Unterhaltsberechnung und Umgangsrecht

  • Hallo,


    ich habe 2 Anliegen. Wäre schön, wenn jemand Auskunft geben könnte bzw Infos hat.


    1.) zum Unterhalt


    Eckdaten: Kind 11 Jahre, KM ohne Ausbildung und noch nie gearbeitet, KV hat Arbeit, zahlt schon immer Unterhalt.


    Das Jugendamt hat die Gehaltsbescheinigungen gefordert. Daraus ergab sich ein Gehalt laut Düsseldorfer Tabelle von 1501 - 1900 Euro.
    Wäre ein Unterhaltsbetrag von 383 Euro abzgl halbes Kindegeld.


    Das Jugendamt hat den KV aber in der nächst höhen Stufe eingestuft (1901 - 2300) mit der Begründung, dass er ja kein anderes Kind hat und deswegen die nächst höhere Stufe, also 401€ abzgl halbes Kindergeld zahlen soll.


    Ist das so ok? Geht das so einfach? Weil er hat ja kein Nettoeinkommen von 1901€ aufwärts. Der Kredit für das Auto wurde auch nicht berücksichtigt. Auto ist aber notwendig, um überhaupt zur Arbeit zu kommen, da wechselnde Schichten und auch verschiedene Einsatzorte.



    2. Umgangsrecht


    KV hätte gerne regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Kind möchte das auch.
    Dies wird aber wo es geht, von der Mutter verhindert. Termine werden kurzfristig abgesagt, ans Telefon wird nicht gegangen wenn man anruft.


    Das Jugendamt hier kann man getrost vergessen, die helfen nicht.


    Deswegen wurde Juamt hier nicht eingeschaltet.
    Das ganze soll jetzt über einen Anwalt laufen. Bekommt man das Umgangsrecht so auch durch, auch wenn man vorher nicht beim Jugendamt war?
    Versuche des KV zur Kontaktherstellung hat es gegeben.


    Vielen Dank schon mal.


    VG Lunara

  • Hallo,


    das Hochstufen um eine Stufe, wenn nur eine unterhaltsberechtigte Person vorhanden ist, ist in Ordnung. Die DDT geht von 2 unterhaltsberechtigen Personen aus. Wenn nur eine vorhanden ist, kann eine Stufe hochgestuft werden. Siehe dazu die Anmerkungen der DDT.


    Autokredit wird nicht berücksichtigt, weil die Anschaffungskosten in der Regel mit den berufsbedingten Aufwendungen, welche zur Bereinigung des Einkommens führen, abgegolten sind.


    Wenn keine einvernehmliche Umgangsreglung gefunden werden kann, sollte zunächst das JA als Vermittler in Anspruch genommen werden. Hilft auch das nicht, kann unter anwaltlicher Zuhilfenahme eine gerichtliche Regelung herbeigeführt werden. Vorher also erst mal zu JA und um Vermittlung bitten.


    LG nero

  • Unterhalt- die DDT geht von zwei unterhaltsberechtigten aus. Wenn es drei sind ( kinder ) wird eine stufe runter gestuft, wenn es nur ein kind ist vermutlich eine höher.


    Umgang- man sollte wenigstens einmal beim JA gewesen sein bevor man klagt um guten willen zu zeigen und ich glaube es ist sogar vorraussetzung.um mehr zeit ohne umgang vergeht, umso älter das kind wird, umso schwieriger wird es werden. Also keine zeit verschwenden.

  • Autokredit wird nicht berücksichtigt, weil die Anschaffungskosten in der Regel mit den berufsbedingten Aufwendungen, welche zur Bereinigung des Einkommens führen, abgegolten sind.


    Das kann so nicht stimmen. Die Schuldzinsen sind in den berufsbedingten Aufwendungen (hier km-Pauschale)nicht berücksichtigt, desweiteren wirkt sich die KM-Pauschale beim Finanzamt Einkommenserhöhend aus (Steuerrückahlung = Einkommen), von daher müsste der Kredit (gemeint sind immer die Zinsen, nicht die Tilgung) anerkannt werden.


    Zum Umgang: Es ist immer von Vorteil, erst den friedlichen Weg zu gehen, sprich den Weg über das Jugendamt. Erst wenn dort nichts erreichbar ist, dann wird das Gericht eingeschaltet. Es macht sich nachher vor Gericht wesentlich besser, da das JA, daß dann Stellung dazu beziehen muss, eine genaue Meinung hat, wer sich nicht an die Regeln hält. Ein JA auf seiner Seite ersetzt den Anwalt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Autokredit wird nicht berücksichtigt, weil die Anschaffungskosten in der Regel mit den berufsbedingten Aufwendungen, welche zur Bereinigung des Einkommens führen, abgegolten sind.


    Nicht ganz. Es gibt da ein Rechenmodell mit KM und Nettokredit. Sprich bei einem teurem Auto und wenig KM sind die Zinsen absetzbar.
    Wenn man nicht gerade einen Porsche kauft wird fast jeder Richter das einssehen.

  • Wenn keine einvernehmliche Umgangsreglung gefunden werden kann, sollte zunächst das JA als Vermittler in Anspruch genommen werden. Hilft auch das nicht, kann unter anwaltlicher Zuhilfenahme eine gerichtliche Regelung herbeigeführt werden. Vorher also erst mal zu JA und um Vermittlung bitten.

    Betonung liegt auf sollte! Der Antrag wird nicht abgelehnt, nur weil man vorher nicht beim JA war...

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Also bezüglich des Unterhaltes gehen wir jetzt doch mal zum Anwalt und lassen uns beraten.


    Nicht falsch verstehen, der Kleine soll seinen Unterhalt bekommen, aber diese elende Geldgier von der KM, die immer und immer mehr Kohle will ist echt zum kotzen.
    Dann soll se halt arbeiten gehen.



    Was das Umgangsrecht betrifft, habe ich heut beim JA angerufen.
    Die sind nicht mal in der Lage n bissl auf unsere Arbeitszeiten einzugehen und uns so auch n Termin zu geben. Also fällt das jetzt aus und es läuft alles über den Anwalt.


    Aktuell sieht es so aus, dass ausgemacht ist, dass der Kleine Samstag früh kommt und bis Montag bleibt (Faschingsferien). War der Wunsch des Kindes.


    Am Montag hat KM angerufen, dass das nicht geht, Kind hat Samstag Termin mit "wichtigen Freunden".


    Haben gesagt, dass das nicht geht, der Termin war ausgemacht.


    Heut ruft KM an, dass es jetzt doch erst Samstag nachmittag geht, weil man morgens zu Ikea will, zum frühstücken.


    So geht das immer. Ich seh schon kommen, dass KM Freitag anruft und vorscheibt, dass Kind krank ist.


    Weiterhin wird der KV ständig schlecht gemacht vorm Kind mit Aussagen wie "Dein Vater kümmert sich nicht um dich."
    Dann wird dem KV vorgehalten, dass er schuld ist, das der Kleine so ein "zerrüttetes Verhaltnis" zu ihm hat, er würde sich zu selten melden.


    Auf den Hinweis, dass sie sich auch drum zu kümmern hat, dass das Kind sich bei KV meldet, kommt dann nur: "Nein, das ist freiwillig, ich kann Kind nicht zwingen"


    Argh, alles soo ärgerlich.


    Kann eigentlich der KV auch Auskunft über die KM verlangen? Z. B. ob diese Arbeit hat? Oder darf das nur die KM über den KV wissen?


    Und kann man die KM auch verpflichten, arbeiten zu gehen und ihren Teil zur Versorgung des Kindes zu leisten?


    KM lebt in der Wohnung ihrer Mutter, zahlt keine Miete, bekommt keine Leistungen (also H4). SIe lebt vom Geld der Mutter, Kindergeld und dem Unterhalt, von dem sie immer mehr fordert.


    Ja, ich weiß, wir könnten alles beim Anwalt klären, aber wir würden gern vorher schon mal halbwegs bescheid wissen.


    Vielen Dank :-)

  • Was die mutter verdient ist in sachen KUH unrelevant.


    Das mit den abgesagten umgängen ist sehr ärgerlich, da müsst ihr am ball bleiben wenn ihr den kontakt behalten wollt. Wenn nötig über eine gerichtliche umgangsregelung.


    Was ich nicht verstehe, warum soll das ja auf EURE arbeitszeiten rücksicht nehmen? Du musst nicht dabei sein.

  • Guten Abend!


    Zitat von "Hucky"

    Das kann so nicht stimmen. Die Schuldzinsen sind in den berufsbedingten Aufwendungen (hier km-Pauschale)nicht berücksichtigt,


    Zitat von "Sarek"

    Nicht ganz. Es gibt da ein Rechenmodell mit KM und Nettokredit.


    Das sehen die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG anders. Hier OLG Hamm....


    Zitat von "LL OLG Hamm Punkt 10.2.2"

    Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig.


    Von zu berücksichtigen Zinsen für einen PKW- oder Konsumkredit schreibt m.W.n. kein OLG etwas.


    Die Differenzierung mit Zins und Tilgung für ein Darlehen gibt es im Bezug auf ein Immobiliendarlehen. Hier können Teile der Belastung im Rahmen der sekundären Altersvorsorge einkommensbereinigend angesetzt werden.


    LG nero


  • Dem halte ich entgegen, ebenfalls aus den LL des OLG Hamm:


    10.4
    Schulden
    10.4.1
    Schulden können das anrechenbare Einkommen vermindern. Beim Ehegattenunterhalt sind Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, wenn sie schon vor oder während des ehelichen Zusammenlebens eingegangen wurden. Nach der Trennung entstandene Schulden können das anrechenbare Einkommen mindern, wenn sie berücksichtigungswürdig sind.
    Eine den Billigkeitsgrundsätzen entsprechende Gesamtabwägung der Einzelfallumstände kann es erfordern, dass die jeweils für sich anerkennungsfähigen Verbindlichkeiten nur im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplans in angemessenen Raten (Zinsen und Tilgung) abzugsfähig sind.
    10.4.2
    Beim Unterhalt für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder sind Schulden nach obiger Maßgabe regelmäßig nur dann voll berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt sichergestellt wird. Andernfalls ist, wenn die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht möglich oder nicht zumutbar ist, lediglich ein Anwachsen der Verbindlichkeiten zu ver-meiden (nur Abzug von Kreditzinsen).


    Auch wenn das anderswo nicht groß variiert: Warum sind die LL des OLG Hamm hier maßgeblich? Warum entspricht der Kredit nicht den Billigkeitsgrundsätzen? Gibt es da Anhaltspunkte für? Dies wäre die Begründung, um eine nicht Anerkennung zu rechtfertigen.


    Und mit Schulden sind alle Kreditarten gemeint, nicht nur der Immobilienkredit. Wenn das JA den Kredit nicht anerkennt, muss es schon begründen, warum die Schulden nicht anerkennungswürdig sind und den Billigkeitsgrundsätzen widerspricht.


    Dann noch zur Frage, ob der KM zumutbar ist, sich eine Arbeit zu suchen: Beim KU spielt es keine Rolle. Beim BU spielt es eine Rolle, ob sie arbeiten gehen könnte und wieviel sie dabei verdienen könnte. Die Frage ist hier mit ja zu beantworten. Das Kind geht in die Schule, und könnte (insofern es das bei euch in der Schule gibt) in die Nachmittagsbetreuung gehen, auch kann das Kind in dem Alter mal ne Stunde allein bleiben. Damit könnte sie arbeiten gehen und könnte ein Gehalt erzielen. Dieses wird als fiktives Einkommen angenommen und entsprechend gegengerechnet. Da wird aber der Anwalt genaueres zu sagen können, wie hoch dieses anzusetzen ist, und wie sich dieser Umstand evtl. auswirken wird.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Hallo Hucky,


    natürlich können Kreditbelastungen berücksichtigt werden, wenn sie vor Eintritt der Unterhaltspflicht entstanden sind. Damit sind aber nicht die Anschaffungskosten für einen PKW gemeint. Denn diese Kosten sind mit der KM-Pauschale abgegolten.


    Hier geht es ja um Kindesunterhalt... und das im Grenzbereich des Mindestunterhalts.


    Du zitierst ja selber...


    Zitat

    10.4.2
    Beim Unterhalt für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder sind Schulden nach obiger Maßgabe regelmäßig nur dann voll berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt sichergestellt wird.


    Das sind aber nicht Schulden, die durch die Anschaffung eines PKW´s entstanden sind. Denn diese sind mit der KM-Pauschale abgegolten. Es steht doch so den Leitlinien.


    Zitat

    (etwa für Kredite oder Reparaturen)


    LG nero

  • Hier geht es ja um Kindesunterhalt... und das im Grenzbereich des Mindestunterhalts.


    Wieso im Grenzbereich des Mindestunterhalts? Es wurde festgestellt, daß er nach Stufe 2 leistungsfähig ist, und wurde nach Stufe 3 hochgestuft, da es sich nur um 1 Kind handelt. Da sind wir vom Mindestunterhalt (Stufe 1) aber schon weiter entfernt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Kann eigentlich der KV auch Auskunft über die KM verlangen? Z. B. ob diese Arbeit hat? Oder darf das nur die KM über den KV wissen?


    Und kann man die KM auch verpflichten, arbeiten zu gehen und ihren Teil zur Versorgung des Kindes zu leisten?


    KM lebt in der Wohnung ihrer Mutter, zahlt keine Miete, bekommt keine Leistungen (also H4). SIe lebt vom Geld der Mutter, Kindergeld und dem Unterhalt, von dem sie immer mehr fordert.


    Nein, warum auch ?


    Sie leistet doch ihren Teil - und selbst wenn sie das selbe Einkommen wie der Vater hätte - würde das am Kindesunterhalt nichts ändern.

  • Sie leistet doch ihren Teil - und selbst wenn sie das selbe Einkommen wie der Vater hätte - würde das am Kindesunterhalt nichts ändern.


    Es ist aber entscheidend für den Betreuungsunterhalt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Stimmt, hab da was falsch verstanden. Da sie nicht arbeitet bin ich von ALG2-Leistungen ausgegangen und in dem Zusammenhang um Unterhalt für die Mutter...dachte deswegen, daß Mutter doch arbeiten gehen kann.


    Für den KU spielt das Einkommen des BET keine Rolle, wenn er nicht eklatant über dem des Unterhaltspflichtigen liegt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • So wie ich das rauslese, hast du persönlich was gegen die KM.


    Ich rate dir, dich dort aus die Geschichte rauszuhalten. Glaubst du wirklich es wird besser, wenn ihr zu Gericht geht, also unumgänglich? Und du auf sie schimpfst?


    Würde mir auch nicht passen, mein Kind dort hin zu geben, wo die Next mich nicht leiden kann und über mich schimpft und einfach behauptet, ich wäre geldgierig.


    Naja ich rate dir: der Mann ist erwachsen und kann das selber regeln und ein bisschen Empathie tut ganz gut.. diese Kämpfe gehen auf Kosten des Kindes.


    Vielleicht kann ja der KV mal einen Brief an die Mutter schreiben, in dem er beschreibt, wie sehr er sein Kind liebt und dass er sich erhofft, dass die Streitigkeiten nicht auf den Rücken des Kindes ausgetragen wird. Vielleicht auch, dass er sein Kind vermisst, bitte beim Kind bleiben. Ein Mutterherz lässt sowas nicht unberührt, jedenfalls meines würde es nicht lassen.


    Beschimpfungen alá: dann soll se halt arbeiten gehen. Ähm nein, das darfst du dir nicht rausnehmen.


    LG alleinerziehende Mutter, kein Unterhalt und arbeitend, die aber genug im Umkreis kennt, die sehr zu kämpfen haben als AE

  • Liebe Ulrike,


    da hast du leider was falsches rausgelesen. Ich habe nicht gegen die KM persönlich, ich habe etwas dagegen, dass sie ständig dem KV droht und subtil Unterstellungen macht.


    Seit Jahren versucht er, regelmäßig Kontakt mit dem Kind zu haben, was von der KM immer wieder verhindert wird. Dürfen wir da jetzt nicht mal langsam sauer sein?
    Und offensichtlich funktioniert es ja nicht, ohne dass sie es mal gesagt bekommt.


    Und das Kind muss ja auch gar nicht zu mir, er soll zu seinem Vater. Wir haben nämlich getrennte Wohnungen.


    Aber in einem hast du vollkommen Recht: Die Machtkämpfe gehen tatsächlich auf Kosten des Kindes. Wundert es da, dass der Kleine seine Mutter schon mehrmals blöde Kuh genannt hat als sie mal wieder den Umgang blockiert hat?


    Außerdem habe ich die KM nicht beschimpft, ich habe lediglich gesagt, dass se was arbeiten gehen soll, wennse Geld braucht und nicht vor lauter Gier ständig neue Unterhaltsansprüche fordert.


    Und ich hatte auch schon mal geschrieben, dass das Kind regelmäßig seinen UH bekommt, seit 11 Jahren, und den soll er auch weiter bekommen.


    Also mal n bissl de Ball flach halten und nicht urteilen, wenn du die Situation nicht kennst.


    Und warum soll ich mich da raushalten? Kann ich nicht unterstützend Fragen? Auch Väter haben n paar Rechte, nicht nur Mütter. Auch wenn Mütter das oft anders sehen! Anscheinend auch du.



    LG ebenfalls alleinerziehende Mutter die arbeitet (den Rest bzgl Unterhalt und so erspar ich mir) ;)

  • Und warum soll ich mich da raushalten? Kann ich nicht unterstützend Fragen? Auch Väter haben n paar Rechte, nicht nur Mütter. Auch wenn Mütter das oft anders sehen! Anscheinend auch du.


    Natürlich haben Väter Rechte genauso wie Mütter, aber, weißt du wieviele Nexten sich in diesem Forum aufhalten, meist ebenfalls AE und für "Ihre" Männer fragen? Sorry, aber wenn Väter sagen ihre Rechte werden nicht geachten, dann sollen sie sich auch dafür einsetzen und nicht jammern und ihre Nexten unbewußt nötigen, da eingreifen zu wollen. Du musst seinen Kampf nicht führen. Natürlich kannst du unterstützen, trösten, helfen, aber ganz ehrlich nicht nur Nexten und geldgierige, umgangsboykottierende Exen können im Internet nach Hilfe googlen. ;)


    LG ebenfalls AE (mit 25,-€ Unterhalt, arbeitenden, einen "schlagenden" KV und einer Next die "Mama" heißt und mich "Schl..." nennt)