Steuererklärung - getrennt und "Nebenwirkungen"

  • Hallo,


    Ich hoffe, es gehört hier, wenn nicht, bitte am richtigen Platz verschieben....


    Bin seit 2012 - Anfang Juli getrennt. Die Steuererklärung für 2012 habe ich getrennt gemacht. Ich habe etwas von Finazamt zurückbekommen, und nun muss mein Mann einiges zahlen. Er rief mich wütend zurück, ich soll das Ganze widderrufen, sonst klagt er mich an...?? Seit 2012 wohnt er in unseren gemeinsame Haus und zahlt entsprechend Raten. Er drohte mich an, wenn ich nicht die getrennte Steuererklärung widderrufe, wird er auch in Sache Raten Anklage erstatten... Ich habe ihm gesagt, es kommt für mich nicht in Frage, wir waren seit Anfang Juli getrennt, der deutsche Gesetz erlaubt mir eine getrennte Steuererklärung zu machen, dann sollte alles so richtig sein....


    Halbe Stunde später ruft mein Sohn an (13, pubertierend), der normalerweise bei mir wohnt, jetzt aber für paar Tage bei seinem Vater, wenn ich nicht unterschreibe das was sein Vater will, wird er umziehen... Hatte keine Worte, meinte nur, wenn er es für richtig hält, sollte er das tun... Aber ich finde es nicht ok, dass er in unsere Angelegenheiten eingemischt wird....

    Einmal editiert, zuletzt von allina ()

  • Also, ich bin seit März 2012 getrennt, zeitlich macht das so keinen großen Unterschied... ich wohne in Bayern, vielleicht macht DAS einen Unterschied.
    Als ich meine Steuererklärung letztes Jahr (für 2012) einreichen wollte, da habe ich beim Finanzamt nachgefragt, weil das mit der Steuererklärung 2011 so ein Drama war, weil ich die nicht alleine machen durfte, nur wenn es der Herr erlaubt hätte, dachte mir dabei zwar "Mittelalter", aber nach 8 Wochen hat er es dann doch unterschreiben; andere Geschichte. Nun weil das mit der 2011er so ein Drama war habe ich nachgefragt, die Dame sagte mir, ich dürfe mir aussuchen, ob ich zusammen veranlagt oder getrennt einreichen will, nicht so wie vorjährig, wo ich zwar alleine einreichen hätte können, aber der Ex dann eine entstandene Differenz zu seinen Gunsten gerichtlich hätte einklagen können.
    Aber bei der 2012er habe ich es mir aussuchen können und reichte dann 2 Tage später meine Erklärung ein. Bisher ohne Folgen.


    Um ganz sicher zu gehen: Ruf das Finanzamt an und frage nach der Rechtslage. Vielleicht kennst Du einen Steuerberater, der dir auch mal so eine Auskunft gibt. So wie ich das sehe - soll dein Ex doch ruhig schreien. Aber lass ihn erst schreien, wenn Du dich wissenstandstechnisch abgesichert hast. ;-)

  • ... und erkläre Deinem Sohn sachlich in Ruhe die Situation. Du hast das ja nicht gemacht, um Deinen Ex zu ärgern, sondern um das Beste für Eure (dich und Sohnemann) Familie zu tun; davon gehe ich mal aus. Mit 13 sollte er in einem Alter sein, wo man socleh Sachen schon auch entschlankt erklären kann. Sachlich halt und nicht zu kompliziert.

  • Steuerrechtlich kannst Du eine getrennte Veranlagung abgeben, zivilrechtlich "musst" Du ihn aber entschädigen. D. h. sollte er zum Anwalt gehen etc, kann es durchaus sein das Du ihm eine Ausgleichzahlung leisten musst.


    Kannst Du eventuell versuchen, Dich mit ihm zu einigen? Ihm eine Entschädigung anbieten?

    möchte mal wieder Palmen sehen


    und immer :sleep:sleep:sleep

  • Es gibt da einen kleinen Unterschied zwischen Steuerrechtlich und Familienrechtlich.
    Steuerrechtlich mag das so in Ordnung sein.
    Familienrechtlich kann es anders aussehen.


    Bis Juli 2012 hast Du auch davon profitiert, daß Dein Mann Steuerklasse 3 hatte. (Weniger Steuern zahlen heißt, mehr Geld zum Leben haben)
    Nun lässt Du ihn bluten, weil er nun für das komplette Jahr in Steuerklasse 1 eingestuft wird und entsprechend nachzahlen kann.


    Wenn er klagt, kann es sein, daß Du ihn entschädigen musst.

  • Was ist denn dann in dem Fall, wenn der Mann dann im Trennungsjahr GAR nicht arbeiten gegangen ist, also ALG2 und Krankengeld bezieht? Mein Wissenstand war immer so, wer wenig oder nichts an Steuern einzahlt, der kann auch nur wenig oder nichts herausbekommen. Kann ja doch aber auch nicht plötzlich anteilig an Kindergarten- und Hortkosten beteiigt werden, wenn er keinen Cent dazugibt. Nicht mal Unterhalt zahlt. Muss ich in dem Fall von den Steuern, die ICH bezahlt habe, ihm was geben? Andersrum habe ich nämlich nichts bekommen die Jahre zuvor. Alles schön aufgeschlüsselt worden vom Finanzamt, Anteil Mann und Anteil Frau.

  • Nochmals zur Ausgangsfrage :


    Du kannst natürlich für 2012 alleine veranlagen, das sagt Dir auch jedes FA.


    ABER :


    Er hat zivilrechtlich einen Anspruch darauf das ihr gemeinsam im Jahre 2012 veranlagt und wird mit nahezu 100% iger Sicherheit auch gewinnen.


    Ich habe es gerade durch, und Exelchen ist freundlich von ihrer RAwältin darauf hingewiesen worden das sie lieber für 2011 !! mal unterschreiben soll !


    Also, sollte er zivilrechtlich klagen, hast Du keine Chance. ( und das ist auch richtig so ....in den meisten Fällen )

  • Dass dein Sohn da mit reingezogen wird, finde ich unmöglich!


    Aber auch ich habe hierzu Fragen... und hoffe, dass ich diesen Thread jetzt nicht vollkommen durcheinander bringe :rotwerd;)


    2010 lebten beide Partner noch zusammen, sie arbeitete nicht und hatte außer Kindergeld und dem Unterhalt für ihren Sohn (kein gemeinsames Kind) keine Einkünfte, er war berufstätig und hatte Steuerklasse III. Es gab ein gemeinsames Konto, von dem alle laufenden Kosten bezahlt wurden. Erst 2011 erfolgte die Trennung.


    Muss er seine Frau für 2010 entschädigen, obwohl sie keine Einkünfte hatte und von seinem Geld lebte? Und wenn ja, wie hoch? 50/50?


    Weiter geht's... im ersten Trennungsjahr (2011) war sie ab Mitte des Jahres berufstätig und verdiente Geld auf Steuerklasse V. Es wurde gemeinsam veranlagt. Für 2011 muss der Mann die Frau dann den Differenzbetrag zwischen Steuerklasse V und III entschädigen, habe ich das richtig verstanden? Oder wird auch da 50/50 geteilt?


    Januar 2012 erfolgte dann die Umstellung auf Steuerklasse I (Ehemann) und - vermutlich - Steuerklasse II (Ehefrau). Muss in diesem Jahr noch gemeinsam veranlagt werden? Scheidung läuft...


    Danke im Voraus für Antworten!

  • Was ist denn dann in dem Fall, wenn der Mann dann im Trennungsjahr GAR nicht arbeiten gegangen ist, also ALG2 und Krankengeld bezieht?


    Dann ist es egal, wie Veranlagt wird, da keine Steuern gezahlt worden sind, wird auch keine Erstattung stattfinden und es muss keine Steuererklärung gemacht werden.


    Muss er seine Frau für 2010 entschädigen, obwohl sie keine Einkünfte hatte und von seinem Geld lebte? Und wenn ja, wie hoch? 50/50?


    Nein, in diesem Jahr haben sie zusammen gelebt und entsprechend zusammen gewirtschaftet.


    Weiter geht's... im ersten Trennungsjahr (2011) war sie ab Mitte des Jahres berufstätig und verdiente Geld auf Steuerklasse V. Es wurde gemeinsam veranlagt. Für 2011 muss der Mann die Frau dann den Differenzbetrag zwischen Steuerklasse V und III entschädigen, habe ich das richtig verstanden? Oder wird auch da 50/50 geteilt?


    Weder noch. Ihr steht...wie soll ich das erklären...ihr Anteil an der Steuerersparnis zu. Z.B. Ihre Fahrtkosten, ihre Sonderausgaben usw. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen wird hauptsächlich ausgeglichen, da der mit Steuerklasse 3 entsprechend mehr Trennungsunterhalt bezahlt als mit Steuerklasse 1 (Einkommensmaximierung durch maximalen Unterhalt). Grundsätzlich sind dem mit der Steuerklasse 5 alle Nachteile auszugleichen (Sprich max. Trennungsunterhalt durch die Steuerklasse und Nachzahlung im Einzelfall). Der Grundsatz beruht auf folgendem Urteil: (OLG Köln, Urteil vom 3.5.1996, Az: 25 WF 55/96)


    anuar 2012 erfolgte dann die Umstellung auf Steuerklasse I (Ehemann) und - vermutlich - Steuerklasse II (Ehefrau). Muss in diesem Jahr noch gemeinsam veranlagt werden?


    Nein, ab diesem Zeitpunkt wird getrennt veranlagt.


    Bin seit 2012 - Anfang Juli getrennt. Die Steuererklärung für 2012 habe ich getrennt gemacht.


    Jetzt zur TS: Ihr als Paar könnt im Trennungsjahr frei entscheiden, wie ihr euch veranlagen lasst. Er hat aber den Rechtsanspruch auf die gemeinsame Veranlagung. Vergleich auch hier oben genanntes Urteil des OLG Köln.


    Aber nur um das logisch nachzuvollziehen. Er hat bis Ende Jahr Einkommen nach Steuerklasse 3 gehabt und entsprechend Unterhalt gezahlt. Bei einer Getrenntveranlagung geht der Splittingvorteil weg und er muss im nachhinein Steuern zahlen, als wenn er Steuerklasse 1 gehabt hätte. Dies hat zur Folge, daß er doppelt bezahlt (erst als Unterhalt und dann nochmal als Steuern), was nicht richtig ist.


    Hier wird es nochmal erklärt: Link

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Zitat

    Nein, in diesem Jahr haben sie zusammen gelebt und entsprechend zusammen gewirtschaftet.


    Danke Hucky :thanks:


    Ich möchte aber noch mal genauer nachfragen: wie sieht es im Fall eventueller Steuerrückzahlungen aus? Steht der Ehefrau davon etwas zu bzw. bekommt sie von dieser Rückzahlung die Hälfte?


    Nochmals Danke!!!

  • Ist diese rückzahlungsgeschichte nur in SK 3/5 zu berücksichtigen?


    Wir waren eh schon 4/4. Kann ich dann bedenkenlos getrennt veranlagen? Eine freundin sagte ich kann die trenungskosen als übermäßige belastung, oder so, angeben?


    Sorry, dass ich dazwischen funke.

  • Danke Hucky :thanks:


    Ich möchte aber noch mal genauer nachfragen: wie sieht es im Fall eventueller Steuerrückzahlungen aus? Steht der Ehefrau davon etwas zu bzw. bekommt sie von dieser Rückzahlung die Hälfte?


    Nochmals Danke!!!

    Tja, wir haben nun auch die Steuererklärung zurück bekommen. kanpp 300€ gibts zurück auf mein Konto. Ex will davon natürlich die Hälfte haben.
    Da muss ich ihr nun leider erklären, daß ich das nicht teilen werde.
    Wenn sie darauf besteht, muss sie auch das zum Trennungszeitpunkt stark überzogene gemeinsame Konto teilen :)

  • Jetzt mal ehrlich, dieses Kindergarten Gehabe wegen paar Euros :ohnmacht:


    hoffnungsvoll

    Zitat

    Eine freundin sagte ich kann die trenungskosen als übermäßige belastung, oder so, angeben?


    :hae: Welche sind das? Anwaltskosten?


    ProJoe

    Zitat

    Wenn sie darauf besteht, muss sie auch das zum Trennungszeitpunkt stark überzogene gemeinsame Konto teilen :)


    zivilrechtlich vielleicht, steuerrechtlich, nein :D


    Meiner Ex mussten auch erst fremde :winken: Leute, hier JC, erklären, dass sie (natürlich mit vorher eigens eröffnetem eigenem Konto) nicht gleichzeitig auch noch Zugriff auf unser ehemals gemeinsames Konto haben kann, mir wollte sie das nicht glauben :brille


    Hucky hat doch alles hervorragend erklärt. :winken:


    Zitat

    Aber nur um das logisch nachzuvollziehen. Er hat bis Ende Jahr Einkommen nach Steuerklasse 3 gehabt und entsprechend Unterhalt gezahlt. Bei einer Getrenntveranlagung geht der Splittingvorteil weg und er muss im nachhinein Steuern zahlen, als wenn er Steuerklasse 1 gehabt hätte. Dies hat zur Folge, daß er doppelt bezahlt (erst als Unterhalt und dann nochmal als Steuern), was nicht richtig ist.


    :daumen


    Jannne

    Zitat

    Ich möchte aber noch mal genauer nachfragen: wie sieht es im Fall eventueller Steuerrückzahlungen aus? Steht der Ehefrau davon etwas zu bzw. bekommt sie von dieser Rückzahlung die Hälfte?


    Hier: Ex-Frau hat Null Einkommen, Unterhalt wurde nach LstKl. 3 (ich) gezahlt. Warum sollte sie also was zurück bekommen? Sie hat es doch schon (in Form von (mehr) Trennungsunterhalt bekommen.


    Das macht hier 3000 Euro TUH gegen 100 Euro Erstattung aus.


    LG

  • danke euch für eure Antworte...


    alles schön und gut...
    aber da bleibt mir was im Kopf... und wenn ich unterschreibe, was ölernt mein lieber Sohn? dass Drohungen und Psychoterror eine Lösung sind?

  • Nein, Deinem Sohn kannst Du die Situation erklären.


    Du kannst ihm sagen, dass Du es nicht gut findest von ihm unter Druck gesetzt zu werden. Dass Du aber in einer ruhigen Minute über alles nachgedacht hast und Deinem Ex-Mann nichts Böses möchtest. Daher würdest Du die getrennte Veranlagerung noch einmal zurücknehmen und für das nächste Jahr könnte sich KV dann adäquat darauf vorbereiten und Vorsorge treffen.


    Damit signalisiert Du Sohn Kompromissbereitschaft und Lösungsorientierung versus Sturheit. Denn wenn Ex gegen die Erklärung vorgeht hat er allerbeste Chancen. Dann erst entsteht ein "Gesichtsverlust" für Dich. Vorher kannst Du es noch biegen...

  • Einige Dich doch mit deinem Ex, dass er dich entschädigt und unterschreibe dann.


    Lovrel, Allina schädigt ihren Ex. Sie muss ihm finanzielle Entschädigung leisten für seine verluste durch die getrennte Steuererklärung.



    Wichtig wäre, beim Finanzamt sich ausrechnen zu lassen, um welche Summe(n) es hier überhaupt geht. Damit man weiß, worüber man überhaupt streitet. Das muss ja nicht unbedingt die Summe sein, die er jetzt zahlen muss ... Davon könnte ein gewisser Teil auch ohne die Einzelveranlagung fällig sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir hatten das Thema auch. Trennung Juni 2012. aber ich habe das Ganze in die Hand genommen und mich VORAB darüber informiert was für Folgen welche Steuererklärung für uns beide haben wird.
    Ich habe mir von einer Freundinn die Steuerfachangestellte ist beide Varianten ausrechnen lassen.


    Letztendlich haben wir für das Jahr 2012 gemeinsam veranlagt.



    Wie einige Vorredner schon schrieben. Finanztechnisch kannst Du alleine veranlagen was Dir eine Rückzahlung einbringt und Dein Ex eine wahrscheinlich sehr hohe Nachzahlung hat. Dazu noch , dass Ihr dem Finanzamt einen riesen Batzen Geld in den Rachen schmeißt. (Unnötigerweise, denn das läßt sich durch die Zusammen Veranlagung vermeiden.)


    Familiengerichtlich wirst Du schlechte Karten haben, wenn Dein Ex dagegen klagt.



    Zitat

    Yogi: Jetzt mal ehrlich, dieses Kindergarten Gehabe wegen paar Euros


    Bei uns waren das nicht nur ein paar Euros. Bei getrennt Veranlagung ging es um über 1500 Euro die mein Ex hätte an das Finanzamt zurückzahlen müssen. Durch die Zusammenveranlagung, mußte Er "nur" 200,00 an das Finanzamt und ca 500,00 Euro an mich bezahlen. (Wobei ich das Geld nicht gewollt habe - was soll ich ihn Finanziell noch mehr drücken, als es der Staat schon tut? :frag .
    Das macht eine Differenz von 800,00 Euro die das Finanzamt "kassiert" hätte. Also kein Pippi Fax . :nanana



    Was ich jetzt nicht verstehe. Warum hast du die getrennt Veranlagung alleine vorgenommen ohne vorher mit Deinem Ex darüber zu reden? Du hast in beiden Varianten die oberhand was das Geld betrifft. Der Mann lediglich die Nachteile. Ich kann es verstehen dass Er so sauer ist. Das hätte man anders regeln können.


    Das Thema mit dem Sohn ist natürlich ein anderes.

    Einmal editiert, zuletzt von Enitsirhc ()