KV kürzt Unterhalt eigenständig

  • Hallo Zusammen,


    wie wohl die meisten von euch, teilen KV und ich uns die Sommerferien, 3 Wochen er, 3 ich. Jetzt seh ich gerade, dass er mir für diesen Monat mal eben den Unterhalt um 30% gekürzt hat.
    Ich möchte gleich vorab sagen, dass es mir hier absolut nicht ums Geld geht, sondern vielmehr um die Art und Weise und noch dazu auf Grund von absoltuen Nichtwissens. Dazu sei gesagt, dass die Kinder (ohne ihn) zwei von den 3 Wochen bei seiner Mutter verbringen, die sicher keinen Cent von dem Geld sieht.


    Es ärgert mich, dass ich diesen Methoden scheinbar willkürlich ausgeliefert bin, denn ich bin mir sicher, er hat kein Recht dazu, den Unterhalt zu kürzen.


    Welche Möglichkeiten hab ich eigentlich, darauf zu reagieren? Mit ihm Reden bringt sicher nichts, er wird überzeugt sein, das Richtige getan zu haben.


    Im Grunde ärgert es mich sehr, dass er nie bereit ist sich an irgendwelchen Ausgaben zu beteiligen und jetzt auch noch meint, sich bedienen zu müssen. Wenn schon kleinlich, dann aber richtig, oder?


    Also, was kann ich tun?

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

    Einmal editiert, zuletzt von hope81 ()

  • Er darf den Unterhalt nicht kürzen. Sprich mit ihm. Wenn ein Titel besteht kannst du es pfänden lassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Danke Hucky, wie schon geschrieben, mit ihm reden brauch ich nicht, davon bleibt er unberührt. Es gibt leider keinen Titel. Wie kommt man denn überhaupt an einen?

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Du siehst das richtig, das darf er nicht.



    Wir sind auch gerade dabei, den Unterhalt titulieren zu lassen. War bei uns aber ohne Anwalt nicht möglich :-/
    Lass dich am besten mal beraten.

  • Rein rechtlich gesehen darf er es nicht!
    Wenn du einen Titel hast ( Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich)könntest du das nicht gezahlte pfänden .
    Aber:intern könnte man sich auch entgegen kommen, wenn sein Einkommen nicht hoch ist, ihm etwas " zu lassen" damit es auch euren Kindern bei ihm im Urlaub soweit besser geht . Dass die ihn in 3 Wochen auch was kosten ist klar.


    Unmöglich ist natürlich sein "einfach abziehen / einbehalten" ohne es mit dir zu besprechen
    Geht gar nicht und würde meine Verhandlungsbereitschaft sehr minimieren :brille


    Titulieren:
    Entweder er unterschreibt freiwillig eine Urkunde oder das Gericht legt einen Titel fest.
    Geht über Anwalt oder kostengünstiger übers Jugendamt/Beistand
    Beistandschaft an sich kostet nix, bei Gerichtsverfahren über den Beistand KÖNNEN Kosten entstehen- wenn keine Verfahrenskostenhilfe gewährt wird vom Richter...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • AlwaysHope... er macht es nicht, weil er zu wenig Geld hat, sonder einfach mal gelinde gesagt, "um mich zu ärgern". Das sind seine kleinen Spitzen, die er immerzu verteilen muss. Und genau da liegt mein Problem. Es ist reine Willkür. Denn er weiß, dass ich mich nicht wehren kann.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Dann solltest du für die Zukunft ( jetzt für die Ferien wirds zu spät werden) einen Titel erwirken! ( siehe oben)


    Dann kann er eben künftig nicht mehr tun was er will und muss notfalls mit den Konsequenzen: Lohnpfändung/ Kontopfändung leben... :P

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Du musst ihn jetzt auffordern eine Jugendamtsurkunde zu unterschreiben, oder der Unterhalt wird gerichtlich tituliert. Das geht entweder über einen Anwalt, oder (kostenlos) über die Beistandschaft beim Jugendamt. Theoretisch kannst du ihn auch selber dazu auffordern, ist nur die Frage ob er darauf reagieren wird.


    Für welchen Monat hat er den Unterhalt nicht bezahlt? Wenn er für diesen Monat den Unterhalt gekürzt hat, dann ist es noch nicht zu spät. Dann solltest du ihn nur unverzüglich schriftlich in Verzug setzen, dann kannst du den Rückständigen Unterhalt noch einklagen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Wie kommt man denn überhaupt an einen?


    am einfachsten ist, Du gehst zum Jugendamt, und richtest dort eine Beistandschaft ein...


    diese fordert ihn dann zur Vorlage seiner Unterlagen auf, berechnet den richtigen KU, und fordert ihn auch zur Titulierung auf-
    im Zweifel reichen diese auch Klage ein....


    Vielleicht solltest Du vorher nochmal mit Deinem Ex reden, und irgendeinen Kompromiss finden :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke für eure Antworten.


    Hucky: es geht um diesen Monat. Reicht da ein ganz formloses Schreiben von mir aus? Geht das auch per Mail?


    Luchsie: ich bin immer sehr kompromissorientiert, aber irgendwann ist halt auch mal Schluss. Nur aus reiner Bequemlichkeit hab ich mich auf die Düsseldorfer Tabelle eingelassen, wenn gleich ich sicher bin, dass er vielleicht sogar was zur Kita-Betreuung und privaten KV zusteuern müsste. Aber ich mag dann doch lieber meinen Frieden als ewige Disskussionen und Gerenne. Aber so kann es nicht angehen.


    So oder so: um zum Recht zu kommen, muss ich wieder Geld in die Hand nehmen und das stößt mir auf, denn ich weiß jetzt schon, dass er freiwillig keine Urkunde unterschreibt.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Dann geh schnell auf Jugendamt, richte eine Beistandschaft ein, die machen dann schon. ( wenn gut gearbeitet wird)
    Oder Anwalt, das ist deine Entscheidung...( auch der kann natürlich gut oder schlecht arbeiten, Garantie gibts bei beiden Professionen nicht :( )


    Und Huckys Tipp mit ihn jetzt für August selbst von dir aus "in Verzug setzen"ist gut! ( ich dachte es geht um Juli - da wärs zu spät gewesen...)


    Machs per Einschreiben mit Rückschein, dann kann "niemand" sagen, er habe keine Post bekommen ;)
    Und es zählt dann vor Gericht...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()


  • Reicht da ein ganz formloses Schreiben von mir aus? Geht das auch per Mail?


    Luchsie: ich bin immer sehr kompromissorientiert, aber irgendwann ist halt auch mal Schluss. Nur aus reiner Bequemlichkeit hab ich mich auf die Düsseldorfer Tabelle eingelassen, wenn gleich ich sicher bin, dass er vielleicht sogar was zur Kita-Betreuung und privaten KV zusteuern müsste. Aber ich mag dann doch lieber meinen Frieden als ewige Disskussionen und Gerenne. Aber so kann es nicht angehen.


    Hallo hopse81,


    die private Krankenversicherung müsste der Kindesvater unter bestimmten Umständen sogar alleine zahlen.
    Zur anteiligen Finanzierung der Kinderbetreuung könnte er im Regelfall auch herangezogen werden.


    Da Du ihn hier entlastest, ist es nicht zu viel verlangt, wenn dann wenigstens der Regelunterhalt vollständig und pünktlich fließen soll.


    Bei der Beistandschaft kannst Du einen Termin machen, das "einrichten" dauert nicht lange. Allerdings solltest Du dort persönlich anwesend sein, es sind Unterschriften zu leisten.
    In der Folge wird der Vater des Kindes aufgefordert, seine Einkünfte offzulegen, es wird ein Titel angestrebt werden.


    In gewisser Weise entlastet das Jugendamt mit diesem Service die Elternebene, da die Eltern nun nur noch über z.B. Umgang kommunizieren müssen.


    Ich würde an Deiner Stelle den Gang zum Jugendamt und zur Beistandschaft erst einmal ankündigen. Vielleicht mag der Kindesvater ja doch lieber nochmal nachdenken.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Danke FrauRausteiger.


    Ich werde morgen schon mal einen Termin beim Jugendamt machen. Ich denke, es ist an der Zeit, endlich mal einen Punkt zu setzen. Zu lange schon lass ich mir des lieben Friedens wegen zuviel gefallen. Und dabei geht es mir wirklich nicht ums Geld, sondern einfach ums Prinzip.


    Ich bin gespannt, welches Feedback ich vom Jugendamt bekomme, denn ich hatte vor ca. einem Jahr schon mal angerufen um den Unterhalt berechnen zu lassen und damals riet man mir, es mit dem KV selbst zu klären, da der Weg übers Jugendamt die Elternbeziehung nur belasten würde. Schaf, wie ich bin, hab ich mich damals drauf eingelassen. Letztendlich hat es mir auch nichts gebracht.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • hope, ich versteh Dich zu gut. Man ist dankbar das der Ex sich kümmert, freut sich für die Kinder und hält die Klappe. Das mach ich genauso und trotzdem kommt der Punkt wo man dann einfach mal denkt, ne so nicht.


    Mein Ex zahlt nicht mal den Mindestunterhalt, kümmert sich aber so gut. Trotzdem bin ich total enttäuscht, das ich mit allem anderen finanziellen immer alleine dastehe. Mal 5 Euro als guten Willen, ich würd mich so freuen.


    Mal ne Rechnung vom Kieferortophäden übernehmen, oder mal was zur Brille dazulegen, ja doch ich würd mich freuen. Zumal ich weiss das er das könnte, aber da krieg ich auch nur ein Schulterzucken und wenn ich sag, toll sollen die Jungs mit krummen Zähnen rumrennen, kommt ein - ach heul nicht, du stemmst das schon. Ja danke, klar mach ich. :S

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • äääähm, das hat tatsächlich die Beistandschaft eines JA zu dir gesagt???


    Nicht vielleicht versehentlich eine andere Abteilung?? ( Hört sich als Begründung "Elternbeziehung usw."eher nach sozialem Dienst an könnte ich vermuten...)


    Aber ich sagte ja - es gibt gute und schlechte ,sowohl bei JAs als auch bei Anwälten...
    Ich wünsche Dir sehr, dass du künftig an eine/einen fähige(n) Beistand gerätst...


    Nicht abwimmeln lassen, auf Beistandschaft bestehen - ist dein gutes Recht!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • AlwaysHope: genau kann ich das heute gar nicht mehr sagen, aber ich geh stark davon aus, dass es schon die richtige Abteilung war. Zumindest hab ich vorher geschaut, welche Durchwahl für mein Anliegen (Unterhalt) die richtige ist.


    Ich werde also einen neuen Versuch starten und diesmal auf mein Recht bestehen und mich nicht abwimmeln lassen. Wohin mich die "gütliche Einigung" gebracht hat, seh ich ja jetzt...

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Update: Ich war noch im August beim Jugendamt und habe mein Problem vorgebracht. Das JA hat den KV zum einen aufgefordert, den restlichen Betrag vom August nachzuzahlen und hat gleichzeitig eine Neuberechnung durchgeführt. Diese Berechnung läuft immer noch und ich habe inzwischen das Gefühl, die Mitarbeiterin vom JA hat selbst nicht den besten Durchblick. Speziell geht es um das Thema Kürzung wegen Ferien (wie oben beschrieben) - sie kann mir diesbezüglich keine Auskunft geben und beruft sich auf ein Urteil, welches der KV ihr vorgelegt hätte - von welchen OLG auch immer - wonach er wohl das Recht hat, den Unterhalt zu kürzen?! Mir scheint das alles nicht logisch, denn dann würde man im Schnitt jeden zweiten Monat den Unterhalt hoch und runter rechnen, weil Ferienzeiten sind, die man sich unter idealen Umständen ja teilt.


    Jetzt habt ihr ja alle geschrieben, er darf das nicht kürzen... worauf beruft ihr euch?


    Zum anderen hat der KV Schulden angegeben: Maklerkosten, Autoreparatur, Neueinrichtung von Wohnung... dazu hätte er einen Kredit aufnehmen müssen. Aber wie lang kann den das berücksichtig werden??? Also wir sind jetzt immerhin 4 Jahre getrennt und auch ich hatte Maklerkosten und Autoreparatur und Neueinrichtung der Wohung... das muss ja ein enormer Kredit gewesen sein, wenn er nach vier Jahren abzahlt?!

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Zum anderen hat der KV Schulden angegeben: Maklerkosten, Autoreparatur, Neueinrichtung von Wohnung... dazu hätte er einen Kredit aufnehmen müssen. Aber wie lang kann den das berücksichtig werden??? Also wir sind jetzt immerhin 4 Jahre getrennt und auch ich hatte Maklerkosten und Autoreparatur und Neueinrichtung der Wohung... das muss ja ein enormer Kredit gewesen sein, wenn er nach vier Jahren abzahlt?!

    Laut unseres JA können Schulden maximal mindernd berücksichtigt werden, wenn diese aus der Zeit des Zusammenlebens stammen bzw. vor Kenntnis einer bevorstehenden Geburt gemacht wurden. Ansonsten gilt KU nach meinem Kenntnisstand KU als vorrangig vor den anderen Gläubigern.
    Unser KV hatte auch mal versucht, neu angehäufte Schulden als Bereinigung des Nettos anrechnen zu lassen. Dies wurde von offizieller Seite nur belächelt.

  • Wir haben derzeit ein ähnliches Problem. Ex hat per "kreativer Mathematik", wie ein User so passend formulierte ;-) , ein angebliches Wechselmodell errechnet und den Unterhalt für ein Kind vollständig gestrichen. Soweit ich es jetzt verstanden habe, sind in der Düsseldorfer Tabelle bereits Ferienzeiten und Umgangswochenenden berückssichtigt. Demnach dürfte dein Ex gar nichts kürzen.


    Das hier habe ich gerade noch gefunden, vielleicht hilft das:


    Zitat

    Einseitig sind keine Kürzungen des Barunterhalts möglich. Der Vater kann also beispielsweise nicht den Unterhalt kürzen, weil er Kleidung für das Kind gekauft hat oder weil das Kind in den Ferien oder an den Wochenenden bei ihm ist. Gerade die Ferienaufenthalte und Besuchswochenenden sind bereits in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt worden.


    von hier: http://www.familienrecht-heute…uesseldorfer-tabelle.html


    Wünsche dir Energie und Durchhaltevermögen.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.