Hallo stolzemama,
grundsätzlich hat natürlich der KV ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Eigentlich ist es vielmehr ein Recht des Kindes. § 1684 BGB.
Nach diesem § haben die Eltern auch alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elterntein erschwert oder beeinträchtigt.
Wenn der KV das Kind bei seinen Eltern parkt, während des Umgang, um dann Party zu machen, ist zunächst auch mal nicht als schädlich zu betrachten, wenn es dem Kindeswohl nicht abträglich ist.
Zitat
Das Problem ist ja auch das Jugendamt steht hinter ihm
Nein, das ist nicht das Problem. Das JA möchte zum Wohle des Kindes vermitteln. Daher wird es versuchen, den Umgang zum KV zu fördern. Wozu Du im Übrigen auch verpflichtet bist.
Ob sich die Stiefmutter des KV hier von seinem RA pimpern läßt, ist zunächst mal völlig irrelevant und kann auf keine gerichtliche Entscheidung Einfluß haben.
Du und der KV scheine ja noch recht jung zu sein. Euer Problem wird sein, dass ihr eure Beziehung und desse Ende noch nicht verarbeitet habt. Lasst das alles außen vor. Es geht nur darum, dass das Kind Papa und Mama in außreichendem Maße erleben kann.
gewähre den Umgang zunächst ohne Einschrenkungen. Dann kannst Du abschätzen, wie es dem Kind dabei geht. Sollte es problematisch werden, kannst Du Dich immer noch an da zuständige JA wenden und um Hilfe bitte.
Dann stehst Du aber nicht mehr als die Mutter dar, die den Umgang vereiteln will. Denn so scheint es im Moment für das JA auszusehen..
LG nero