Kiga Abholberechtigung bei GSR

  • ich finde es geht nicht um den Zettel und Namen - sondern eure gleichberechtigte Position als Eltern - daran muss noch gearbeitet werden und da würde ich
    doch noch irgendwie versuchen 2 x im Jahr ein mod. Elterngespräch zu bekommen - gerade wenn sie da etwas starrsinnig ist - Recht hin oder her -
    warum soll der Next abholen und du draußen warten - is doch Blödsinn

  • Aber Praktisch gesehen ist dieses Urteil doch ganz großer Käse und bringt meiner Meinung nach den Kiga nur unnötig in Schwierigkeiten.


    Für den Fall das ich nächstes Jahr doch Klagen muss wegen mehr Umgang muss ich also auch ins Urteil Schreiben lassen das ich berechtigt bin meinen Sohn an den Umgangstagen vom Kiga abzuholen. Dieses Urteil muss ich dann den Kiga geben und die müssen dann immer Schauen ob ich ihn auch am richtigen Tage abhole, oder wie?


    Hallo andi0383,


    nein, der Kindergarten hat damit nichts zu tun.
    Die müssten nur aktiv werden bei einem (sehr unwahrscheinlichen) Herausgabebeschluss.


    Die Kindsmutter müsste sich dann an den Beschluss halten.
    Das bedeutet, sie muss der KiTa jeweils morgens Bescheid geben, dass die Abholliste außer Kraft gesetzt wird, weil Du das Kind abholen wirst.


    Wer hat denn den Abstand zwischen den Umgängen definiert?


    @Loewe_63 :
    Ich kenne Kinder von Soldaten, deren Väter/Mütter viele Monate weg sind - auch sie haben gute Bindungen zu ihren Vätern/Müttern.
    Ich kenne Kinder, deren Umgangselternteile in's Ausland verzogen sind und die trotzdem gute Bindungen haben zu diesem Elternteil.
    Hier im Forum gibt es ein Kind, dessen Eltern auf verschiedenen Kontinenten leben und das trotzdem gute Bindungen hat.
    Keiner dieser Eltern ist "empathiefrei"


    Dass das Interesse von andi0383 einschläft, glaube ich eher nicht.
    Ihm wurde noch nie ein "Einverständnis zur Situation" unterstellt und das, obwohl nun wirklich genug Steine im Weg lagen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Hi,
    bei uns hat es über 2 Jahre so gut gefunzt, dass ich am Umgangsmorgen der Kita die Bestätigung meinerseits gab, dass das andere ET am Tag x, um yyy das Kind in der Einrichtung abholen konnte.
    Da war nie meinerseits ein Machtkampf etc..., das war über die Gutachterin so festgelegt und es wurde so gelebt.
    Bis es dann zu anderen Problemen kam.
    Also ich würde wegen so what keine Verfahrensbaustelle öffnen wollen, in einer Beratungsstelle ein moderiertes Gespräch könnte da eher funzen.

  • Als ich letztes Jahr die KM vor die Tür gesetzt habe, habe ich den Kindergarten sofort darüber informiert und gewünscht dass die KM die Kinder nicht abholen darf. Ich war mir nicht sicher zu was sie vielleicht im Stande gewesen wäre, deßhalb wollte ich es nicht. Die Leiterin des KiGa sagte mir dass sie ihr die Kinder herausgeben müßte, da sie auch Sorgeberechtigt ist. Sie hatte mir allerdings zugesagt mich umgehendt anzurufen falls KM die Kinder doch holt.
    Mein Fall ist sicher was anderes gewesen, aber die Aussage war dass das gemeinsame Sorgerecht bestand und deßhalb beide die Kinder abholen dürfen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Marc1978,
    ihr habt ja dann bis zu diesem Tag in einem , gemeinsamen Haushalt gelebt, hattet also beide die Alltagssorge.
    Und DAS ist oft der springende Punkt.
    Leben ET nicht zusammen und liegt eine Entfernung vor, wird die Alltagssorge dem ET übertragen, bei dem die Kinder halt gemeldet sind bzw. den Hauptwohnsitz haben.

  • loewe,


    lass dich nicht aus der Fassung bringen. Mir geht auch die sog. Hutschnur auf (wenn ich denn eine hätte) wenn ich das lese.


    Die sog. Alltagssorge hat mit Sicherheit ihre Berechtigung wenn es um hochstrittige Eltern geht, deren Unvermögen soweit führt, nicht miteinander wie zivilisierte Erwachsene sprechen zu können geschweige denn eine kindswohldienliche Betreuung zu Stande zu bekommen.


    Hier scheint der Vater eine gute Bindung zum Kind zu haben, obwohl dieser weder in der Armee ist, ins Ausland verzogen noch seinen neuen Lebensmittelpunkt auf gar fremden Kontinenten gefunden hat. Hier geht es um einen Vater der sich regelmäßig um sein Kind kümmert indem er zuverlässig von seinem Umgangsrecht Gebrauch macht bzw. dem Kind eine verlässliche Vaterfigur ist. Nun haben wir wieder einmal das Problem, dass es der Mutter ganz und gar nicht passt, das er so ist wie er ist, bzw. das tut was er tut. Nämlich trotz Trennung der Mutter und des Kindes im Leben eben dieses auf positive Art und Weise präsent zu sein.


    Wie erklärt es sich, dass TS sein Kind nicht von der Kita abholen darf? Welche Logik steht dahinter? Ist diese richtungsweisende Schikane und Demütigung der Beziehung zwischen Kind und Vater dienlich? Ist die Abholung aus der Tagesbetreuung nicht ein stückweit auch gelebte Alltagspflege/betreuung, sprich wertvolle Zeit die die beiden miteinander verbringen könnten? Es kann nicht richtig sein, dass standartisierte Beschlüsse schablonenartig auf alle Familien angewendet werden.
    Auch bei der Frage, ob ein Vater bei gemeinsamen Sorgerecht sein Kind von der Kita abholen darf muss individuell geprüft werden, ob es dem Kindeswohl dient oder nicht.


    Weg vom grundsätzlichen, hin zum konkreten: Ich würde den Kontakt zum zuständigen JA suchen, dort eure Situation erläutern und die Vor/und Nachteile der Verweigerung der Mutter darlegen. Nämlich ob es sinnvoll ist, dass ihr beide wertvolle Zeit miteinander verbringt, und dazu gehört auf alle Fälle, dass du dein Kind auch von der Kita abholen darfst (der Kleine wäre sowas von stolz) oder ob es dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn du aus seinem Kitaleben ausgeschlossen wirst. Warte auf Reaktion vom JA. Scheue auch nicht den Gedanken das Problem gerichtlich klären zu lassen. Richtungen, in die ein Gericht denkt, kann man ändern bzw. müssen nicht richtig sein.


    Gib nicht klein bei. Ich halte es für wichtig, dass ein Umgangselternteil so wichtige Zeit wie das Abholen von der Kita mit seinem Kind teilen dürfte. Denn das ist nicht Quantität, das ist Qualität. Und hier müssen die egozentrischen Rachegelüste oder wie auch immer gearteten Motivationen der Mutter ganz klar hinter den Interessen des Kindes nachstehen.


    Viel Glück euch.

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • 1) Natürlich hat ein Vater, besonders mit GSR, das Recht, sein Kind vom Kindergarten abzuholen.
    2) Wie unpraktisch und lästig ist es für ein Kindergartenkind, erst mit dem LAG von Muddi zu ihr zu müssen und danach von KV für das Wochenende abgeholt zu werden?
    3) Mein Kiga sagte mir klipp und klar, dass sie dem KV, wenn er käme, das Kind mitgeben müssten, wegen GSR. (Zum Glück ist er nie gekommen, sondern hat nur gedroht!)
    4) Der in meinem Fall betroffene KV hat nie Interesse an seinen Kindern, außer, wenn es für Eltern Vergünstigungen gibt. An regelmäßigen Umgang bsp. wie in diesem Thread ist nicht zu denken. Und trotzdem gilt hier überall, dass der KV vor allem Rechte hat, und sobald er sich meldet, bekommt er alles gewünschte.


    Ich wünsche dir gute Nerven, ich sehe dich im rechtlichen und moralischen Recht!

  • Um es nochmals ganz deutlich zu sagen: Das Gemeinsame Sorgerecht bedeutet nicht, dass du in Alltagsangelegenheiten Entscheidungen treffen darfst. Das darf nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt, also der Betreuungselternteil. Abholung aus Kiga ist Alltagssorge und nicht Bestandteil des gemeinsamen Sorgerechts.


    Sämtliche Erzieher lernen diese Rechtssachen in ihrer Ausbildung und in ihrer Weiterbildung.
    Ein Kind darf nur vom Betreuungselternteil abgeholt werden bzw. vom Kiga übergeben werden. Oder an Personen, die ausdrücklich vom Betreuungselternteil benannt sind. Das kann eine grundsätzliche Erklärung sein, eine Liste von Personen oder eine Erklärung im Einzelfall: (Morgen kommt eine Frau Müller und holt das Kind nach dem Kiga).
    Der Kindergarten kann diese Sonderregeln in einen festen Rahmen gießen, der seiner Organisationsform entspricht ("nur Liste", "nur 3 Personen auf Liste", oder was auch immer.)


    Die Informationspflicht des Kigas über das Kind besteht bei gemeinsamer Sorge gegenüber beiden Elternteilen. Hat der Kiga ein Elternteil informiert, muss er allerdings nicht noch das zweite Elternteil informieren (er kann und darf aber!). Hier ist dann die Pflicht des informierten Elternteils, diese Info an das andere Elternteil zu geben.


    Ob es im vorliegenden Fall Sinn macht, dass das Kind für den Wochenendumgang nicht vom Vater vom Kiga abgeholt werden darf, sondern beim Betreuungselternteil zuhause abgeholt werden soll, ist sicherlich fraglich. Ohne die Argumente der anderen Seite gehört zu haben, klingt das eher noch einer repressiven Maßnahme des Betreuungselternteils. Aber: Der Umgangselternteil hat keine Chance, das zu ändern. Wenn die Zeit der Abholung vereinbart ist und als Ort die Wohnstätte des Betreuungselternteils, dann gibt es keinen Ansatzpunkt, da Abänderungen durchzusetzen. Egal, ob die Vorschläge "vernünftig" sind oder nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber: Der Umgangselternteil hat keine Chance, das zu ändern. Wenn die Zeit der Abholung vereinbart ist und als Ort die Wohnstätte des Betreuungselternteils, dann gibt es keinen Ansatzpunkt, da Abänderungen durchzusetzen. Egal, ob die Vorschläge "vernünftig" sind oder nicht ...


    Wenn man die besseren Argumente auf seiner Seite hat, besteht immer die Chance etwas zu ändern. Familienrecht ist nichts statisches - einmal entschieden, für immer entschieden. Wenn Gegebenheiten sich ändern, muss man auch die Absprachen ändern und dem Kindeswohl anpassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wenn Gegebenheiten sich ändern, muss man auch die Absprachen ändern und dem Kindeswohl anpassen.

    Wenn es gut läuft sollte es so sein ....


    Ich meine: Wäre toll wenn es so wäre.



    :strahlen

  • Macht ja auch irgendwie einen super :winken: Eindruck, wenn der -SR - Papa vor der Türe der KiTa warten muss, während ein/e auf der Liste stehende/r andere/r das Kind abholt. Um es dann paar hundert Meter weiter dann doch an Papa zu übergeben,


    Strange :rolleyes2: , zum Glück war das hier nicht so,


    Mal abgesehen von der "Sinnhaftigkeit", da der Fall hier eh fest gefahren scheint, warum nicht auch da NICHT *klein bei* geben...


    Gerichte wurden sicher schon wegen weniger sinnhaften Angelegenheiten bemüht. Da bin ich mir ganz sicher :lach


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Die einzige Chance, die hier besteht: Klage auf Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bekommt man das, kann man im Rahmen der Alltagssorge bestimmen, wer das Kind (nicht) abholen darf aus dem Kiga.


    Eine Regelung, der Umgangselternteil könne nach eigener Nase am Willen des Betreuungselternteils vorbei ein Kind aus dem Kiga abholen, ist mit deutschem Familienrecht nicht vereinbar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die einzige Chance, die hier besteht: Klage auf Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bekommt man das, kann man im Rahmen der Alltagssorge bestimmen, wer das Kind (nicht) abholen darf aus dem Kiga.


    Eine Regelung, der Umgangselternteil könne nach eigener Nase am Willen des Betreuungselternteils vorbei ein Kind aus dem Kiga abholen, ist mit deutschem Familienrecht nicht vereinbar.


    Nach eigener Nase sollte ein UET das Kind auch nicht abholen. Das führt zu Eskalationen, die dem Kindeswohl nicht entsprechen würden. Das Pferd muss man anders herum aufzäumen. Es würde dem Kindeswohl entsprechen, wenn der Umgang so abläuft, daß der Vater das Kind vom Kiga abholt. Wenn man sorum argumentiert, dann hat man wesentlich bessere Karten, da etwas zu erreichen.


    Oder gibt es da gute Argumente für, wenn das Kind vom Next abgeholt wird, um dann dort dem KV übergeben zu werden? Da wäre es für das Kind doch besser, wenn KV das Kind selber abholt. Wenn man so in einem moderierten JA-Gespräch argumentiert, dann hat der BET das Erklärungsprolem, warum dies für das Kind schädlich ist. Wenn es im Extremfall dann zur Umgangsregelung bei Gericht kommt, dann hat hier in dem Beispiel m.E. der BET die schlechteren Karten.


    Diseses Urteil des OLG Bremen sehe ich auch mehr als Einzelfallentscheidung an, denn als Grundsatzurteil.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Nochmals, Hucky: Das Bringen und das Abholen vom Kindergarten ist per Definition Alltagssorge. Greift hier ein Gericht ein, greift das Gericht in die Alltagssorge des Betreuungselternteils ein. Es müsste dem Betreuungselternteil Alltagssorge entziehen und dem Umgangselternteil übertragen. Oder es überträgt (Teile der Alltagssorge) auf Dritte.


    Natürlich kann jederzeit an die Vernunft der Eltern appelliert werden. Das wäre übrigens die einzige Handlungsmöglichkeit des Jugendamtes. Jugendamt kann nur vermitteln. Das Jugendamt ist nicht einmal in einer Schiedsrichterposition. Weisungsbefugnis gibt es da nicht. Das Jugendamt darf nicht einmal den Anschein erwecken, es hätte Weisungsbefugnis.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Diseses Urteil des OLG Bremen sehe ich auch mehr als Einzelfallentscheidung an, denn als Grundsatzurteil.

    ein OLG das richtungsweisend sein soll, gibt´s imo so nicht. Klar wird darauf geachtet, besonders wenn man in dem OLG-Bezirk wohnt.


    2008 hatte ich eine EU-Verhandlung, die Gegenseite argumentierte mit einem OLG-Brandenburg-Urteil als richtungsweisend.
    "Mein" Richter meinte nur, "das ist weit weg" ... und entschied ganz anders. Ich bin im Frankfurter OLG-Bezirk.
    Das zum Thema "richtungsweisend"..... und da sollte man als Betroffener sich nicht einschüchtern lassen.


    Hier sieht die Sachlage natürlich anders aus....wie bap das beschrieben hat.
    Überzeugen müßte mich trotzdem "mein Gericht", in meinem OLG-Bezirk, besonders wenn ich
    verläßlichen regelmäßigen Umgang habe, und eine gute Bindung zum Kind.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Gesunder Menschenverstand vs. deutschem Familienrecht, Alltagssorge vs. Bindungstoleranz


    Sehe ich auch so, nicht einschüchtern lassen. Wo ein Wille, da auch ein Weg. :winken:

  • Was ein Szenario, der Vater ist im Kiga, darf das Kind nicht mitnehmen, wartet also vor der Tür bis Next erscheint, der fährt mit dem Kind heim, Vater fährt hinterher, Next geht mit Kind ins Haus, Tür zu, Vater schellt, Tür auf, Kind wird übergeben.......


    Als Next käme ich mir extrem bescheuert vor, als Erzieherin im Kiga, die das mitbekommt würde ich mir heimlich an den Kopf greifen.

  • Hi,

    Als Next käme ich mir extrem bescheuert vor, als Erzieherin im Kiga, die das mitbekommt würde ich mir heimlich an den Kopf greifen.

    bescheuert ist aber sehr milde ausgedrückt. Wo wachsen solche Nexts eigentlich ?



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Der Vater hat im Kindergarten letztlich nichts (jedenfalls nicht regelmäßig) zu suchen. Das ist übergriffig. Und letztlich eine Provokation. Auf die kann man zwar pfiffiger und weniger pfiffig reagieren. Doch der Vater als Umgangselternteil hat hier die Bringschuld, seine Position so einzunehmen, wie sie nun einmal ist. Es liegt in seiner Macht, die Dreiecksbeziehung Ex - Vater - Kind auf ein Level zu setzen, bei dem es nicht zu solchen Verhaltensweisen kommt. Er kann Vertrauensarbeit leisten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volley,
    dein Urvertrauen ins deutsche Familienrecht in allen Ehren. Aber der Vater muss sich nicht zum Hampelman machen. Die irrationale Macht der Alltagsorge wurde nun schon zum Erbrechen rezitiert. Es ist am BET, die Beziehung zum UET positiv zu fördern und alles zu unterlassen, was sie negativ beeinflusst. Im vorliegenden Fall spricht nichts dagegen, wenn man den Vater auf die Abholliste aufnimmt, außer der Unwille der Mutter.
    Vielleicht ist es an der Zeit für ein neues, richtungsweisendes OLG Urteil. Aber wie schon gesagt: gesunder Menschenverstand vs. deutschem Familienrecht :radab