welche jetzt meine Arbeitskollegen benutzen. Qualität und Leistungsfähigkeit ist für den Preis Top und meiner Meinung nach den Samsung Geräten in dieser Preisklasse weit überlegen ;-)

    Nun hält er sich seit Monaten dran das ich unseren sohn auch bringen müsste, wenn er ja Krank wär oder so ist das ausnahmsweise ja bestimmt kein Problem....
    Missgeschicke passiern!


    Hmm, der KV hat das Thema also schon seit mehreren Monaten angesprochen, anscheinend ließ die KM nicht wirklich mit sich Reden. Interessant ist das es ja in Notfällen kein Problem wäre den kleinen Mann zu holen.


    Sein Anwalt hat ihm auch gesagt das, es meine Pflicht wär den Futz abzuholen weil ich ja weg gezogen bin! 70 km!!!!!
    Ich haben dem KV auch gesagt, dass wenn er in Geldnot ist, er sich bei offiziellen stellen melden kann....


    Daraus könnte man Schließen das der KV nicht gerade über ein großes Einkommen verfügt, wenn die KM gleich so einen Vorschlag macht. Sie waren ja Verheiratet und ich gehe davon aus das Sie sein ungefähres Einkommen kennt. Leider bekommt man wenn man den Selbstbehalt zur Verfügung hat keinerlei hilfen. ( Falls doch wüsste ich gerne woher)


    Ich habe keinen Führerschein, und auch gerade erst eine neue Stelle angefangen...


    Ohne Führerschein kann man natürlich leicht behaupten das diese Fahrerei ja ein klacks ist.


    Der Streit besteht seit er eine neue hat ( 4Wochen) und es hat fast 2 jahre geklapp!


    Ach, plötzlich sind es nur noch 4 Wochen und hat Natürlich mit der Neuen zu tun.


    Ahhhh also, muss ich jetzt Panik haben das ich mein Kind nie wieder sehe weil der Pfosten sich nicht an die Umgangrecht vereinbarung hält?


    na, jetzt bin ich beruhigt!


    Also, muss ich mich der Erpressung fügen? Und er kommt ungestraft davon?


    Hmm, nun ist es also plötzlich nicht mehr möglich ausnahmsweise den kleinen zu holen? Nicht das ich die Erpressung gutheiße, aber wirklich Kompromissbereit habe ich die TE hier nicht erlebt. In die Ecke gedrängt kann man schon zu dummen Entscheidungen neigen.


    Also, nochmal..... Ich kann ihn weder bringen noch holen! Es geht um 70 km!!!! Und nochmal, er holt ihn mit dem Firmenwagen....


    Er hat Fahrtkosten von ca. 50-60 euro im Monat!!!


    70!!!! Km die für die TE unüberwindlich erscheinen. Was wohl der der KV macht wenn mal sein Firmenwagen defekt ist oder er mal ne Monat laufen muss??? Bestimmt gleich den Kopf in den Sand stecken. mal davon abgesehen bezweifel ich das die Fahrtkosten in dieser Höhe hat. Da müsste er schon sehr viel Glück haben im Normalfall dürfte ihn das eher 300€ kosten bei üblicher Versteuerung. Aber er hat ja vor 2 Jahren den Umzug zugestimmt, da kann er ruhig die nächsten 10 Jahre weiterhin für alles aufkommen und seine Zeit Sinnlos verfahren. So wie sich die TE hier gibt kann ich mir durchaus Vorstellen warum der KV dem damals zugestimmt hat, trotz der ruhigen und Kompromiss-bereiten Art der TE. :-D

    Ich muss Sagen ich bin einfach nur Fassungslos. :kopf


    Im Spiegel dieser Woche stand ja Relativ ausführlich was unsere Familienministerin so plant und auch einige Beispiele die ihr Anliegen recht Plausibel erscheinen lassen.


    Nun Lese ich hier diesen "Beitrag" und musste mir vor lauter Schreck nochmal den Bericht durchlesen, aber ich kann mir beim besten Willen nicht Erklären wie der TE so einen Stuss in das Arbeitspapier des Familienministeriums hinein Interpretieren kann.
    Hier mal Link für eine grobe Übersicht über was es überhaupt geht. http://www.spiegel.de/politik/…s-plaene-ab-a-985782.html


    Eigentlich ist es müßig darüber zu diskutieren da es dank dem Weltbild von CDU/CSU wohl leider nie dazu kommen wird. Meiner Meinung nach möchte sichl eine eher Unbekannte Ministerin ein wenig im Sommerloch Profilieren. Ich Persönlich halte ihr Anliegen dennoch für richtig.


    Aber aus diesem Vorhaben mittels weglassen von Fakten und (absichtlich) verfälschten Statistiken hier bei einigen vielleicht nicht so Informierten Forenmitgliedern Ängste zu Schüren die vollkommen unbegründet sind halte ich schon für sehr bedenklich.


    Wie kommt man eigentlich auf die Idee die Anzahl der Kindesherausnahmen allein auf die Trennungkinder umzulegen? Ist das dein Weltbild oder einfach nur Blödheit? Was es mit den Zahlen überhaupt auf sich hat wurde ja von Hucky schon mal ganz gut erklärt. Mal für dich zur Information wir haben in Deutschland Stand 2013 12,9mio Kinder unter 18, da fallen 6500 Kinder die Tatsächlich aus ihren Familien genommen wurden Prozentual doch weniger ins Gewicht als von dir angenommen ;) Nun finde meinen Statistikfehler den ich Absichtlich eingebaut habe. :D


    Alle deine weiteren Links sind an Polemik nicht zu überbieten und Sagen Faktisch 0 aus. Schade um die Zeit die man verschwendet um Sie zu Lesen. Dich kann man einfach nicht ernst Nehmen aber ich Frage mich wirklich was du für ein Ziel mit deinen Beitragen verfolgst. Da ist man nach 5 Monaten mal wieder in diesem schönen Forum und muss so einen Mist Lesen, das macht mich echt Traurig. :motz: