Probleme beim Umgang - 12jährige

  • Hallo liebe Foris,


    heute frage ich ausnahmsweise mal nicht in meinem Namen, sondern im Namen einer mit mir befreundeten Person. Ich benutze absichtlich nicht Vater und Mutter sondern BET und UET, um keine Vorurteile zu prvozieren. Das Paar ist seit längerem getrennt, seit kurzem auch geschieden. Die gemeinsame Tochter ist 12 Jahre alt.


    Die Umgänge versuche ich aus dem Blickwinkel der Tochter zu beschreiben, da ich vom UET leider keine Aussage habe:


    Die Umgänge waren bisher problematisch, die Tochter fühlte sich abgeschrieben/ausgegrenzt. UET verließ die Familie wegen einer neuen Beziehung, nach relativ kurzer Zeit ging aus dieser Beziehung ein Kind hervor. LG von UET lehnte die Tochter rundheraus ab.


    Es gab mehrere gemeinsame Gespräche zwischen BET/UET und den neuen LG´s, jedoch ohne nennenswerte Besserung.


    Die Tochter litt extrem darunter, vom UET plötzlich abgelehnt zu werden, da während der Ehe der Eltern eine besonders enge Bindung bestand, das Kind hatte immer erste Priorität. Dieser Zustand endete mit der Trennung der Eltern abrupt.


    Trotzdem fanden die Umgänge regelmäßig statt.


    Am letzten Wochenende war wieder Umgang. BET wurde am Sonntagfrüh informiert, dass die Tochter um 5.00 Uhr morgens am Bahnhof aufgegriffen wurde. Auf Rückfragen, was sie um 05.00 Uhr früh alleine am Bahnhof mache, sagte sie, sie hätte bei einem Jungen übernachten wollen und sei wohl dann dort "abgehauen".


    Auf Rückfragen an UET kam zur Antwort, man solle sich nicht so anstellen, es wäre die Entscheidung der Tochter gewesen, 1. bei einem Jungen zu übernachten und 2. von dort abzuhauen und am Bahnhof zu sitzen.


    Es besteht also seitens des UET keine Einsicht, dass eine 12jährige mit der Übernachtung bei einem Jungen, dessen Identität unbekannt ist, überfordert war, dass sie evtl. diese Entscheidung gar nicht hätte treffen dürfen. Auch, dass das Kind am Bahnhof aufgegriffen wurde, scheint UET (zumindest gegenüber BET) nicht zu beunruhigen. Auch hier die Aussage, es war die Entscheidung des Kindes, man könne selber ja nichts dafür.


    Warum das passiert ist, darüber kann man nur spekulieren. Ich möchte hier aber keine Spekulationen anstellen.


    Ich möchte stellvertretend für BET wissen, was kann getan werden, um solche Geschehnisse für die Zukunft zu verhindern? Wie kann UET daraufhin sensibilisiert werden, dass eine 12jährige eben gewisse Entscheidungen noch nicht rational und vernünftig treffen kann, weil es eigentlich noch ein Kind ist?


    Ich hoffe, Ihr habt ein paar Denkanstöße, die ich gerne weitergeben werde. :thanks:

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Na zumindest für mich geht das schon sehr hart in Richtung Aufsichtspflichtverletzung (aber ich bin kein Jurist)


    Haben die zuständigen Stellen (JA) denn nichts dazu gesagt? Wenn bei uns hier ein mehr oder weniger Kind um die Uhrzeit aufgegriffen wird, kannst du dir sicher sein von den Behörden zu hören (Mein Nachbar ist bei der Polizei und bei uns hier zumindest arbeiten die in solchen Fällen mit JA Hand in Hand).

  • Also, ich kann dazu nur sagen:


    wäre mir das mit meiner Tochter passiert, wäre ein ernstes Gespräch fällig gewesen.
    Erstens mit der Tochter, um die Sachverhalte zu klären.
    Zweitens mit der anderen Erziehungshälfte, um deren Sachverhalte zu klären.


    Dann, wenn ich genau wüsste, wie die ganze Geschichte entstanden ist, wären mir folgende Dinge wichtig:


    - warum hat die Tochter mich nicht um 5:00 Uhr früh angerufen?
    Hat das Kind die Sicherheit, dass ich immer für sie da bin, verloren? Wenn ja, warum?


    - warum rief sie nicht bei dem anderen Elternteil an?


    - war die Übernachtung mit den Eltern des unbekannten Jungen abgesprochen? Wie alt ist dieser Junge?
    was ist dort vorgefallen?


    - "stört" die Tochter in der "neuen" Familie?


    Ganz klar ist nunmal, dass ein 12jähriges Kind nicht alleine nachts unterwegs sein darf. Und schon gar nicht am Bahnhof!
    Ich finde auch, dass selbst im Umgang, solch wichtige Dinge miteinander besprochen werden müssen.


    Ich an der Stelle des BET wäre wohl sehr sauer und würde das auch kommunizieren.
    Ich würde auf klare Absprachen bezüglich Fremdübernachtungen bestehen.


    Liebe Grüße


    Schneeeule

  • Okay das ist nicht gut gelaufen. Ich würde erst das Gespräch mit der Tochter suchen um zu erfahren
    was passiert ist. Jetzt hier auf den KV einprügeln ist de falsche Weg. KV ist davon ausgegangen das
    Tochter bei Freund schläft. Wie hätte er wissen können das dies nicht funktioniert hat ?
    Das nächste Mal ist er schlauer und wird vorher mit Tochter alles absprechen.


    Ich würde auf klare Absprachen bezüglich Fremdübernachtungen bestehen.


    Das geht garnicht.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale


  • Ich an der Stelle des BET wäre wohl sehr sauer und würde das auch kommunizieren.
    Ich würde auf klare Absprachen bezüglich Fremdübernachtungen bestehen.


    Aufgrund welcher Tatsache muss der UET ihr Rechenschaft darüber ablegen, wo das Kind übernachtet? Muss der BET auch beim UET darüber Rechenschaft ablegen, bei wem des Kind übernachtet?


    Aber das nur so am Rande.


    Fakt ist erstmal, das Kind wurde von der Polizei aufgegriffen. Die machen normalerweise bei so etwas eine Meldung ans Jugendamt.


    Die Frage, die geklärt werden muss ist: Warum läuft das Kind weg. Das kann aber weder BET oder UET, das kann nur zur Eskalation führen. Ich würde mich hier vertrauensvoll ans Jugendamt wenden um hier eine Klärung herbeizuführen. Aber vieleicht wird das Jugendamt jetzt von sich aus an die Eltern herantreten und Hilfe anbieten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Aufgrund welcher Tatsache muss der UET ihr Rechenschaft darüber ablegen, wo das Kind übernachtet? Muss der BET auch beim UET darüber Rechenschaft ablegen, bei wem des Kind übernachtet?

    Hmm... bei mir sind's ja Gott sei Dank noch ein paar Jährchen bis dahin... aber ich finde schon, dass das Übernachten meiner 12Jährigen Tochter bei einem Jungen in eine andere Kategorie fällt als eine Übernachtung bei der Freundin. Das gehört, finde ich, unter den Eltern besprochen. Da gibt's ja auch einiges zu entscheiden - schon allein, ob die Tochter mit 12 Jahren nicht noch etwas zu sehr Kind ist, um bei einem Jungen zu schlafen. Und dann natürlich das Verschreiben der Pille vom Frauenarzt (fällt ja meiner Meinung nach unter die Gesundheitssorge (heißt das so? ) und deswegen müssen doch beide Eltern einverstanden sein). Das Übernachten bei einem Jungen OHNE Pille und Aufklärung über andere Verhütungsmittel - sei es zur Verhütung von Schwangerschaft oder Krankheit - ist in meinen Augen indiskutabel. Alleine um das sicher zu stellen, müssen sich die Eltern in diesem Fall vorher kurzschließen.


    Zunmindest meiner Meinung nach.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Ob nun BET oder UET, wenn ein Mädchen in diesem Alter mitten in der Nacht die Wohnung eins Jungen verlässt, besteht dringend Redebedarf.
    Man sollte die Eltern des Freundes kennen. Die müssen Ansprechpartner sein. Wenn dem nicht der Fall ist, hat das Kind da nicht zu übernachten!


    An die Männer in der Runde: Auch wenn man nur UET ist, sollte man hellhörig werden, wenn so etwas vorfällt! Es geht in der Geschichte mit Sicherheit nicht zu zeigen, dass der Vater versagt hat (wobei auch noch offen ist, ob der Vater oder die Mutter UET ist, dass das angenommen wird, wirft nochmal ganz andere Frage auf), sondern um das Wohl des KIndes und das ist bei so einer Geschichte gefährdet, ob nun von UET oder BET verursacht!


    Mein Rat: unbedingt klären, wie es zu dieser Übernachtungsverabredung gekommen ist. Welche Gründe die Kleine für diese genannt hat. Wer der Junge war und was passiert ist.

  • Also, bei uns ist das normal ... :rolleyes2:


    Natürlich erzähle ich dem Vater, was sein Sohn so macht und ob und bei wem er "fremdübernachtet"
    Bei uns aber relativ selten, weil mein sohn am liebsten daheim schläft und seine Kumpels halt dann bei uns übernachten.
    Ansonsten früher, schlief er halt bei meiner Mutter, wenn ich Nachtdienst hatte - auch darüber war Vater informiert.


    Ich finde es unfassbar traurig, wenn darüber keine Einigkeit herrscht ...


    Ein zwölfjähriges Mädchen schläft nicht unter ominösen Umständen bei einem unbekannten jungen Herrrn ....


    mögen mich die Herren der Schöpfung hier zerreissen, da stehe ich zu!


    Und nicht, weil ich irgendwelche Liebeleien verhindern möchte, sondern weil ein Mädchen in diesem Alter des Schutzes bedarf.
    Auch eventuell vor sich selbst.


    Ist es ein bekanntes Kind der Familie und dessen Eltern wissen Bescheid, kann die Sachlage eine andere sein.


    Ist es denn wirklich so weit gediehen, dass Eltern sich nicht gegenseitig in solchen Fragen unterstützen?


    Es tut mir leid, aber Umgang heisst für mich nicht, Aushebelung aller moralischer und rechtlicher Wertigkeiten - sondern ein gemeinsamer Erziehungsauftrag im Sinne des Kindes.


    Liebe Grüße von einer etwas schockierten Schneeeule

  • Und genau so, wie ich den Vater über alles unaufgefordert unterrichte, was im Leben unseres Kindes passiert -
    erwarte ich, bei unvorhergesehenen Dingen und Geschehen im Umgang, eine Information und eventuell eine Abklärung, ob das in Ordnung ist ....


    ich finde nicht, dass das zuviel verlangt ist -


    nein, dass ist im Sinne unseres Kindes!


    Nur wenn wir Einigkeit in Erziehungsfragen demonstrieren - geben wir dem Kind Sicherheit!


    Schneeeule

  • Eine 12 Jährige ist nicht alt genug um bei männlichen artgenossen zu übernachten.
    Für mich ist hier das Kindeswohl hochgradig gefärdet, da eine 12 Jährige kaum in der Lage sein kann selbsbestimmt mit sexualität umzugehen. Und bitte sagt jetzt nicht, dass Jungs es nicht bei der erst besten Gelegenheit versuchen würden. Ich war auch mal jung und sie versuchen es ständig.
    Es gibt einnen Jugendschutz und das heist ganz klar kein sex vor 16. wenn Kinder es heimlich tun ist es was anderes aber wenn Eltern es genemigen ( und das es passieren könnte, reicht bereits) ist es strafbar.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • An die Damen, die sich gerade über meine Äußerung so echauffieren:


    Auch ich würde so etwas nicht gut finden, nur wenn meine Ex so etwas zulassen würde, hätte ich keine rechtliche Handhabe dagegen.Gefällt mir auch nicht, ist aber so.


    @Bummerlliese: Das steht im Jugendschutz nicht drin. Es gibt nur ein StGB (Strafgesetzbuch), das da etwas hergibt:


    § 176
    Sexueller Mißbrauch von Kindern


    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


    § 174
    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen


    (1) Wer sexuelle Handlungen


    1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
    2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
    3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind
    vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    Wird wohl hier beides nicht zutreffen, wenn beide Beteiligten 12 Jahre alt sind. Hier fehlt es dann alleine schon an der Schuldfähigkeit (StGB greift erst ab 14 Jahre).


    Eine reine Übernachtung einer 12jährigen bei einem 12jährigen wird man wohl nicht als sexuelle Handlung auslegen können.


    Wie kommt ihr eigentlich darauf, daß es zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Wart ihr dabei? Das sind maximal Kopfkino von euch.
    Woher wisst ihr, daß der UET das genehmigt hat?


    Und vor allem : Wie kommt man darauf das UET der Vater ist? TS hat es extra komplett neutral geschrieben.


    Fakt aus der Ausgangssituation ist: Tochter hat bei einem 12jährigen übernachtet (was ist da geschehen?) und wurde anschließend morgens um5 am Bahnhof aufgegriffen. UET verharmlost das Ganze (oder versucht es zumindest).


    Alles andere ist reine Spekulation und Hinein-Interpretation.


    Es kann ja z.B. auch sein, daß Kind vom UET aus irgendeinem Grund abgehauen ist, nicht wusste wo sie hinsollte und erstmal bei einem nahewohnenden Klassenkameraden heimlich war, sich dort was ausgeheult hat und etwas geschlafen hat. Anschließend, bevor es Eltern des Kumpels mitkriegen, wieder gegangen ist und dann am Bahnhof gestrandet ist. Evtl. wartete sie dort auf die Erste Bahn, um wieder zum BET zu kommen.


    Vieleicht war es so, vieleicht hatte sie auch ihr erstes wildes Sexabenteuer. Wissen tut es mit Sicherheit nur die Tochter und der Junge, evtl. noch UET (was würde ich laut lachen, wenn sich später herausstellt, daß es die Mutter ist).


    Der UET wird hier wohl nicht besonders kooperativ sein. Dies schließe ich aus seinem Verhalten, mit dem Versuch, daß ganze zu beschwichtigen. Der Junge ist wohl bis jetzt unbekannnt. Bleibt also die Tochter.


    Aber hier das Kind jetzt zu einer Aussage durch den BET zu nötigen halte ich für falsch. Hier wäre ein vorwürfefreies verständnisvolles Fragen hilfreicher, evtl. mit Unterstützung des Jugendamtes, damit das Kind in einer neutralen Umgebung sprechen kann.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Update:


    Ich bin etwas sauer, es hat sich ein wenig anders herausgestellt, als meine Bekannte es zuerst dargestellt hatte :wuetend Ok, trotzdem nicht prickelnd:


    Das Kind war bei der Tochter des Lebensgefährten (ihrer Mutter) und deren Mutter zu Gast. Die Mutter des anderen Mädchens hat den beiden Mädchen erlaubt, bei besagtem Freund zu übernachten.


    Um 5.00 Uhr morgens hat dann eines der beiden Mädchen via Facebook irgendwas von "cool, g**le Bahnhof-Party" gepostet und die Mutter des anderen Mädchens ist losgefahren und hat die Mädls eingesammelt.


    Was meine Bekannte nun so stört, ist nicht die Tatsache, dass ihr Kind auch aufm Bahnhof war, sondern, dass die andere Mutter (also die Ex ihres Lebensgefährten) ihr die Mädchen um halb sechs vor die Tür stellte, mit der Ansage, sie hätte nun die Schnauze voll und mache das nicht mehr mit.


    Der KV wurde gefragt, ob seine Tochter mit dem anderen Mädchen zusammen bei dem Jungen übernachten darf.



    In dieser Konstellation hätte meine Tochter das ehrlich gesagt auch gedurft. :frag Ich sehe die "Schuld" hier bei den beiden Mädchen, die entweder bewusst getäuscht haben, aber auf jeden Fall nicht aus Not am Bahnhof gelandet sind. Dem KV kann ich hier ehrlich gesagt keine Schuld geben. Ich finde sogar, dass meine Bekannte etwas übertrieben auf die Ex ihres Lebensgefährten reagiert. Ich würde mich mit ihr und den beiden Mädchen zusammensetzen. Mein Mädchen hätte wahrscheinlich Hausarrest bis zum Sankt Nimmerleinstag...


    Stattdessen schiebt meine Bekannte jetzt die ganze Schuld auf die Tochter des Lebensgefährten :rolleyes2:


    Ich persönlich bin da jetzt raus aus der Sache :kopf Wenn ihr weiter diskutieren wollt, lese ich aber gerne weiter mit ;-)

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Hi,

    um bei männlichen artgenossen zu übernachten.

    8| :lgh

    dass Jungs es nicht bei der erst besten Gelegenheit versuchen würden. Ich war auch mal jung und sie versuchen es ständig.


    Echt ?
    Also in dem Alter hätte ich mich da gar nicht getraut irgendwie ... aber ist ja auch egal.


    Wie meine Tochter 12 war, sind auch Übernachtungen bei Freundinnen vorgekommen.
    Da ich in einem Kaff wohne war das überschaubar.
    Nachts entdecke ich, das welche rumschleichen, verfolge sie und die Jungs sind per Leiter
    in das Zimmer des Mädchens, wo meine Tochter übernachtete.
    Ich habe da nichts gemacht, und habe nur die Eltern informiert und ich saß wenig später auf der Terrasse
    bei denen, und haben aber nichts gemacht. :brille
    Tochter erzählte dies aber später etwas verblühmter (das sie zu Besuch gewesen seien), und sie
    Flaschendrehen gespielt hätten. :frag


    Ich weiß ja nicht, einen wirklichen Kopf würde ich mir da nicht machen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich zitiere mich selber: Vieleicht war es so, vieleicht hatte sie auch ihr erstes wildes Sexabenteuer. Wissen tut es mit Sicherheit nur die Tochter und der Junge, evtl. noch UET (was würde ich laut lachen, wenn sich später herausstellt, daß es die Mutter ist).


    :lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh


    Es war eine Frau!!!!! Wenn auch nicht UET.


    :lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh


    Jetzt kann man weiter Kopfkino machen...war es ein Dreier????


    :lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh:lgh

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()